Ab sofort können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere kommunale Akteurinnen und Akteure Anträge für die neuen Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie beantragen. Der neue Förderlotse hilft, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden und führt direkt zur Antragstellung.
Am 1. Januar 2019 ist die novellierte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMU) in Kraft getreten. Anträge können jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. Oktober beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis Ende 2022 gültig.
Durch die Kommunalrichtlinie werden zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in eine klimafreundliche Beleuchtung, in neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, in Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen oder in Sammelplätze für Grünabfälle. Auch Klimaschutzkonzepte und Personalstellen für den Klimaschutz (Klimaschutzmanagement) können beantragt werden. Um die Suche nach passenden Fördermöglichkeiten zu erleichtern, gibt es ein neues Onlineangebot: den Förderlotsen zur Kommunalrichtlinie. Er gibt einen Überblick über alle Förderschwerpunkte, -quoten und -voraussetzungen und führt direkt zur Antragstellung.
Neu ist, dass Betriebe bereits ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung antragsberechtigt sind. Klimaschutzkonzept und eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement zusammen beantragt werden können und dass zahlreiche neue investive Klimaschutzmaßnahmen förderfähig sind. Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz besonders unterstützt und erhalten erhöhte Förderquoten.
Weiterführende Fragen beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig.
Quelle: klimaschutz.de__________________________________________________________________________________________________________
Gerne begeleiten wir Sie als Kommunal Agentur NRW im Rahmen der PlattformKlima.NRW eng bei der Entwicklung und Erstellung von Förderanträgen.