Förderprogramm LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ – Kurze Frist!

Mit der Bekanntmachung „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte Projekte, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. „LandMobil“ ist ein Baustein des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).

Gefördert werden hierüber Projekte auf regionaler oder lokaler Ebene, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen zu verbessern.

  • Integrierte Mobilität
  • Bewusstseinswandel in Richtung alternativer Mobilitätsformen
  • Neue Geschäfts- und Finanzierungsmodelle im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit für Anbieter und Nutzer
  • Verbesserung der Anschlussmobilität
  • Elternunabhängige Mobilitätslösungen

Entsprechende Vorhaben sollen beispielhaften Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.

In einem wettbewerblichen Verfahren werden die am besten geeignetsten Projektskizzen, welche bis zum 01.04.19 eingereicht werden müssen, ausgewählt.

Der Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre

Die max. Fördersumme beträgt 180.000 €, max. 80 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten

Kommunaler Eigenanteil beträgt mind. 10 %

Weitere Informationen und die Richtlinie finden Sie hier https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/LandMobil.html

Mit der Bekanntmachung "LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen" unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte Projekte, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. "LandMobil" ist ein Baustein des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).

Gefördert werden hierüber Projekte auf regionaler oder lokaler Ebene, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen zu verbessern.

  • Integrierte Mobilität
  • Bewusstseinswandel in Richtung alternativer Mobilitätsformen
  • Neue Geschäfts- und Finanzierungsmodelle im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit für Anbieter und Nutzer
  • Verbesserung der Anschlussmobilität
  • Elternunabhängige Mobilitätslösungen

Entsprechende Vorhaben sollen beispielhaften Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.

In einem wettbewerblichen Verfahren werden die am besten geeignetsten Projektskizzen, welche bis zum 01.04.19 eingereicht werden müssen, ausgewählt.

Der Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre

Die max. Fördersumme beträgt 180.000 €, max. 80 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten

Kommunaler Eigenanteil beträgt mind. 10 %

Weitere Informationen und die Richtlinie finden Sie hier https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/LandMobil.html