Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden 10.000 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen gefördert.
Zum 1. Juli 2016 hat dasBundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.
- Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
- Green IT: Neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren.
- Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.
- Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahme
Anträge auf Zuwendung können
- vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2017 und
- vom 1. Juli 2017 bis zum 30. September 2017
beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Sie können ganzjährig Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas einreichen.
Weiterhin ist die Beantragung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen eines laufenden Klimaschutzmanagements oder des Anschlussvorhabens ganzjährig möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung der ausgewählten Maßnahme im Laufe der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums für die Förderung einer Stelle für das Klimaschutz-management oder eines Anschlussvorhabens für das Klimaschutzmanagement erfolgen kann – der Bewilligungszeitraum ist hierbei unabhängig vom Zeitpunkt der Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers bzw. der Klimaschutzmanagerin.
Außerdem ist die Beantragung eines Starterpaketes im Rahmen der Energiesparmodelle in Schulen und Kitas ganzjährig möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung des Starterpakets im Laufe der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums für die Förderung der Einrichtung oder Weiterführung eines Energiesparmodells in Schulen und Kitas.
Weitere Informationen finden sie unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen