Gefördert werden Projekte, die Angebote zur Unterstützung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Alltags in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften entwickeln und etablieren.
Die Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele erfordert eine umfassende ökonomische und gesellschaftliche Transformation. Der Pro-Kopf-Ausstoß von Treibhausgasemissionen liegt in Deutschland bei etwa elf Tonnen pro Jahr. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen können durch klimafreundliches und nachhaltiges Alltagshandeln Treibhausgasemissionen reduzieren und so zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Klima- und Ressourcenschutz werden in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung beigemessen; im Alltagshandeln sind sie aber noch nicht ausreichend verankert. Dies liegt u. a. an strukturellen Hemmnissen, aber auch an fehlenden Informationen zu Handlungsmöglichkeiten.
Mit dem Förderaufruf werden modellhafte Projekte gefördert, die Angebote zur Unterstützung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Alltags in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften entwickeln und etablieren. Diese sollen insbesondere zeigen:
- Was ein Quartier für die Etablierung eines nachhaltigen Alltags auszeichnet;
- Welche Ziele und Indikatoren hierfür gesetzt werden;
- Welche Strukturen und Angebote hierfür geschaffen werden;
- Wie eine langfristige Verankerung gesichert werden kann;
- Wie Bürgerinnen und Bürger diesen Prozess mitgestalten können.
Hierfür sind eine zwölfmonatige Konzeptions- und Vernetzungsphase (Phase 1) und eine anschließende 36-monatige Umsetzungsphase (Phase 2), in der auch investive Maßnahmen gefördert werden können, vorgesehen.
Phase 1 beinhaltet zum Beispiel:
- Gründung eines Akteurs-Netzwerkes im lokalen Umfeld durch Gewinnung der Netzwerkteilnehmer sowie Koordinierung des Netzwerks (Lotsen);
- Partizipative Erarbeitung einer Zielsetzung und eines Aktionsplans bis zum Jahr 2025 mit mindestens folgenden Elementen:
- Maßnahmenkatalog;
- Klima-Coaching zur Förderung und Verbreitung eines nachhaltigen und klimafreundlichen Alltags bei den Bürgerinnen und Bürgern in mindestens zwei Handlungsfeldern. Das Klima-Coaching beinhaltet die Beratung, Begleitung und Motivation der Bürgerinnen und Bürger zu Klimaschutz durch nachhaltiges Alltagshandeln;
- Kommunikationsaktivitäten;
- Konzept für die Verstetigung des Netzwerks nach Ende der Förderung.
Phase 2 beinhaltet zum Beispiel:
- Umsetzung und Begleitung in der Pilotphase des Klima-Coachings;
- Durchführung von ggf. notwendigen Fortbildungen und Sicherstellung des Qualitätsniveaus der vorgesehenen Klima-Coaches;
- Dokumentation der Ergebnisse in Bezug auf die definierten Erfolgsindikatoren;
- Aktivitäten zum Know-how-Transfer und zum Austausch zu Erfahrungen und Empfehlungen zum Klima-Coaching, zum Beispiel mit Blick auf Übertragbarkeit und Ansprachestrategien;
- Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan;
- Betreuung und Verstetigung des Netzwerks;
- Organisation und Durchführung von im Aktionsplan benannten Öffentlichkeitsarbeits- und Beteiligungsmaßnahmen für den Umsetzungsprozess.
In der Umsetzungsphase werden auch investive Maßnahmen gefördert, wenn durch diese Investitionen in einen nachhaltigen Alltag unterstützt werden und dadurch Treibhausgaseinsparungen gegenüber bestehenden Alltagsroutinen entstehen. Je nach Maßnahme sind gesetzliche Standards an Effizienz oder Konsistenz deutlich zu überschreiten.
Antragsberechtigt sind Kooperationen (Verbund) aus Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Hochschulen und Unternehmen. An jedem Verbund müssen mindestens eine Kommune, in der sich das Quartier bzw. eine ländliche Nachbarschaft befindet, und zwei weitere lokale Partner, die mit Aufgaben im Umwelt- und/oder Sozialbereich befasst sind, beteiligt sein.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Teilfinanzierung unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung und ggf. Mobilisierung von Drittmitteln. Die Anträge müssen eine Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro umfassen.
Bis zum 15. April 2017 können Interessierte ihre Projektideen einreichen. Die ausgewählten Projektskizzen werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Die Projekte können voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2017 starten.
Bei investiven Maßnahmen ist das Antragsverfahren einstufig. Förderanträge können innerhalb von 24 Monaten nach Vorlage des in der Phase 1 erstellten Aktionsplans eingereicht werden. Die maximale Zuwendung pro Verbund beträgt bei investiven Maßnahmen 350.000 Euro.
Weitere Informationen auf www.klimaschutz.de/de/klimaschutz-im-alltag