Weiterbilungsmöglichkeit: ACE-Jugendveranstaltung 2025

Liebe Klimaschutzmanager*innen,

wir möchten Sie auf eine Weiterbildungsmöglichkeit hinweisen, die das MWIKE NRW und das Weltklimasekretariat in Bonn gemeinsam anbieten: die „ACE-Jugendveranstaltung 2025“. Das dreitägige Seminar zielt darauf ab, junge Menschen zwischen 18 und 35 zu unterstützen, Klimaschutz auf lokaler und subnationaler Ebene zu unterstützen. Weiteres ist der folgenden Seminarbeschreibung zu entnehmen, den Link zur Bewerbung finden Sie in der Anlage. Die Veranstaltung findet auf Englisch statt.

Bewerbungsfrist ist leider bereits der kommende Freitag, 9. Mai!

 

Event Description: 

 Launching the ACE Hub 2.0, the Action for Climate Empowerment Hub Youth Event recognizes the importance of developing the diverse knowledge, values and skills necessary to address the climate crisis.

 The ACE Youth Event will be organized from 17 – 19 June 2025 as part of the ACE Hub, promoted by the German regional government of North Rhine-Westphalia (NRW) to foster education and public awareness, training, public access to information, and participation in climate change action. The event will take place in parallel with the SB62 in collaboration with multiple partners.

 The 2025 ACE Youth Event aims to:

·         Contribute to efforts to build the skills and strengthen competencies of youth to lead and participate in effective, equitable and just climate action at the local, national, regional and international level;

·         Provide an opportunity for youth to share innovative climate change solutions; and

·         Connect and encourage exchange and networking among local and international youth.

 This year’s event aims to build the capacity of young people to support the implementation of Climate Empowerment Action initiatives at the local and sub-national level. The event will feature three days of interactive training modules focused on skills development in delivering communications for sustainable advocacy, applying creativity and culture to advancing climate action, best methods in designing climate projects, and other topics. As part of the programme, there will be an off-campus excursion to observe local climate action at the city level.

Participants will also have the opportunity to attend the joint session of the annual Dialogue on Action for Climate Empowerment, focusing on the role of children and youth, including those from local communities and Indigenous Peoples, in advancing ACE implementation and intergenerational knowledge sharing in the context of the work of constituted bodies and work programmes under the UNFCCC.

 Participants will have ample opportunity for exchange, collaboration and networking, allowing them to share knowledge and skills and learn from each other.


Das Programm:

 ACE Hub Youth Event

Call for Applications – deadline extended to 9 May 2025

Launching the ACE Hub 2.0, the Action for Climate Empowerment Hub Youth Event aims to build the skills of young climate leaders at all levels. The ACE Hub is promoted by the German regional government of North Rhine-Westphalia (NRW) to foster education and public awareness, training, public access to information, and participation in climate change action.

Where: Bonn, Germany

When: 17 – 19 June 2025, in parallel with the SB62.

Who: Global youth and NRW youth

Deadline: Extended to 9 May for applicants residing in North Rhine-Westphalia

Find out more https://bit.ly/3RFoW0a Apply https://bit.ly/42wdxWE

The 2025 ACE Youth Event aims to build the capacity of young people to support the implementation of Climate Empowerment Action initiatives at the local and sub-national level featuring:

•                    Interactive training modules focused on communications, creativity and culture, project design, and other topics;

•                    Off-campus excursion to Düsseldorf to observe climate action at the city level;

•                    Joint session with the annual Dialogue on Action for Climate Empowerment;

•                    Networking among local and international youth.

 

 

Das Team der  PlattformKlima.NRW

Änderungen im Template des LanuK für die kommunale Wärmeplanung

Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW hat das beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) angesiedelte Fachzentrum Klima Ende letzten Jahres mehrere Rollen bei der kommunalen Wärmeplanung übernommen. Neben dem Monitoring und der Bereitstellung von Grundlagendaten, beinhaltet das insbesondere die Sammlung und Bewertung der Wärmepläne der Kommunen. Dafür wurde Anfang 2025 unter anderem ein Template veröffentlicht, welches die Kommunen für die Einreichung der Daten und Wärmepläne nutzen sollen.

Zum 11.04.2025 wurde eine neue Version des Excel-Templates „V2_Template_KWP_LANUV_NRW“ zur Einreichung der Daten für die kommunale Wärmeplanung beim LANUK bereitgestellt. Das Template muss laut Landeswärmeplanungsgesetz von den Kommunen ausgefüllt und dem LANUK drei Monate nach Beschluss des Wärmeplans übermittelt werden.

Die kleine Anpassung betrifft eben jenes Beschlussdatum, das nun im Template aufgenommen wurde, zusätzlich zum Fertigstellungsdatum. Darüber hinaus wurde das Begleitdokument des Template um weitere Erklärungen zum Ausfüllen ergänzt. Dabei wichtig zu beachten: Bis zum 30.06.2025 können auch noch Templates der Version V1 eingereicht werden. Ab dem 01.07.2025 ist dann nur noch Version V2 gültig.

Alle Informationen zur Einreichung der Daten sowie das aktualisierte Template finden Sie hier: https://www.energieatlas.nrw.de/site/waerme/kwp

Az.: 28.6.9-005/003

E4C: Einladung zum Entscheiderbriefing: Thema Wasserstoff

Die Landesgesellschaft Energy4Climate (E4C) hat ein neues Veranstaltungsformat ins Leben gerufen. Sie möchte mit „Entscheiderbriefings“ die Zielgruppe der kommunalen Politik neu bespielen. Dazu „testet“ sie Ende April das Format mit dem Thema Wasserstoff und hat uns gebeten, Sie auf die Veranstaltung hinzuweisen. Grüner Wasserstoff bietet viele Chancen für das Industrieland Nordrhein-Westfalen. Der Hochlauf bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich, die es zu überwinden gilt. Das Entscheiderbriefing soll Orientierung für die Arbeit von Kommunalpolitikern bieten. Hierzu lädt E4C herzlich ein. Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie werden in diesem Format aktuelle Rahmenbedingungen sowie Möglichkeiten auf lokaler Ebene erörtert.? 

Wann: 29. April 2025, ab 19:00 Uhr
Wo: online (Zoom Plattform)

–> Programm/Anmeldung

Die Veranstaltungsreihe „Entscheiderbriefing“ richtet sich an kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie an zukünftige und aktuelle Ratsmitglieder in kommunalen Gremien. Jeder Termin legt das Augenmerk auf einen aktuellen thematischen Schwerpunkt. Neben einem fachlichen Input besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referierenden zu stellen und in einen gemeinsamen Austausch zu kommen. Das Angebot wird im Rahmen der KlimaneutralenKommune.NRW angeboten, einer Plattform der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

Mehr zum Thema Wasserstoff erfahren Sie auf den Seiten der Wasserstoffleitstelle H2.NRW.

Bei weiteren Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an sarah.goettlicher@energy4climate.nrw oder carolin.maerker@energy4climate.nrw.

 

Informationen und Angebote zum Inkraftreten des LWPG NRW

Im Ministerinnenbrief aus dem MWIKE NRW vom 18. Oktober 2024 wurde der Rahmen für alle Kommunen gesetzt, die eine Förderung in der Wärmeplanung beantragt haben. Damit ist nun klar, dass die Förderung des Z.U.G. mit der Ankündigung des  Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) entfällt und nur wenige Kommunen eine zusätzliche Förderungen erhalten.

Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW wurde heute im 40. Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein Westfalen verkündet und tritt somit am morgigen Freitag, 20. Dezember 2024 in Kraft.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten können die Gemeinden auch das Template für die Datenerfassung abrufen unter: www.waermeplanung.nrw.de.

Die erste Tranche des Belastungsausgleichs wird mit Fälligkeit des 27. Dezembers 2024 durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgezahlt. Ein begleitendes Schreiben an die Gemeinden wird ebenfalls durch die Bezirksregierung Arnsberg versandt. Gegenüber den Gemeinden wurde auch eine Kontaktadresse (belastungsausgleich-lwpg@bra.nrw.de) kommuniziert, an die sie ggfls. Rückfragen zum Belastungsausgleich richten können.

Die Zuweisung der zweiten Tranche erfolgt voraussichtlich am 15. Januar 2025.

Für alle Kommunen, die noch Unklarheiten in der weiteren Vorgehensweise haben, bieten wir in Zusammenarbeit mit Energy4Climate individuelle Beratungen an:

 

Unsere digitale Einzelberatung

Ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.

 

Starter- Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung

Im Workshop besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise, passend zur Kommunengröße. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Insbesondere kleinere Kommunen, die einen Kommunalrichtlinien-Antrag gestellt haben und nun vor der Frage stehen, wie sie damit umgehen sollen, werden durch den Workshop unterstützt.

 

Unterstützungstermine vor Ort

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort in Ihrer Kommune zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.

 

Begleitende Austauschformate über die Landesenergieagentur

Für alle Kommunen, die schon eine kommunale Wärmeplanung aufstellen oder in Kürze damit beginnen wollen, gibt es regelmäßig digitale Vernetzungsangebote von NRW.Energy4Climate

Wir freuen uns darauf, Sie mit unseren Angeboten bei der kommunalen Wärmeplanung individuell zu unterstützen.

 

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Team der PlattformKlima.NRW

 

Kommunale Wärmeplanung: Hinweis zum Ministerinnenbrief des MWIKE NRW

Wir möchten Sie heute zum Versand des Ministerinnenbriefes an die Gemeinden informieren, der sich an die Gemeinden richtet, die einen Antrag auf Bundesförderung für die Kommunale Wärmeplanung gestellt oder bereits bewilligt bekommen haben. In der Anlage werden die Fragen zum Verhältnis der Bundesförderung und des Belastungsausgleichs beantwortet.Das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Verabschiedung sind alle Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Dafür erhalten alle Städte und Gemeinden in NRW einen finanziellen Ausgleich von 165.000 Euro plus 1,36 Euro pro Einwohnerin.

Da die Kosten nicht doppelt kompensiert werden können, wird die Bundesförderung widerrufen und bereits erhaltene Mittel müssen zurückgezahlt werden. Der finanzielle Ausgleich durch das Land ist jedoch höher, sodass Sie insgesamt profitieren.

Ihr Engagement ist zentral für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele in NRW. Unterstützungsangebote wie das Kompetenzzentrum Wärmewende, der Leitfaden zum LWPG und das Wärmekataster stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Die beiden Dokumente stehen hier zum Download

wurde Ihnen auch durch das MWIKE  NRW zugeschickt

Sollte Sie da individuelle Unterstützung in der Verwaltung oder den politischen Gremien brauchen, nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot.

 

LANUV – Veranstaltung „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ am 05.09.2024

Am Donnerstag, den 05. September 2024 lädt das „Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz Wärme und Erneuerbare Energien“ des LANUV zur Vorstellung der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ (kurz: Wärmestudie NRW) ein. Mit der Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Ergebnisse werden nun im Rahmen einer Veranstaltung am Donnerstag, den 05.09.2024, im Haus der Technik in Essen durch Ministerin Mona Neubaur veröffentlicht. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung ist der Dialog zwischen Ministerin Neubaur und Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort und Präsident des Städte- und Gemeindebundes, zum Thema Best-Practice Beispiele der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich wird es eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Auf dem Weg zur Wärmewende in NRW“ geben, in der verschiedene Expert:innen diskutieren und mit dem Plenum in den Austausch kommen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird ein Fokus auf die Potenzialdaten der Studie gelegt. In verschiedenen Formaten wird die Rolle des LANUV bei der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt sowie das Wärmebedarfsmodell und die energetischen Potenziale in NRW. Das gesamte Programm finden Sie hier:

Anmeldung unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1006868

In der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ hat das beauftragte Projektkonsortium, bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, eine regionale Wärmeplanung für NRW erstellt. Entlang der vier Schritte zur kommunalen Wärmeplanung wurde das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die lokalen Potenziale für Erneuerbare Wärmeerzeugung ermittelt und Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW beleuchtet. Ebenso werden Handlungsempfehlungen für eine Wärmestrategie abgeleitet.

 

Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG – Schnellbrief des StGB NRW erschienen

Der  Schnellbrief Nr. 211 des Städte und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern auf den jetzt erschienenen Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) hingewiesen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, eine systematische und strategische Wärmeplanung auf Landesebene zu etablieren, um die Wärmewende voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Kommunen mit KRL-Förderanträgen können Sich gerne an unsere Ansprechpartner der PlattformKlima.NRW wenden. Stephan Baur, Christian Scheffs und Simon Knur stehen für eine strategische individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung. Insbesondere die zeitliche Planung, der Umgang mit den Unsicherheiten oder Fragen zur geplanten Konnexitätszahlung beschäftigen aktuell viele Kommunen, da die Ausgangslage in den Kommunen sehr individuell ist.

 

An dieser Stelle verweisen wir auch auf die fortlaufenden Sprechstunden unseres Partner Energy4climate des Kompetenzzentrum Wärmewende hin.

 

Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung

Schon die Hälfte aller 396 Kommunen in NRW hat ein E-Mail-Postfach an NRW.Energy4Climate gemeldet, das speziell für die Übermittlung von Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung gedacht ist. Die Meldung des Funktionspostfachs für die Kehrdaten sollte spätestens bis 26. Juli erfolgen.

Bereits im Februar hatte NRW.Energy4Climate Kommunen gebeten, ein neues oder bestehendes Funktionspostfach (z.B. waermeplanung@kommune-xy.de oder klimaschutz@kommune-xy.de) an kehrdaten@energy4climate.nrw zu melden. Für diese E-Mail-Adresse wird dann ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet und die Kommune wird im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) eingetragen, was den Datenupload durch die Bezirksschornsteinfeger ermöglicht. Das Serviceangebot von NRW.Energy4Climate gilt nur bis zum 26. Juli. Danach müssen sich Kommunen selbst im WSP.NRW, beziehungsweise in die Verwaltungssuchmaschine (VSM), eintragen (s. dazu auch D-NRW : Portalverbund.NRW).

Wichtige Daten aus Kehrbüchern für die kommunale Wärmeplanung

Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist die Beschaffung der notwendigen Daten essenziell – und zugleich für die Kommunen häufig eine der größten Herausforderungen. Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes bildet die Grundlage zur Übermittlung bestimmter Informationen aus den elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen.

Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in NRW haben mitgeteilt, den Kommunen für diese Datenübermittlung keine Kosten in Rechnung stellen zu wollen.

Kehrdatenübermittlung jetzt möglich

Sobald für das gemeldete Funktionspostfach ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet wurde und die Kommune im WSP.NRW eingetragen wurde, ist die Datenübermittlung für diese Kommune möglich. Anschließend initiiert die einzelne Kommune die Übermittlung der Kehrbuchdaten bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, indem sie diese telefonisch, per Mail oder auch postalisch zur Datenübermittlung auffordert. Die Kehrdaten können von den Bezirksschornsteinfegern seit Kurzem in der gesetzlich geforderten aggregierten Form aus deren Software exportiert und über das WSP.NRW an die Kommunen übermittelt werden.

NRW.Energy4Climate unterstützt die Kommunen, nachdem diese ihre Funktionspostfächer gemeldet haben, mit genauen Instruktionen zum Prozess und einem Musteranschreiben an die Bezirksschornsteinfeger inklusive Anleitung für den Datenupload.

Informationen zu weiteren Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung bietet NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende zum Beispiel in Form einer Informationsbroschüre an. Bei Fragen können Kommunen sich an waerme@energy4climate.nrw wenden.

Az.: 28.6.-005/003

EU und Land Nordrhein-Westfalen fördern Hallenbadsanierung in Altenbeken

Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Kommunen dabei, klimafreundliche Räume für ihre Gemeinschaft zu schaffen.

Die Kommune Altenbeken macht ihr Hallenbad energetisch fit für die Zukunft. Unter anderem wird die Gemeinde Keller- und Außenwände dämmen, Fenster und Türen erneuern und die Lüftungsanlage austauschen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sorgt in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage künftig für die Beheizung des Bades. Außerdem soll Strom aus einer Photovoltaikanlage des angrenzenden Schulgebäudes genutzt werden. EU und Land unterstützen das Projekt mit insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro aus dem Förderangebot „Energieeffiziente Öffentliche Gebäude“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Es ist das erste Projekt der im Jahr 2023 gestarteten Förderung.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir brauchen öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder für eine lebendige Gemeinschaft in unseren Städten und Gemeinden. Wir sollten daher alles dafür tun, diese Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den aktuellen energetischen Stand zu bringen und klimagerecht umzubauen. Ich freue mich daher sehr, dass in Altenbeken nun das erste Projekt unseres Förderangebots startet – und im städtischen Hallenbad auch in Zukunft Kinder Schwimmen lernen können.“

Das Eggebad mit drei 25-Meter-Bahnen wurde 1972 erbaut und seitdem kaum erneuert. Es befindet sich direkt am Schulzentrum und wird von den Schülerinnen und Schülern, verschiedenen Vereinen sowie von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Für die 9200 Einwohner der Gemeinde ist das Hallenbad ein zentraler Ort des öffentlichen Lebens.

Zum Hintergrund

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Förderangebot „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ Schwimmbäder, Sporthallen, Kulturzentren, Bibliotheken, Jugendherbergen und Museen. Mit den Sanierungsmaßnahmen muss eine Primärenergieeinsparung von mindestens 50 Prozent erreicht werden und die einzelnen Bauteile müssen aktuellen Effizienzkriterien entsprechen. Die Förderung zielt auf Gebäude, die noch vor den ersten energetischen Anforderungen errichtet wurden und somit ein hohes Energie- und CO2-Einsparpotenzial haben.

Weitere Informationen zum Förderangebot und der Antragstellung finden Sie unter https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Im Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt.

Mehr Informationen unter www.efre.nrw.

Quelle: Pressemitteilung Land NRW