Aktuell sind noch Restmittel im Programmbereich „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ der Richtlinie progres.nrw verfügbar. Dies gilt sowohl für Gebäude die eine 80%ige Förderung erhalten, als auch für Schul- und Verwaltungsgebäude die nur eine niedrigere Förderung erhalten können. Die maximale Förderquote für Kommunen ist abhängig vom Gebäudetyp. In der Haushaltssicherung können maximal 90% gewährt werden. Die geförderten Projekte müssen bis zum 31.12.2028 vollständig umgesetzt sein.
Wichtiger Hinweis:
Da uns derzeit nicht bekannt ist, wie viele Vorhaben sich noch in der Antragsvorbereitung befinden, bitten wir alle, die noch einen Antrag planen, diesen aber noch nicht eingereicht haben, sich zeitnah bei uns zu melden. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass die verfügbaren Mittel im Windhundverfahren bestmöglich genutzt werden.
Rückmeldungen zu geplanten Projekten bitte an: simon.knur@KommunalAgentur.NRW
Neue FAQ veröffentlicht
die 09. Fassung der FAQ zur EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ steht seit letzter Woche auf der Seite der PlattformKlima.NRW zum Download bereit. Wie gewohnt sind alle Neuerungen farblich hervorgehoben, sodass Sie schnell einen Überblick über die aktuellen Anforderungen erhalten.
Beratung und Unterstützung
Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin bei allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“.
Es besteht die Möglichkeit, sich mittwochs und donnerstags Einzelberatungstermine über die Website zu buchen
>> Buchung Einzelberatungstermin
Gerne können Sie sich aber auch zu allen Fragen telefonisch oder per E-Mail melden. Weitere Informationen und alle Ansprechpartner:innen finden Sie unter >> Förderung.