Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Umsatzsteueranteile

StGB NRW-Mitteilung vom 15.01.2024
Bundesbauministerin Klara Geywitz gab per Pressemitteilung bekannt, dass die eingeplanten 500 Millionen Euro, die Kommunen für die Erstellung von Wärmeplänen erhalten sollen, über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden sollen:
„Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“
Wir begrüßen, dass somit die Finanzierung der ab dem 1. Januar verpflichtend zu erstellenden kommunalen Wärmeplanung sichergestellt wird. Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um sich der Aufgabe KWP fristgerecht widmen zu können.
Az.: 28.6.9-005/004 we
Bundesregierung unterstützt die Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung

Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 bringt Klarheit über den Weg der finanziellen Unterstützung.
Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.
Quelle: BMWSB
NKI – Vorläufige Haushaltsführung 2024
Update: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Mit der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde beschlossen, dass die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, auf hohem Niveau erhalten werden. Der finale Haushaltsentwurf sowie der Wirtschaftsplan für den KTF befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und müssen durch das Parlament bestätigt werden. Diese Entscheidung steht noch aus.
Derzeit können noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Entsprechend kann aktuell keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist derzeit weiterhin nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.
Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.
Quelle: klimaschutz.de
Wärmestudie NRW: Online-Vorstellung Zwischenergebnisse am 26. Januar 2024

LANUV-Studie zur Wärmewende in NRW zieht Zwischenbilanz
Am 26. Januar lädt das LANUV NRW zu einer Online-Veranstaltung ein, um erste Ergebnisse der Wärmestudie NRW vorzustellen. Alle Projektpartner werden zu Wort kommen, das MWIKE (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen) wird die Studie in den Kontext der Strategie des Landes einordnen und die NRW.Energy4Climate stellt das Kompetenzzentrum Wärmewende vor.
Mit der laufenden Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Das Projektkonsortium bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, erarbeitet in mehreren Leistungspaketen eine regionale Wärmeplanung für NRW. Dabei wird sowohl das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die erneuerbaren und klimafreundlichen Potenziale ermittelt sowie Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung erstellt.
In unserer Veranstaltung am Freitag, den 26. Januar 2024 wollen wir den Fokus auf das Bedarfsmodell und die Potenziale in NRW richten. Einleitend wird das Wirtschaftsministerium die Studie in den Kontext der Energie- und Wärmestrategie des Landes einordnen und die NRW.Energy4Climate das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW vorstellen. Danach wird das Projektkonsortium die Ergebnisse entlang der Leistungspakete der Studie präsentieren. Im Anschluss an diesen inhaltlichen Teil, werden wir den Zuschauenden die Möglichkeit geben in den Austausch mit den Projektverantwortlichen zu kommen.
Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist bis zum 23.01.2024 möglich. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Vorlauf der Veranstaltung.
Sie können sich über diesen Link anmelden, dort finden Sie auch noch weitere Informationen zur Veranstaltung: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1005065
NKI – 19.12.2024 – Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterhin Bestand. Da die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im KTF veranschlagt sind, gilt weiterhin folgendes:
Derzeit kann keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist deshalb nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.
Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de informiert.
Informationen zur Kommunalrichtlinie, kommunalen Wärmeplanung und zum Angebot der PlattformKlima.NRW im Jahr 2024

wir möchten Sie mit unserem letzten Newsletter der PlattformKlima.NRW für dieses Jahr noch auf einige wichtige Informationen aufmerksam machen.
Förderstopp für die Kommunalrichtline 2023
Die aktuelle Haushaltssperre hat für die Kommunalrichtlinie gravierende Auswirkungen. Seit November 2023 sind die Antragsformulare über Easy-Online gesperrt. Nur die Anschlussvorhaben können weiterhin beantragt werden. Trotz Einigung des Bundeskabinetts zum Haushalt ist der Formularschrank leider weiterhin geschlossen. Wann die Formulare wieder zur Verfügung stehen, ist auch für uns nicht abzusehen.
Klimaschutz.de informiert über den aktuellen Stand der Dinge.
Bei individuellen Fragen wenden Sie sich zwischen den Jahren gerne an unsere Kollegin Dagmar Carina Schaaf
Kommunale Wärmeplanung
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung fällt mit Inkrafttreten des kommunalen Wärmegesetzes am 1.1.2024 aus der Kommunalrichtlinie heraus. Über mögliche Finanzierungsalternativen wird aktuell im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verhandelt.
Für Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Wärme. Eine individuelle Beratung erhalten Sie auch hierzu über unsere Berater*Innen im Team PlattformKlima.NRW.
Angebote der PlattformKlima.NRW im Jahr 2024
Wie gewohnt sind wir auch im kommenden Jahr für Sie da! Im Rahmen unserer Newsletter informieren wir über Neuerungen im Klimaschutz und zu Fördermitteln. Darüber hinaus bieten wir auch im Jahr 2024 unsere digitalen Vernetzungsangebote „KlimaCafe.NRW“ und „KlimaLabor.NRW“ und beraten Sie weiterhin rund um alle strategischen Fragen beim kommunalen Klimaschutz.
Das Team der PlattformKlima.NRW bei der Kommunal Agentur NRW bedankt sich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2023 und freut sich, Sie auch im Jahr 2024 bei der PlattformKlima.NRW begrüßen zu dürfen.
Ihre Kommunal Agentur NRW
Stadt Heiligenhaus sucht eine Energiemanager*in!

HLS Techniker/in, Meister oder Ingenieur/in für Umwelttechnik (m/w/d).
Die Stelle ist je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach TVöD-VKA Entgeltgruppe 9b bis 11 bewertet. Die Besetzung erfolgt im Rahmen eines Förderprogrammes gem. §14 Abs 1 Teilzeitbefristungsgesetz auf drei Jahre befristet in Vollzeit mit 39 Wochenstunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Durchführung aller Maßnahmen des kommunalen Energiemanagements an städtischen Liegenschaften:
- Ausarbeitung einer geeigneten Konzeption für die Struktur von Messtechnik, Zähler und Sensorik
- Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement (Ziele, Organisation, Anforderungen, Regeln) u.a. durch die Ausarbeitung einer Dienstanweisung Energie
- Kontrolle von Verbrauchsabrechnungen und Abgleich mit den Versorgungsverträgen, Ursachenermittlung bei Unstimmigkeiten, Kommunikation mit den Versorgern
- Organisation und Durchführung von Energieeffizienzprojekten:
- Durchführung von Auftaktveranstaltungen mit relevanten Gebäudenutzern und Energiesparteams
- Sensibilisierung der Objektnutzer durch Vorträge und andere geeignete Maßnahmen oder der Durchführung von Energieeinsparprojekten
- Konzeption und Durchführung von Nutzer- und Hausmeisterschulungen
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene (Fach-) Hochschulausbildung (Bachelor (FH/HS) oder vergleichbarer Abschluss) mit umwelt-oder ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt, vorzugsweise im Bereich Energiemanagement.
- alternativ Techniker oder Meister aus den Bereichen HLS, Gebäudetechnik oder Energie
- vorzugsweise mehrjährige Arbeitserfahrung im kommunalen Bereich
- Erfahrung in Didaktik und Wissensweitergabe
- Kosten-und umweltbewusste Denkweise
- ein hohes Maß an Eigeninitiative, kommunikativer und sozialer Kompetenz
- Überzeugungsvermögen und die Fähigkeit Verantwortung zu übernehmen
Stellenausschreibungen im Bereich Klimaschutz/Klimaanpassung bei der Stadt Gelsenkirchen

Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen sucht im….
Referat Hochbau und Liegenschaften
Klimaschutzmanagerin bzw. Klimaschutzmanager (w/m/d) im Bereich Fördermittelakquise, Kennziffer: E 2023 – 193 | Stadt Gelsenkirchen | 1834
Unbefristet, Vollzeit, EG 11
Klimaschutzmanagerin bzw. Klimaschutzmanager (w/m/d) für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards, Kennziffer: E 2023 – 194 | Stadt Gelsenkirchen | 1828
Unbefristet, Vollzeit, EG 12
Referat Stadtplanung
Ingenieurin bzw. Ingenieur (w/m/d) der Fachrichtung Stadt-, Regional- bzw. Raumplanung oder Architektur mit Vertiefung Städtebau/Stadtplanung im Referat Stadtplanung, Kennziffer: E 2023 – 189 | Stadt Gelsenkirchen | 1826
Unbefristet, Teilzeit (34,5 h = 88,46%) EG 13
Aus der Stellenbeschreibung dazu:
Die zu vergebende Position umfasst im Wesentlichen die verantwortliche referats- und vorstandsbereichsübergreifende Leitung und Koordination gesamtstädtischer Strategien und Standards in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Ausbau Erneuerbarer Energien.
Enge Arbeitszusammenhänge haben wir über die Klimaanpassung natürlich auch zur Landschaftsplanung, daher auch hier noch mal ein Hinweis
Landschaftsplanerin bzw. Landschaftsplaner (w/m/d) oder Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt (w/m/d) im Referat Stadtplanung, Kennziffer: E 2023 – 204 | Stadt Gelsenkirchen | 1852
Unbefristet, Vollzeit, EG 13
Und auch das Referat Umwelt sucht– nicht in unserer Abteilung sondern in der UNB – Unterstützung u.a. bei der Umsetzung des Landschaftsplans
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) für den Bereich Naturschutzförderung sowie Biotop- und Naturschutz im Referat Umwelt, Kennziffer: E 2023 – 211 | Stadt Gelsenkirchen | 1860
Unbefristet, Vollzeit, EG11
Klimaschutz- und Klimafolgenmanager*in in Geldern gesucht!

Die Stadt Geldern ist die LandLebenStadt am linken Niederrhein, NRW, Mittelzentrum mit rund 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer hochwertigen sowie vielschichtigen Bildungslandschaft. Eine lebendige Kulturszene sowie unterschiedlichste Sport- und Freizeitmöglichkeiten werden ergänzt durch ein umfangreiches Angebot für Familien.
Im Bereich Umwelt, Klima und Mobilität der Stadt Geldern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Klimaschutz- und Klimafolgenmanager*in (m/w/d) zu besetzen.
Hier geht’s zur Stellenbeschreibung: Klimamanagerin_Geldern
Webseite der Stadt Geldern
Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es sieht Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen bis zum Jahr 2045 vor. Das Gesetz sieht auch eine Einsparverpflichtung von Ländern und Kommunen ab dem kommenden Jahr vor. Zuletzt hatten wir mit Mitteilung vom 14.11.2023 über das Gesetzesvorhaben informiert.
Das EnEfG zielt darauf ab, die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED-RL) umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll laut Gesetzesbegründung zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.
Dabei sollen Bund, Länder und Kommunen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen. Weitere Einzelheiten zum Gesetz finden Sie im Schnellbrief Nr. 308 vom 25.09.2023.
Mit dem EnEfG werden im ersten Schritt die Länder verpflichtet. Nach § 7 Abs. 7 EnEfG stellen die Länder sicher, dass auf ihrem Hoheitsgebiet die Vorgaben zur Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich Energieeffizienz in Kapitel 2 EED-RL umgesetzt werden. Die Länder müssen jeweils den Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Stellen und Kommunen in ihren Landesgrenzen ermitteln und diesen bis zum 1. November eines jeden Jahres in der folgenden Aufschlüsselung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als die zuständige Stelle übermitteln:
- Gesamtendenergieverbrauch in Petajoule,
- Endenergieverbrauch gegliedert nach Sektoren und
- Endenergieverbrauch gegliedert nach Energieträgern.
§ 7 Abs. 8 EnEfG ermächtigt die Landesregierungen, die Umsetzung der Länderpflichten gegenüber öffentlichen Stellen und Kommunen nach § 7 Abs. 7 EnEfG durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) bereitet nun die entsprechende landesrechtliche Umsetzung in NRW vor. Sie erfolgt entweder im Rahmen einer Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW oder durch eine eigenständige Rechtsverordnung. Mit einem Entwurf ist in der ersten Jahreshälfte 2024 zu rechnen. Die Umsetzung muss unter Beachtung der Konnexitätspflichten und der Finanzierung des entstehenden kommunalen Erfüllungsaufwandes erfolgen.
Mit dem EnEfG wurden noch nicht alle Regelungen der EED-RL umgesetzt. So sieht der Art. 6 EED-RL vor, dass jeder Mitgliedstaat dafür sorgen muss, dass jährlich 3 Prozent der öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden müssen, um sie zu Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden umzubauen. Nach Art. 6 Abs. 6 der EED-RL besteht jedoch die Möglichkeit eines alternativen Ansatzes, um die vorgeschriebenen jährlichen Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden zu erzielen. Das Bundesbauministerium hat zu den möglichen Umsetzungsalternativen ein Gutachten beauftragt. Das weitere Vorgehen wird im Rahmen einer Bund-Länder-Runde besprochen. Mit Blick auf die weitere Umsetzung der EED-RL wäre es aus kommunaler Sicht sinnvoll, dass sich die Bundesregierung für die Möglichkeit eines alternativen Ansatzes ausspricht.
StGB NRW-Mitteilung vom 13.12.2023 Az.: 28.6.1-002/003 gr