HLS Techniker/in, Meister oder Ingenieur/in für Umwelttechnik (m/w/d).
Die Stelle ist je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach TVöD-VKA Entgeltgruppe 9b bis 11 bewertet. Die Besetzung erfolgt im Rahmen eines Förderprogrammes gem. §14 Abs 1 Teilzeitbefristungsgesetz auf drei Jahre befristet in Vollzeit mit 39 Wochenstunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Durchführung aller Maßnahmen des kommunalen Energiemanagements an städtischen Liegenschaften:
- Ausarbeitung einer geeigneten Konzeption für die Struktur von Messtechnik, Zähler und Sensorik
- Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement (Ziele, Organisation, Anforderungen, Regeln) u.a. durch die Ausarbeitung einer Dienstanweisung Energie
- Kontrolle von Verbrauchsabrechnungen und Abgleich mit den Versorgungsverträgen, Ursachenermittlung bei Unstimmigkeiten, Kommunikation mit den Versorgern
- Organisation und Durchführung von Energieeffizienzprojekten:
- Durchführung von Auftaktveranstaltungen mit relevanten Gebäudenutzern und Energiesparteams
- Sensibilisierung der Objektnutzer durch Vorträge und andere geeignete Maßnahmen oder der Durchführung von Energieeinsparprojekten
- Konzeption und Durchführung von Nutzer- und Hausmeisterschulungen
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene (Fach-) Hochschulausbildung (Bachelor (FH/HS) oder vergleichbarer Abschluss) mit umwelt-oder ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt, vorzugsweise im Bereich Energiemanagement.
- alternativ Techniker oder Meister aus den Bereichen HLS, Gebäudetechnik oder Energie
- vorzugsweise mehrjährige Arbeitserfahrung im kommunalen Bereich
- Erfahrung in Didaktik und Wissensweitergabe
- Kosten-und umweltbewusste Denkweise
- ein hohes Maß an Eigeninitiative, kommunikativer und sozialer Kompetenz
- Überzeugungsvermögen und die Fähigkeit Verantwortung zu übernehmen
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Glesius, Tel.: 02056/13-391 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Gees, Tel.: 02056/13-253.
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen sucht im….
Referat Hochbau und Liegenschaften
Unbefristet, Vollzeit, EG 11
Unbefristet, Vollzeit, EG 12
Referat Stadtplanung
Unbefristet, Teilzeit (34,5 h = 88,46%) EG 13
Aus der Stellenbeschreibung dazu:
Die zu vergebende Position umfasst im Wesentlichen die verantwortliche referats- und vorstandsbereichsübergreifende Leitung und Koordination gesamtstädtischer Strategien und Standards in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Ausbau Erneuerbarer Energien.
Enge Arbeitszusammenhänge haben wir über die Klimaanpassung natürlich auch zur Landschaftsplanung, daher auch hier noch mal ein Hinweis
Unbefristet, Vollzeit, EG 13
Und auch das Referat Umwelt sucht– nicht in unserer Abteilung sondern in der UNB – Unterstützung u.a. bei der Umsetzung des Landschaftsplans
Unbefristet, Vollzeit, EG11
Klimaschutz- und Klimafolgenmanager*in in Geldern gesucht!
Die Stadt Geldern ist die LandLebenStadt am linken Niederrhein, NRW, Mittelzentrum mit rund 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer hochwertigen sowie vielschichtigen Bildungslandschaft. Eine lebendige Kulturszene sowie unterschiedlichste Sport- und Freizeitmöglichkeiten werden ergänzt durch ein umfangreiches Angebot für Familien.
Im Bereich Umwelt, Klima und Mobilität der Stadt Geldern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Klimaschutz- und Klimafolgenmanager*in (m/w/d) zu besetzen.
Hier geht’s zur Stellenbeschreibung: Klimamanagerin_Geldern
Energieeffizienzgesetz in Kraft getretenDas Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es sieht Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen bis zum Jahr 2045 vor. Das Gesetz sieht auch eine Einsparverpflichtung von Ländern und Kommunen ab dem kommenden Jahr vor. Zuletzt hatten wir mit Mitteilung vom 14.11.2023 über das Gesetzesvorhaben informiert.
Das EnEfG zielt darauf ab, die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED-RL) umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll laut Gesetzesbegründung zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.
Dabei sollen Bund, Länder und Kommunen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen. Weitere Einzelheiten zum Gesetz finden Sie im Schnellbrief Nr. 308 vom 25.09.2023.
Mit dem EnEfG werden im ersten Schritt die Länder verpflichtet. Nach § 7 Abs. 7 EnEfG stellen die Länder sicher, dass auf ihrem Hoheitsgebiet die Vorgaben zur Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich Energieeffizienz in Kapitel 2 EED-RL umgesetzt werden. Die Länder müssen jeweils den Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Stellen und Kommunen in ihren Landesgrenzen ermitteln und diesen bis zum 1. November eines jeden Jahres in der folgenden Aufschlüsselung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als die zuständige Stelle übermitteln:
- Gesamtendenergieverbrauch in Petajoule,
- Endenergieverbrauch gegliedert nach Sektoren und
- Endenergieverbrauch gegliedert nach Energieträgern.
§ 7 Abs. 8 EnEfG ermächtigt die Landesregierungen, die Umsetzung der Länderpflichten gegenüber öffentlichen Stellen und Kommunen nach § 7 Abs. 7 EnEfG durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) bereitet nun die entsprechende landesrechtliche Umsetzung in NRW vor. Sie erfolgt entweder im Rahmen einer Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW oder durch eine eigenständige Rechtsverordnung. Mit einem Entwurf ist in der ersten Jahreshälfte 2024 zu rechnen. Die Umsetzung muss unter Beachtung der Konnexitätspflichten und der Finanzierung des entstehenden kommunalen Erfüllungsaufwandes erfolgen.
Mit dem EnEfG wurden noch nicht alle Regelungen der EED-RL umgesetzt. So sieht der Art. 6 EED-RL vor, dass jeder Mitgliedstaat dafür sorgen muss, dass jährlich 3 Prozent der öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden müssen, um sie zu Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden umzubauen. Nach Art. 6 Abs. 6 der EED-RL besteht jedoch die Möglichkeit eines alternativen Ansatzes, um die vorgeschriebenen jährlichen Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden zu erzielen. Das Bundesbauministerium hat zu den möglichen Umsetzungsalternativen ein Gutachten beauftragt. Das weitere Vorgehen wird im Rahmen einer Bund-Länder-Runde besprochen. Mit Blick auf die weitere Umsetzung der EED-RL wäre es aus kommunaler Sicht sinnvoll, dass sich die Bundesregierung für die Möglichkeit eines alternativen Ansatzes ausspricht.
StGB NRW-Mitteilung vom 13.12.2023 Az.: 28.6.1-002/003 gr
Die Dekarbonisierung des Wärmesektors stellt einen essenziellen Baustein zur Erreichung der Klimaziele dar und ist gleichzeitig eine große Herausforderung für Kommunen und Stadtwerke. Der Bundestag hat den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes bereits beschlossen, der Bundesrat berät das Gesetz abschließend am 15.12.2023. Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, im Anschluss an das Inkraftreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2024 zeitnah Regelungen zur Übertragung der Wärmeplanung auf die Städte und Gemeinden vorzulegen. Mit Blick auf diese neue kommunale Aufgabe, die Grundlage für den fundamentalen Umbau der Versorgung von Gebäuden mit Wärme ist, veranstalten der Städte- und Gemeindebund NRW, der Städtetag NRW und der Verband kommunaler Unternehmen NRW (VKU NRW) gemeinsam
am 19. Januar 2024 von 09.00 bis 16.00 Uhr den Kongress „Kommunale Wärmeplanung – Gestaltung der Energiewende vor Ort“im Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ), Springorumalle 20, 44795 Bochum.
Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Neben einer Keynote von Wirtschaftsministerin Mona Neubauer, einer hochkarätigen Podiumsdiskussion mit der Ministerin, dem Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Christof Sommer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Städtetags NRW, Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und dem Vorsitzenden des VKU NRW, Carsten Liedtke, werden in drei verschiedenen Fachforen für große, mittlere und kleinere Städte Praxisbeispiele zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erläutert. Daneben werden in Fachvorträgen die neuen gesetzlichen Regelungen sowie Unterstützungsangebote für Kommunen vorgestellt.
Das ausführliche Programm sowie weitere Details steht hier als Download zur Verfügung.
Der Kongress richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verantwortliche und Führungskräfte von Kommunen und kommunalen Unternehmen.
Wir haben den Kongress als Präsenzveranstaltung konzipiert, da uns der Austausch in der kommunalen Familie wichtig ist. Dennoch steht für eine begrenzte Teilnehmerzahl auch die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung, die allerdings bei den drei parallelen Fachforen aus technischen Gründen auf das Fachforum 2 beschränkt ist.
Als Veranstaltungspartner konnten wir die Kommunal Agentur NRW, BDEW NRW, DVGW NRW, EBZ, LEE NRW, NRW.BANK, NRW.Energy4Climate und den VdW Rheinland Westfalen gewinnen. Vertreterinnen und Vertreter dieser Institutionen und der Veranstalter stehen Ihnen vor Ort für Gespräche zur Verfügung.
Das Tagungsentgelt beträgt einheitlich 50 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Aufgrund begrenzter Kapazitäten zählt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs.
Über diesen Link nehmen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Tagung vor, die wir bis zum 9. Januar 2024 erbitten. Hinweise zur Anfahrt finden Sie hier. Parkplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung.
Projektleitung (m/w/d/) Kommunale Wärmeplanung im Dezernat für Stadtentwicklung und KlimaschutzArbeiten für Bergisch Gladbach
Wir sind die Stadt – wir gestalten aktiv unseren eigenen Lebensraum. Wir arbeiten in einer gut funktionierenden Gemeinschaft, überschaubar groß, in der jede und jeder zählt und jeder Job wichtig ist. Wir können nachvollziehen, für wen und was unsere Arbeit sinnvoll ist, denn sie zeigt Wirkung – nach innen und nach außen. Wirken auch Sie mit bei der Gestaltung unserer Stadt und Ihrer eigenen Tätigkeit.
Bergisch Gladbach steht wie viele andere Kommunen vor vielfältigen und herausfordernden Zukunftsaufgaben, die angepackt und gelöst werden müssen. Insbesondere die Wärmewende sowie die hierzu erlassenen bzw. geplanten Gesetze und Vorschriften erfordern neue Denk- und Handlungsansätze für die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Die Eckdaten:
- Unbefristet, ab sofort
- EG 12 TVöD
- Vollzeit oder individuelle Teilzeit
- Bewerbungsfrist: 31.12.2023
Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten diese Aufgabe aktiv mit.
Ihre Aufgaben
- Sie sind maßgeblich zuständig für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans und der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie.
- Sie etablieren hierfür entsprechende Strukturen, leiten Projektarbeitsgruppen, steuern externe Dienstleister und stellen die notwendige Datenbereitstellung sowie internen und externen Beteiligungsprozesse sicher.
- Sie bewerten Daten, Strategie- und Maßnahmenoptionen und sichern die Qualität sowie die zeit- und kostengerechte Erstellung des kommunalen Wärmeplans. Sie tragen dazu bei, dass die Ziele und Inhalte der Wärmeplanung in kommunale Prozesse einfließen.
- Mittelfristig obliegt Ihnen die strategische Weiterentwicklung des kommunalen Wärmeplans und die Überprüfung des Projektfortschritts.
Ihr Profil
- Sie haben erfolgreich ein Hochschulstudium der Fachrichtungen Raum- oder Stadtplanung, Städtebau, Umweltwissenschaften, Ingenieurswesen oder gleichwertige Studiengänge mit dem Schwerpunkt Energieversorgung bzw. erneuerbare Energien abgeschlossen.
- Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in der Leitung und Steuerung komplexer Projekte sowie im Projektmanagement, bevorzugt im Bereich der kommunalen Verwaltung bzw. der Energie- bzw. Wärmeplanung und kennen sich mit entsprechenden Gesetzesgrundlagen aus.
- Sie bringen eine hohe kommunikative Kompetenz und Erfahrungen im Aufbau von Netzwerken sowie eine ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit und analytisches Denkvermögen mit.
- Sie sind erfahren in der Präsentation in politischen Gremien und in der Öffentlichkeit.
Ihre Vorteile
- Flexible Arbeitszeiten von Gleitzeit bis Stundenreduzierung
- Homeoffice für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu zahlreichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- Kostengünstiges Deutschlandticket für 29 Euro
- Zusatzleistungen zur Altersvorsorge und betriebliches Gesundheitsmanagement
Kontakt, Bewerbung und Ansprechpartner*innen unter: –> Link
KRL- Förderstop! Wichtige Information zur aktuellen HaushaltssperreDie Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen. Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert auch die Annahme von Anträgen. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de informiert.
Quelle: klimaschutz.de
Mehr als 6.000 Anträge, über 100 Millionen Euro Fördervolumen: Seit Jahresbeginn haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik profitiert.
Mehr als 6.000 Anträge, über 100 Millionen Euro Fördervolumen: Seit Jahresbeginn haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik profitiert. Mit der Förderung treibt die Landesregierung gezielt den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Einsatz innovativer Technologien zur Energieeffizienz und CO2-Reduzierung in Nordrhein-Westfalen voran. Um alle Anträge für das Förderprogramm noch vor dem Auslaufen der aktuellen Rahmenrichtlinie am Ende des Jahres bearbeiten zu können, ist eine Einreichung noch bis zum 4. Dezember 2023 möglich. Aufgrund von Änderungen der europäischen Förderrahmenbedingungen wird zum Jahr 2024 eine neue Förderrichtlinie notwendig.
Grundsätzlich werden die Förderanträge sowie die Zuweisung der vorhandenen Fördermittel entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet.
Die finanzielle Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen (Förderbausteine 6.1.2 bis 6.1.9.) kann im nächsten Jahr aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weitergeführt werden. Besonders für den Ausbau der Solarenergie in den Kommunen hat das Land mit der bundesweit einzigartigen Förderung jedoch schon starke Impulse gesetzt: So wurden in diesem Jahr bereits 38 Millionen Euro für 451 Photovoltaik-Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden bewilligt.
Darüber hinaus treibt Nordrhein-Westfalen den Erneuerbaren-Ausbau mit einem Bürgerenergiefonds voran, der am 1. Januar 2024 startet und die Vorplanungskosten von Bürgerenergieprojekten fördert. Bei Neubau- oder Sanierungsprojekten besteht zudem die Möglichkeit, Fördermittel für Solarenergie über das KlimaQuartier.NRW zu erhalten. Mit der Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ setzt sich das Land zusammen mit weiteren Partnern für den verstärkten Ausbau der Solarenergie in Unternehmen ein. Für mehr Photovoltaik auf Freiflächen hat das Land zudem eine Kampagne mit Fokus auf kommunalen Akteure gestartet.
Alle weiteren Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de.
Das Land fördert über die Richtlinie „progress.nrw – Klimaschutztechnik“ Ausgaben für die Planung, Vorbereitung und den Aufbau von geothermischen Anlagen. Ziel ist es im Sinne der energetischen Transformation die Erdwärmepotenziale in NRW zu nutzen. Zu den förderfähigen Produkten für Kommunen und kommunale Unternehmen zählen Vorstudien, Machbarkeitsstudien und seismische Messungen sowohl für 2D als auch für 3D Seismik.
Weitere Informationen über die progres.nrw Förderung sind der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg und dem Flyer zur Geothermie Förderung zu entnehmen.
Folgende Förderbausteine sind über die Richtlinie förderfähig:
- Vorstudien, mit Ziel der Erhebung des Status-quo in der Kommune/ Versorgungsgebiet in Bezug auf mitteltiefe oder tiefe Geothermie. Neben Ausgaben für Beratungsleistungen sind weitere notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen durch qualifizierte/n Berater*in förderfähig. Der Fördersatz liegt zwischen 50% und 90% aber maximal 15 TEUR bzw. 25 TEUR bei interkommunalen Projekten.
- Machbarkeitsstudien, mit dem Ziel der Entwicklung und Überprüfung eines konkreten Projekts in der Kommune in Bezug auf mitteltiefe oder tiefe Geothermie. Neben Ausgaben für Beratungsleistungen, sind weitere notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen durch qualifizierte/n Berater*in förderfähig. Der Fördersatz liegt zwischen 50% und 70% aber maximal 55 TEUR bzw. 85 TEUR bei interkommunalen Projekten. (Voraussetzung: Mindestinhalte einer Vorstudie i.S.d. Richtlinie)
- Seismische Messungen, mit dem Ziel zur Verbesserung der Datengrundlage im Vorfeld einer Explorationsbohrung. Alle vorbereitenden Arbeiten sowie Arbeiten zur Durchführung der seismischen Untersuchungen und die Auswertung der Messungen sind im Rahmen der Richtlinie förderfähig. Folgende Förderhöchstbeträge sind angesetzt:
- 2D-Seismik: 300 TEUR/ 500 TEUR (interkommunal);
- 3D-Seismik: 2.500 TEUR/ 3.500 TEUR (interkommunal)
(Voraussetzung: Mindestinhalte a)-f) einer Machbarkeitsstudie i.S.d. Richtlinie)
Zusätzlich dazu bietet der Geologische Dienst des Landes innerhalb des Geothermie-Portals http://www.geothermie.nrw.de kostenlos ein Informationsportal. Der Geologische Dienst steht für eine kostenlose Erstberatung zu den geologischen Potenzialen zur Verfügung: geothermie@gd.nrw.de
Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg und dem Flyer zur Geothermie Förderung.
Online-Veranstaltung des Fachverbandes SHK NRW zur kommunalen WärmeplanungDer Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW (SHK NRW) führt am 13.11.2023 von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr eine Online-Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung durch.
Das Thema der kommunalen Wärmeplanung ist für viele Akteure eine wichtige Herausforderung, die alle Beteiligten über Jahre fordern und die Märkte fundamental verändern wird. Die Veranstaltung beleuchtet verschiedene Facetten der kommunalen Wärmeplanung und vermittelt wichtige Informationen der verschiedenen Interessengruppen, um die Grundlage für einen fruchtbaren Austausch in den Regionen zu schaffen. Die Teilnehmer können im Chat Fragen stellen und sich austauschen.
Die Veranstaltung richtet sich an Bürgermeister der Kommunen in NRW, MdL, Gemeinderäte, Kreisräte, Stadtwerke, regionale Versorger, Schwesterverbände SHK, Handwerkskammern, Energiegemeinschaften, Verbraucherzentralen, Vorstände der SHK-Innungen NRW, Geschäftsführer der Innungen und Kreishandwerkerschaften.
Programm
Begrüßung und Einführung:
Frank Hehl (FV SHK NRW)
Kommunale Wärmeplanung aus Sicht des dezentralen Wärmemarktes:
Prof. Dr. Bert Oschatz (ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH)
Kommunale Wärmeplanung aus Sicht der Kommunen in der Praxis:
Andreas Gäbler (EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH)
Kommunale Wärmeplanung – explodiert das Spannungsfeld Kunde, Versorger und Kommune während der Transformation?:
Roland Monjau (BBH Consulting AG)
Zu der Veranstaltung können Sie sich unter folgendem Link anmelden:
kurzelinks.de/kwp_info
Den Link und die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.