Erfahrungsaustausch: Klimanotstand in der Verwaltung umsetzen: Ideen, Lösungen und Prozesse

Bundesweit wurde in den letzten Monaten die Kampagne zum Klimanotstand durch Bürgeranträge an die Kommunalpolitik herangetragen.

Aus NRW liegen bisher mit knapp 170 Anträgen die meisten Anträge bundesweit vor. Gestellt wurden sie von Bürgern, Initiativen und Parteien in Städten und Gemeinden und in verschiedenen Landkreisen. Damit der Klimanotstand und ähnliche politische Beschlüsse nicht nur Symbolpolitik darstellen, sind die Verwaltungen gehalten, Strategien für eine Umsetzung zu entwickeln.

In über 70 Kommunen und Kreisen wurden entsprechende Anträge politisch in vielfältigen Variationen und Alternativen beschlossen oder abgelehnt. Damit stellt sich die Frage, wie mit der Beschlusslage zukünftig fachlich und inhaltlich umzugehen ist. Der Beschluss eines Klimanotstands, einer Klimaoffensive oder eine begründete Ablehnung ist in vielen Kommunen der Startpunkt für einen Veränderungs- und Anpassungsprozess von Verwaltungsabläufen.

Unsere Veranstaltung gibt den damit beauftragten VerwaltungsmitarbeiterInnen die Möglichkeit, ihre Vorgehensweise mit anderen Kommunen abzugleichen und gemeinsam Lösungen für die praktische Umsetzung der unterschiedlichen Beschlüsse zum Klimanotstand zu erarbeiten. Dazu gehört die Entwicklung von entsprechenden Prozessen, die Dokumentation, das Controlling und die Kommunikation von Klimaschutzmaßnahmen, die aktuell bei vielen Kommunen auf der Tagesordnung stehen.

Die Veranstaltung richtet sich vorranging an MitarbeiterInnen aus Kommunen, bei denen bereits politische Beschlüsse zum Klimanotstand vorliegen und die an einer Umsetzung arbeiten.

Bei erhöhtem Interesse wird ggf. die Teilnahme auf eine Person pro Kommune begrenzt.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Ihr Team der PlattformKlima bei der Kommunal Agentur NRW

Als Team der PlattformKlima.NRW unterstützen wir Sie darüber hinaus auch gerne zu allen weiteren Fragen im Umgang mit dem Klimanotstand in NRW.

Regional-Veranstaltung 20.11.19: Wie schaffen wir die Verkehrswende am Niederrhein – bürgernah, bezahlbar, klimafreundlich?

Die Stadt Rheinberg lädt auf eine regionale Veranstaltung am 20.11.19 in der Stadthalle zum Thema Zukunftsmobilität einladen.

Heiner Monheim kommt als Gast zu der Fragestellung: Wie schaffen wir die Verkehrswende am Niederrhein – bürgernah, bezahlbar, klimafreundlich?

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ADFC, BUND, Kirche, VDK und viele Weitere sind Kooperationspartner. Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Veranstaltung.

Rat unterstützt die Resolution zum Klimanotstand

Der Rat der Stadt Schwerte erkennt an, dass auch auf lokaler Ebene dringend Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden müssen und unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes. Mehrheitlich stellte sich der Rat am Mittwoch hinter einen Bürgerantrag von Dr. Armin Engels. Die Entscheidung entfaltet eine große Symbolkraft und zeigt, das „Klimaschutz sehr wichtig ist für unsere Stadt“, wie es Bürgermeister Dimitrios Axourgos in der Sitzung formulierte.

Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, wird es eine Sondersitzung des Ratsausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt geben, auf der weitere Anträge von Parteien besprochen und Berichte der Verwaltung gehört werden können.

Im Zusammenhang mit der Resolution zum Klimanotstand wird die Stadt Schwerte nun

Quelle: Stadt Schwerte
Stadt Bochum erklärt den Klimanotstand

Die Stadt Bochum erklärt den Klimanotstand. Der Rat der Stadt beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Juni, eine entsprechende Resolution.

Der Klimawandel sei nicht allein ein Klimaproblem, heißt es darin, sondern auch ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem. Der Kampf gegen den Klimawandel sei daher „Aufgabe höchster Priorität“. Bochum werde „die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen“.

Die Resolution basiert auf zwei vorliegenden Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW an die Stadt Bochum. Der Begriff „Klimanotstand“ beziehungsweise „Climate Emergency“ ist symbolisch zu verstehen und soll keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.

(6. Juni 2019)

Der Text der Resolution im Wortlaut:

Resolution des Rates der Stadt Bochum
in der Sitzung am 6. Juni 2019 zur Ausrufung des Climate Emergency

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein.

Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.

Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnell zu handeln!

Die Kommune erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität:

  • Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
  • Die Kommune orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
  • Die Kommune fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
  • Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
Quelle: Stadt Bochum
Ratsinfosystem Antrag Klimaoffensive
Ratsinfosystem Klimaschutz in Bochum
Tönisvorst: Climate Emergency Thema im Rat

Basel hat es getan. Die Städte Vancouver und London ebenfalls: Den so genannten “climate emergency” ausgerufen – auf Deutsch: den Klimanotstand. Damit wollen die Städte lokal handeln, um dem globalen Problem Herr zu werden. Jetzt soll Tönisvorst dem Beispiel der anderen Städte folgen: So wünscht es sich zumindest ein Bürgerantrag, der der Verwaltung vorliegt. Dieser Antrag ist unter anderem Thema der kommenden Ratssitzung. Der tagt am Donnerstag, 16. Mai, ab 18 Uhr im Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a, 1. Etage.

Gegenstand der Sitzung ist ebenfalls die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse. So soll unter anderem die Niederschrift künftig allen Ratsmitgliedern spätestens nach 10 Werktagen zur Verfügung gestellt werden. Und: So genannte Schichtwohnungen der Stadt – die früher mit Kohleöfen beheizt wurden und zwischenzeitlich mit Nachtspeicheröfen – sollen jetzt eine Gaszentralheizung erhalten. Fr die beiden Gebäude mit den Wohnungen müssten 45000Euro durch den Rat zur Verfügung gestellt werden.

Text: (cp)

Quelle: Stadt Tönisvorst

Nordrhein-Westfalen startet neues Programm „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“

Nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden sind in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Klimatische Veränderungen und Extremwetterereignisse sind vor allem in Kommunen mit einer hohen Bebauungsdichte und einem hohen Anteil an versiegelten Flächen spürbar.

Ministerin Heinen-Esser: „Wie wir auch in diesem Sommer feststellen konnten, sind auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen zunehmend von den Auswirkungen des Klimawandels, z.B. der zunehmenden Hitzebelastung, betroffen. Auch Starkregenereignisse und Stürme sind in den Kommunen verheerend und richten enorme Schäden an Gebäuden in Infrastruktur an. Deswegen bieten wird Unterstützen und Beratung bei Maßnahmen zur Klimaanpassung.“

Das Land Nordrhein-Westfalen startet ab sofort ein Beratungsprogramm für Kommunen, bei dem die Kommunen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung beraten und bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt werden.

Ministerin Heinen-Esser: „Ich freue mich, dass wir zukünftig die Städte und Gemeinden unterstützen können, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Vor Ort weiter für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und Hilfestellung bei der Entwicklung von Anpassungskonzepten zu geben ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Beratung baut eine Brücke, um das Know-How der Verwaltungen vor Ort mit erprobten Konzepten und Maßnahmen und der Nutzung geeigneter Förderprogramme zu verbinden.“

Das Angebot der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ will einerseits diejenigen Kommunen stärken, die schon klimaaktiv sind und sich weiterentwickeln wollen, und andererseits die Kommunen verstärkt sensibilisieren, bedarfsorientiert unterstützen und aktivieren, die bisher keine oder wenige Anpassungsaktivitäten unternommen haben. Damit soll erreicht werden, dass Klimafolgenanpassung in Kommunen als integrierter Bestandteil kommunalen Handelns dauerhaft und klimawirksam verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wird durch das Angebot sowohl die Verwaltung unterstützt als auch die kommunalen Entscheidungsträger durch Informationsveranstaltungen in den Ratssitzungen sensibilisiert. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wird diese Aufgabe im Auftrag des Umweltministeriums übernehmen.

Ebenfalls neu ist die Förderung kommunaler Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Klimaanpassung, die den Kommunen ab sofort zur Verfügung steht. Im Rahmen dieser Förderung können Kommunen mit externer Unterstützung eine Vulnerabilitätsanalyse erstellen und ein Maßnahmenpaket erarbeiten. Zur erfolgreichen Zertifizierung zum Abschluss des Programms ist die Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Ansprechpartner für die Förderung ist der Projektträger Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (ETN).

Fünf Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten 32 Millionen Euro für ihre innovativen Projekte

Fünf weitere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen erhalten für ihre innovative Klimaschutzprojekte 32 Millionen Euro von Land und der Europäischen Union.

Fünf weitere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen erhalten für ihre innovative Klimaschutzprojekte 32 Millionen Euro von Land und der Europäischen Union. Den Gemeinden Alpen, Burbach, Metelen, der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und dem Kreis Lippe überreichte Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann am Donnerstag (29.08.2019) die Förderbescheide.

Dammermann: „Effektiver Klimaschutz findet vor Ort in den Städten, Gemeinden und Kreisen statt. Die heute ausgezeichneten Kommunen sind mit tollen Konzepten, Ideenreichtum und Motivation an das Thema herangegangen. Ich hoffe, dass ihr vorbildliches Engagement viele Nachahmer finden wird.“

Im Fokus der bewilligten Projekte stehen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zur klimafreundlichen Quartiersentwicklung und zur nachhaltigen Energiegewinnung und -nutzung.

Der Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt. Insgesamt haben sich an den beiden Aufrufen 87 Kommunen beteiligt. Davon wurden durch eine unabhängige Jury 27 Projekte mit 33 Kommunen zur Förderung empfohlen. Für die Förderung stehen insgesamt rund 180 Millionen Euro Landesmittel und Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.

Kurzbeschreibung der Projekte:

Gemeinde Alpen
Bei dem Projekt „Klimaschutz und Klimaanpassung – Schulzentrum, Turnhalle und des Umfeldes“ werden das Schulzentrum Anbauten und die Mehrfachturnhalle aus dem Jahr 1981 energetisch saniert. Da das stark versiegelte Umfeld zu Problemen bei Starkregen führt und die Aufwärmung an heißen Tagen verstärkt, werden außerdem Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt, wie Dachbegrünung oder Regenwassernutzung.

Gemeinde Burbach
Schwerpunkt des Projektes „Klima-Symbiosen im Quartier Burbach-Mitte“ ist die Sanierung des Rathauses. Zugleich wird ein Nahwärmenetz in einem Gebiet mit einer Mischung aus Wohnbebauung, öffentlichen Gebäuden und Gewerbe errichtet. Weitere Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung: Ausbau der E-Mobilität, Bildungs-, Beratungs- und Informations-Angebote sowie gemeinschaftliche Klimaanpassungsprojekte.

Gemeinde Metelen
Mit dem Projekt „Energieautarker Bauhof Metelen“ wird der im Jahr 1978 als Viehumschlagplatz erbaute Bauhof energetisch saniert. Die Heizung wird von Gas auf Holzhackschnitzel umgestellt, die mit Hackschnitzeln aus dem Straßenbegleitgrün beheizt wird. Auf den Dachflächen wird Photovoltaik installiert. Zur Sektorenkopplung wird die Energie der PV-Anlage für das Aufladen eines E-Fahrzeugs genutzt.

Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Bei dem Projekt „Der Ölbach als natürliche Nahwärmeleitung“ soll die Grundschule zu einem Vorbild an nachhaltiger Energiegewinnung werden. Maßnahmen: Photovoltaik, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerk und Nutzung vorhandener Wärmequellen. Lehrangebote zu Ökologie und regenerativer Energietechnik werden ausgebaut. Ein Lehrpfad soll den Schülerinnen und Schülern Thema Energie näherbringen.

Kreis Lippe
Schwerpunkt des Kooperationsprojektes „Lippe_Re-Klimatisiert“ ist ein kreisweiter E-Fuhrpark sowie ein Mobilitäts-Managementsystem. Weitere Bestandteile sind ein digitales Energiemanagement und eine Plattform für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die mit spielerischen Elementen (Gamification) Wege zur CO2-Reduzierung im privaten und beruflichen Umfeld erkunden können.

Fotos zur Bescheidübergabe finden Sie ab ca. 16.30 Uhr hier.

Quelle: Zur Meldung beim MWIDE NRW

Bundesförderprogramm zur „Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs“ veröffentlicht!

Mit dem neuen Förderprogramm zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland werden neben den nicht investiven Maßnahmen insbesondere investive Modellvorhaben unterstützt.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert innovative in erster Linie investive Maßnahmen,

Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.

Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Sie müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Es ist außerdem eine ausreichende Bonität nachzuweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ bzw. den weiteren Ausführungen auf der Internetseite des Bundesamtes.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Darüber entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

–[gt] Kontakt und Antragstellung beim BAG

Klimaschutz in Datteln: Ihre Ideen und Anregungen sind gefragt

Vorschläge zum Klimaschutz in Datteln können Sie jetzt auf einer interaktiven Ideenkarte machen, die Sie hier finden. Damit möchte die Stadtverwaltung Sie im Rahmen der Erstellung eines stadtweiten integrierten Klimaschutzkonzepts in zukünftige Klimaschutz-Aktivitäten einbinden.

„Wir möchten die Hinweise zielgerichtet in den kommunalen Klimaschutzprozess aufnehmen“, sagt die Umweltbeauftragte Jasmin König. Von Mitte Juli bis Mitte September 2019 ist die Ideenkarte erreich- und nutzbar. „Anschließend werden die Mitteilungen ausgewertet und in einem Workshop bearbeitet“, ergänzt Jasmin König.

Bislang hat keine Kommune in Deutschland eine solche Plattform für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes eingerichtet. Die Kosten von ca. 2.750 Euro für den „Ideenmelder“ sind durch die genehmigten Fördermittel gedeckt.

Bundesministerium fördert integriertes Klimaschutzkonzept

Die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 52.000 Euro gefördert – der Eigenanteil der Stadt Datteln beträgt 10 Prozent. Mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts hat die Stadt Datteln nach einer Ausschreibung die Büro GERTEC GmbH Ingenieurgesellschaft beauftragt. Die Ideenkarte ist Teil dieses Konzepts.

Bei den bisherigen verwaltungsinternen Arbeitstreffen konnten bislang drei Schwerpunktthemen herausgearbeitet werden. Dazu gehören: Wohnen/Gewerbe, Mobilität und städtische Liegenschaften. Im Juli und September sollen Workshops mit allen Akteuren (Politik, Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung etc.) durchgeführt werden.

Quelle: Stadt Datteln
Klimaschutzmanager(in) für den Ennepe-Ruhr-Kreis gesucht!

Bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist im Fachbereich Finanzen, Kreisentwicklung und Bildung, Sachgebiet Kreisentwicklung und Beteiligungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Vorbehalt der erwarteten Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Stelle

Klimaschutzmanagement

zu besetzen.

Es handelt sich um eine zunächst auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle. Die Stelle dient schwerpunktmäßig der Umsetzung des im Oktober 2018 vom Kreistag beschlossenen integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes für den Ennepe-Ruhr-Kreis. Das Konzept kann auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises im Kreistagsinformationssystem heruntergeladen werden.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Förderung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität im Ennepe-Ruhr-Kreis und Mitwirkung bei der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes EN
  • Förderung der noch vorhandenen Potenziale zum Ausbau erneuerbarer Energien, insb. der Solarenergie
  • Intensivierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Zentrale Koordination des Klimaschutzprozesses mit den relevanten Akteuren und Institutionen im Kreis und in den kreisangehörigen Städten
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Verwaltung
  • Unterstützung der zuständigen Stellen im Kreis und bei den kreisangehörigen Städten bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung
  • Begleitung bereits laufender unternehmensbezogener Maßnahmen für mehr Energieeffizienz
  • Initiierung, Entwicklung und Umsetzung kreisbezogener Klimaschutzprojekte bei Nutzung der vorhandenen Förderzugänge des Bundes und des Landes NRW.

Gesucht wird eine engagierte Mitarbeiterin bzw. ein engagierter Mitarbeiter (m/w/d), die bzw. der folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Geografie, Stadt- oder Verkehrsplanung, Umweltwissenschaften (Diplom, Master, Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation

Zudem sind wünschenswert:

  • Kenntnisse und Erfahrung bei der Planung, Steuerung und Umsetzung von Klimaschutzprojekten und/oder im Bereich der nachhaltigen Mobilität möglichst mit kommunalem Bezug
  • Fähigkeit zur selbständigen und konzeptionellen Arbeit
  • Eigeninitiative und hohe Einsatzbereitschaft
  • Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten
  • Interdisziplinäres Denken und hohe Fähigkeit zum Networking

Die Vergütung erfolgt nachEntgeltgruppe 12 TVöD.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Bewerbungen von Teilzeitkräften werden ernsthaft geprüft. Insgesamt ist die Stelle in vollem Umfang zu besetzen.

Als familienfreundliche Verwaltung bietet der Ennepe-Ruhr-Kreis in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt Region Ennepe-Ruhr eine individuelle und qualifizierte Beratung bei der Kinderbetreuung an. Auch wenn Probleme bei der Betreuung und Pflege von Angehörigen auftreten, helfen wir gerne bei individuellen Lösungen. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, sollen persönliche Auswahlgespräche geführt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Für ergänzende Informationen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet steht Ihnen gern der zuständige Sachgebietsleiter, Herr Tietz (Telefon: 02336/ 93-2201) zur Verfügung.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 21.08.2019 über das Online-Stellen-Portal Interamt auf die Stellen ID 526402.

Auf dieses Angebot können Sie sich online bewerben, wenn Sie in Interamt angemeldet sind.