
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es sieht Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen bis zum Jahr 2045 vor. Das Gesetz sieht auch eine Einsparverpflichtung von Ländern und Kommunen ab dem kommenden Jahr vor. Zuletzt hatten wir mit Mitteilung vom 14.11.2023 über das Gesetzesvorhaben informiert.
Das EnEfG zielt darauf ab, die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED-RL) umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll laut Gesetzesbegründung zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.
Dabei sollen Bund, Länder und Kommunen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen. Weitere Einzelheiten zum Gesetz finden Sie im Schnellbrief Nr. 308 vom 25.09.2023.
Mit dem EnEfG werden im ersten Schritt die Länder verpflichtet. Nach § 7 Abs. 7 EnEfG stellen die Länder sicher, dass auf ihrem Hoheitsgebiet die Vorgaben zur Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich Energieeffizienz in Kapitel 2 EED-RL umgesetzt werden. Die Länder müssen jeweils den Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Stellen und Kommunen in ihren Landesgrenzen ermitteln und diesen bis zum 1. November eines jeden Jahres in der folgenden Aufschlüsselung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als die zuständige Stelle übermitteln:
- Gesamtendenergieverbrauch in Petajoule,
- Endenergieverbrauch gegliedert nach Sektoren und
- Endenergieverbrauch gegliedert nach Energieträgern.
§ 7 Abs. 8 EnEfG ermächtigt die Landesregierungen, die Umsetzung der Länderpflichten gegenüber öffentlichen Stellen und Kommunen nach § 7 Abs. 7 EnEfG durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) bereitet nun die entsprechende landesrechtliche Umsetzung in NRW vor. Sie erfolgt entweder im Rahmen einer Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW oder durch eine eigenständige Rechtsverordnung. Mit einem Entwurf ist in der ersten Jahreshälfte 2024 zu rechnen. Die Umsetzung muss unter Beachtung der Konnexitätspflichten und der Finanzierung des entstehenden kommunalen Erfüllungsaufwandes erfolgen.
Mit dem EnEfG wurden noch nicht alle Regelungen der EED-RL umgesetzt. So sieht der Art. 6 EED-RL vor, dass jeder Mitgliedstaat dafür sorgen muss, dass jährlich 3 Prozent der öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden müssen, um sie zu Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden umzubauen. Nach Art. 6 Abs. 6 der EED-RL besteht jedoch die Möglichkeit eines alternativen Ansatzes, um die vorgeschriebenen jährlichen Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden zu erzielen. Das Bundesbauministerium hat zu den möglichen Umsetzungsalternativen ein Gutachten beauftragt. Das weitere Vorgehen wird im Rahmen einer Bund-Länder-Runde besprochen. Mit Blick auf die weitere Umsetzung der EED-RL wäre es aus kommunaler Sicht sinnvoll, dass sich die Bundesregierung für die Möglichkeit eines alternativen Ansatzes ausspricht.
StGB NRW-Mitteilung vom 13.12.2023 Az.: 28.6.1-002/003 gr

Die Dekarbonisierung des Wärmesektors stellt einen essenziellen Baustein zur Erreichung der Klimaziele dar und ist gleichzeitig eine große Herausforderung für Kommunen und Stadtwerke. Der Bundestag hat den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes bereits beschlossen, der Bundesrat berät das Gesetz abschließend am 15.12.2023. Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, im Anschluss an das Inkraftreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2024 zeitnah Regelungen zur Übertragung der Wärmeplanung auf die Städte und Gemeinden vorzulegen. Mit Blick auf diese neue kommunale Aufgabe, die Grundlage für den fundamentalen Umbau der Versorgung von Gebäuden mit Wärme ist, veranstalten der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW und der Verband kommunaler Unternehmen NRW (VKU NRW) gemeinsam
am 19. Januar 2024 von 09.00 bis 16.00 Uhr den Kongress „Kommunale Wärmeplanung – Gestaltung der Energiewende vor Ort“im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ), Springorumalle 20, 44795 Bochum.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Neben einer Keynote von Wirtschaftsministerin Mona Neubauer, einer hochkarätigen Podiumsdiskussion mit der Ministerin, dem Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Christof Sommer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Städtetags NRW, Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und dem Vorsitzenden des VKU NRW, Carsten Liedtke, werden in drei verschiedenen Fachforen für große, mittlere und kleinere Städte Praxisbeispiele zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erläutert. Daneben werden in Fachvorträgen die neuen gesetzlichen Regelungen sowie Unterstützungsangebote für Kommunen vorgestellt.
Das ausführliche Programm sowie weitere Details steht hier als Download zur Verfügung.
Der Kongress richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verantwortliche und Führungskräfte von Kommunen und kommunalen Unternehmen.
Wir haben den Kongress als Präsenzveranstaltung konzipiert, da uns der Austausch in der kommunalen Familie wichtig ist. Dennoch steht für eine begrenzte Teilnehmerzahl auch die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung, die allerdings bei den drei parallelen Fachforen aus technischen Gründen auf das Fachforum 2 beschränkt ist.
Als Veranstaltungspartner konnten wir die Kommunal Agentur NRW, BDEW NRW, DVGW NRW, EBZ, LEE NRW, NRW.BANK, NRW.Energy4Climate und den VdW Rheinland Westfalen gewinnen. Vertreterinnen und Vertreter dieser Institutionen und der Veranstalter stehen Ihnen vor Ort für Gespräche zur Verfügung.
Das Tagungsentgelt beträgt einheitlich 50 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Aufgrund begrenzter Kapazitäten zählt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs.
Über diesen Link nehmen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Tagung vor, die wir bis zum 9. Januar 2024 erbitten. Hinweise zur Anfahrt finden Sie hier. Parkplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung.
Projektleitung (m/w/d/) Kommunale Wärmeplanung im Dezernat für Stadtentwicklung und Klimaschutz
Arbeiten für Bergisch Gladbach
Wir sind die Stadt – wir gestalten aktiv unseren eigenen Lebensraum. Wir arbeiten in einer gut funktionierenden Gemeinschaft, überschaubar groß, in der jede und jeder zählt und jeder Job wichtig ist. Wir können nachvollziehen, für wen und was unsere Arbeit sinnvoll ist, denn sie zeigt Wirkung – nach innen und nach außen. Wirken auch Sie mit bei der Gestaltung unserer Stadt und Ihrer eigenen Tätigkeit.
Bergisch Gladbach steht wie viele andere Kommunen vor vielfältigen und herausfordernden Zukunftsaufgaben, die angepackt und gelöst werden müssen. Insbesondere die Wärmewende sowie die hierzu erlassenen bzw. geplanten Gesetze und Vorschriften erfordern neue Denk- und Handlungsansätze für die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Die Eckdaten:
- Unbefristet, ab sofort
- EG 12 TVöD
- Vollzeit oder individuelle Teilzeit
- Bewerbungsfrist: 31.12.2023
Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten diese Aufgabe aktiv mit.
Ihre Aufgaben
- Sie sind maßgeblich zuständig für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans und der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie.
- Sie etablieren hierfür entsprechende Strukturen, leiten Projektarbeitsgruppen, steuern externe Dienstleister und stellen die notwendige Datenbereitstellung sowie internen und externen Beteiligungsprozesse sicher.
- Sie bewerten Daten, Strategie- und Maßnahmenoptionen und sichern die Qualität sowie die zeit- und kostengerechte Erstellung des kommunalen Wärmeplans. Sie tragen dazu bei, dass die Ziele und Inhalte der Wärmeplanung in kommunale Prozesse einfließen.
- Mittelfristig obliegt Ihnen die strategische Weiterentwicklung des kommunalen Wärmeplans und die Überprüfung des Projektfortschritts.
Ihr Profil
- Sie haben erfolgreich ein Hochschulstudium der Fachrichtungen Raum- oder Stadtplanung, Städtebau, Umweltwissenschaften, Ingenieurswesen oder gleichwertige Studiengänge mit dem Schwerpunkt Energieversorgung bzw. erneuerbare Energien abgeschlossen.
- Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in der Leitung und Steuerung komplexer Projekte sowie im Projektmanagement, bevorzugt im Bereich der kommunalen Verwaltung bzw. der Energie- bzw. Wärmeplanung und kennen sich mit entsprechenden Gesetzesgrundlagen aus.
- Sie bringen eine hohe kommunikative Kompetenz und Erfahrungen im Aufbau von Netzwerken sowie eine ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit und analytisches Denkvermögen mit.
- Sie sind erfahren in der Präsentation in politischen Gremien und in der Öffentlichkeit.
Ihre Vorteile
- Flexible Arbeitszeiten von Gleitzeit bis Stundenreduzierung
- Homeoffice für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu zahlreichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- Kostengünstiges Deutschlandticket für 29 Euro
- Zusatzleistungen zur Altersvorsorge und betriebliches Gesundheitsmanagement
Kontakt, Bewerbung und Ansprechpartner*innen unter: –> Link
KRL- Förderstop! Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen. Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert auch die Annahme von Anträgen. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de informiert.
Quelle: klimaschutz.de

Mehr als 6.000 Anträge, über 100 Millionen Euro Fördervolumen: Seit Jahresbeginn haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik profitiert.
Mehr als 6.000 Anträge, über 100 Millionen Euro Fördervolumen: Seit Jahresbeginn haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik profitiert. Mit der Förderung treibt die Landesregierung gezielt den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Einsatz innovativer Technologien zur Energieeffizienz und CO2-Reduzierung in Nordrhein-Westfalen voran. Um alle Anträge für das Förderprogramm noch vor dem Auslaufen der aktuellen Rahmenrichtlinie am Ende des Jahres bearbeiten zu können, ist eine Einreichung noch bis zum 4. Dezember 2023 möglich. Aufgrund von Änderungen der europäischen Förderrahmenbedingungen wird zum Jahr 2024 eine neue Förderrichtlinie notwendig.
Grundsätzlich werden die Förderanträge sowie die Zuweisung der vorhandenen Fördermittel entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet.
Die finanzielle Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen (Förderbausteine 6.1.2 bis 6.1.9.) kann im nächsten Jahr aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weitergeführt werden. Besonders für den Ausbau der Solarenergie in den Kommunen hat das Land mit der bundesweit einzigartigen Förderung jedoch schon starke Impulse gesetzt: So wurden in diesem Jahr bereits 38 Millionen Euro für 451 Photovoltaik-Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden bewilligt.
Darüber hinaus treibt Nordrhein-Westfalen den Erneuerbaren-Ausbau mit einem Bürgerenergiefonds voran, der am 1. Januar 2024 startet und die Vorplanungskosten von Bürgerenergieprojekten fördert. Bei Neubau- oder Sanierungsprojekten besteht zudem die Möglichkeit, Fördermittel für Solarenergie über das KlimaQuartier.NRW zu erhalten. Mit der Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ setzt sich das Land zusammen mit weiteren Partnern für den verstärkten Ausbau der Solarenergie in Unternehmen ein. Für mehr Photovoltaik auf Freiflächen hat das Land zudem eine Kampagne mit Fokus auf kommunalen Akteure gestartet.
Alle weiteren Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de.

Das Land fördert über die Richtlinie „progress.nrw – Klimaschutztechnik“ Ausgaben für die Planung, Vorbereitung und den Aufbau von geothermischen Anlagen. Ziel ist es im Sinne der energetischen Transformation die Erdwärmepotenziale in NRW zu nutzen. Zu den förderfähigen Produkten für Kommunen und kommunale Unternehmen zählen Vorstudien, Machbarkeitsstudien und seismische Messungen sowohl für 2D als auch für 3D Seismik.
Weitere Informationen über die progres.nrw Förderung sind der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg und dem Flyer zur Geothermie Förderung zu entnehmen.
Folgende Förderbausteine sind über die Richtlinie förderfähig:
- Vorstudien, mit Ziel der Erhebung des Status-quo in der Kommune/ Versorgungsgebiet in Bezug auf mitteltiefe oder tiefe Geothermie. Neben Ausgaben für Beratungsleistungen sind weitere notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen durch qualifizierte/n Berater*in förderfähig. Der Fördersatz liegt zwischen 50% und 90% aber maximal 15 TEUR bzw. 25 TEUR bei interkommunalen Projekten.
- Machbarkeitsstudien, mit dem Ziel der Entwicklung und Überprüfung eines konkreten Projekts in der Kommune in Bezug auf mitteltiefe oder tiefe Geothermie. Neben Ausgaben für Beratungsleistungen, sind weitere notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen durch qualifizierte/n Berater*in förderfähig. Der Fördersatz liegt zwischen 50% und 70% aber maximal 55 TEUR bzw. 85 TEUR bei interkommunalen Projekten. (Voraussetzung: Mindestinhalte einer Vorstudie i.S.d. Richtlinie)
- Seismische Messungen, mit dem Ziel zur Verbesserung der Datengrundlage im Vorfeld einer Explorationsbohrung. Alle vorbereitenden Arbeiten sowie Arbeiten zur Durchführung der seismischen Untersuchungen und die Auswertung der Messungen sind im Rahmen der Richtlinie förderfähig. Folgende Förderhöchstbeträge sind angesetzt:
- 2D-Seismik: 300 TEUR/ 500 TEUR (interkommunal);
- 3D-Seismik: 2.500 TEUR/ 3.500 TEUR (interkommunal)
(Voraussetzung: Mindestinhalte a)-f) einer Machbarkeitsstudie i.S.d. Richtlinie)
Zusätzlich dazu bietet der Geologische Dienst des Landes innerhalb des Geothermie-Portals http://www.geothermie.nrw.de kostenlos ein Informationsportal. Der Geologische Dienst steht für eine kostenlose Erstberatung zu den geologischen Potenzialen zur Verfügung: geothermie@gd.nrw.de
Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg und dem Flyer zur Geothermie Förderung.
Online-Veranstaltung des Fachverbandes SHK NRW zur kommunalen Wärmeplanung
Der Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW (SHK NRW) führt am 13.11.2023 von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr eine Online-Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung durch.
Das Thema der kommunalen Wärmeplanung ist für viele Akteure eine wichtige Herausforderung, die alle Beteiligten über Jahre fordern und die Märkte fundamental verändern wird. Die Veranstaltung beleuchtet verschiedene Facetten der kommunalen Wärmeplanung und vermittelt wichtige Informationen der verschiedenen Interessengruppen, um die Grundlage für einen fruchtbaren Austausch in den Regionen zu schaffen. Die Teilnehmer können im Chat Fragen stellen und sich austauschen.
Die Veranstaltung richtet sich an Bürgermeister der Kommunen in NRW, MdL, Gemeinderäte, Kreisräte, Stadtwerke, regionale Versorger, Schwesterverbände SHK, Handwerkskammern, Energiegemeinschaften, Verbraucherzentralen, Vorstände der SHK-Innungen NRW, Geschäftsführer der Innungen und Kreishandwerkerschaften.
Programm
Begrüßung und Einführung:
Frank Hehl (FV SHK NRW)
Kommunale Wärmeplanung aus Sicht des dezentralen Wärmemarktes:
Prof. Dr. Bert Oschatz (ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH)
Kommunale Wärmeplanung aus Sicht der Kommunen in der Praxis:
Andreas Gäbler (EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH)
Kommunale Wärmeplanung – explodiert das Spannungsfeld Kunde, Versorger und Kommune während der Transformation?:
Roland Monjau (BBH Consulting AG)
Zu der Veranstaltung können Sie sich unter folgendem Link anmelden:
kurzelinks.de/kwp_info
Den Link und die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

Am 23.11.2023 begrüßt Elektromobilität NRW Städte und Kommunen zum Praxisseminar „Ausbau öffetnlicher Ladeinfrastruktur in Bonn, im Gustav-Stresemann-Institut (Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn).
Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf unseren Straßen nimmt dynamisch zu. Um den Bedarfen der Mobilität gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.
Dieser Präsenz-Workshop wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus Städten und Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu leisten. Die Errichtung einer flächendeckenden (Schnell)-Ladeinfrastruktur ist außerdem ein bedeutsames Werkzeug, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Themenüberblick
- E-Mobilität und Klimaschutzziele
- Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
- Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
- Strukturen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
- Planung, Vergabe und Aufbau von LIS
- Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
- Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur im Rahmen der städtischen Planungstools
- Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zum Thema öffentliche Ladeinfrastruktur
- Fördermöglichkeiten
Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues und Herrn Dr. Alexander Kleber (ElektroMobilität NRW) durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wird Herr Martin Nagel, Fachbereichsleiter Vertrieb / Elektromobilität bei den Stadtwerken Bonn, die Aktivitäten in Bonn zum Aufbau von Ladeinfrastruktur vorstellen.
Anmeldung über ElektroMobilität.NRW
Bergisch-Gladbach sucht Energiemanager / Energiemanagerin (m/w/d)
Wir sind die Stadt – wir gestalten aktiv unseren eigenen Lebensraum. Wir arbeiten in einer gut funktionierenden Gemeinschaft, überschaubar groß, in der jede und jeder zählt und jeder Job wichtig ist. Wir können nachvollziehen, für wen und was unsere Arbeit sinnvoll ist, denn sie zeigt Wirkung – nach innen und nach außen. Wirken auch Sie mit bei der Gestaltung unserer Stadt und Ihrer eigenen Tätigkeit.
Ihre Aufgaben
- Sie sind maßgeblich zuständig für den Aufbau des kommunalen Energiemanagements, insbesondere für die softwaregestützte Erfassung, Auswertung und Dokumentation (u.a. Energieberichte) von Energie- und Wasserverbrauchsdaten kommunaler Liegenschaften. Hierfür etablieren Sie entsprechende Strukturen, Softwarelösungen, Datenflüsse und Abläufe.
- Sie identifizieren und bewerten technische und organisatorische Maßnahmen zur Betriebsoptimierung und Verbrauchseinsparung im Gebäudebestand und begleiten deren Umsetzung.
- Sie beraten bei der Planung und Realisierung von Neu- Um- und Sanierungsvorhaben im Bereich städtischer Hochbauten und deren technischer Anlagen hinsichtlich Energieeffizienz und erneuerbarer Energieversorgungslösungen.
- Sie unterstützen bei der Analyse und Optimierung der Energiebeschaffung und beraten hinsichtlich Klimaschutz, zertifiziertem Ökostrom und Wirtschaftlichkeit.
- Bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vorhaben binden Sie die Objektnutzer/innen und Hausmeister/innen ein und kommunizieren mit internen und externen Gremien
Ihr Profil
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Energiewirtschaft, (Bau-/ Wirtschafts-) Ingenieurswesen, Umwelttechnik, Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Sie verfügen über Fachkenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Versorgungstechnik, Energieerzeugung und -verbrauch sowie in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.
- Insbesondere kennen Sie sich mit der Mess-/Regeltechnik, den Anforderungskatalogen für Energiemanagementsysteme sowie in der Handhabung von Energiesoftwareprodukten aus.
- Idealerweise sind Sie erfahren im Projektmanagement sowie bei Fördermittelakquise und -management.
- Kenntnisse der Verwaltungsabläufe und -strukturen im öffentlichen Dienst sind von Vorteil.
Ihre Vorteile
- flexible Arbeitszeiten von Gleitzeit bis Stundenreduzierung
- Homeoffice für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu zahlreichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- kostengünstiges Deutschlandticket für 29 Euro
- Zusatzleistungen zur Altersvorsorge und betriebliches Gesundheitsmanagement
Bewerbung und weitere Informationen im –> Jobportal

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Abteilung 3 „Wirkungsbezogener und übergreifender Umweltschutz, Klima, Umweltbildung“
unbefristet
die Stelle einer Dezernentin / eines Dezernenten (w/m/d)
(ab BesGr. A 13 LBesO A NRW / Entgeltgruppe 13 TV-L).
Der Einsatz erfolgt im Fachbereich 34 „Übergreifende Umweltthemen, Landwirtschaft und Umwelt, Umweltinformation, nachhaltige Entwicklung“ am Dienstort Essen.
Unterstützen Sie Nordrhein-Westfalen bei der Einsparung von Energie
Deutschland und Nordrhein-Westfalen haben das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu wer-den. Um dieses Ziel zu erreichen, wird es unter anderem erforderlich sein, Energie sparsamer und effizienter als bisher einzusetzen. Der Deutsche Bundestag be
schließt dazu 2023 ein Energieeffizienzgesetz, das insbesondere der öffentlichen Verwaltung ambitionierte Energieeinsparziele vorgibt. Die hier ausgeschriebene Stelle dient der Umsetzung dieser Einsparziele in Nordrhein-Westfalen. Werden Sie Teil unseres Teams und leisten Sie einen aktiven Beitrag dazu, die Energieverbräuche öffentlicher Stellen zu kennen und zu mindern.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Umsetzung und Überwachung der Pflicht zur Energiedaten-Berichterstattung in Nordrhein-Westfalen gemäß Energieeffizienzgesetz des Bundes und Monitoring der auf Landesebene erzielten Energieeinsparungen
- Wissenschaftliche und konzeptionelle Unterstützung sowie fachliche Beratung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Berichtspflicht
- Aufbau eines Endenergieverbrauchsdatenregisters für NRW zur Lieferung von Daten an ein Bundesregister
- Koordinierung der Datenerfassung zum Energieverbrauch durch die Gebietskörperschaften und andere öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen inklusive Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle
- Vorbereitung und Durchführung von Schulungen, Erstellung von Leitfäden sowie individuelle Nutzendenberatung
- Vernetzung der Akteure in Nordrhein-Westfalen
- Organisation und Durchführung von Sitzungen, Workshops und Veranstaltungen
Ihr fachliches Kompetenzprofil:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (univ. Diplom, Master, Magister) an einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule der Fachrichtung der Umweltwissenschaften, Geographie, Energiemanagement, Energietechnik, Wirtschaftsingenieurwesen oder einer dem Aufgabenschwerpunkt entsprechenden Fachrichtung. Die Voraussetzung wird auch mit einem konsekutiven Masterabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule, Universität oder Gesamthoch-schule erfüllt. Entsprechendes gilt für einen akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule (bitte Akkreditierungsnachweis beifügen)
- Kenntnisse im Bereich der Energie- und Klimapolitik auf Bundes- und Landesebene
von Vorteil sind
- Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz und Einsparmaßnahmen
- Erfahrungen im Energiedatenmanagement
- Erfahrungen mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen (ISO 50.001 oder EMAS)
- Kenntnisse von Verwaltungsstrukturen und -prozessen
- Erfahrungen im Projektmanagement
Ihr persönliches Kompetenzprofil:
- Bereitschaft, sich in komplexe Fragestellungen einzuarbeiten
- Service- und Zielgruppenorientierung
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft sowie ein Hohes Maß an sozialer Kompetenz
- Ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweise mit ausgeprägter Fähigkeit zum konzeptionellen Denken
- Selbständige Aufgabenerledigung sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative
- Problemlösungskompetenz und Belastbarkeit
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten
- Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten, Entscheiden und Handeln
Das LANUV bietet Ihnen:
- eine neue berufliche Herausforderung mit verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben
- eine flexible Arbeitszeitregelung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
- ein breites Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- ein attraktives Fortbildungsangebot
Auswahlverfahren:
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen.
In das Auswahlverfahren werden Elemente des „Assessment-Center-Verfahrens“ integriert. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen/Bewerber bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Interview, Rollenspiel und Arbeitsprobe in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind.
Die Bewerberinnen/Bewerber sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln.
Weitere Informationen:
Die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung ist gegeben.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleich-gestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen (bei Bachelor/Masterabschluss Diploma Supplement und möglichst auch Transcript of Records; bei Beamtinnen/Beamten letzte dienstliche Beurteilung) senden Sie uns bitte bis zum 05.10.2023 (Eingang bei meiner Dienststelle) per E-Mail oder schriftlich.
Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an bewerbung@munv.nrw.de.
Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Mail das Az. 94/23 an und versenden Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen einschließlich des Bewerbungsanschreibens in einer PDF-Datei. Die PDF-Datei darf eine Größe von max. 20 MB haben. Bitte beachten Sie, dass die Mailkommunikation unverschlüsselt, das heißt über nicht gesichertem Weg, erfolgt.
Ihre schriftliche Bewerbung ohne Bewerbungsmappe senden Sie bitte auf dem Post-weg an Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, – Referat I-2 Az. 94/23, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldoku-mente einzureichen.
Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Breuer (Tel.: 0211/4566 519), für Auskünfte zum Auf-gabenzuschnitt der Stelle steht Ihnen im LANUV Herr Gero Oertzen (gero.oertzen@lanuv.nrw.de; Tel.: 02361 305 1369) zur Verfügung.
Hinweis:
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften behandelt. Sie werden ausschließlich zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berech-tigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht. Rück-fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz beantwortet Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums, Herr Grabowski (Tel.: 0211/4566-584; E-Mail: Datenschutz@munv.nrw.de).