Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Umsatzsteueranteile

StGB NRW-Mitteilung vom 15.01.2024

Bundesbauministerin Klara Geywitz gab per Pressemitteilung bekannt, dass die eingeplanten 500 Millionen Euro, die Kommunen für die Erstellung von Wärmeplänen erhalten sollen, über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden sollen:

„Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“

Wir begrüßen, dass somit die Finanzierung der ab dem 1. Januar verpflichtend zu erstellenden kommunalen Wärmeplanung sichergestellt wird. Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um sich der Aufgabe KWP fristgerecht widmen zu können.

Az.: 28.6.9-005/004 we