Klimaschutzfördeurng des BMU: Neue Förderrunde, längere Gültigkeit

Von September bis Ende Oktober 2021 können Sie wieder Skizzen für den Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte einreichen. Bei der Antragstellung profitieren Sie von den verbesserten Bedingungen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022.

Bereits seit 2016 unterstützt das Bundesumweltministerium Kommunen und Landkreise erfolgreich bei der Umsetzung von modellhaften wegweisenden Klimaschutzprojekten. Im Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können Antragstellende vom 1. September bis zum 31. Oktober wieder neue Projektskizzen einreichen.

Fortführung der verbesserten Förderbedingungen

Damit die Zuwendungsempfänger*innen ihre Klimaschutzziele erreichen können, erhalten sie künftig noch mehr Unterstützung: Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung bleiben die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpakets bis zum Ende des Jahres 2022 bestehen. Zusätzlich wurde die Gültigkeit des Förderaufrufs für Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz bis zum Jahr 2024 verlängert. Der neue Förderaufruf sieht für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

„Zukunftsinvestitionen dürfen nicht ausbleiben“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte:

„Der Klimawandel ist in Deutschland angekommen. Notwendige Zukunftsinvestitionen dürfen nicht ausbleiben. Deshalb behalten wir die erhöhten Förderquoten des Corona-Konjunkturpaketes bis Ende 2022 bei und ermöglichen weiterhin eine Vollfinanzierung für nachweislich finanzschwache Kommunen. Noch bis 2024 können innovative Projektskizzen eingereicht werden. Damit ermöglichen wir ausreichend zeitlichen Vorlauf und Planungssicherheit, um kommunale Modellprojekte effektiv vorzubereiten.“

Aktuell fördert das Bundesumweltministerium durch den Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte 37 Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen von etwa 111 Millionen Euro. 16 Projekte wurden bereits umgesetzt. Bereits geförderte Projekte in den Bereichen der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung, der innovativen Abfall- und Abwasseraufbereitung oder der zukunftsorientierten Mobilität zeigen das hohe Treibhausgasminderungspotenzial kommunaler Investitionsvorhaben auf. Zusätzlich machen sie deutlich, wie sich die Ideen auf das gesamte Bundesgebiet übertragen lassen. Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte ist hier einsehbar.

Zweistufiges Antragsverfahren

Die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind zweistufig gestaltet. In einem ersten Schritt werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Für die ausgewählten Vorhaben schließt sich dann ein formelles Antragsverfahren an. Zur Skizzeneinreichung und Antragstellung berät das Team des Projektträger Jülich (PtJ) (link is external) telefonisch unter 030 20199-3510 sowie per E-Mail unter ptj-ksi@fz-juelich.de.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Team vom Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an: telefonisch unter 030 – 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

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Für Rückfragen und intensive Begeleitung steht das Team der PlattformKlima.NRW Ihnen gerne zur Verfügung.