Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Im Rahmen des Förderaufrufs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ soll die Umsetzung von modellhaften investiven Projekten zur Treibhausgasminderung in Kommunen und im kommunalen Umfeld gefördert werden. Ziel ist es, einen weitreichenden Beitrag zum langfristigen Ziel der Dekarbonisierung zu leisten. Dieses Ziel soll insbesondere durch den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden erreicht werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 30. Juni 2016 möglich. Bis zu diesem Stichtag können Projektskizzen eingereicht werden.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Mit dem Förderaufruf“Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ werden die bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ergänzt. Hierdurch kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.

Bis zum 30. Juni 2016 können Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung Projektskizzen zum Förderaufruf einreichen. Im Regelfall werden die investiven Maßnahmen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweiseKosten gefördert. Die Zuwendung pro Projekt beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben mindestens 200.000Euro. Projekte können ab dem vierten Quartal 2016 beginnen. Die Projektdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahren.

Die geförderten Projekte sollen auf dem Einsatz der besten verfügbaren Techniken und Methoden basieren. Die Projekte können unterschiedliche Handlungsfelder betreffen. Diese sind beispielsweise: Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung, kommunale Liegenschaften und Beschaffung, Energie- und Quartiersversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Die Projekte sollen einen umfassenden Ansatz verfolgen, zum Beispiel hinsichtlich des Primärenergieeinsatzes, der Effizienz und der Nutzungsbereiche Strom, Wärme und Verkehr oder der Einbeziehung unterschiedlicher Akteure beziehungsweise Zielgruppen. Projekte, die den genannten Anforderungen gerecht werden, sind beispielsweise eine energieautarke Kläranlage oder ein klimaneutrales Rechenzentrum. Die Energie- beziehungsweise Klimaneutralität wird in diesen Projekten durch den effizienten und optimalen Einsatz energiesparender und -erzeugender Anlagen, Techniken oder Methoden sowie durch ein Energiemanagementsystem erreicht.

Die förderfähigen Modellprojekte sollen zudem im angemessenen Umfang begleitende Maßnahmen mit folgenden Zielen berücksichtigen:

  • Erhöhung der Sichtbarkeit des Vorhabens,
  • Motivation Dritter zur Nachahmung,
  • Information der Öffentlichkeit über Ergebnisse und Erfolge.

Die Bewertung der eingereichten Projektskizzen und Förderanträge richtet sich neben der Realisierbarkeit des Projektes nach den folgenden Kriterien:

  • Kompatibilität zu den mittel- und langfristigen Klimaschutzzielen der Bundesregierung,
  • Konkreter Beitrag des Projektes zur Senkung der Treibhausgasemissionen,
  • Sichtbarkeit und bundesweite Ausstrahlungswirkung des Projekts,
  • Replizierbarkeit.

Das Bundesumweltministerium hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Betreuung der Förderung beauftragt. Die Projektskizzen zum Förderaufruf sind bis spätestens bis zum 30. Juni 2016 elektronisch über easy-onlineeinzureichen. Anschließend ist die unterschriebene Papierversion der Projektskizze postalisch bei PtJ bis zum 15. Juli 2016 einzureichen. Weiterführende Informationen zum Antragsformular finden Sie auf den Seiten von PtJ.