EFRE - Aufruf "Energieeffiziente Modulschulen"
Richtlinienförderung - 2021 - 2027
Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw – Energieeffiziente Modulschulen“ setzt mit der Förderung Anreize zum klimagerechten Bauen von Schulgebäuden. Die Modulbauweise bietet eine Möglichkeit, die geplante Maßnahme nach erfolgter Bedarfsplanung in kürzerer Bauzeit durchzuführen und den Ablauf des Schulbetriebs weniger zu stören als bei einer konventionellen Bauweise.
- Ziel: Ersatzneubau in Modulbauweise für sanierungsbedürftige kommunale Schulen in NRW
- Programmzuordnung: EFRE/JTF 2021–2027, Priorität 3 „Nachhaltiges NRW“, Spezifisches Ziel 5
- Budget: rund 43 Mio. Euro (EFRE + Land NRW)
- Förderart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) in Höhe von 80% bzw. 90% für kommunen in Haushaltssicherung
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen – progres.nrw – Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen“ (progres.nrw – Modulschulenrichtlinie) sowie die Förderbekanntmachung sehen einen Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise vor.
- Das Schulgebäude muss in Modulbauweise auf dem Grundstück der Liegenschaft der Bestandsschule errichtet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass nach der Errichtung des Ersatzbaus in Modulbauweise die Flächenbilanz innerhalb der Liegenschaft ausgeglichen wird.
- Daher sind Aufstockungen oder Anbauten nur dann förderfähig, wenn es sich um einen Ersatz handelt. Konkret also z.B., wenn es eine Ersatzschule geben soll und diese künftig Zwei-, statt wie bisher Einstöckig errichtet werden soll, sofern ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wurde. Das gleiche gilt für Anbauten etc. Auch ist hierbei die Flächenbilanz innerhalb der Liegenschaft auszugleichen.
- Eine
reine Aufstockung, Anbau oder Erweiterung sind nicht förderfähig.
Hilfestellungen und Materialien
Die aktuellen Präsentationen des MWIKE NRW und der Bezirksregierungen werden hier veröffentlicht.
Ansprechpartner der für den Programmaufruf zuständigen Bezirksregierung Arnsberg
Herr Frank Gerdesmeier
E-Mail: frank.gerdesmeier@bra.nrw.de
Tel.: 02931 – 82 2191
Herr Stefan Sachse
E-Mail: stefan.sachse@bra.nrw.de
Tel.: 02931 – 82 2943
Anschrift:
Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 34
Schloßstr. 14
59821 Arnsberg
Ihre Ansprechpartner:Innen bei der PlattformKlima.NRW
Förderberatung
Simon Knur,
Tel.: 0211-430 77 232,
E-Mail: knur@kommunalagentur.nrw
Förderberatung
Dagmar Carina Schaaf,
Tel.: 0211-430 77 190,
E-Mail: schaaf@kommunalagentur.nrw
Förderberatung
Rüdiger Wesseling,
Tel.: 0211-430 77 256,
E-Mail: wesseling@kommunalagentur.nrw
Ausschreibung
Simone Padberg
Tel.: 0211-430 77 213,
E-Mail: simone.padberg@kommunalagentur.nrw