Klimaschutzmanager für die Stadt Kamen gesucht!

Die Stadt Kamen sucht zum 01.03.2017

eine Klimaschutzmanagerin / einen Klimaschutzmanager.

Sie bzw. er soll das im März 2016 vom Rat der Stadt Kamen beschlossene Integrierte Klimaschutzkonzept einschließlich des Aufbaus eines Klimaschutz-Controllingsystems umsetzen.

Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet und wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Es besteht die Möglichkeit einer zweijährigen Verlängerung, vorbehaltlich der Bewilligung von entsprechenden Fördermitteln durch das Bundesumweltministerium.

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst − TVÖD − Anwendung. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in der Woche. Entsprechend der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD möglich.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

Erwartet werden:

Von Vorteil sind:

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (ohne Hefter) zzgl. entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum 31.01.2017 an

Stadt Kamen – Fachbereich Innerer Service -,
Rathausplatz 1,59174 Kamen.

Richten Sie auch gerne Ihre Bewerbung an das Onlinepostfach der Stadt Kamen: rathaus@stadt-kamen.de.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Stellenbesetzung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen (bitte keine Originale zusenden) nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen/Bewerber für max. 6 Monate zur Selbstabholung aufbewahrt. Danach werden sie im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

MBWSV: Neues Gutachten zur klimagerechten Stadtentwicklung

Wie Städte und Gemeinden sich auf künftige klimatische Veränderungen vorbereiten können, zeigt das Gutachten „Resiliente Stadt – Zukunftsstadt“, welches das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) jetzt vorgestellt hat.

Das Gutachten zeigt unter andrem, welche städtebaulichen Entscheidungen schon heute getroffen werden sollten, damit die Kommunen in Zukunft besser gegen Extremwetter gewappnet sind. Ferner geht es darum, wie zivilgesellschaftliches Engagement in Krisensituationen zielgerichtet eingesetzt werden kann. Erarbeitet wurde das Gutachten vom Stadtentwicklungsministerium gemeinsam mit dem Wuppertal Institut und plan+rist consult.

Hintergrund des Gutachtens sind die vielfältigen sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen für die Städte, welche die Entwicklung nachhaltiger und zukunftsweisender Handlungsansätze in Stadtentwicklung, Stadtplanung und Städtebau erfordern. Mit dem Ansatz der resilienten Stadtentwicklung wird die Fähigkeit von Städten beschrieben, diesen gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen gegenüber robust und anpassungsfähig zu sein.

Städte können beispielsweise Planungshinweiskarten zur klimagerechten Stadtentwicklung erstellen. Diese Karten bilden die gegenwärtige stadtklimatische Situation ab, ermöglichen die Modellierung von Klima-Szenarien und geben Hinweise für die Optimierung von Planungs- und Bauprozessen. Einen weiteren Ansatz zur Klimaanpassung stellen multifunktionale Flächennutzungskonzepte dar. So kann z.B. eine Grünachse gleichzeitig als Spiel-, Frei- und Versickerungsfläche dienen.

Das Gutachten thematisiert neben der Klimaanpassung Ansätze zur Bewältigung des demographischen Wandels sowie des Strukturwandels. Für die Handlungsfelder Stadtklima, Hitzebelastung und Lebensqualität, sommerliche Extremwetter, Wasserinfrastrukturen in der Stadt, sozialorientierte Wohnraumversorgung und bürgerschaftliches Engagement werden Resilienz-Kriterien benannt und Empfehlungen für die resiliente Stadtentwicklung formuliert.

Das Gutachten ist digital abrufbar: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Stadtentwicklung/Forschungsgutachten-Resiliente-Stadt—Zukunftstadt.pdf

Fördermöglichkeiten für Klimakonzepte gestartet – Frist 31. März 2017

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden 10.000 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen gefördert.

Zum 1. Juli 2016 hat dasBundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Anträge auf Zuwendung können

beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

Sie können ganzjährig Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas einreichen.

Weiterhin ist die Beantragung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen eines laufenden Klimaschutzmanagements oder des Anschlussvorhabens ganzjährig möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung der ausgewählten Maßnahme im Laufe der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums für die Förderung einer Stelle für das Klimaschutz-management oder eines Anschlussvorhabens für das Klimaschutzmanagement erfolgen kann – der Bewilligungszeitraum ist hierbei unabhängig vom Zeitpunkt der Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers bzw. der Klimaschutzmanagerin.

Außerdem ist die Beantragung eines Starterpaketes im Rahmen der Energiesparmodelle in Schulen und Kitas ganzjährig möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung des Starterpakets im Laufe der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums für die Förderung der Einrichtung oder Weiterführung eines Energiesparmodells in Schulen und Kitas.

Weitere Informationen finden sie unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Förderaufruf Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte gestartet – Frist 15.04.2017

Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.

Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel der Förderung besteht darin, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen durch Effizienzmaßnahmen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Technologien und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.

Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch

  • eine hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Vorhabensumme;
  • einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
  • die Übertragbarkeit bzw. Replizierbarkeit des Ansatzes;
  • eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit.

Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiger Wettbewerb

1. Projektskizze einreichen

Zum Einreichen der Projektskizze stehen zwei Antragsfenster zur Verfügung: Vom 1. Januar 2017 bis zum 15. April 2017 und vom 1. Januar 2018 bis zum 15. April 2018. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen

Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Innerhalb eines Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander abzustimmen.

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Bereichen

  • Abfallbeseitigung
  • Abwasserbeseitigung
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Grün in der Stadt

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten und Ersatzneubauten sowie Maßnahmen, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind oder gefördert werden (zum Beispiel Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) oder durch andere Förderprogramme des Bundes adressiert werden. Weiterhin können Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität sowie Vorhaben aus dem Bereich Forschung und Entwicklung und Machbarkeitsstudien bzw.konzeptionelle Voruntersuchungen nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von mehreren Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Des Weiteren sind auch Verbände, Vereine, Religionsgemeinschaften, Hochschulen im Verbund mit einer Kommune antragsberechtigt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.

Projektinformation des ptj: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte

Förderzusage: e-Rad Bahn (D) – Nijmegen (NL); Teilabschnitt Kleve – Kranenburg

Die Förderungen über das BMUB Modellprojekte im Radverkehr und durch das Land NRW wurde zugesagt:

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Entlang der stillgelegten Bahnstrasse zwischen Kleve und Kranenburg, die zurzeit im Draisinenverkehr touristisch genutzt wird, entsteht auf einer Länge von ca. 11,12 km (ca. 4,67 km Klever Stadtgebiet, ca. 6,45 km Kranenburger Gemeindegebiet) eine durchgängige und direkt geführte e-Rad Bahn unter Berücksichtigung aller klimaschutz- und fahrradverkehrsrevelanter Aspekte, die in Bezug auf den grenzüberschreitenden Ansatz, sowie deren Umsetzung in Mittel- bzw. Kleinstädten (ländlicher Raum) Modellcharakter besitzen und zur Nachahmung durch andere (Grenz)-regionen anregen.

Die eRad Bahn eignet sich zur überregionalen grenzüberschreitenden Verbindung der Städte Nijmegen und Kleve. So werden auf einer Linie zwischen Kleve und Nijmegen die Städte und Gemeinden, Universitäten und Hochschulen, städtebauliche Neuentwicklungen und zahlreiche weitere wichtige Alltags- und Freizeitziele miteinander verbunden (z.B. Bahnhöfe, Innenstadtzentren, touristische Ziele etc.). Es wird ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Radverkehrsförderung sowie zur nachhaltigen Erschließung der deutsch-niederländischen Grenzregion geleistet und wird als ein Baustein die multimodale ländliche Mobilität verbessern.

Sowohl die Umsetzung der Klimaschutzziele des Bundes, als auch die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) im Pendler- und touristischen Verkehr zugunsten des Radverkehrs bzw. intermodalen Verkehrs (ÖPNV, Carsharing), sind wesentliche Zielsetzungen der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg. Durch das Kooperationsprojekt „NKI: Bau einer grenzüberschreitenden e-Rad Bahn (D) – Nijmegen (NL); Teilabschnitt Kleve – Kranenburg im Rahmen eines kommunalen Zusammenschlusses der Stadt Kleve und der Gemeinde Kranenburg“ wird ein wesentlicher Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieser Ziele geleistet. Zudem wird die Region nachhaltig erschlossen und die multimodale Mobilität in der ländlichen Region langfristig verbessert.

Grenzüberschreitend hat die Gemeinde Kranenburg in Kooperation mit der Gemeinde Berg en Dal (NL) bereits in den Jahren 2014/2015 einen Radweg entlang der stillgelegten Bahntrasse zwischen Kranenburg und Groesbeek mit Erfolg realisiert, um einen direkten Anschluss an das sehr gut ausgebaute niederländische Radwegenetz im Bereich der Stadt Nijmegen zu haben. Das Projekt gibt weitere Anreize, die Qualität und Durchgängigkeit der Strecke zu verbessern. So wird bereits auf niederländischer Seite ein Teilstück der Strecke auf 3m verbreitert um den Anforderungen einer durchgängigen eRad Bahn zu gewährleisten.

„Mit der e-Rad Bahn leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Radverkehrsförderung sowie zur nachhaltigen und grenzüberschreitenden Erschließung der Region: Schnell, sicher und umweltfreundlich verbindet sie Menschen über die Grenze hinweg“, so die Bürgermeisterin Sonja Northing und Bürgermeister Günter Steins.

1. Beigeordneter und Stadtkämmerer Willibrord Haas, Beigeordnete der Gemeinde Berg en Dal Sylvia Fleuren, Bürgermeisterin Sonja Northing, Bürgermeister Günter Steins

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium zahlreiche Projekte, die den Klimaschutz in Deutschland voranbringen. Mit dem Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr werden die bestehenden Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ergänzt. Im Rahmen des Bundeswettbewerbs Klimaschutz im Radverkehr soll die Umsetzung von umfassenden, modellhaften Projekten zur Verbesserung der Radverkehrssituation in gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen auch einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten sowie durch Vorbildcharakter bundesweit zur Nachahmung anzuregen.

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Stadt Arnsberg vom Bundesumweltministerium als „Klimaaktive Kommune 2016“ ausgezeichnet

Die Stadt Arnsberg gehört zu den Gewinnern beim Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2016“. Die Auszeichnung wurde für die naturnahe Umgestaltung von verschiedenen Bachläufen und Abschnitten der Ruhr vergeben. Mit diesen Klimaanpassungsmaßnahmen beugt die Stadt zukünftigen Schäden durch Hochwasser und Starkregen vor. Zugleich ist das Arnsberger Projekt beispielgebend für die Finanzierung von umfangreichen Umweltschutzprojekten in einer Kommune.

Ausgeschrieben wurde der Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

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Bürgermeister Hans-Josef Vogel nahm gestern Abend in Berlin den Preis von Bundesumweltministerin BarbaraHendricksentgegen. „Wir haben mit der Gewässerrenaturierung unsere Stadt auch ein Stück lebenswerter gemacht“, sagte Vogel und dankte allen Mitwirkenden und dem Team der Stadtverwaltung mit den Worten: „Großartig. Und großen Dank.“ Bundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte: „Dieser Wettbewerb bringt wahre Klimaschutz-Erfolgsstories auf die Bühne, die viele weitere Kommunen zum Engagement im Klimaschutz motivieren werden.“

Das Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro ist in die Umsetzung weiterer Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel oder zum Klimaschutz zu investieren. DazuHans-Josef Vogel im anschließenden Gespräch mit dem Meteorologen Sven Plöger: „Wir wollen mit dem Preisgeld einen multimedialen Lernort zum Thema „Klimawandel, Gewässer, Renaturierung und Hochwasser“ schaffen.“

Hintergrund

  1. Die Stadt Arnsberg ist die am stärksten von Hochwasser betroffene Kommune an der Ruhr. Nachdem der Sturm Kyrill im Januar 2007 große Teile des städtischen Waldes zerstört hatte, standen im Sommer mehrere Stadtteile unter Wasser. Im Abstand von nur zehn Tagen hatten zwei Starkregen mehrere Bäche und die Ruhr zum Überlaufen gebracht. Vor allem nicht naturbelassene Bäche, die aus steilen Hanglagen mit großer Geschwindigkeit und viel Wasser senkrecht auf die Ruhr zuflossen, richteten an der im flachen Ruhrtal liegenden Bebauung große Schäden an. Mitgeführtes Schwemmgut und verstopfte Kanaldurchlässe taten ein Übriges. Nicht nur die Betroffenen, deren Häuser und Grundstücke unmittelbar geschädigt waren, forderten ein schnelles Handeln seitens der Stadt. Die reagierte umgehend und ließ innerhalb von nur zwei Jahren für die vier am stärksten betroffenen Bäche Hochwasserschutzkonzepte erstellen und umsetzen. Dafür wurden an den Bächen zunächst umfassend Daten erhoben, um auf deren Grundlage den notwendigen Ausbau der Gewässer zu bemessen, damit beispielsweise Schwemmgut und Geschiebe bei weiteren Überschwemmungen abgefangen werden können.

    Um das Stadtgebiet effektiv zu schützen, waren die Schutzmaßnahmen vor allem in bewohnten Gebieten notwendig. Leitungen, Kanäle und Wege mussten umgelegt, Uferverbauungen entfernt und Uferböschungen möglichst flach gestaltet werden. Nur teilweise konnte hier auf städtische Flächen zurückgegriffen werden, weitere Flächen wurden gefördert zugekauft, Grundstücksstreifen entlang der Ufer sogar entschädigungslos von den Anliegern zur Verfügung gestellt. Dafür ist nun die Sicherheit dieser Grundstücke vor Hochwasserschäden deutlich gestiegen und damit auch ihr Wert.

  2. Die unzureichende Finanzausstattung der Stadt Arnsberg erforderte ein kostengünstiges Vorgehen und das Einwerben von Fördergeldern. Das Land Nordrhein-Westfalen förderte die Maßnahmen der Stadt, der verbleibende Eigenanteil wurde durch die Festsetzung von Flächen als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzrechts refinanziert. Damit ist das Projekt auch beispielgebend für eine klimaangepasste Stadtentwicklung und die Finanzierung von kostenintensiven Umweltschutzprojekten für haushaltsschwäche Kommunen.
  3. Von Anfang an stieß das Vorgehen der Stadt auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Entscheidend dafür waren sicherlich deren Information und Beteiligung. Bereits im Vorfeld der Planungen wurden Vereine und Bürgerschaft einbezogen. Bürgermeister Vogel sprach in Berlin von neuer „Koproduktion“ der Verwaltung mit Bürgern und Vereinen. Auf Bürgerversammlungen wurden die Pläne vorgestellt und Anregungen gesammelt. Während der Bauausführung konnten die Baustellen besichtigt und über ein „Bautelefon“ Hinweise gegeben werden. Verschiedene Vereine und Initiativen setzten sogar direkt eigene Maßnahmen um.
  4. Im Ergebnis konnte die Ruhr an vielen Stellen im Stadtgebiet um das Doppelte bis Dreifache verbreitert werden und kann sich in diesen Grenzen dynamisch entwickeln. Vier Bäche wurden so umfassend umgestaltet, dass sie nun einem 100-jährlichen Hochwasser standhalten sollten. Ein weiterer Starkregen im Jahr 2010 konnte in der Stadt jedenfalls keine nennenswerten Schäden anrichten. Neben der Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen haben die Renaturierungsmaßnahmen weitere positive Auswirkungen: Der ökologische Zustand der Gewässer hat sich verbessert, und die Menschen vor Ort profitieren vom neuen, naturnahen Erscheinungsbild der Ruhr und ihrer Zuflüsse, das zur Naherholung einlädt.
  5. Der Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ wird seit 2009 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgelobt. In diesem Jahr wurden insgesamt 99 Beiträge in drei unterschiedlichen Kategorien eingereicht. Die Stadt Arnsberg hat sich mit dem Projekt „Klimaanpassung durch Renaturierung von Gewässern im Stadtgebiet“ in der Kategorie „Klimaanpassung in der Kommune“ beworben. Diese Kategorie wurde zum ersten Mal ausgeschrieben. Neben der Stadt Arnsberg wurden hier gestern Abend die Städte Jena und Karlsruhe mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Pressekontakt: Elmar Kettler, Telefon 02932 201-1634

BMUB Förderaufruf Klimaschutz im Alltag gestartet

Gefördert werden Projekte, die Angebote zur Unterstützung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Alltags in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften entwickeln und etablieren.

Die Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele erfordert eine umfassende ökonomische und gesellschaftliche Transformation. Der Pro-Kopf-Ausstoß von Treibhausgasemissionen liegt in Deutschland bei etwa elf Tonnen pro Jahr. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen können durch klimafreundliches und nachhaltiges Alltagshandeln Treibhausgasemissionen reduzieren und so zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Klima- und Ressourcenschutz werden in der Bevölkerung eine hohe Bedeutung beigemessen; im Alltagshandeln sind sie aber noch nicht ausreichend verankert. Dies liegt u. a. an strukturellen Hemmnissen, aber auch an fehlenden Informationen zu Handlungsmöglichkeiten.

Mit dem Förderaufruf werden modellhafte Projekte gefördert, die Angebote zur Unterstützung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Alltags in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften entwickeln und etablieren. Diese sollen insbesondere zeigen:

  • Was ein Quartier für die Etablierung eines nachhaltigen Alltags auszeichnet;
  • Welche Ziele und Indikatoren hierfür gesetzt werden;
  • Welche Strukturen und Angebote hierfür geschaffen werden;
  • Wie eine langfristige Verankerung gesichert werden kann;
  • Wie Bürgerinnen und Bürger diesen Prozess mitgestalten können.

Hierfür sind eine zwölfmonatige Konzeptions- und Vernetzungsphase (Phase 1) und eine anschließende 36-monatige Umsetzungsphase (Phase 2), in der auch investive Maßnahmen gefördert werden können, vorgesehen.

Phase 1 beinhaltet zum Beispiel:

  • Gründung eines Akteurs-Netzwerkes im lokalen Umfeld durch Gewinnung der Netzwerkteilnehmer sowie Koordinierung des Netzwerks (Lotsen);
  • Partizipative Erarbeitung einer Zielsetzung und eines Aktionsplans bis zum Jahr 2025 mit mindestens folgenden Elementen:
    • Maßnahmenkatalog;
    • Klima-Coaching zur Förderung und Verbreitung eines nachhaltigen und klimafreundlichen Alltags bei den Bürgerinnen und Bürgern in mindestens zwei Handlungsfeldern. Das Klima-Coaching beinhaltet die Beratung, Begleitung und Motivation der Bürgerinnen und Bürger zu Klimaschutz durch nachhaltiges Alltagshandeln;
    • Kommunikationsaktivitäten;
    • Konzept für die Verstetigung des Netzwerks nach Ende der Förderung.

Phase 2 beinhaltet zum Beispiel:

  • Umsetzung und Begleitung in der Pilotphase des Klima-Coachings;
  • Durchführung von ggf. notwendigen Fortbildungen und Sicherstellung des Qualitätsniveaus der vorgesehenen Klima-Coaches;
  • Dokumentation der Ergebnisse in Bezug auf die definierten Erfolgsindikatoren;
  • Aktivitäten zum Know-how-Transfer und zum Austausch zu Erfahrungen und Empfehlungen zum Klima-Coaching, zum Beispiel mit Blick auf Übertragbarkeit und Ansprachestrategien;
  • Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan;
  • Betreuung und Verstetigung des Netzwerks;
  • Organisation und Durchführung von im Aktionsplan benannten Öffentlichkeitsarbeits- und Beteiligungsmaßnahmen für den Umsetzungsprozess.

In der Umsetzungsphase werden auch investive Maßnahmen gefördert, wenn durch diese Investitionen in einen nachhaltigen Alltag unterstützt werden und dadurch Treibhausgaseinsparungen gegenüber bestehenden Alltagsroutinen entstehen. Je nach Maßnahme sind gesetzliche Standards an Effizienz oder Konsistenz deutlich zu überschreiten.

Antragsberechtigt sind Kooperationen (Verbund) aus Kommunen, Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Hochschulen und Unternehmen. An jedem Verbund müssen mindestens eine Kommune, in der sich das Quartier bzw. eine ländliche Nachbarschaft befindet, und zwei weitere lokale Partner, die mit Aufgaben im Umwelt- und/oder Sozialbereich befasst sind, beteiligt sein.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Teilfinanzierung unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung und ggf. Mobilisierung von Drittmitteln. Die Anträge müssen eine Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro umfassen.

Bis zum 15. April 2017 können Interessierte ihre Projektideen einreichen. Die ausgewählten Projektskizzen werden in einem zweiten Schritt zur Antragstellung aufgefordert. Die Projekte können voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2017 starten.

Bei investiven Maßnahmen ist das Antragsverfahren einstufig. Förderanträge können innerhalb von 24 Monaten nach Vorlage des in der Phase 1 erstellten Aktionsplans eingereicht werden. Die maximale Zuwendung pro Verbund beträgt bei investiven Maßnahmen 350.000 Euro.

Weitere Informationen auf www.klimaschutz.de/de/klimaschutz-im-alltag

Vortrag: Wetterexperte Sven Plöger kommt nach Gladbeck
Um den Zusammenhang zwischen Wetter und Klima und die Themen Klimawandel und Energiewende einmal anschaulich und humorvoll zu beleuchten, kommt Deutschlands bekannter „Wetterfrosch“ nach Gladbeck. Diplom-Meteorologe Sven Plöger wird berichten über „Klimawandel: Gute Aussichten für morgen?!“
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Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 13. Dezember in der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Friedrichstraße 53) statt. Einlass ist ab 19 Uhr, das Programm beginnt um 19.30 Uhr. Plätze können nicht vorab reserviert werden. Neben dem Vortrag wird eine kleine Podiumsdiskussion das Thema „Umwelt und Klimaschutz – Von der Energiekrise bis zur Innovation City“ beleuchten. Moderiert wird die Veranstaltung vom Jugendrat der Stadt Gladbeck.

Gladbeck ist schon viele Jahre aktiv im Umwelt- und Klimaschutz. So gab es 2014 eine nationale Auszeichnung für „35 Jahre erfolgreiches Energie- und Klimaschutzmanagement“ im Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz“. Seit 2016 steht zudem fest, dass Gladbeck mit zwei Quartieren zum regionalen „Innovation City Roll Out“ gehört und damit den klimagerechten Stadtumbau einläutet.

Fragen zur Veranstaltung werden von der Umweltabteilung unter Telefon 99-2303 beantwortet.

14.11.2016
Erfahrungsaustausch „Verstetigung im Klimaschutzmanagment“ in Solingen

Am 22.11.2016 trafen sich Klimamanager aus NRW in Solingen, um über die Verstetigung des Klimaschutzmanagements in den Kommunalverwaltungen zu diskutieren. Vier Fachvorträge lieferten Anregungen und Argumente.

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Ein Dank gilt den Gastgebern Birte Vietor und Peter Vorkötter aus der Stadtverwaltung Solingen.

Klimaschutzplan 2050

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, einen Klimaschutzplan 2050 vorzulegen, der das bestehende deutsche Klimaschutzziel 2050 und die vereinbarten Zwischenziele im Lichte der Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz von Paris konkretisiert und mit Maßnahmen unterlegt. Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 verabschiedet.

Quelle: http://www.bmub.bund.de

klimaschutzplan_2050_bf.pdf