Sprechstunden zur Billigkeitsrichtlinie im Dezember

Als Ausgleich für die Belastungen in der Corona-Pandemie gibt das MWIDE NRW Mittel für nicht umgesetzte Maßnahmen im Klimaschutz frei. Wir informieren mit unseren Sprechstunden zur Billigkeitsrichtlinie!

Als Ausgleich für die großen Belastungen der Corona-Pandemie wird den Kommunen in NRW mit der vom MWIDE NRW veröffentlichten „Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen“ ermöglicht, Mittel für nicht umgesetzte Maßnahmen im Klimaschutz zu beantragen. Jeder Kommune wurde eine begrenzte Kompensationssumme zugewiesen, die für in der Richtlinie festgelegte Leistungen des kommunalen Klimaschutzes abgerufen werden kann.

In unseren Sprechstunden informieren wir Sie zur Billigkeitsrichtlinie und dem damit verbundenen Verfahren. Fragen an das MWIDE NRW und die Bezirksregierung Arnsberg als bewilligende Stelle können ebenfalls gestellt werden. Informieren Sie sich in einer Online-Informationsveranstaltung

 

Sprechstunde zur Billigkeitsrichtlinie

 

am 14. Dezember 2021, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mehr…

oder

am 16. Dezember 2021, 10:00 bis 12.00 Uhr Uhr mehr…

In den kommenden Wochen haben wir weitere Informationsveranstaltungen zum Thema geplant. Wir werden Sie kurzfristig zu weiteren Terminen informieren.

Die Präsentation, die Richtlinie und sowie der Verteilschlüssel stehen auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg zum Download bereit.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Ihre Kommunal Agentur NRW

 

Information für Teilnehmende:

Die Online-Informationsveranstaltung findet via Zoom statt. Die relevanten Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail. Für den optimalen Austausch empfehlen wir eine Teilnahme über PC, Tablet oder Smartphone. Eine telefonische Teilnahme ist ebenfalls möglich.