Städte und Gemeinden, die über geeignete Projekte verfügen, sind nun aufgerufen, dem BBSR bis zum 22. September 2014 Projektvorschläge zu unterbreiten. Die Auswahl und die Vergabe der Fördermittel sollen noch in diesem Jahr erfolgen. Alle weiteren Einzelheiten, unter anderem zu den förderfähigen Maßnahmen, zum Antragsteller sowie zur Komplementärfinanzierung können dem Projektaufruf entnommen werden, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann: www.nationale-staedtebauprojekte.de . Dort kann auch der Erhebungsbogen zum neuen Bundesprogramm abgerufen werden.
Einzelfragen zum Projektaufruf können darüber hinaus an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: nationale-staedtebauprojekte@bbr.bund.de . Die StGB NRW-Geschäftsstelle empfiehlt, vor Einreichung eines Projektauftrags Kontakt mit dem zuständigen Städtebauförderreferat des jeweiligen Landes aufzunehmen.
Az.: II gr-ko
Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/