

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ende des Jahres 2024 die überarbeitete Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Förderfähigkeit um weitere Gebäudetypen erweitert. Dies ist Teil der “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen – progres.nrw – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude” (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude). Der neue Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 20.12.2024 setzt diese Neuerung um.
Zu den nun neu förderfähigen Gebäuden gehören:
- Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen.
- Kommunale Verwaltungsgebäude wie:
- Rathäuser
- Kreishäuser
- Kommunale Betriebsgebäude, wie:
- Bauhöfe
- Feuerwache
- Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gebäude nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden dürfen.
Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude werden mit einer Förderquote von bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, wird eine Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Gefördert werden die Planung und Umsetzung von ganzheitlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dazu zählen die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungstechnik als Gesamtmaßnahme.
Weitere Neuerungen der Richtlinie
Die bisherige Förderung mit den technischen Anforderungen wird beibehalten und bereits eingereichte Anträge werden durch die Bezirksregierung geprüft. Die maximale Förderquote wurde für Kommunen in der Haushaltssicherung auf max. 90% angehoben.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Förderanträge können von Kommunen, kommunalen Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken eingereicht werden.
Sprechstunden im Winter 2025
Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.
Die Plattformklima.NRW bietet in Kürze noch Onlinesprechstunden (Freischaltung in Kürze) an:
- Dienstag, den 14.01.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
- Dienstag, den 21.01.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
- Dienstag, den 28.01.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
- Dienstag, den 04.02.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
Sollten Sie schon an einem Antrag arbeiten, dann sind sie herzlich in die Sprechstunde eingeladen. Wir freuen uns über Rückmeldungen, ob und wann Sie eine Antragseinreichung planen.
Weitere Informationen und alle Ansprechpartner*innen finden Sie hier auf der Webseite unter „Förderung“
Informationen und Angebote zum Inkraftreten des LWPG NRW


Seit 2022 stellt die PlattformKlima.NRW in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) kommunale Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen als Download für die Kommunen zur Verfügung. Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu Aufwand, Abwicklung und Umsetzung solcher Förderungen laden wir Sie herzlich zu zwei digitalen Sprechstunden im Dezember ein.
Einstieg in kommunale Förderprogramme für Bürger im Klimaschutz – Starterworkshop
am 11. Dezember 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
zur Anmeldung…
Kommunale Förderprogramme für Bürger im Klimaschutz – Erfahrungsaustausch
am 12. Dezember 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
zur Anmeldung…
Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impulsvortrag die Richtlinien erläutern, die den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Sie wird zudem über bisherige Erfahrungen und die Umsetzung der Programme berichten. die Veranstaltung richtet sich an alle Kommunen in NRW.
Tagesordnung:
• Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
• Offene Fragerunde für Kommunen
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der PlattformKlima.NRW gerne zur Verfügung.
Kommunale Wärmeplanung: Hinweis zum Ministerinnenbrief des MWIKE NRW
Wir möchten Sie heute zum Versand des Ministerinnenbriefes an die Gemeinden informieren, der sich an die Gemeinden richtet, die einen Antrag auf Bundesförderung für die Kommunale Wärmeplanung gestellt oder bereits bewilligt bekommen haben. In der Anlage werden die Fragen zum Verhältnis der Bundesförderung und des Belastungsausgleichs beantwortet.Das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Verabschiedung sind alle Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Dafür erhalten alle Städte und Gemeinden in NRW einen finanziellen Ausgleich von 165.000 Euro plus 1,36 Euro pro Einwohnerin.
Da die Kosten nicht doppelt kompensiert werden können, wird die Bundesförderung widerrufen und bereits erhaltene Mittel müssen zurückgezahlt werden. Der finanzielle Ausgleich durch das Land ist jedoch höher, sodass Sie insgesamt profitieren.
Ihr Engagement ist zentral für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele in NRW. Unterstützungsangebote wie das Kompetenzzentrum Wärmewende, der Leitfaden zum LWPG und das Wärmekataster stehen Ihnen zur Verfügung.
Die beiden Dokumente stehen hier zum Download
wurde Ihnen auch durch das MWIKE NRW zugeschickt
Sollte Sie da individuelle Unterstützung in der Verwaltung oder den politischen Gremien brauchen, nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot.
KlimaLabor.NRW – BarCamp – Kommunaler Klimaschutz neu gedacht!

Am Dienstag, den 3. September 2024 laden wir alle Klimaschutzinteressierten ein, sich in Präsenz zu treffen und auszutauschen. Mit dem KlimaLabor.NRW – BarCamp werden wir im Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation (zakk) in Düsseldorf den direkten Austausch nutzen und uns den Themen der Zukunft widmen. In den jüngsten Erfahrungsaustauschen hat sich herausgestellt, dass Kooperationen in und außerhalb der eigenen Organisation und die Kommunikation entscheidend für den Erfolg im Klimaschutz sind.
Wir wollen nach Impulsen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), eines Landkreises (N.N.) und der Stadt Coesfeld die zentralen Herausforderungen der Zukunft in dem BarCamp mit Ihnen und Euch diskutieren. Zum Abschluss wird der Kommunikationsexperte Jan Liepold einen Impulsvortrag über die Chancen der richtigen Kommunkation halten.
KlimaLabor.NRW – BarCamp
03. September 2024, 10:00 bis 15:30 Uhr, zakk Düsseldorf
zur Anmeldung…
Mit dem KlimaLabor.NRW der PlattformKlima.NRW bieten wir ein regelmäßiges, digitales Vernetzungsangebot für alle Klimaschutzmanager:innen. Mit dem Ziel Wissen und Ideen auszutauschen, aktuelle Förderschwerpunkte zu diskutieren und rechtliche Fragen zu erörtern, kommen wir regelmäßig digital zusammen.
Die nächsten digitalen Termine:
- Donnerstag, 19. September 2024
Gastvortrag E-Mobilität.NRW – Ladeinfrastruktur in Kommunen - Donnerstag, 17. Oktober 2024
Gastvortrag „Gut geplant ist halbvergeben – klimafreundliche Vergaben“ - Donnerstag, 21. November 2024
Offene Sprechstunde - Donnerstag, 19. Dezember 2024
Offene Sprechstunde
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre PlattformKlima.NRW
Kommunale Wärmeplanung: Unterstützungsangebote der PlattformKlima.NRW

Mit dem angekündigten Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) soll das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Landesebene umgesetzt und Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden geschaffen werden.
Da das LWPG NRW noch nicht verabschiedet wurde, ergeben sich für Kommunen, die eine KRL-Förderung beantragt oder bewilligt bekommen haben oft Unsicherheiten für die eigene Vorgehensweise.
Aktuell ist durch die ZUG (Zukunft, Umwelt und Gesellschaft gGmbH) und das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) noch nicht abschließend geklärt, ob bei Inkrafttreten des LWPG NRW die Förderungen mit einer Teilerstattung nur abgebrochen, oder die Bescheide sogar vollständig widerrufen werden.
Als Partner des Kompetenzzentrum Wärmewende der Energy4Climate unterstützen wir Sie über verschiedene individuelle Beratungsangebote:
Onlinesprechstunde – Optionen zum Umgang mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie
Am 28.08.2024 infomieren wir Sie zum aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW. Wir zeigen mögliche Optionen, wie Sie mit Ihren Bescheiden umgehen können bzw. welche geeigneten Schritte es gibt, um die Wärmeplanung in Ihrer Kommune auf den Weg zu bringen.
zur Anmeldung
Unsere digitale Einzelberatung
ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.
In einem Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung
besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise, passend zur Kommunengröße. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Insbesondere kleinere Kommunen, die einen KRL-Antrag gestellt haben und nun vor der Frage stehen, wie sie damit umgehen sollen, sollen durch den Workshop unterstützt werden.
Unterstützungstermine vor Ort in Ihrer Kommune
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.
Begleitende regelmäßige Austauschformate
für alle Kommunen, die schon eine kommunale Wärmeplanung aufstellen oder in Kürze damit beginnen wollen, gibt es regelmäßig digitale Vernetzungsangebote von NRW.Energy4Climate
Wir freuen uns, Sie mit unseren Angeboten bei der kommunalen Wärmeplanung individuell zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von PlattformKlima.NRW
IFG-Anfrage zu Energieausweisen – Arbeitshilfe für Kommunen

In den vergangenen Wochen fragten Klimaschutzmanager*innen aus ganz NRW bei uns an, die aktuell Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Energieausweisen erhalten haben. Die Anfragen betreffen die Offenlegung von Energieausweisen für öffentliche Gebäude und können für die betroffenen Kommunen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
Bisher wissen wir von Anfragen aus Südwestfalen, dem Münsterland und dem Ruhrgebiet. Städte, Gemeinden und Landkreise wurden angefragt.
Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, haben wir eine kurze Arbeitshilfe zur Einschätzung erstellt. Diese Arbeitshilfe bietet grundlegende Informationen zum Umgang mit solchen Anfragen.
Die Basisinformation zum IFG ist darauf ausgelegt, Ihnen den Umgang mit solchen Anfragen grundsätzlich zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie rechtskonform und effizient antworten können. Grundsätzlich sind vorliegende Informationen nach dem IFG auch den Anfragenden zur Verfügung zu stellen.
Bisher ist noch nicht bekannt, was der Anfragende aus Süddeutschland mit den Daten beabsichtigt und warum diese Angaben recherchiert werden. Sollten Sie hierzu Hinweise haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Bei weiteren Fragen gibt gerne Ihr Ansprechpartner Simon Knur bei der PlattformKlima.NRW Auskunft. Unsere Informationen zum Auskunftsanspruch finden Sie hier:
–> Informationen zum Auskunftsanspruch nach IFG NRW
Präsenz-Seminar für Kommunen und Stadtwerke zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Paderborn

Am Donnerstag, 26. September 2024, in der Zeit von 10:30 bis 16:00 Uhr, lädt E-Mobilität NRW Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und von Stadtwerken zu einem kostenlosen Seminar „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ nach Paderborn in das Liborianum (An den Kapuzinern 5–7, 33098 Paderborn) ein.
Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf den Straßen nimmt dynamisch zu. Um den Bedarfen der Mobilität gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.
Dieser Präsenz-Workshop wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus Städten und Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu leisten.
Themenüberblick
• E-Mobilität und Klimaschutzziele
• Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
• Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
• Strukturen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
• Planung, Vergabe und Aufbau von LIS
• Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
• Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zum Thema öffentliche Ladeinfrastruktur
Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues und Herrn Dr. Alexander Kleber (ElektroMobilität NRW) durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wird Herr Mike Süggeler, Geschäftsführer der Westfalen Weser Ladeservice GmbH, zu den Aktivitäten von der Westfalen Weser Gruppe im Bereich Ladeinfrastruktur berichten. Darüber hinaus wird Herr Dr. Dietmar Regener, Betriebsleiter des Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsbetriebs Paderborn (ASP), der auch Betreiber der Parkstätten in Paderborn ist, über die Aktivitäten zum Thema Parken und Laden in Paderborn berichten.
Dieses Web-Seminar orientiert sich am kostenlosen ElektroMobilität NRW-Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ (PDF).
Da die Teilnahmeplätze begrenzt sind, wir hier um Anmeldung gebeten.
Wenn Sie Auskünfte zur Seminarreihe „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an info@elektromobilitaet.nrw

Am Donnerstag, den 05. September 2024 lädt das „Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz Wärme und Erneuerbare Energien“ des LANUV zur Vorstellung der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ (kurz: Wärmestudie NRW) ein. Mit der Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Ergebnisse werden nun im Rahmen einer Veranstaltung am Donnerstag, den 05.09.2024, im Haus der Technik in Essen durch Ministerin Mona Neubaur veröffentlicht. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung ist der Dialog zwischen Ministerin Neubaur und Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort und Präsident des Städte- und Gemeindebundes, zum Thema Best-Practice Beispiele der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich wird es eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Auf dem Weg zur Wärmewende in NRW“ geben, in der verschiedene Expert:innen diskutieren und mit dem Plenum in den Austausch kommen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird ein Fokus auf die Potenzialdaten der Studie gelegt. In verschiedenen Formaten wird die Rolle des LANUV bei der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt sowie das Wärmebedarfsmodell und die energetischen Potenziale in NRW. Das gesamte Programm finden Sie hier:
Anmeldung unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1006868
In der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ hat das beauftragte Projektkonsortium, bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, eine regionale Wärmeplanung für NRW erstellt. Entlang der vier Schritte zur kommunalen Wärmeplanung wurde das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die lokalen Potenziale für Erneuerbare Wärmeerzeugung ermittelt und Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW beleuchtet. Ebenso werden Handlungsempfehlungen für eine Wärmestrategie abgeleitet.