IFG-Anfrage zu Energieausweisen – Arbeitshilfe für Kommunen

In den vergangenen Wochen fragten Klimaschutzmanager*innen aus ganz NRW bei uns an, die aktuell Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Energieausweisen erhalten haben. Die Anfragen betreffen die Offenlegung von Energieausweisen für öffentliche Gebäude und können für die betroffenen Kommunen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Bisher wissen wir von Anfragen aus Südwestfalen, dem Münsterland und dem Ruhrgebiet. Städte, Gemeinden und Landkreise wurden angefragt.

Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, haben wir eine kurze Arbeitshilfe zur Einschätzung erstellt. Diese Arbeitshilfe bietet grundlegende Informationen zum Umgang mit solchen Anfragen.

Die Basisinformation zum IFG ist darauf ausgelegt, Ihnen den Umgang mit solchen Anfragen grundsätzlich zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie rechtskonform und effizient antworten können. Grundsätzlich sind vorliegende Informationen nach dem IFG auch den Anfragenden zur Verfügung zu stellen.

Bisher ist noch nicht bekannt, was der Anfragende aus Süddeutschland mit den Daten beabsichtigt und warum diese Angaben recherchiert werden. Sollten Sie hierzu Hinweise haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bei weiteren Fragen gibt gerne Ihr Ansprechpartner Simon Knur bei der PlattformKlima.NRW Auskunft. Unsere Informationen zum Auskunftsanspruch finden Sie hier:

–> Informationen zum Auskunftsanspruch nach IFG NRW