EU legt neues Klimaziel für 2030 fest

Die EU hat sich endgültig auf eine Verschärfung des Klimaziels für 2030 geeinigt. Am 21. April 2021 haben Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass die Treibhausgase der Europäischen Union um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gesenkt werden sollen.

Die Unterhändler des Rates akzeptierten jedoch nur die Marke, die die EU-Staats- und Regierungschefs Ende 2020 für die Senkung der Treibhausgase vorgegeben hatten. Ursprünglich hatte das EU-Parlament eine Senkung der Klimagase um 60 Prozent sowie eine schärfere Berechnungsmethode gefordert. Hauptstreitpunkt war neben dem Prozentwert die Frage, ob und inwieweit die Mengen an Kohlendioxid, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern, eingerechnet werden. Beide Seiten einigten sich auf eine Begrenzung der Anrechnung von sogenannten Senken auf 225 Mio. Tonnen Kohlendioxid. Die EU-Kommission wird nun aufgefordert durch Aufforstung die Bindekraft der Wälder auf 300 Mio. Tonnen Kohlendioxid zu erhöhen. Dadurch können 55 Prozent mehr Treibhausgase eingespart werden. Zudem wurde ein Klimarat mit 15 Experten gegründet, der die Umsetzung der Ziele begleitet.

Das Parlament und der Rat der EU-Staaten müssen dem Verhandlungsergebnis noch formal zustimmen. Das Ziel für 2030 soll zur Klimaneutralität der EU bis 2050 beitragen. Dafür ist eine Umstellung der Wirtschaft hin zu erneuerbaren Energien und Produktionsmethoden ohne Ausstoß von Abgasen erforderlich. Im Juni 2021 will die EU-Kommission dazu ein Gesetzespaket „Fit for 55“ (55 Prozent Einsparung) vorlegen.

Aus kommunaler Sicht ist Folgendes zu bemerken:

Die Finanzmittel, die jetzt schon und in Zukunft aus der EU in die Nationalstaaten zum Klimaschutz fließen, müssen in einem mit den Kommunen besser abgestimmten Verfahren verteilt werden. Ohne die Einbeziehung der kommunalen Seite – und sei es nur in organisatorischer Hinsicht – wird die Klimawende scheitern.

Die Schwerpunktsetzung beim Klimaschutz ist in Europa (und in der Welt) höchst unterschiedlich. Die Nutzungsrate der Kernenergie sei hier nur als besonders prominentes Beispiel genannt. Hinzu kommt, dass – aus kommunaler Sicht – der Blick nicht nur allein auf die Verminderung (Mitigation) von CO² im Energie- oder Verkehrsbereich gesetzt werden darf. Das Thema Klimaanpassung (Boden, Wasser, Wald), das ebenso zur Verschlechterung der Gesamtsituation beiträgt, muss ebenfalls stärker beachtet werden. Hier hat die kommunale Seite Wesentliches beizutragen.

Az.: 23.1.12-002/001