Kongress zur kommunalen Wärmeplanung am 19. Januar 2024

Die Dekarbonisierung des Wärmesektors stellt einen essenziellen Baustein zur Erreichung der Klimaziele dar und ist gleichzeitig eine große Herausforderung für Kommunen und Stadtwerke. Der Bundestag hat den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes bereits beschlossen, der Bundesrat berät das Gesetz abschließend am 15.12.2023. Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, im Anschluss an das Inkraftreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2024 zeitnah Regelungen zur Übertragung der Wärmeplanung auf die Städte und Gemeinden vorzulegen. Mit Blick auf diese neue kommunale Aufgabe, die Grundlage für den fundamentalen Umbau der Versorgung von Gebäuden mit Wärme ist, veranstalten der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW und der Verband kommunaler Unternehmen NRW (VKU NRW) gemeinsam

am 19. Januar 2024 von 09.00 bis 16.00 Uhr den Kongress „Kommunale Wärmeplanung – Gestaltung der Energiewende vor Ort“im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ),  Springorumalle 20, 44795 Bochum.

Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

Neben einer Keynote von Wirtschaftsministerin Mona Neubauer, einer hochkarätigen Podiumsdiskussion mit der Ministerin, dem Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Christof Sommer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Städtetags NRW, Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und dem Vorsitzenden des VKU NRW, Carsten Liedtke, werden in drei verschiedenen Fachforen für große, mittlere und kleinere Städte Praxisbeispiele zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erläutert. Daneben werden in Fachvorträgen die neuen gesetzlichen Regelungen sowie Unterstützungsangebote für Kommunen vorgestellt.

Das ausführliche Programm sowie weitere Details steht hier als Download zur Verfügung.

Der Kongress richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verantwortliche und Führungskräfte von Kommunen und kommunalen Unternehmen.

Wir haben den Kongress als Präsenzveranstaltung konzipiert, da uns der Austausch in der kommunalen Familie wichtig ist. Dennoch steht für eine begrenzte Teilnehmerzahl auch die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung, die allerdings bei den drei parallelen Fachforen aus technischen Gründen auf das Fachforum 2 beschränkt ist.

Als Veranstaltungspartner konnten wir die Kommunal Agentur NRW, BDEW NRW, DVGW NRW, EBZ, LEE NRW, NRW.BANK, NRW.Energy4Climate und den VdW Rheinland Westfalen gewinnen. Vertreterinnen und Vertreter dieser Institutionen und der Veranstalter stehen Ihnen vor Ort für Gespräche zur Verfügung.

Das Tagungsentgelt beträgt einheitlich 50 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Aufgrund begrenzter Kapazitäten zählt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs.

Über diesen Link nehmen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Tagung vor, die wir bis zum 9. Januar 2024 erbitten.  Hinweise zur Anfahrt finden Sie hier. Parkplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung.