Die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ist auch im neuen Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragbar. Für den Förderaufruf stehen noch mehr als 30/40/50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.
Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.
Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW noch folgende Onlinesprechstunden an:
- Dienstag, den 23.01.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 06.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 20.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 05.03.2024, 11.00- 12.00 Uhr
Anmeldung erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW
Gerne steht das Team der PlattformKlima.NRW für Ihre Fragen zur Verfügung.