StGB NRW-Mitteilung: Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat ein neues Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ auf den Weg gebracht hat. Mit dem neuen Programm, das ein Volumen von 50 Mio. € hat, sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler beziehungsweise internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 2015 in gleicher Höhe und mit gleicher Schwerpunktsetzung fortzuführen. Mit der Umsetzung und Begleitung des Programms wurde das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

Städte und Gemeinden, die über geeignete Projekte verfügen, sind nun aufgerufen, dem BBSR bis zum 22. September 2014 Projektvorschläge zu unterbreiten. Die Auswahl und die Vergabe der Fördermittel sollen noch in diesem Jahr erfolgen. Alle weiteren Einzelheiten, unter anderem zu den förderfähigen Maßnahmen, zum Antragsteller sowie zur Komplementärfinanzierung können dem Projektaufruf entnommen werden, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann: www.nationale-staedtebauprojekte.de . Dort kann auch der Erhebungsbogen zum neuen Bundesprogramm abgerufen werden.

Einzelfragen zum Projektaufruf können darüber hinaus an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: nationale-staedtebauprojekte@bbr.bund.de . Die StGB NRW-Geschäftsstelle empfiehlt, vor Einreichung eines Projektauftrags Kontakt mit dem zuständigen Städtebauförderreferat des jeweiligen Landes aufzunehmen.

Az.: II gr-ko

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/