
Am 16. Februar möchten wir den Kommunen in NRW einen Überblick über das neue Wärmeplanungsgesetz geben. Dabei liegt der Fokus auf den für die Kommunen besonders relevanten Teile des Gesetzes. Mit freundlicher Unterstützung der Kommunal Agentur NRW können wir auch etwas genauer auf die Frage eingehen, was es mit der in § 26 beschriebenen „Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen“ auf sich hat. Außerdem erhalten Sie eine kompakte Darstellung der Zusammenhänge von GEG und Wärmeplanung für die Kommunikation in Richtung Öffentlichkeit. Die Folien erhalten Sie im Nachgang zur Veranstaltung.
Referent:innen: Andrea Murauer (Kommunal Agentur NRW), Sigrid Lindner, Markus Schäfer.
Eine Anmeldung und das Programm sind bei –> Energy4climate möglich.
Landesregierung unterstützt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für emissionsarme Mobilität

Ministerin Neubaur: Wir wollen, dass alle Menschen ihr Elektroauto einfach und bequem laden können – wir legen daher einen Fokus auf den Ausbau der Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern
Zuhause, beim Arbeitgeber oder unterwegs: Wer ein Elektroauto fährt, braucht vielfältige Lademöglichkeiten, um mobil zu bleiben.
Die Landesregierung unterstützt deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen: Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt. Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir kommen gut voran beim Ausbau der emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Gut 100.000 Ladepunkte in Ein- und Mehrfamilienhäusern hat das Land mit seinen Förderprogrammen bereits ermöglicht. Jetzt möchten wir in weiteren Mehrfamilienhäusern das Laden erleichtern. Daher weitet das Land die Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern deutlich aus. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen künftig ihr Elektroauto einfach und bequem laden können und das überall.“
Bis 2030 sollen gut 1,5 Millionen Ladepunkte an Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen, so das Ziel der Landesregierung. Häufig sind an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern umfangreiche elektrotechnische Vorinstallationen notwendig, um den Aufbau zu ermöglichen. Dies ist oft mit hohen Investitionen verbunden. Deshalb fördert das Land ab sofort neben den Ladepunkten auch den Aufbau der Grundinstallation an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 50.000 Euro.
Ausgeweitet wird die Förderung für Lademöglichkeiten auch bei Arbeitgebenden: Sie müssen die Ladesäulen nicht selbst installieren, sondern können nun auch externe Dienstleister damit beauftragen. Ziel ist es, dass bis 2030 rund 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte bestehen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung für öffentlich zugängliche Normalladepunkte sowie die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb in Kommunen.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit progres.nrw – Emissionsarme Mobilität eines seiner erfolgreichsten Klimaschutz-Förderprogramme fort. Im Jahr 2023 wurden Vorhaben mit einem Volumen von etwa 80,8 Millionen Euro bewilligt. So wurden Zuwendungen für etwa 13.100 neue Ladepunkte bewilligt, 1.900 davon öffentlich zugänglich. Zudem förderte das Land die Beschaffung von etwa 1.400 Fahrzeugen, die mit einer Batterie oder mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden. Darüber hinaus wurde über das Landesprogramm der Kauf von rund 2.100 Lastenfahrrädern unterstützt.
Das wird gefördert:
- Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser:
Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert.
Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.
- Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:
Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt. - Öffentliche Ladeinfrastruktur:
Öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
- Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen:
Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von ElektroMobilität NRW.

Update 23.01.2024: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.
Damit können auch wieder Anträge in den Förderprogrammen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.
Im Einzelnen:
Kommunalrichtlinie
Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.
Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist in Kürze wieder möglich.
Die Förderung kommunaler Wärmepläne ist mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ausgelaufen, weshalb für diesen Förderschwerpunkt (4.1.11 kommunale Wärmeplanung) keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden. Für den Förderschwerpunkt Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept gemäß 4.1.8 c) werden ebenfalls keine Anträge mehr angenommen.
Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte
Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.
E-Lastenradrichtlinie
Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.
Kälte-Klima-Richtlinie
Die Einreichung von Anträgen ist derzeit nicht möglich, da die Gültigkeit der Richtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und eine neue Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen oder bereits einen Antrag eingereicht haben, bitten wir um Geduld und Verständnis, da es unter anderem aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de umgehend informiert.
Quelle: Klimaschutz.de

Am 15.01.2024 startete der 6. Aufruf der Europäischen Städtefazilität (EUCF). Die Fazilität zielt darauf ab, Kommunen und lokale Behörden bei der Entwicklung von Investitionskonzepten zu unterstützen, die sich auf die Umsetzung der in ihren Klima- und Energieaktionsplänen festgelegten Maßnahmen beziehen. Oberstes Ziel der EUCF ist der Aufbau einer umfangreichen Pipeline von Investitionsprojekten im Bereich der nachhaltigen Energie in Kommunen in Europa. Der Aufruf endet am 15.03.2024 und wird 75 Begünstigte bei der Entwicklung eines Investitionskonzepts mit einem festen Zuschuss von 60.000 Euro unterstützen. Der EUCF steht allen Gemeinden/Kommunen, ihren Zusammenschlüssen und lokalen öffentlichen Einrichtungen offen. Die Antragstellenden müssen über einen Klima- und/oder Energieplan verfügen.
Weitere Informationen finden sie auf: https://www.eucityfacility.eu/6th-call
EFRE Energetische Gebäudesanierung – Es sind noch Fördermittel verfügbar!
Die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ist auch im neuen Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragbar. Für den Förderaufruf stehen noch mehr als 30/40/50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.
Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.
Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW noch folgende Onlinesprechstunden an:
- Dienstag, den 23.01.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 06.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 20.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 05.03.2024, 11.00- 12.00 Uhr
Anmeldung erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW
Gerne steht das Team der PlattformKlima.NRW für Ihre Fragen zur Verfügung.
Bezirksregierung Arnsberg – Update: Förderpause im Programmbereich Klimaschutztechnik

Voraussichtlich nunmehr ab dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

Im Amt 60 Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Klimaschutzmanager/-in (w/m/d) befristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Die Beschäftigung ist zunächst auf 15 Monate befristet; eine anschließende unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Vergütung/Besoldung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen bis EG 12 TVöD.
Das Amt 60 Gebäudewirtschaft und Klimaschutz besteht aus 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Korschenbroich steht wie viele andere Kommunen vor vielfältigen, herausfordernden Zukunftsaufgaben, die angepackt und gelöst werden müssen. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten Sie diese Aufgaben aktiv mit
Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Zentrale Steuerung, Koordinierung und Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes
- Initiierung und Koordinierung kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz
- Begleitung einer Aufbau- und Ablauforganisation für den Klimaschutz innerhalb der bestehenden Strukturen
- Controlling der Klimaschutzmaßnahmen inklusive Begleitung extern erstellter Energie- und CO2-Bilanzen
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit lokalen Akteuren
- Berichterstattung und Kommunikation in der Verwaltung und mit politischen Gremien sowie Unterstützung beim Herbeiführen von Ratsbeschlüssen
- Unterstützung von Netzwerken der Klimaschutz-Akteure in der Stadt
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit zu den Klimaschutzaktivitäten
- Organisation und Durchführung von Aktionen (Zukunftstag), Kampagnen oder Wettbewerben
- Organisation und Moderation von themenbezogenen Beteiligungsformaten, Veranstaltungen und Schulungen
- Überblicken der aktuellen Entwicklungen im Bereich der relevanten Gesetzgebung
- Fördermittelakquise zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Klimaschutz
- Projektmittelbewirtschaftung und Berichterstattung an den Fördermittelgeber
Anforderungsprofil:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/Diplom) der Fachrichtung Umweltwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Nachhaltigkeitsmanagement oder einer gleichwertigen Studienrichtung
Die geforderte Ausbildung muss am Tag der Bewerbung begonnen sein und spätestens bis zum Ende der Probezeit nach § 2 TVöD-VKA (6 Monate) vollständig vorliegen.
Zusätzlich wünschenswert sind:
- Fachkenntnisse und möglichst praktische Erfahrungen in Projekten des kommunalen Klimaschutzes
- Teamfähigkeit, Organisationsgeschick, selbstständige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein sowie Durchsetzungsvermögen und Begeisterungsfähigkeit
- sicheres und verbindliches Auftreten sowie gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- idealerweise sind Sie erfahren im Projektmanagement sowie bei Fördermittelakquise und -management
- Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
- strategisches, ziel- und lösungsorientiertes sowie vernetztes Denken
- Bereitschaft zur Teilnahme an fachbezogenen Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen in Bezug auf die o.g. Tätigkeiten
Das bietet Ihnen die Stadt Korschenbroich:
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Möglichkeit der mobilen Arbeit
- Betriebliche Altersvorsorge über die Rheinische Zusatzversorgungskasse
- Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Bezuschusstes Deutschlandticket als Jobticket
- Fortbildung- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Stadt Korschenbroich fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen sollten auf digitalem Wege zugestellt werden bis spätestens zum 5. Februar 2024, jedoch nur im PDF-Format, an die E-Mail-Adresse: personal(at)korschenbroich.de. Ausnahmsweise können die Bewerbungsunterlagen auch per Post zugestellt werden an: Stadt Korschenbroich, 10 Organisation und Personal, Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich. Es wird gebeten, bei der Bewerbung in Papierform keine aufwendigen Bewerbungsmappen, Plastikordner oder Prospekthüllen zu verwenden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Dietmar Tillmanns (02161/613 206), Leiter des Amtes 60, gerne zur Verfügung. Fragen zum Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte an Florian Küppers (02161/613 156), Amt 10 Organisation und Personal.
Veröffentlicht am: 09.01.2024
Quelle: korschenbroich.de
Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Umsatzsteueranteile
StGB NRW-Mitteilung vom 15.01.2024
Bundesbauministerin Klara Geywitz gab per Pressemitteilung bekannt, dass die eingeplanten 500 Millionen Euro, die Kommunen für die Erstellung von Wärmeplänen erhalten sollen, über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden sollen:
„Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“
Wir begrüßen, dass somit die Finanzierung der ab dem 1. Januar verpflichtend zu erstellenden kommunalen Wärmeplanung sichergestellt wird. Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um sich der Aufgabe KWP fristgerecht widmen zu können.
Az.: 28.6.9-005/004 we

Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 bringt Klarheit über den Weg der finanziellen Unterstützung.
Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.
Quelle: BMWSB
NKI – Vorläufige Haushaltsführung 2024

Update: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Mit der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde beschlossen, dass die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, auf hohem Niveau erhalten werden. Der finale Haushaltsentwurf sowie der Wirtschaftsplan für den KTF befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und müssen durch das Parlament bestätigt werden. Diese Entscheidung steht noch aus.
Derzeit können noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Entsprechend kann aktuell keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist derzeit weiterhin nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.
Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.
Quelle: klimaschutz.de