Am Donnerstag, den 05. September 2024 lädt das „Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz Wärme und Erneuerbare Energien“ des LANUV zur Vorstellung der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ (kurz: Wärmestudie NRW) ein. Mit der Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Ergebnisse werden nun im Rahmen einer Veranstaltung am Donnerstag, den 05.09.2024, im Haus der Technik in Essen durch Ministerin Mona Neubaur veröffentlicht. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung ist der Dialog zwischen Ministerin Neubaur und Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort und Präsident des Städte- und Gemeindebundes, zum Thema Best-Practice Beispiele der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich wird es eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Auf dem Weg zur Wärmewende in NRW“ geben, in der verschiedene Expert:innen diskutieren und mit dem Plenum in den Austausch kommen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird ein Fokus auf die Potenzialdaten der Studie gelegt. In verschiedenen Formaten wird die Rolle des LANUV bei der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt sowie das Wärmebedarfsmodell und die energetischen Potenziale in NRW. Das gesamte Programm finden Sie hier:
Anmeldung unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1006868
In der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ hat das beauftragte Projektkonsortium, bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, eine regionale Wärmeplanung für NRW erstellt. Entlang der vier Schritte zur kommunalen Wärmeplanung wurde das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die lokalen Potenziale für Erneuerbare Wärmeerzeugung ermittelt und Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW beleuchtet. Ebenso werden Handlungsempfehlungen für eine Wärmestrategie abgeleitet.
Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG – Schnellbrief des StGB NRW erschienen
Der Schnellbrief Nr. 211 des Städte und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern auf den jetzt erschienenen Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) hingewiesen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, eine systematische und strategische Wärmeplanung auf Landesebene zu etablieren, um die Wärmewende voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen.
Kommunen mit KRL-Förderanträgen können Sich gerne an unsere Ansprechpartner der PlattformKlima.NRW wenden. Stephan Baur, Christian Scheffs und Simon Knur stehen für eine strategische individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung. Insbesondere die zeitliche Planung, der Umgang mit den Unsicherheiten oder Fragen zur geplanten Konnexitätszahlung beschäftigen aktuell viele Kommunen, da die Ausgangslage in den Kommunen sehr individuell ist.
An dieser Stelle verweisen wir auch auf die fortlaufenden Sprechstunden unseres Partner Energy4climate des Kompetenzzentrum Wärmewende hin.
Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung
Schon die Hälfte aller 396 Kommunen in NRW hat ein E-Mail-Postfach an NRW.Energy4Climate gemeldet, das speziell für die Übermittlung von Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung gedacht ist. Die Meldung des Funktionspostfachs für die Kehrdaten sollte spätestens bis 26. Juli erfolgen.
Bereits im Februar hatte NRW.Energy4Climate Kommunen gebeten, ein neues oder bestehendes Funktionspostfach (z.B. waermeplanung@kommune-xy.de oder klimaschutz@kommune-xy.de) an kehrdaten@energy4climate.nrw zu melden. Für diese E-Mail-Adresse wird dann ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet und die Kommune wird im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) eingetragen, was den Datenupload durch die Bezirksschornsteinfeger ermöglicht. Das Serviceangebot von NRW.Energy4Climate gilt nur bis zum 26. Juli. Danach müssen sich Kommunen selbst im WSP.NRW, beziehungsweise in die Verwaltungssuchmaschine (VSM), eintragen (s. dazu auch D-NRW : Portalverbund.NRW).
Wichtige Daten aus Kehrbüchern für die kommunale Wärmeplanung
Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist die Beschaffung der notwendigen Daten essenziell – und zugleich für die Kommunen häufig eine der größten Herausforderungen. Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes bildet die Grundlage zur Übermittlung bestimmter Informationen aus den elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen.
Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in NRW haben mitgeteilt, den Kommunen für diese Datenübermittlung keine Kosten in Rechnung stellen zu wollen.
Kehrdatenübermittlung jetzt möglich
Sobald für das gemeldete Funktionspostfach ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet wurde und die Kommune im WSP.NRW eingetragen wurde, ist die Datenübermittlung für diese Kommune möglich. Anschließend initiiert die einzelne Kommune die Übermittlung der Kehrbuchdaten bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, indem sie diese telefonisch, per Mail oder auch postalisch zur Datenübermittlung auffordert. Die Kehrdaten können von den Bezirksschornsteinfegern seit Kurzem in der gesetzlich geforderten aggregierten Form aus deren Software exportiert und über das WSP.NRW an die Kommunen übermittelt werden.
NRW.Energy4Climate unterstützt die Kommunen, nachdem diese ihre Funktionspostfächer gemeldet haben, mit genauen Instruktionen zum Prozess und einem Musteranschreiben an die Bezirksschornsteinfeger inklusive Anleitung für den Datenupload.
Informationen zu weiteren Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung bietet NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende zum Beispiel in Form einer Informationsbroschüre an. Bei Fragen können Kommunen sich an waerme@energy4climate.nrw wenden.
Az.: 28.6.-005/003
Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Kommunen dabei, klimafreundliche Räume für ihre Gemeinschaft zu schaffen.
Die Kommune Altenbeken macht ihr Hallenbad energetisch fit für die Zukunft. Unter anderem wird die Gemeinde Keller- und Außenwände dämmen, Fenster und Türen erneuern und die Lüftungsanlage austauschen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sorgt in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage künftig für die Beheizung des Bades. Außerdem soll Strom aus einer Photovoltaikanlage des angrenzenden Schulgebäudes genutzt werden. EU und Land unterstützen das Projekt mit insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro aus dem Förderangebot „Energieeffiziente Öffentliche Gebäude“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Es ist das erste Projekt der im Jahr 2023 gestarteten Förderung.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir brauchen öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder für eine lebendige Gemeinschaft in unseren Städten und Gemeinden. Wir sollten daher alles dafür tun, diese Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den aktuellen energetischen Stand zu bringen und klimagerecht umzubauen. Ich freue mich daher sehr, dass in Altenbeken nun das erste Projekt unseres Förderangebots startet – und im städtischen Hallenbad auch in Zukunft Kinder Schwimmen lernen können.“
Das Eggebad mit drei 25-Meter-Bahnen wurde 1972 erbaut und seitdem kaum erneuert. Es befindet sich direkt am Schulzentrum und wird von den Schülerinnen und Schülern, verschiedenen Vereinen sowie von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Für die 9200 Einwohner der Gemeinde ist das Hallenbad ein zentraler Ort des öffentlichen Lebens.
Zum Hintergrund
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Förderangebot „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ Schwimmbäder, Sporthallen, Kulturzentren, Bibliotheken, Jugendherbergen und Museen. Mit den Sanierungsmaßnahmen muss eine Primärenergieeinsparung von mindestens 50 Prozent erreicht werden und die einzelnen Bauteile müssen aktuellen Effizienzkriterien entsprechen. Die Förderung zielt auf Gebäude, die noch vor den ersten energetischen Anforderungen errichtet wurden und somit ein hohes Energie- und CO2-Einsparpotenzial haben.
Weitere Informationen zum Förderangebot und der Antragstellung finden Sie unter https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Im Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt.
Mehr Informationen unter www.efre.nrw.
Quelle: Pressemitteilung Land NRW