Umweltministerkonferenz und Förderung der NKI

Die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat das klare Bekenntnis der 90. Umweltministerkonferenz in Bremen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kommunen begrüßt. Die Bundesländer haben die Bundesregierung aufgefordert, die Fördermöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene auszubauen und zu vereinfachen.

Aufgrund der Erfahrung der letzten zehn Jahre geht die Kommunal Agentur NRW davon aus, dass der Beschluss der Umweltministerkonferenz in Bremen hinsichtlich einer anstehenden Novellierung der Kommunalrichtlinie getroffen wurde. Die Kommunalrichtlinie wurde seit 2009 mehrfach verändert und angepasst. Da die Bundesregierung in diesem Monat bekannt gegeben hat, dass die gesetzten Ziele für die Treibhausgaseinsparung bis 2020 nicht erreicht werden können, ist die Wahrscheinlichkeit einer Novellierung der Förderrichtlinien zum 01. Januar 2019 gestiegen. Allerdings kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, in wie weit bestehende Fördergegenstände aus der Förderung genommen oder neue aufgenommen werden.

Kommunen, die noch eine Antrag für Klimaschutz(-teil)konzepte (z.B. im Themenfeld der Klimaanpassung) oder investiven Maßnahmen nach den bisherigen Förderbedingungen stellen wollen, haben ab dem 1. Juli noch bis zum 30. September 2018 Zeit Anträge einzureichen. Anträge für die Förderungen für die Stelle von KlimaschutzmanagerInnen sind ganzjährig möglich und nicht an diese Frist gebunden. Insbesondere sollte eine Förderung im Bereich der Klimaanpassung geprüft werden, da nicht sicher ist, ob dieses Themenfeld Teil der Kommunalrichtlinie bleibt.

Für Hilfestellungen bei der Antragsstellung, vorbereitende Workshop in der Verwaltung oder bei generellen Fragen zur Förderung können Sie sich gerne an die PlattformKlima.NRW wenden.

Die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat das klare Bekenntnis der 90. Umweltministerkonferenz in Bremen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kommunen begrüßt. Die Bundesländer haben die Bundesregierung aufgefordert, die Fördermöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene auszubauen und zu vereinfachen.

Aufgrund der Erfahrung der letzten zehn Jahre geht die Kommunal Agentur NRW davon aus, dass der Beschluss der Umweltministerkonferenz in Bremen hinsichtlich einer anstehenden Novellierung der Kommunalrichtlinie getroffen wurde. Die Kommunalrichtlinie wurde seit 2009 mehrfach verändert und angepasst. Da die Bundesregierung in diesem Monat bekannt gegeben hat, dass die gesetzten Ziele für die Treibhausgaseinsparung bis 2020 nicht erreicht werden können, ist die Wahrscheinlichkeit einer Novellierung der Förderrichtlinien zum 01. Januar 2019 gestiegen. Allerdings kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, in wie weit bestehende Fördergegenstände aus der Förderung genommen oder neue aufgenommen werden.

Kommunen, die noch eine Antrag für Klimaschutz(-teil)konzepte (z.B. im Themenfeld der Klimaanpassung) oder investiven Maßnahmen nach den bisherigen Förderbedingungen stellen wollen, haben ab dem 1. Juli noch bis zum 30. September 2018 Zeit Anträge einzureichen. Anträge für die Förderungen für die Stelle von KlimaschutzmanagerInnen sind ganzjährig möglich und nicht an diese Frist gebunden. Insbesondere sollte eine Förderung im Bereich der Klimaanpassung geprüft werden, da nicht sicher ist, ob dieses Themenfeld Teil der Kommunalrichtlinie bleibt.

Für Hilfestellungen bei der Antragsstellung, vorbereitende Workshop in der Verwaltung oder bei generellen Fragen zur Förderung können Sie sich gerne an die PlattformKlima.NRW wenden.