Im Rahmen der EFRE/JTF-Förderperiode 2021-2027 läuft seit Anfang des Jahres die Antragsphase für das Förderprogramm „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“.
Mit einem Schwerpunkt auf der Neuorganisation der für Verkehr genutzten Fläche und Infrastruktur und der Stärkung nachhaltiger Mobilitätslösungen bietet das Programm auf Basis der Förderrichtlinie noch voraussichtlich bis Ende 2025 Förderzugänge für Kommunen, die mit der Umsetzung von Mobilitätskonzepten die Verkehrswende vor Ort voranbringen wollen.
Die Kommunal Agentur NRW bietet gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) und der Innovationsförderagentur NRW (IN NRW) eine Sprechstunde an, um auf Fragen zu den Fördervoraussetzungen und der Zeit- und Budgetplanung einzugehen.
Sprechstunde EFRE Förderung: „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“
am 29.08.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
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Save the Date: Am 09. Oktober 2024 bietet das Zukunftsnetz Mobilität in NRW gemeinsam mit dem MUNV NRW und der IN NRW eine weitere Infoveranstaltung zu der Förderung an.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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KfW-Programme Smart Cities – Effiziente Gebäude – Online-SeminareStGB NRW-Mitteilung vom 18.01.2021
Bis Mitte März können sich Kommunen als Smart City-Modellprojekt bewerben. Bis zum 30. Juni 2021 können noch Förderanträge zum KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gestellt werden. Danach sind Anträge über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu stellen. In Online-Seminaren gibt die KfW einen kompakten Überblick die verschiedenen KfW-Programme für Kommunen und die Neuerungen.
- Die KfW hat am 12. Januar 2021 über den Start der dritten Förderstaffel der Modellprojekte Smart Cities informiert. Sie steht unter dem Motto „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Mit den Modellprojekten werden Strategieentwicklung sowie Test- und Experimentierfelder gefördert, um für die deutschen Kommunen beispielhafte Lösungen zur digitalen Transformation auf regionaler, gesamtstädtischer oder Quartiers-Ebene zu finden. Bis zum 14. März 2021 können sich interessierte Kommunen, Gemeindeverbände oder andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit für eine Förderung bewerben. Die Auswahl der Modellprojekte wird auf Basis von Fachgutachten durch eine Expertenjury Anfang Juli 2021 getroffen. Anschließend stellen die ausgewählten Kommunen den formellen Förderantrag bei der KfW.
Weitere Infos finden Sie unter: www.smart-cities-made-in.de
- Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter die Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren – in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot bündeln. Bis zum 30. Juni 2021 können noch Anträge im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Ab dem 1. Juli 2021 werden diese dann von der BEG ersetzt. Mit der BEG soll die Neubauförderung für Nichtwohngebäude verbessert werden. Unter anderem wird das Effizienzgebäude 55 künftig mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent gefördert. Hinzu kommt das Effizienzgebäude 40, welches mit 20 Prozent Tilgungszuschuss unterstützt wird. Darüber hinaus werden zwei optional wählbare Pakete angeboten, mit denen man zusätzlich 2,5 Prozent Tilgungszuschuss erhalten kann: Das Nachhaltigkeitspaket oder alternativ das Erneuerbare-Energien-Paket. Künftig wird es eine Deckelung des Darlehensbetrages geben, die auch für den maximal möglichen Tilgungszuschuss gilt. Bei den Effizienzgebäuden sind das 2.000 Euro Darlehen je Quadratmeter Nettogrundfläche, bei den Einzelmaßnahmen 1.000 Euro.
Weitere Informationen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.kfw.de/beg
- Aufgrund der umfangreichen Neuerungen bietet die KfW die Möglichkeit, sich online über die kommunalrelevanten Änderungen zu informieren. Technische Voraussetzung ist lediglich ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Browser. Über das KfW-Partnerportal kann hierzu ein halbstündiges Online-Seminar kostenfrei gebucht werden.
Weitere Infos finden Sie unter: www.kfw.de
Az.: 20.2.6-004/001 Gr
Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen bis zum 14. März 2021
Die Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte.
Ziel der Bundesregierung sind lebenswerte und handlungsfähige Kommunen. Dazu sind neue Technologien in den Dienst der Menschen und übergeordneter Ziele des Gemeinwohls zu stellen. Digitale Technologien sind also so einzusetzen, dass sie nicht nur Einzelinteressen, sondern der Stadtgesellschaft als Gemeinschaft dauerhaft nutzen.
Auf Grundlage der „Smart City Charta“ der „Nationalen Dialogplattform Smart Cities“, die ein normatives Bild einer intelligenten, zukunftsorientierten Kommune entwickelt hat, sollen Städte und Gemeinden unterstützt werden.
Mit den Modellprojekten Smart Cities soll die Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt gestärkt werden. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen.
Dieser Wissenstransfer ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen.
Die Modellprojekte Smart Cities:
- verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.
- zielen auf die Umsetzung der Ziele integrierter (d. h. zumindest sektorenübergreifende) und raumbezogener Strategien der Stadtentwicklung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten. Die Strategien sollen sich nicht in sektoralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung von isolierten, spezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.
- bestehen aus zwei Phasen: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt, dann werden diese umgesetzt.
Die Modellprojekte Smart Cities 2021 (dritte Staffel) stehen unter dem Leitthema:
„Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“:
Damit werden die voraussichtlich ab Mitte 2021 anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt. Als neue Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung (Lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und Gestaltungskraft appelliert.
Das gesamte Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird über diese Website durchgeführt.
Fragen zum Verfahren können ausschließlich hier bis zum 4. März 2021 gestellt werden und werden in „Fragen und Antworten“ für alle öffentlich und transparent einsehbar beantwortet.
Bewerbungsschluss ist der 14. März 2021 24:00 Uhr.
Weitere Informationen zu den Smart City-Aktivitäten des BMI finden Sie unter www.smart-city-dialog.de