Präsenz-Seminar für Kommunen und Stadtwerke zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Paderborn

Am Donnerstag, 26. September 2024, in der Zeit von 10:30 bis 16:00 Uhr, lädt E-Mobilität NRW Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und von Stadtwerken zu einem kostenlosen Seminar „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ nach Paderborn in das Liborianum (An den Kapuzinern 5–7, 33098 Paderborn) ein.

Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf den Straßen nimmt dynamisch zu. Um den Bedarfen der Mobilität gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.

Dieser Präsenz-Workshop wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus Städten und Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu leisten.

Themenüberblick
•    E-Mobilität und Klimaschutzziele
•    Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
•    Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
•    Strukturen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
•    Planung, Vergabe und Aufbau von LIS
•    Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
•    Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zum Thema öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues und Herrn Dr. Alexander Kleber (ElektroMobilität NRW) durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wird Herr Mike Süggeler, Geschäftsführer der Westfalen Weser Ladeservice GmbH, zu den Aktivitäten von der Westfalen Weser Gruppe im Bereich Ladeinfrastruktur berichten. Darüber hinaus wird Herr Dr. Dietmar Regener, Betriebsleiter des Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsbetriebs Paderborn (ASP), der auch Betreiber der Parkstätten in Paderborn ist, über die Aktivitäten zum Thema Parken und Laden in Paderborn berichten.

Dieses Web-Seminar orientiert sich am kostenlosen ElektroMobilität NRW-Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ (PDF).

Da die Teilnahmeplätze begrenzt sind, wir hier um Anmeldung gebeten.
Wenn Sie Auskünfte zur Seminarreihe „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an info@elektromobilitaet.nrw

LANUV – Veranstaltung „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ am 05.09.2024

Am Donnerstag, den 05. September 2024 lädt das „Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz Wärme und Erneuerbare Energien“ des LANUV zur Vorstellung der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ (kurz: Wärmestudie NRW) ein. Mit der Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Ergebnisse werden nun im Rahmen einer Veranstaltung am Donnerstag, den 05.09.2024, im Haus der Technik in Essen durch Ministerin Mona Neubaur veröffentlicht. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung ist der Dialog zwischen Ministerin Neubaur und Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort und Präsident des Städte- und Gemeindebundes, zum Thema Best-Practice Beispiele der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich wird es eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Auf dem Weg zur Wärmewende in NRW“ geben, in der verschiedene Expert:innen diskutieren und mit dem Plenum in den Austausch kommen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird ein Fokus auf die Potenzialdaten der Studie gelegt. In verschiedenen Formaten wird die Rolle des LANUV bei der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt sowie das Wärmebedarfsmodell und die energetischen Potenziale in NRW. Das gesamte Programm finden Sie hier:

Anmeldung unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1006868

In der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ hat das beauftragte Projektkonsortium, bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, eine regionale Wärmeplanung für NRW erstellt. Entlang der vier Schritte zur kommunalen Wärmeplanung wurde das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die lokalen Potenziale für Erneuerbare Wärmeerzeugung ermittelt und Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW beleuchtet. Ebenso werden Handlungsempfehlungen für eine Wärmestrategie abgeleitet.

 

Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG – Schnellbrief des StGB NRW erschienen

Der  Schnellbrief Nr. 211 des Städte und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern auf den jetzt erschienenen Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) hingewiesen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, eine systematische und strategische Wärmeplanung auf Landesebene zu etablieren, um die Wärmewende voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Kommunen mit KRL-Förderanträgen können Sich gerne an unsere Ansprechpartner der PlattformKlima.NRW wenden. Stephan Baur, Christian Scheffs und Simon Knur stehen für eine strategische individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung. Insbesondere die zeitliche Planung, der Umgang mit den Unsicherheiten oder Fragen zur geplanten Konnexitätszahlung beschäftigen aktuell viele Kommunen, da die Ausgangslage in den Kommunen sehr individuell ist.

 

An dieser Stelle verweisen wir auch auf die fortlaufenden Sprechstunden unseres Partner Energy4climate des Kompetenzzentrum Wärmewende hin.

 

Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung

Schon die Hälfte aller 396 Kommunen in NRW hat ein E-Mail-Postfach an NRW.Energy4Climate gemeldet, das speziell für die Übermittlung von Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung gedacht ist. Die Meldung des Funktionspostfachs für die Kehrdaten sollte spätestens bis 26. Juli erfolgen.

Bereits im Februar hatte NRW.Energy4Climate Kommunen gebeten, ein neues oder bestehendes Funktionspostfach (z.B. waermeplanung@kommune-xy.de oder klimaschutz@kommune-xy.de) an kehrdaten@energy4climate.nrw zu melden. Für diese E-Mail-Adresse wird dann ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet und die Kommune wird im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) eingetragen, was den Datenupload durch die Bezirksschornsteinfeger ermöglicht. Das Serviceangebot von NRW.Energy4Climate gilt nur bis zum 26. Juli. Danach müssen sich Kommunen selbst im WSP.NRW, beziehungsweise in die Verwaltungssuchmaschine (VSM), eintragen (s. dazu auch D-NRW : Portalverbund.NRW).

Wichtige Daten aus Kehrbüchern für die kommunale Wärmeplanung

Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist die Beschaffung der notwendigen Daten essenziell – und zugleich für die Kommunen häufig eine der größten Herausforderungen. Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes bildet die Grundlage zur Übermittlung bestimmter Informationen aus den elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen.

Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in NRW haben mitgeteilt, den Kommunen für diese Datenübermittlung keine Kosten in Rechnung stellen zu wollen.

Kehrdatenübermittlung jetzt möglich

Sobald für das gemeldete Funktionspostfach ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet wurde und die Kommune im WSP.NRW eingetragen wurde, ist die Datenübermittlung für diese Kommune möglich. Anschließend initiiert die einzelne Kommune die Übermittlung der Kehrbuchdaten bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, indem sie diese telefonisch, per Mail oder auch postalisch zur Datenübermittlung auffordert. Die Kehrdaten können von den Bezirksschornsteinfegern seit Kurzem in der gesetzlich geforderten aggregierten Form aus deren Software exportiert und über das WSP.NRW an die Kommunen übermittelt werden.

NRW.Energy4Climate unterstützt die Kommunen, nachdem diese ihre Funktionspostfächer gemeldet haben, mit genauen Instruktionen zum Prozess und einem Musteranschreiben an die Bezirksschornsteinfeger inklusive Anleitung für den Datenupload.

Informationen zu weiteren Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung bietet NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende zum Beispiel in Form einer Informationsbroschüre an. Bei Fragen können Kommunen sich an waerme@energy4climate.nrw wenden.

Az.: 28.6.-005/003

Förderung für das KlimaQuartier.NRW nach progres.nrw

Das Projekt „KlimaQuartier.NRW“ hat das Ziel, den Bau und die Sanierung von klimafreundlichen Quartieren zu fördern, um Treibhausgase zu reduzieren. Dabei liegt der Fokus auf der Qualität von Gebäudehüllen, der Energieeffizienz und der technischen Infrastruktur. Eine Jury wählt regelmäßig neue KlimaQuartiere aus.

Die nächste Jurysitzung zum KlimaQuartier.NRW findet im September 2024 statt. Interessierte Kommunen, Wohnungsunternehmen oder Projektträger können sich laufend für eine Teilnahme beim „KlimaQuartier.NRW“ bewerben.

Neben dem Gütesiegel als ausgezeichnetes KlimaQuartier.NRW unterstützt das Land NRW geplante Quartiersprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw finanziell. Mit der Auszeichnung als „KlimaQuartier.NRW“ können Sie von vielfältigen Förderungen profitieren wie u.a. von der Förderung von KlimaGebäude.NRW innerhalb von Landesprojekten. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach dem Gebäudetyp sowie der Höhe der wärmebedingten CO?-Emissionen des Quartiers. Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Planungsleitfaden, das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NRW-Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unter:

https://www.energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/initiativen-fuer-waerme-und-gebaeude-in-nrw/klimaquartiernrw

StGB NRW-Mitteilung vom 01.07.2024 Az.: 20.1.4.6-011/001 gr

Einladung zum Erfahrungsaustausch der Kreisverwaltungen zur Umsetzung von Klimaschutzstrategien

Am 13. Juni 2024 veranstalten wir von der PlattformKlima.NRW einen Erfahrungsaustausch für alle Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager der Landkreise in NRW. Schon in den Erfahrungsaustauschen der letzten Jahre wurde angeregt diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Im Mittelpunkt steht der Austausch der Teilnehmenden zwischen den Landkreisen in NRW über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung von Klimaschutzstrategien und wie die Zusammenarbeit mit den Kommunen ausgestaltet werden kann. Eingeladen sind zu dieser Veranstaltung nur Vertreter*innen der NRW-Landkreise, der Städteregion Aachen, von Köln Bonn e.V. sowie der Regionalverband Ruhr.

Die Veranstaltung der PlattformKlima.NRW findet statt am:

Datum: Donnerstag, 13. Juni 2024

Uhrzeit: 10:00 – 15:00 Uhr

Ort: Regionalverband Ruhr Adresse: Kronprinzenstraße 35,  45128 Essen,  Großer Sitzungsaal

Nach der Begrüßung durch den Regionalverband Ruhr starten wir mit einer Vorstellungsrunde durch die Teilnehmenden. Geplant sind Impulsvorträge zu Klimaschutzmaßnahmen und Klimaschutzstrategien in einzelnen Kreisen, die Einblicke in die Praxis bieten. Außerdem wollen wir mit Ihnen über Aufgaben der Kreise im Klimaschutz diskutieren. Das Spannungsfeld von Kommunaler Wärmeplanung bis zur Treibhausgasneutralität beschäftigt zurzeit viele Landkreise. Der RVR wird in einem Impuls über erste Erfahrungen mit dem Softwaretool „Climate View“ berichten, das er für die Kommunen in der Region bereitstellt.

Die finale Tagesordnung wird in Kürze bereitgestellt. Eine Anfahrtsskizze finden Sie im Anhang dieser Einladung. Für eine Teilnahme an der Veranstaltung melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: https://kommunalagentur.nrw/veranstaltungen/972/

Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung!

Wenn Sie im Vorfeld der Veranstaltung Ihre Fragen und Diskussionswünsche zum Thema Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen oder der Zusammenarbeit zwischen Kreisen und kreisangehörigen Kommunen an die E-Mail-Adresse knur@KommunalAgentur.NRW senden, nehmen wir Ihre Anregungen gerne für den Austausch auf.

Wir freuen uns auf einen gelungenen Erfahrungsaustausch und darauf, Sie in Essen begrüßen zu dürfen!

Einzelne Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie laufen zum 1. Mai 2024 aus

Die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden zum 1. Mai 2024 angepasst.

Es hat sich gezeigt, dass bestimmte Förderschwerpunkte nur wenig nachgefragt werden oder in anderen Förderrichtlinien (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) adressiert werden. Aus diesem Grund ist eine Novellierung der Kommunalrichtlinie geplant, mit dem Ziel, die Effizienz in der administrativen Abwicklung der Kommunalrichtlinie insgesamt zu verbessern. Im Vorgriff auf diese geplante Novellierung der Kommunalrichtlinie ist ab dem 1. Mai 2024 eine Antragstellung für die folgenden Förderschwerpunkte nicht mehr möglich:

  • 4.1.3 Umweltmanagementsysteme
  • 4.1.5 a) Kommunale Netzwerke (Gewinnungsphase)
  • 4.2.4 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen und Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.2 Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • 4.2.9 Rechenzentren
  • 4.2.10 a) Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitung
  • 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.10 d) Austausch ineffizienter Elektrogeräte

Bereits gestellte Anträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Bei Fragen zu den auslaufenden und allen anderen Fördermöglichkeiten der NKI können sich Interessierte vom Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (030 72618-0880 und nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org) und der Agentur für kommunalen Klimaschutz (030 39001-170 und agentur@klimaschutz.de) persönlich beraten lassen.

 

Quelle: Klimaschutz.de

Online Sprechstunde zu den Änderungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“

Zum 01.01.2024 wurde die Förderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“ (BEG) neu aufgelegt. Diese Aktualisierung bringt verschiedene Änderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Förderung von Einzelmaßnahmen. Zudem erfordert die Antragsstellung den Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags, was das Vergabeverfahren zusätzlich erschwert.

In der Veranstaltung „PlattformKlima.NRW – BEG Einzelmaßnahmen – Antragsvoraussetzungen und Vergabeverfahren“

am 15.04.24 von 14:00 bis 15:00 Uhr über Zoom

zur Anmeldung…

werden einleitend die Förderbereiche des BEG und die Zuständigkeiten vorgestellt. Danach werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie das kommunale Vergabe-verfahren in Einklang mit den Voraussetzungen für eine Antragsstellung zur Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen gestaltet werden kann.

Im Anschluss an die Präsentationen findet eine Fragerunde statt.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Ihre Kommunal Agentur NRW

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2024“

Von Mitte Januar bis zum 12. April 2024 sind Städte, Landkreise und Gemeinden deutschlandweit aufgerufen, sich mit erfolgreich realisierten, wirkungsvollen und innovativen Klimaschutzprojekten am Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ zu beteiligen. Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Den Wettbewerb richtet das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag.

Gesucht werden ambitionierte, innovative und effektive Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen. Die Maßnahmen und Projekte können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen: Beispiele sind ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrs- oder Wärmewende, Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien etc. Wichtig ist, dass sie entweder abgeschlossen oder soweit realisiert sind, dass bereits Ergebnisse der Vermeidung beziehungsweise Reduktion von Treibhausgas-Emissionen vorliegen.

Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Ausdrücklich gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (zum Beispiel Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk, Wirtschaft) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet. Gerne können sich auch Gemeindeverbände bewerben und entsprechend ihrer gesamten Einwohnerzahl einer Kategorie zuordnen.

 

Wettbewerbskategorien 2024

Kategorie 1: Großstädte und Städte

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 2: Mittel- und Kleinstädte

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in
Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 3: Landkreise und kleine Gemeinden

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in
Landkreisen sowie in kleinen Gemeinden mit weniger als 20.000
Einwohnerinnen und Einwohnern

 

Bewerbungsverfahren

Zu jeder Kategorie gibt es einen speziellen Bewerbungsbogen  mit weiteren Hinweisen (siehe Downloadbereich). Gerne können Sie mit mehreren Projekten am Wettbewerb teilnehmen: Bitte geben Sie jeweils eine separate Bewerbung ab. Sie haben schon einmal teilgenommen? Kein Problem. Es gibt keinen Ausschluss für vorherige Teilnehmende – auch nicht für Gewinnerkommunen der Vorjahre. Eine erneute Bewerbung ist außerdem mit Projekten, die schon einmal eingereicht, aber nicht ausgezeichnet wurden, möglich.
Ihre Bewerbung – das heißt den ausgefüllten Bewerbungsbogen mit Stempel und Unterschrift sowie eine detaillierte Projektbeschreibung – senden Sie bitte bis zum 12. April 2024 per E-Mail an: klimaschutz@difu.de

Mehr Informationen und weitere Details finde Sie auf der offziellen Seite: unter  https://www.klimaschutz.de/de/projekte/wettbewerbe/wettbewerb-klimaaktive-kommune-2024

 

Quelle Bild & Text: https://www.klimaschutz.de/

Stadt Velbert: Leitung der Stabsstelle Klimaschutz (m/w/d)

Stellenausschreibung

Die Stadt Velbert sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und kommunikative Führungspersönlichkeit für die

Leitung der Stabsstelle Klimaschutz (m/w/d)

In dieser verantwortungsvollen Position sind Sie für ein weiter im Aufbau befindliches Team von derzeit 4 Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Die Arbeit der Stabsstelle wird neben den gesetzlichen Vorgaben geprägt durch das Klimaanpassungskonzept sowie durch die Klimastrategie der Stadt Velbert, die beide in 2023 beschlossen wurden.

 

Wir bieten:

 

Ihre Aufgaben:

 

Ihr Profil:

 

Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.

Für Rückfragen steht Ihnen der Dezernent des Dezernates I, Herr Ostermann, unter der Rufnummer 02051/26-2300 gerne zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabe geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31.03.2024. Die Vorstellungsgespräche finden am 11.04.2024 statt. Sofern Sie für die Vorstellungsgespräche berücksichtigt werden, erhalten Sie spätestens 5 Tage vorher eine Einladung per E-Mail.

Auf dieses Stellenangebot können Sie sich online über folgenden Link bewerben:

https://www.velbert.de/aktuelles/stellenangebote/stellenangebote-der-stadt-velbert

Informationen zum Datenschutz über die Verarbeitung von Bewerber-Daten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internet-Seite unter:

https://www.velbert.de/datenschutz