Kommunale Wärmeplanung: Hinweis zum Ministerinnenbrief des MWIKE NRW

Wir möchten Sie heute zum Versand des Ministerinnenbriefes an die Gemeinden informieren, der sich an die Gemeinden richtet, die einen Antrag auf Bundesförderung für die Kommunale Wärmeplanung gestellt oder bereits bewilligt bekommen haben. In der Anlage werden die Fragen zum Verhältnis der Bundesförderung und des Belastungsausgleichs beantwortet.Das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Verabschiedung sind alle Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Dafür erhalten alle Städte und Gemeinden in NRW einen finanziellen Ausgleich von 165.000 Euro plus 1,36 Euro pro Einwohnerin.

Da die Kosten nicht doppelt kompensiert werden können, wird die Bundesförderung widerrufen und bereits erhaltene Mittel müssen zurückgezahlt werden. Der finanzielle Ausgleich durch das Land ist jedoch höher, sodass Sie insgesamt profitieren.

Ihr Engagement ist zentral für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele in NRW. Unterstützungsangebote wie das Kompetenzzentrum Wärmewende, der Leitfaden zum LWPG und das Wärmekataster stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Die beiden Dokumente stehen hier zum Download

wurde Ihnen auch durch das MWIKE  NRW zugeschickt

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