Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten sowie durch Vorbildcharakter bundesweit zur Nachahmung anzuregen. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
- eine unmittelbare Minderung von Treibhausgasemissionen,
- umfassend und integriert geplante Maßnahmen,
- Kosteneffizienz und Multiplizierbarkeit,
- ein hohes Maß an öffentlicher Sichtbarkeit und Übertragbarkeit.
Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiger Wettbewerb
1.Projektskizze einreichen
Zum Einreichen der Projektskizze stehen zwei Antragsfenster zur Verfügung: Vom 15. Februar 2017 bis zum 15. Mai 2017 und vom 15. Februar 2018 bis zum 15. Mai 2018. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
2.Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.
Weitere Informationen finden sie auf www.klimaschutz.de
Bei Fragen helfen wir ihnen gerne über die PlattformKlima.NRW weiter.