Newsletter 10/2021
neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen, mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen: Das sind einige Verbesserungen der kürzlich veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie. Das überarbeitete Förderprogramm wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Damit möchte das Bundesumweltministerium kommunalen Akteur*innen mehr Anreize bieten, um die Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen vor Ort besser auszuschöpfen.
Eine weitere Neuerung ab dem Jahresbeginn 2022: Die Projektträgerschaft des Projektträgers Jülich (PtJ) wird auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, eine vom Bundesumweltministerium gegründete bundeseigene gemeinnützige Gesellschaft, übertragen. Dadurch wird das Team der ZUG das Bundesumweltministerium intensiver bei der Umsetzung von Förderprogrammen und der Beratung von Förderberechtigten unterstützen. Antworten auf wichtige Fragen zum Wechsel gibt es hier im Überblick.
Welche Städte, Landkreise und Gemeinden nehmen durch ihre außerordentlichen Klimaaktivitäten eine Vorzeigerolle in Deutschland ein? Am 4. November gibt es die Antwort. Dann geben das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik die Gewinner des Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune 2021“ im Rahmen der „Kommunalen Klimakonferenz 2021“ öffentlich bekannt. Interessierte können die Veranstaltung via Livestream mitverfolgen – wir wünschen viel Vergnügen beim Zuschauen.
Quelle: Newsletter der Nationalen Klimaschutzinitiative