Aufgrund der Förderung im Rahmen der kommunalen Klimaschutzinitiative des Bundes ergibt sich zunächst eine Befristung auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung ist vorgesehen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre Aufgaben:
- Umsetzung des in 2022 beschlossenen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kempen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für den Klimaschutz
- Klimaschutzcontrolling für den Umsetzungsprozess
- Organisation der internen Abstimmungsprozesse und Arbeitskreise zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
- Präsentation der Themen in Gremien
- Organisation externer Beteiligungsprozesse
- Unterstützung von örtlichen Initiativen bei der Entwicklung, Planung und Initiierung von Kooperationsprojekten
- Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz in Form von themenorientierten Präsentationen, Pressearbeit, Veranstaltungen, Aktionstagen Klimaschutz und Kommunikation in den sozialen Medien
- Fördermittelbeantragung und -verwaltung
Wir bieten Ihnen:
- eine nach der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) ausgewiesene Stelle
- einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
- Personalentwicklungsmöglichkeiten durch systematische und individuell zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote
- Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
- verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Sie zeichnet aus:
- hohe Identifikation mit dem Themengebiet des Klimaschutzes, welche sich in Ihrem Engagement bei der Entwicklung kreativer und innovativer Ideen widerspiegelt
- Fähigkeit zum eigenständigen konzeptionellen Arbeiten
- Organisationstalent und koordinierende Fähigkeiten
- kooperative und zielorientierte Zusammenarbeit sowie konstruktiver Austausch mit verschiedenen Akteuren
- kommunikative Kompetenzen und Erfahrung mit sozialen Medien
- hohe Motivation für Öffentlichkeitsaktionen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung
Sie bringen mit:
- abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) in einer umweltwissenschaftlichen Fachrichtung mit interdisziplinärer und querschnittsorientierter Ausrichtung sowie Anknüpfungspunkten zum Themenfeld Klimaschutz oder gleichwertiger Ausbildung
- einschlägige berufliche Erfahrungen im Bereich des Themenfelds Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Erfahrung bei der Bearbeitung von Projekten und in der Durchführung und Steuerung von Veränderungsprozessen
- Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie hohe Motivation bei der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben
- Kenntnisse in Verwaltungsstrukturen und –abläufen
- Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Lomanns unter der Rufnummer 02152/917-4030 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1192 an Frau Loskand (Personalamt).
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 18.11.2022. Link zur Ausschreibung.
Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Anträge über progres.NRW für PV auf kommunalen Gebäuden in Verbindung mit der Billigkeitsrichtlinie ab sofort möglichIm Rahmen der Billigkeitsrichtlinie kann der kommunale Eigenanteil für eine Förderung über progres.nrw dargestellt werden. Eine Kommune kann die Mittel der Billigkeitsrichtlinie abrufen und nach Bewilligung einen Antrag über die progres.nrw-Förderprogramme Klimaschutztechnik oder Emissionsarme Mobilität stellen. Sobald der progres.nrw-Antrag beschieden ist, gilt das über die Billigkeits-Richtlinie adressierte Projekt als abgeschlossen.
In Verbindung mit der Nutzung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie stehen ab sofort Mittel in Höhe von 5 Mio. € für den Förderbaustein „PV auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher“ der Richtlinie progres.NRW Klimaschutztechnik, der bis dato übergangsweise geschlossen war, zur Verfügung.
Die Nutzung gestaltet sich wie folgt:
- Förderquote für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden über progres.nrw – Klimaschutztechnik von 40 %
- Darstellung des Eigenanteils von 60 % über die Billigkeitsrichtlinie
- Zuerst muss der Antrag über die Billigkeitsrichtlinie gestellt werden, Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
- Wenn dieser Antrag von der Bezirksregierung bewilligt wurde, kann der Antrag über progres.NRW gestellt werden: nrw – Programmbereich Markteinführung – NRW.BANK (nrwbank.de). Dies hat sehr zeitnah zu erfolgen, da die Förderanträge für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in progres.nrw – Klimaschutztechnik noch in diesem Kalenderjahr bewilligt werden müssen.
- Anträge sind möglich, solange Mittel verfügbar sind.
Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen
am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…
Digitale Veranstaltungsreihe der NRW.Energy4Climate für Kommunen
Die NRW-Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt Kommunen ab dem 25. Oktober 2022 mit regelmäßigem Online-Format zur Energiewende und Klimaschutz. Dabei wird es um die Themen Photovoltaik, Wärmewende, Bauleitplanung, die Sanierungen kommunaler Liegenschaften oder Energiemanagementsysteme gehen. Dies sind nur einige der Themen, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aktuell in ihrer Klimaschutzarbeit beschäftigen und bei denen es großen Informationsbedarf gibt.
Mit dem neuen, regelmäßigen und digitalen Veranstaltungsformat „KLIMA UM 10“ möchte sich das Team des regionalen und kommunalen Klimaschutzes der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate den Kommunen vorstellen. Mit der wöchentlich stattfindenden Veranstaltung werden Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen von Kommunen kompakt über aktuelle Fachthemen informiert und können Fachexpert:innen Fragen stellen.
Die Auftaktveranstaltung am Dienstag, den 25. Oktober, befasst sich mit dem Thema „Energiewende mit Bürgerenergie beschleunigen“. In diesem ersten Termin geht es um Bürgerenergie und wie Kommunen und Bürger:innen gemeinsam die Energiewende beschleunigen?können. Denn Bürgerenergie schafft Akzeptanz, Transparenz und Mitbestimmung. Zudem erhöht sie die regionale Wertschöpfung, steigert die Vielfalt der Akteur:innen in der Energiewende und nutzt in besonderem Maße das Know-how der Menschen vor Ort. Referent Mirco Sieg von NRW.Energy4Climate?zeigt Chancen und Optionen finanzieller Bürgerbeteiligung auf sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Kommunen, Stadtwerken und Bürgern.
Weitere Themen sind unter anderem die Perspektiven für die Windenergie in NRW, die kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung im Gebäudesektor oder Photovoltaik auf Dächern.
Eine Übersicht zu allen Themen und Terminen bis Januar 2023 finden Sie hier.
Informationen zur Veranstaltungsreihe:
KLIMA UM 10
Online-Seminar per Zoom
Dienstags, 10.00 bis 11.00 Uhr
Für Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen Kostenfrei
Anmeldung beim jeweiligen Termin auch kurzfristig möglich unter: www.energy4climate.nrw/service/events
Die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie werden von vielen Kommunen genutzt, um erstmalig ein kommunales Bürgerförderungsprogramm im Klimaschutz aufzusetzen oder eine bestehende Richtlinie aufzustocken.
Die geförderten Gegenstände und Programme sind genauso vielfältig wie die entsprechenden Rückfragen, was es dabei zu beachten gilt. Egal ob eine Kommune z.B. Lastenfahrräder, PV-Anlagen, Balkon-Steckersolaranlagen oder gezielt Energieberatungen bezuschussen möchte, in der Sprechstunde besteht die Möglichkeit für einen thematischen Austausch und für Fragen.
Die PlattformKlima.NRW hat die fünf kommunalen Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen mit Unterstützung des Regionalverbandes Ruhr als Download zur Verfügung gestellt. mehr…
Mit der 2. Phase der Billigkeitsrichtlinie sind die kommunalen Bürgerförderungen im überarbeiteten Antrag direkt als Pos 3.7. auswählbar. mehr…
Eine Vielzahl von Rückfragen, was den Aufwand, die Abwicklung und Umsetzung angeht, haben uns erreicht.
Wir laden Sie ein zu einem Austausch in einer digitalen Sprechstunde am 17. November 2022. Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impuls die Richtlinien erläutern, die dort den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden und welche Erfahrungen bisher vorliegen.
Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen
am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.
Aktuelle Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie – Abruf der aufgestockten MittelAufgrund der Aufstockung der Billigkeitsrichtlinie von 40 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro wird auch die Richtlinie mit den Anforderungen für einen Abruf der Mittel angepasst. Die vielfältigen und unkomplizierten Einsatzmöglichkeiten sollen auch in der 2. Phase der Bewilligung erhalten bleiben.
Die Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie wird in Kürze erwartet. Das Antragsformular ist schon angepasst und steht auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) online: mehr…
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Verteilschlüssel
- Der Verteilschlüssel mit der Zuweisung bleibt gleich mehr…
- Die dort gelistete Summe je Gemeinde, Stadt oder Landkreis steht also insgesamt zweimal zur Verfügung (Aufteilung von in Summe zwei Mal 40 Mio. Euro).
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Mittelzuweisungen und Abwicklung 1. und 2. Phase
- Nicht verwendete Mittel aus der 1. Phase können in der 2. Phase zusätzlich abgerufen werden.
- Für alle Projekte der 1. und 2. Phase gilt der 30.06.2023 als Frist für die Projektabrechnung
- Für die 1. und 2. Phase ist als Verwendungsnachweis jeweils eine „Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten“ bis zum 30.09.2023 einzureichen.
- Wenn die Mittel der Billigkeitsrichtlinie als Eigenanteile (progres.NRW, Kommunalrichtlinie (nur 1. Phase)) oder für kommunale Bürgerförderprogramme genutzt werden, reicht als Umsetzung der Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. das Inkrafttreten des kommunalen Bürgerförderprogramms bis 30.06.2023.
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Antragstellung
Aktuelle Unterlagen zur Antragstellung hat die BR Arnsberg auf ihrer Homepage eingestellt – z. B. die Powerpointpräsentation der Sprechstunde (Stand 10/2022) mehr…
Ziel ist es, das Antragsverfahren auch weiterhin so einfach und so schlank wie möglich zu halten
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Unterstützende Unterlagen
- Aufgrund der vielfältigen Projekte wurden zum Thema Beihilfe noch unterstützende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Prüfhilfe zur Beihilferelevanz: mehr…
- Mustererklärung De-minimis der BRA mehr…
- Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Beihilfe und der wirtschaftlichen Tätigkeit. mehr…
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NEU: Hinweise zu kommunalen Bürgerförderungen
- In der Richtlinie und dem Antragsverfahren wurde der Punkt 3.7. – kommunale Bürgerförderprogramme im Sinne der Nummern 3.2-3.6 als Antragsmöglichkeit ergänzt. Zu beachten ist, dass sich die Förderprogramme grundsätzlich an natürliche Personen richten müssen. Andernfalls sind beihilferechtliche Vorgaben zu beachten. Beispielförderrichtlinien können bei der Kommunal Agentur NRW heruntergeladen werden.
- Bei kommunalen Bürgerförderprogrammen müssen die Mittel über einen politischen Beschluss im Haushalt gebunden und ggf. in nächste Haushaltsjahre übertragen werden. Der Beschluss zur Umsetzung eines kommunalen Bürgerförderprogramms muss für die Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten vorliegen. Der Beschluss selbst ist in Verbindung mit der Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten der Bezirksregierung Arnsberg aber nicht vorzulegen.
- Für fachliche Rückfragen und zur Umsetzung rund um das Thema kommunale Bürgerförderprogramme ist im November eine eigene Sprechstunde in Planung
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Hinweis zur FAQ
Die FAQ auf der Internetseite wurde noch nicht überarbeitet und aktualisiert.
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Beispielsammlung beantragter Projekte
Die Teilnehmer der Sprechstunde haben ihre Projekte als Ideensammlung in diesem Arbeitspad eingetragen mehr…
Wenn Sie also noch umsetzbare Ideen haben oder suchen, können Sie sich gerne inspirieren lassen oder ihre Projekte in der Liste ergänzen.
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Nächste Sprechstunden
Die nächsten Sprechstunden sind für den 21. Oktober 2022 und den 28. Oktober 2022, jeweils um 9 Uhr geplant.
Anmeldung zu den Sprechstunden:
Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – Information zum neuen Antragsformular der Phase 2
- am 21. Oktober 2022, 09.00 Uhr via Zoom mehr…
Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – offene Fragen zur Billigkeitsrichtlinie
- am 28. Oktober 2022, 09.00 Uhr via Zoom mehr…
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.
Stadt Gronau sucht Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)
Die Stadt Gronau (Westf.) sucht Sie zum 01.02.2023 als
Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)
im Fachdienst 461 – Stadtplanung -.
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
- Projekt- und Prozessmanagement für die Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes. Initiierung, Planung und Koordination sowie fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Konzeptmaßnahmen
- Aufbau und Durchführung eines Controllings zur Erfassung und Auswertung der Maßnahmenunterstützung sowie Berichterstattung an den Fördermittelgeber und die politischen Gremien
- Bildung und Pflege von Netzwerken (innerhalb der Verwaltung, mit zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie interkommunal) und Organisation der Zusammenarbeit zur Umsetzung der Klimaschutzprojekte
- Organisation, Begleitung und Nachbereitung von Informationsveranstaltungen, Aktionen und Beteiligungsprozessen. Repräsentation der Themen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegenüber der Presse, in Expertenkreisen sowie politischen Gremien der Stadt Gronau (Westf.)
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- fachliche Begleitung der Fördermittelakquise im Bereich Klimaschutz
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen für die politischen Gremien
Was wir von Ihnen erwarten:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Energie/Klimaschutz/Umweltschutz oder eine vergleichbare Qualifikation mit vorgenannten Studienschwerpunkten
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Berufserfahrung in den zuvor genannten Aufgabengebieten wünschenswert
- Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements und/oder der Öffentlichkeitsarbeit
- Eigeninitiative sowie gutes Selbst- und Zeitmanagement
- sicheres Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten sowie Moderations- und Präsentationserfahrungen
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- sicherer Umgang mit gängigen Microsoft-Office Anwendungen und den sozialen Medien
- ausgeprägte Teamfähigkeit
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idealerweise Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
Was Sie von uns erwarten können:
- eine auf 3 Jahre befristete Teilzeitbeschäftigung im Umfang von maximal 19,5 Wochenstunden. Die ausgeschriebene Stelle wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und ist daher zunächst auf die Dauer von 3 Jahren befristet. Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch den Fördermittelgeber
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nach Ablauf der Förderperiode ist gegebenenfalls eine Weiterbeschäftigung im Rahmen einer Anschlussförderung möglich. Die dauerhafte Etablierung des Klimaschutzmanagements in der Stadtverwaltung wird angestrebt
- flexible Arbeitszeiten
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die Möglichkeit der alternierenden Telearbeit
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betriebliche Altersvorsorge der kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
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vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Jahressonderzahlung
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen je Kalenderjahr gemäß § 18 FrUrlV (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW) beziehungsweise § 26 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
- im Tarifbereich erfolgt die Eingruppierung je nach persönlicher Voraussetzung und Qualifikation grundsätzlich bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD
- die Wahrung Ihrer Rechte nach dem SGB IX beziehungsweise dem LGG NRW. Näheres hierzu finden Sie im Bereich „Was Sie bei uns erwarten können“ unter www.gronau.de/karriere
Wie geht es weiter?
Hoffentlich mit Ihrer Bewerbung. Bewerben können Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Ende der Bewerbungsfrist: 06.11.2022
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit ausschließlich das Online-Bewerbungsportal zur Übermittlung Ihrer vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die notwendige Ausbildung et cetera). Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Bitte legen Sie hierzu unbedingt die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung bei. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht zugelassen werden! Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Klimke (Leiterin Sachgebiet Personal, Tel.: 02562/12-311, E-Mail: s.klimke@gronau.de) und Herr Krafzik (Leiter Fachdienst Stadtplanung, Tel.: 02562/12-270, E-Mail: j.krafzik@gronau.de) gerne zur Verfügung.
Hinweise aus dem aktuellen Newsletter des SKKK:
Gesucht: Kooperationspartner für Praxis-Werkstätten Tutorial für das elektronische Förderportal easy-Online Radverkehr: Jetzt Projektskizzen einreichen! Modellprojekte: Jetzt Projektskizzen einreichen!
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Auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft spielen Erneuerbare Energien eine entscheidende Rolle. Um die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zu fördern, fasst NRW.Energy4Climate Möglichkeiten, Vorteile und Wissenswertes zu Betreibermodellen und Planungsschritten in kompakten Informationsmaterialien zusammen. Mit dem Leitfaden „Photovoltaik auf Dächern“ und der Checkliste „Photovoltaik für Unternehmen“ gibt die Landesgesellschaft einen Überblick über Funktionsweise, Planung, Betrieb und weitere wichtige Aspekte.
Der Leitfaden und die Checkliste sind abrufbar unter https://www.energy4climate.nrw/aktuelles/newsroom/informationsmaterial-zur-planung-von-pv-anlagen.
StGB NRW-Mitteilung vom 27.09.2022
Az.: 28.6.9-003/002 ste
Ministerin Neubaur: Gerade jetzt brauchen wir mehr Klimaschutz-Investitionen, um unser Land zukunftsfest zu machen.
Diese können vom 16. September 2022 an wieder Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen. Dafür stehen erneut 40 Millionen Euro bereit. Weitere zehn Millionen Euro fließen in Forschungsprojekte im Zuge der europäischen „Clean Energy Transition Partnership“.
Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Investitionen in ein modernes und klimafreundliches Nordrhein-Westfalen ausgebaut werden, um unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken und unsere Energieunabhängigkeit voranzutreiben. Mit der Verlängerung der Billigkeitsrichtlinie stoßen wir für ganz Nordrhein-Westfalen wichtige Transformationsprojekte für Klimaschutz und Energiewende an – und lösen auch ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Daher werden wir unsere Unterstützung für Kommunen beim Klimaschutz in Kürze auch noch weiter deutlich ausbauen.“
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium informiert im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit der Kommunal Agentur NRW und der Bezirksregierung Arnsberg am 15. September wie Kommunen die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie abrufen können. Anträge können ebenfalls bereits ab dem 16.9.2022 bis Ende November gestellt werden. Weitere Informationen sind auf den Seiten der Kommunalagentur unter Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW zu finden.
Zehn Millionen Euro für Klima- und Energiewendeforschung
Mit weiteren zehn Millionen Euro stärkt Nordrhein-Westfalen Forschungsprojekte für den Klimaschutz. Die europäische Partnerschaft „Clean Energy Transition Partnership“, an der das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium beteiligt ist, unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro für die kommenden sieben Jahre. Gefördert werden Projekte aus den Themenbereichen Energie-Technologien und -Komponenten, Speicher, Netze, synthetische Kraftstoffe, CO2-Speicher und Verwertungs-Technologien, klimaneutrales Heizen und Kühlen, klimaneutrale Industrie, virtuelle Kraftwerke und gebäudeintegrierte Technologien.
Bewerber können sich zum ersten Wettbewerbsausruf informieren unter https://cetpartnership.eu und auf Twitter: @CET_Partnership.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat mit Unterstützung der Kommunal Agentur NRW kommunale Musterförderrichtlinien für Bürger- und Unternehmensförderprogramme entwickelt. Diese Förderrichtlinien sollen nun allen interessierten Kommunen NRW- und deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden, um den Aufwand für die Erstellung eigener Förderprogramme zu reduzieren. Die Förderrichtlinien behandeln die Themen
- Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern;
- Photovoltaik-Anlagen für Unternehmen;
- Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule;
- den Austausch alter Kühlgeräte;
- die Heizungs-Optimierung;
- Dachdämmung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage auf Einfamilienhäusern;
Für diese Förderprogramme sind alle nötigen Unterlagen erstellt:
- Antragsformular;
- Bewilligungsformular;
- Richtlinie;
- Entsorgungsnachweis (altes Kühlgerät);
- Unternehmer-Erklärung (Dachdämmung und Heizungsoptimierung);
- De minimis Erklärung (Unternehmen)
- Evaluations-Fragebogen (Solarförderungen)
Die rechtlich geprüften Richtlinien stehen den Kommunen zur freien Verfügung, können angepasst und kopiert werden. Die Richtlinien können auf www.plattformklima.nrw heruntergeladen werden, nachdem der Downloadlink unter knur@kommunalagentur.nrw angefragt wurde.