Regionalverband Ruhr und Kommunal Agentur NRW stellen Musterförderrichtlinien zur Verfügung

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit Unterstützung der Kommunal Agentur NRW kommunale Musterförderrichtlinien für Bürger- und Unternehmensförderprogramme entwickelt. Diese Förderrichtlinien sollen nun allen interessierten Kommunen NRW- und deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden,  um den Aufwand für die Erstellung eigener Förderprogramme zu reduzieren. Die Förderrichtlinien behandeln die Themen

 

Für diese Förderprogramme sind alle nötigen Unterlagen erstellt:

Die rechtlich geprüften Richtlinien stehen den Kommunen zur freien Verfügung, können angepasst und kopiert werden. Die Richtlinien können auf www.plattformklima.nrw heruntergeladen werden, nachdem der Downloadlink unter knur@kommunalagentur.nrw angefragt wurde.

 

 

 

Circular Economy Hotspot 2022 North Rhine-Westphalia – September 12 to 14, 2022 City of Bottrop

From September 12 to 14, 2022, the 6th edition of the Circular Economy Hotspot, the seminal and international event format, will be held in the former mining town of Bottrop in North Rhine-Westphalia. The City of Bottrop, in cooperation with the project “Prosperkolleg – Circular Economy”, will offer a varied program on the topic of circular economy, supported by the regional Ministry of Economic Affairs, Industry, Climate Action and Energy and under the patronage of the Minister of Economic Affairs, Ms. Mona Neubaur. The topics of circular economy, conservation of resources and efficiency enhancement will be highlighted and presented to the audience in the form of practical examples, workshops and panel discussions.

Register now for the Circular Economy Hotspot from September 12 to 14 in the City of Bottrop!

We have a great program with industry tours on Tuesday (13/09) to great examples of circular economy in North Rhine-Westphalia and a conference day on Wednesday (14/09) with interesting panels and learning labs as well as an exhibition area. Please find the program here.

More information: https://www.circularhotspot.nrw/

Kommunale Wärmeplanung und smarte Wärmewende – ein kommunaler Erfahrungsaustausch unter Expertinnen und Experten

Das Gas- und Wärmeinstitut Essen (GWI), die Kommunal Agentur NRW und die sbc laden am 20.09. zu einem WorldCafe in Essen ein:

Diese Veranstaltung richtet sich an kommunale Expertinnen und Experten in der Wärmeplanung, die erste Ideen, Konzepte oder Erfahrungen gesammelt und Interesse an einem Erfahrungsaustausch haben. Ein Aspekt der Veranstaltung wird in diesem Kontext natürlich auch die kommende Verpflichtung von Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung sein, die im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung NRWs angekündigt ist.

Die Agenda in Kurzform:

Beginn: 10:00 Uhr (Hafenstraße 101, 45356 Essen, Gas- und Wärmeinstitut Essen e.V.)

  1. Block: Impulsvortrag Simon Morgenthaler (MWIKE NRW, VII.4)
    Anschließend Erfahrungsaustausch und Diskussion im WorldCafe-Format
  2.  Block: Impulsvortrag Simon Knur (Kommunal Agentur NRW) „Finanzierungs- und Förderrichtlinien zur kommunalen Wärmeplanung“
    Anschließend Erfahrungsaustausch und Diskussion im WorldCafe-Format

Gemeinsames Mittagessen

  1. Block: Impulsvortrag Jörn Benthin (GWI): „Kommunale Wärmeplanung: Integrierte Systembetrachtung für eine klimaneutrale Energieversorgung in den Kommunen“
    Anschließend Erfahrungsaustausch und Diskussion im WorldCafe-Format

Ende der Veranstaltung: 15:30 Uhr

 

Anmeldungen und Rückfragen zur Veranstaltung bitte unter: waermeplanung@soptimbc.de

Eine Folgeveranstaltung (online, noch nicht terminiert) zur Ausgestaltung der verpflichtenden Wärmeplanung und konkrete Umsetzungshilfen wird ebenfalls von GWI & sbc geplant, sobald hierzu Näheres bekannt ist. Interessierte kommunale Wärmeplanerinnen und Wärmeplaner (hier auch mit geringeren Vorkenntnissen) können sich ebenfalls unter waermeplanung@soptimbc.de unverbindlich für weitere Informationen zu dieser Veranstaltung melden.

LANUV NRW: Dezernentin / Dezernenten (w/m/d) für den FB 37 „Klimaschutz, Klimawandel Koordinierungsstelle“

Das LANUV NRW sucht eine/einen: Dezernentin / Dezernenten (w/m/d) für den FB 37 „Klimaschutz, Klimawandel Koordinierungsstelle“

 

KONDiTIONEN

 

ÜBER UNS

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein – Westfalen (LANUV) ist als Landesoberbehörde in den Bereichen Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft sowie Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tätig.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitgeber LANUV

Weitere Informationen über das LANUV finden Sie auf unserer Homepage www.lanuv.nrw.de.

 

IHRE AUFGABEN

 

IHR PROFIL

fachlich

persönlich

 

WAS WIR IHNEN BIETEN

 

ALLGEMEINES

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des im Sinne der §§ 2 Abs. 3, 151 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

 

KONTAKT

Fachbezogene Auskünfte können bei Frau Kruse unter der Telefonnummer 0201 7995-1120 eingeholt werden. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Koritnik unter der Telefonnummer 02361 305-3266.

Wir freuen uns – unter Angabe der Kennziffer: FB37hD/bef/2022/KOMEE/Kori- auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an jobs@lanuv.nrw.de

 

Leitfaden für Kommunen zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur ab sofort kostenlos verfügbar

Der Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ von ElektroMobilität NRW steht Interessierten ab sofort kostenlos zum Download bereit.

Der digitale Wegweiser eröffnet kommunalen Mitarbeitenden praxisnahe Einblicke und hilfreiche Tipps bei der Errichtung öffentlich zugänglicher Lademöglichkeiten. Der Leitfaden ist eine wertvolle Stütze und vereinfacht dank hilfreicher Best-Practice-Beispiele und weiterführenden Informationen die Einarbeitung und Auseinandersetzung mit der Thematik.
Ladeinfrastruktur große Chancen für zukunftsfähige Infrastruktur.

Der Leitfaden zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur bildet die strategischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Kommunen in sechs übersichtlichen Kapiteln ab. Dabei führt die Publikation in die Chancen und Möglichkeiten ein, zeigt auf welchen Beitrag Elektromobilität für die Erreichung der Klimaschutzziele leistet und belegt, warum Kommunen in diesem Prozess eine Schlüsselrolle zukommt. Zudem ermöglicht der Leitfaden einen Überblick über die relevanten Institutionen und Personengruppen, veranschaulicht den technischen und organisatorischen Planungsprozess und verdeutlicht das Vorgehen und die Herausforderungen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Den Abschluss bilden technische Grundlagen, z. B. zum eingesetzten Strom, den Ladebetriebsarten und den Steckertypen sowie Informationen zu den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.

Werkzeug für die Verkehrswende
Die Publikation „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ wurde mit dem Ziel entwickelt, den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern ein effektives Planungs- und Organisationswerkzeug bereitzustellen. Die Publikation bietet konkrete Hilfestellungen bei der Entwicklung bedarfsgerechter und zukunftsfähiger Lademöglichkeiten und hilft, die Potenziale und Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu nutzen. Die Errichtung einer flächendeckenden und leistungsfähigen Lade- und Schnellladeinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung, um die Mobilitätswende zu schaffen und die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Link zum Download: –> Elektromobilität.NRW

 

Neues Landesprojekt „KlimaQuartier.NRW“ gestartet

Klimafreundliche Gebäude sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft.  Daher hat die Landesregierung das Projekt „KlimaQuartier.NRW“ für Quartiere mit geringen Treibhausgasemissionen gestartet.

Es baut auf dem erfolgreichen Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ auf. Die Mindestanforderungen bei KlimaQuartier.NRW sind allerdings in Bezug auf die maximal zulässigen CO2-Emissionen und die Gebäudeenergieeffizienz ehrgeiziger. Dafür gibt es für ein KlimaQuartier.NRW – zusätzlich zur Förderung aus dem Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ – eine Bonusförderung von bis zu 10.000 Euro.

Ein KlimaQuartier.NRW darf nur etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen emittieren, auf die die 100 Klimaschutzsiedlungen kommen – nämlich fünf Kilogramm CO2-Äquivalente pro Quadratmeter und Jahr. Für die Planung von entsprechenden Neubau- oder Sanierungsprojekten hat die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate im Juni 2022 einen Leitfaden herausgegeben, der den technischen und organisatorischen Rahmen zur Umsetzung setzt.

Die Landesregierung fördert die Projekte über das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ (www.progres.nrw) mit einer Vielzahl von Fördergegenständen. Dazu gehören unter anderem Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, der Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage sowie thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung.

Darüber hinaus bietet NRW.Energy4Climate interessierten Kommunen Unterstützung bei der Vorbereitung, der Planung und Umsetzung eines KlimaQuartier.NRW an.

Der Planungsleitfaden KlimaQuartier.NRW ist abrufbar unter folgendem Link:

https://www.energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/initiativen-fuer-waerme-und-gebaeude-in-nrw/klimaquartiernrw

Az.: 20.1.4.6-011/001 gr

Quelle: StGB NRW

Kostenloses Web-Seminar für Kommunen, Städte und Gemeinden zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur

Am Dienstag, 19. Juli 2022 in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr laden wir kommunale Vertreterinnen und Vertreter zu unserer Online-Veranstaltung „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ ein.

Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf unseren Straßen nimmt dynamisch zu. Um den Bedarfen der Mobilität gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.

Dieses Web-Seminar wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus Städten und Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu leisten. Die Errichtung einer flächendeckenden (Schnell)-Ladeinfrastruktur ist außerdem ein bedeutsames Werkzeug, um die Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen.

Themenüberblick:
•    E-Mobilität und Klimaschutzziele
•    Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
•    Handelnde Akteure innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
•    Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
•    Strukturen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
•    Planung, Vergabe und Aufbau von LIS
•    Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
•    Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur im Rahmen der städtischen Planungstools

Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues (ElektroMobilität NRW) durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wird Herr Kurt Pommerenke von der Stadt Dortmund einen praktischen Einblick in die Aktivitäten der Ruhrmetropole im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur geben.

Dieses Web-Seminar orientiert sich am Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“, der Anfang Juli von ElektroMobilität NRW veröffentlicht wird.

Das Web-Seminar wird über die Plattform MS Teams erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeplätze begrenzt sind. Wir möchten Sie deshalb freundlich bitten, sich frühzeitig für die kostenlose

Anmeldung unter:

https://www.elektromobilitaet.nrw/veranstaltungsdetails/kostenloses-web-seminar-fuer-kommunen-staedte-und-gemeinden-zum-aufbau-oeffentlicher-ladeinfrastruktur/

 

1,5 Grad und es wird noch heißer… Klein- und Mittelstädte: Gemeinsam Handeln im Klimawandel

Die Herausforderungen des Klimawandels erfordern langfristige Klimaanpassungsstrategien der Städte und Gemeinden. Das  Querschnittsthema »Transformations- und Innovationssysteme urbaner Räume« des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI erforscht die Chancen und Herausforderungen der Nachhaltigkeitstransformation und Energiewende für Städte und Gemeinden im urbanen und ländlichen Raum. Gemeinsam mit unseren Partnern des Städtetags Baden-Württemberg und des Deutschen Städtetags möchten wir Sie herzlich einladen zum Fachsymposium »1,5 Grad und es wird noch heißer… Klein- und Mittelstädte: Gemeinsam Handeln im Klimawandel«.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind in Städten zunehmend unmittelbar erfahrbar, wie durch Starkregenereignisse, Trockenphasen über Wochen und Monate, die mit Herausforderungen in der Trinkwasserversorgung und der Erhaltung von Stadtgrün einhergehen sowie Hitzestress in urbanen Räumen mit immer neuen Temperaturrekorden tagsüber und mehr tropischen Nächten. Mit diesen Herausforderungen rückt der Bedarf nach wirkungsvollen Klimaanpassungs- und Resilienzstrategien in den Vordergrund. Es geht um die Anpassung der gebauten Umwelt, den Erhalt und Ausbau von Grün- und Freiflächen sowie die Anpassung von Flächennutzungen und Infrastrukturen.

Klimaanpassung als sektorübergreifendes Thema betrifft in den Verwaltungen verschiedene Ressorts und erfordert neue Wege der Kooperation: Zusammen Denken, Planen und Handeln. Die Notwendigkeit ist hoch, zeitnah und flächendeckend mit allen Partnern zu agieren. Nicht nur die Kommunen, auch Verbände und Initiativen, die Bürger:innen sowie die Privatwirtschaft sind gefordert, Beiträge zu einer schnellen und erfolgreichen Klimaanpassung zu leisten.

Die Veranstaltung richtet sich sektor- und dezernatsübergreifend an Vertreter:innen (Gruppenleitungs-/ operative Ebene) kommunaler Behörden und kommunaler Partner.

–> Link zum Programm und Anmeldung

Online-Sprechstunde: Billigkeitsrichtlinie – Neue Frist für die Umsetzung

Eine Vielzahl von Rückfragen erreichen die Bezirksregierung Arnsberg und die Kommunal Agentur NRW zur Billigkeitsrichtlinie. Mit der Frist 30.6.2022 für die Antragstellung endet in der nächsten Woche die Möglichkeit diesen kommunalen Zuschuss zu beantragen. Bisher wurden schon mehr als 30 Mio. Euro abgerufen.

 

NEU – Fristverlängerung für die Umsetzung: 31.03.2023

Aufgrund der Engpässe in der Umsetzung gibt es zahlreiche Rückfragen zur Frist 31.12.2023. Diese Frist kann durch einen einem kurzen formlosen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 31.03.2023 verlängert werden und fällt dann mit dem Termin des Verwendungsnachweises zusammen.

Anträge für eine Verlängerung bitte bis 30.11.2022 an folgende E-Mailadresse an die Bezirksregierung Arnsberg schicken: BR2021@bra.nrw.de. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Internetauftritt der Bezirksregierung.

 

Frist zur Schlussverwendung

Die „Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten“ ist bis 31.03.2023 online bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.

Diese Regelung gilt auch für die Zuwendungsbescheide der Anträge (Einsatz als Eigenmittel bei progres.NRW und der Kommunalrichtlinie) unter „A“ (3.1. der Richtlinie) sowie für alle beantragten Positionen „B-F“ des Antrages (Richtlinie 3.2 – 3.6)

 

Mittelverschiebungen im Zuwendungsbescheid:

Sollte es bei den Beschaffungen und Vergaben zu einer Mittelverschiebung zwischen den bewilligten Positionen (A-F) kommen, so kann dies im Verwendungsnachweis „Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten“ dargestellt werden.

 

Finaler Hinweis zum Abruf der Billigkeitsrichtlinie:

Wichtig: Bitte exakt die zugewiesenen Mittel auf den Cent genau abrufen, es ist im Nachgang einfacher Mittel zurückzugeben. Bei einem Abruf über oder unterhalb der Zuweisungshöhe erzeugt dies bei der Bewilligung Nachfragen der Bezirksregierung Arnsberg und verzögert die umgehende Ausstellung des Bewilligungsbescheides.

 

Für Rückfragen zu Beantragung und Umsetzung steht die Kommunal Agentur NRW am Freitag den 24. Juli 2022 in einer Sprechstunde zu Verfügung.

Weitere Informationen und Anmeldung:

https://kommunalagentur.nrw/veranstaltungen/723/

 

Die Online-Sprechstunde findet via Zoom statt. Die relevanten Zugangsdaten erhalten Sie 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail. Für den optimalen Austausch empfehlen wir eine Teilnahme über PC, Tablet oder Smartphone. Eine telefonische Teilnahme ist ebenfalls möglich.

 

Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch!

 

Ihre Kommunal Agentur NRW

Stadt Kerpen sucht Klimaschutzmanager (m/w/d)

Die Kolpingstadt Kerpen, in unmittelbarer Nähe zur Stadt Köln, ca. 68.000 Einwohnende, hat zur Fortführung der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt 16 Planen, Verkehr und Umwelt die Stelle als

Klimaschutzmanager (m/w/d)

In Vollzeit zu besetzen.

Die Besetzung erfolgt zunächst für die Dauer der laufenden Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums ab Einstellungsdatum für zu-nächst 4 Monate und weitere 24 Monate vorbehaltlich der Förderzusage zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts der Kolpingstadt Kerpen. Die Einrichtung einer dauerhaften Stelle im Anschluss an das Fördervorhaben wird angestrebt.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Voraussetzungen:

Das erwartet Sie:

Die zu besetzende Stelle entspricht in ihrer Stellenwertigkeit der Entgeltgruppe 12 TVöD.

Es erwartet Sie ein attraktiver Arbeitsplatz mit einem interessanten und vielfältigen Aufgabenspektrum. Flexible Arbeitszeiten ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch einen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem „Urban Sports Club“ stehen Ihnen für einen günstigen monatlichen Beitrag ein vielfältiges Netzwerk von Sport- und Fitnessanbietern offen.

Die Kolpingstadt Kerpen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetztes bevorzugt berücksichtigt.

Die Kolpingstadt Kerpen sieht sich der Gleichstellung schwerbehinderter und nicht schwerbehinderter Beschäftigter in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Diese Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Sind Sie interessiert?

Dann bewerben Sie sich mit vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17.06.2022 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.

Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei Herrn Olbrisch, Telefon: 02237/58-119), erfragt werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Ahlgrim, Telefon: 02237/58-360 aus dem Personalamt zur Verfügung.