Förderung von innovativen Klimaschutz-Einzelprojekten

Der Förderaufruf für innovative Klimaschutz-Einzelprojekte ergänzt die spezifischen Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Ziel ist die Förderung von Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung, die Prozesse anstoßen und Strukturen aufbauen, um Akteurinnen und Akteure in der Wirtschaft, in Kommunen, in Privathaushalten und in Bildungseinrichtungen zu klimafreundlichem Verhalten zu bewegen.

Die geförderten Projekte sollen wegweisend im Sinne der nationalen Klimaschutzziele sein. Insbesondere sind Projektideen angesprochen, die durch eine konkrete Umsetzung von Maßnahmen zu einer deutlichen und messbaren CO2-Minderung und damit insbesondere zur Erreichung des Ziels einer 40-prozentigen Minderung bis 2020 beitragen. Entscheidend für die Projektförderung ist die belastbare Beschreibung der mit dem Projekt angestrebten Treibhausgasemissions-Minderungsziele und der Wirkungsketten, über die diese Ziele erreicht werden sollen.

Kennzeichnend für die geförderten Projekte ist außerdem ihr hoher Innovationsgehalt. Dieser kann sich auf technologische, ökonomische, soziale, methodische, institutionelle oder instrumentelle Aspekte beziehen. Die Projekte sollen einen ausgeprägten Modellcharakter aufweisen und die Möglichkeit zu deren Nachahmung geben. Ziel ist es, dass sie Anstöße für eine nachfolgende Diffusion der Innovationen in die Breite geben. Ebenso sollen die Projekte eine hohe Multiplikatorwirkung erzielen, etwa durch die gezielte Einbindung von Multiplikatoren in das Projekt oder durch Maßnahmen zur Verbreitung der Projektidee.

Neu eingeführt wird ein Handlungsfeld für Effizienzmaßnahmen in Kommunen, um das hier vorhandene Potenzial zielgenau zu adressieren.