StGB NRW-Mitteilung: BMUB-Förderprogramm zur Anpassung an den Klimawandel

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zum 1. August 2014 eine Novellierung des Förderprogramms zur Anpassung an den Klimawandel vorgenommen. Mit der Novellierung wird ein neues zweistufiges Antragsverfahren eingeführt.

Nach Auskunft des BMUB erfolgt vom 01. August bis zum 30. September 2014 zunächst die Einreichung von Skizzen zur Förderidee. In einem zweiten Schritt werden die Interessenten mit den besten Projektskizzen dann gebeten, einen Vollantrag einzureichen. Weitere Änderungen können der Förderbekanntmachung entnommen werden. Die Förderbekanntmachung des BMUB kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.bmub.bund.de/themen/forschung-foerderung/foerderprogramme/anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/

Das BMUB fördert im Rahmen des oben genannten Programms Projekte, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure (wie z. B. Kommunen, Unternehmen) zur Anpassung an Folgen des Klimawandels durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zum Dialog und Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation stärken. Innerhalb der Förderbekanntmachung sind ausschließlich Vorhaben förderfähig, welche die Anpassung an den Klimawandel adressieren. Die geförderten Maßnahmen dürfen jedoch dem Klimaschutz nicht entgegenwirken. Nach der Förderbekanntmachung werden gefördert:

  • Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie der Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
  • Anpassungskonzepte für Unternehmen
  • Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung.

Projektskizzen und Projektanträge sind an den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Klima, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin zu richten. Für das Auswahlverfahren 2014 werden Projektskizzen berücksichtigt, die bis zum 30. September 2014 beim Projektträger Jülich eingehen. Das BMUB hat für 2015 zudem ein weiteres Antragsfenster geplant.

Az.: II gr-ko