Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie: Fristende für die Verlängerungsanträge am 15. Juli 2023!

Die Fristen der Billigkeitsrichtlinie können nur noch bis Freitag 15. Juli 2023 verlängert werden!

  • Die Frist zur Einreichung von Verlängerungsanträgen für einzelne Maßnahmen bis zum 30.11.2023 wurde bis zum 15.7.2023 ausgeweitet. Das Formular zur Beantragung finden Sie unter „Downloads“. Bitte reichen Sie die Anträge ausschließlich per E-Mail ein.
  • Grundsätzlich sind getrennte Erklärungen des Hauptverwaltungsbeamten für jeden Antrag der Antragsphase I und der Antragsphase II bis zum 30.09.2023 einzureichen.
  • Die Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten für bewilligte Verlängerungen über den 30.06.2023 hinaus muss bis spätestens 15.12.2023 eingereicht werden.
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen desselben Aktenzeichens können mit der gleichen Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten eingereicht werden.
  • Als Nachweis der Umsetzung reicht es aus, die Erklärung des/der Hauptverwaltungsbeamten/-in mit dem Dokument „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ einzureichen. Weitere Dokumente sind nicht erforderlich.

Bitte senden Sie der Bezirksregierung Arnsberg unaufgefordert keine Dokumente auf dem Postweg zu.

 

Alle Unterlagen und Hinweise finden Sie auch auf Onlineauftritt Bezirksregierung Arnsberg zur Billigkeitsrichtlinie!