Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte gestartet – Frist 15.04.2017

Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.

Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel der Förderung besteht darin, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen durch Effizienzmaßnahmen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Technologien und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.

Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch

  • eine hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Vorhabensumme;
  • einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
  • die Übertragbarkeit bzw. Replizierbarkeit des Ansatzes;
  • eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit.

Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiger Wettbewerb

1. Projektskizze einreichen

Zum Einreichen der Projektskizze stehen zwei Antragsfenster zur Verfügung: Vom 1. Januar 2017 bis zum 15. April 2017 und vom 1. Januar 2018 bis zum 15. April 2018. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen

Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Innerhalb eines Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander abzustimmen.

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Bereichen

  • Abfallbeseitigung
  • Abwasserbeseitigung
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Grün in der Stadt

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten und Ersatzneubauten sowie Maßnahmen, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind oder gefördert werden (zum Beispiel Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) oder durch andere Förderprogramme des Bundes adressiert werden. Weiterhin können Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität sowie Vorhaben aus dem Bereich Forschung und Entwicklung und Machbarkeitsstudien bzw.konzeptionelle Voruntersuchungen nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von mehreren Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Des Weiteren sind auch Verbände, Vereine, Religionsgemeinschaften, Hochschulen im Verbund mit einer Kommune antragsberechtigt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Projektinformation des ptj: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte