E4C: Einladung zum Entscheiderbriefing: Thema Wasserstoff

Die Landesgesellschaft Energy4Climate (E4C) hat ein neues Veranstaltungsformat ins Leben gerufen. Sie möchte mit „Entscheiderbriefings“ die Zielgruppe der kommunalen Politik neu bespielen. Dazu „testet“ sie Ende April das Format mit dem Thema Wasserstoff und hat uns gebeten, Sie auf die Veranstaltung hinzuweisen. Grüner Wasserstoff bietet viele Chancen für das Industrieland Nordrhein-Westfalen. Der Hochlauf bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich, die es zu überwinden gilt. Das Entscheiderbriefing soll Orientierung für die Arbeit von Kommunalpolitikern bieten. Hierzu lädt E4C herzlich ein. Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie werden in diesem Format aktuelle Rahmenbedingungen sowie Möglichkeiten auf lokaler Ebene erörtert.? 

Wann: 29. April 2025, ab 19:00 Uhr
Wo: online (Zoom Plattform)

–> Programm/Anmeldung

Die Veranstaltungsreihe „Entscheiderbriefing“ richtet sich an kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie an zukünftige und aktuelle Ratsmitglieder in kommunalen Gremien. Jeder Termin legt das Augenmerk auf einen aktuellen thematischen Schwerpunkt. Neben einem fachlichen Input besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referierenden zu stellen und in einen gemeinsamen Austausch zu kommen. Das Angebot wird im Rahmen der KlimaneutralenKommune.NRW angeboten, einer Plattform der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

Mehr zum Thema Wasserstoff erfahren Sie auf den Seiten der Wasserstoffleitstelle H2.NRW.

Bei weiteren Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an sarah.goettlicher@energy4climate.nrw oder carolin.maerker@energy4climate.nrw.

 

Lehrgang kommunale Wärmeplanung startet am 17. März 2025

Gestalten Sie die Wärmewende!

Das Ökozentrum bietet mit dem Lehrgang Wärmewende in der Praxis einen spannenden Lehrgang für alle Verwaltungsmitarbeitende, die in Zukunft die Wärmeplanung Ihrer Kommune begleiten dürfen. Mit dem Lehrgang werden Sie in vier Monaten zur „Kommunalen Wärmemanagerin“ bzw. zum „Kommunalen Wärmemanager“ qualifiziert.

Der Start ist am 17. März!

Der Lehrgang „Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung“ (kurz: WIP-KWP) ist ein multimediales Lernformat, das Sie in die Lage versetzt, die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu begleiten und deren Fortschreibung aktiv mitzugestalten. Dazu vermitteln wir Ihnen eine breite Palette von Fähigkeiten und Kenntnissen, angefangen bei den rechtlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes über die Beteiligung aller relevanten Interessengruppen bis hin zur Beschaffung und Verarbeitung von Daten sowie den physikalischen und verwaltungstechnischen Grundlagen.

Der Lehrgang umfasst vier Präsenztage, bestehend aus drei Seminaren und fünf Workshops. Zusätzlich finden Seminare und Workshops im Online-Format statt, begleitet von angeleitetem selbstständigem Lernen und tutorierter Unterstützung. Abgeschlossen wird der Lehrgang mit zwei Prüfungen – einer schriftlichen und einer mündlichen.

Alle wichtigen Informationen rund um den Lehrgang erhalten Sie hier: Kommunale Wärmeplanung : Öko-Zentrum NRW

Wer mehr über den Lehrgang erfahren möchte, besucht am 10.03. ab 14 Uhr eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Lehrgang (Zoom).

EFRE – Energetische Gebäudesanierung – Erweiterung der Richtlinie um Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude und WasserrettungsstationenGebäudesanierung_KI

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ende des Jahres 2024 die überarbeitete Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Förderfähigkeit um weitere Gebäudetypen erweitert. Dies ist Teil der “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen – progres.nrw – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude” (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude). Der neue Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 20.12.2024 setzt diese Neuerung um.

Zu den nun neu förderfähigen Gebäuden gehören:

  1. Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen.
  2. Kommunale Verwaltungsgebäude wie:
    • Rathäuser
    • Kreishäuser
    • Kommunale Betriebsgebäude, wie:
      • Bauhöfe
      • Feuerwache
  3. Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gebäude nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden dürfen.

Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude werden mit einer Förderquote von bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, wird eine Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

Gefördert werden die Planung und Umsetzung von ganzheitlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dazu zählen  die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungstechnik als Gesamtmaßnahme.

Weitere Neuerungen der Richtlinie

Die bisherige Förderung mit den technischen Anforderungen wird beibehalten und bereits eingereichte Anträge werden durch die Bezirksregierung geprüft. Die maximale Förderquote wurde für Kommunen in der Haushaltssicherung auf max. 90% angehoben.

Wer kann die Förderung beantragen?

 

Sprechstunden im Winter 2025

Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

 

Die Plattformklima.NRW bietet in Kürze noch Onlinesprechstunden (Freischaltung in Kürze) an:

Sollten Sie schon an einem Antrag arbeiten, dann sind sie herzlich in die Sprechstunde eingeladen. Wir freuen uns über Rückmeldungen, ob und wann Sie eine Antragseinreichung planen.

Weitere Informationen und alle Ansprechpartner*innen finden Sie hier auf der Webseite unter „Förderung“

 

Informationen und Angebote zum Inkraftreten des LWPG NRW

Im Ministerinnenbrief aus dem MWIKE NRW vom 18. Oktober 2024 wurde der Rahmen für alle Kommunen gesetzt, die eine Förderung in der Wärmeplanung beantragt haben. Damit ist nun klar, dass die Förderung des Z.U.G. mit der Ankündigung des  Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) entfällt und nur wenige Kommunen eine zusätzliche Förderungen erhalten.

Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW wurde heute im 40. Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein Westfalen verkündet und tritt somit am morgigen Freitag, 20. Dezember 2024 in Kraft.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten können die Gemeinden auch das Template für die Datenerfassung abrufen unter: www.waermeplanung.nrw.de.

Die erste Tranche des Belastungsausgleichs wird mit Fälligkeit des 27. Dezembers 2024 durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgezahlt. Ein begleitendes Schreiben an die Gemeinden wird ebenfalls durch die Bezirksregierung Arnsberg versandt. Gegenüber den Gemeinden wurde auch eine Kontaktadresse (belastungsausgleich-lwpg@bra.nrw.de) kommuniziert, an die sie ggfls. Rückfragen zum Belastungsausgleich richten können.

Die Zuweisung der zweiten Tranche erfolgt voraussichtlich am 15. Januar 2025.

Für alle Kommunen, die noch Unklarheiten in der weiteren Vorgehensweise haben, bieten wir in Zusammenarbeit mit Energy4Climate individuelle Beratungen an:

 

Unsere digitale Einzelberatung

Ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.

 

Starter- Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung

Im Workshop besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise, passend zur Kommunengröße. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Insbesondere kleinere Kommunen, die einen Kommunalrichtlinien-Antrag gestellt haben und nun vor der Frage stehen, wie sie damit umgehen sollen, werden durch den Workshop unterstützt.

 

Unterstützungstermine vor Ort

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort in Ihrer Kommune zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.

 

Begleitende Austauschformate über die Landesenergieagentur

Für alle Kommunen, die schon eine kommunale Wärmeplanung aufstellen oder in Kürze damit beginnen wollen, gibt es regelmäßig digitale Vernetzungsangebote von NRW.Energy4Climate

Wir freuen uns darauf, Sie mit unseren Angeboten bei der kommunalen Wärmeplanung individuell zu unterstützen.

 

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Team der PlattformKlima.NRW

 

Sprechstunden zur kommunalen Bürgerförderung

Seit 2022 stellt die PlattformKlima.NRW in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) kommunale Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen als Download für die Kommunen zur Verfügung. Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu Aufwand, Abwicklung und Umsetzung solcher Förderungen laden wir Sie herzlich zu zwei digitalen Sprechstunden im Dezember ein.

Einstieg in kommunale Förderprogramme für Bürger im Klimaschutz – Starterworkshop
am 11. Dezember 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
zur Anmeldung…

Kommunale Förderprogramme für Bürger im Klimaschutz – Erfahrungsaustausch
am 12. Dezember 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
zur Anmeldung…

Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impulsvortrag die Richtlinien erläutern, die den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Sie wird zudem über bisherige Erfahrungen und die Umsetzung der Programme berichten. die Veranstaltung richtet sich an alle Kommunen in NRW.

Tagesordnung:
• Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
• Offene Fragerunde für Kommunen

Für Rückfragen steht Ihnen das Team der PlattformKlima.NRW gerne zur Verfügung.

Kommunale Wärmeplanung: Hinweis zum Ministerinnenbrief des MWIKE NRW

Wir möchten Sie heute zum Versand des Ministerinnenbriefes an die Gemeinden informieren, der sich an die Gemeinden richtet, die einen Antrag auf Bundesförderung für die Kommunale Wärmeplanung gestellt oder bereits bewilligt bekommen haben. In der Anlage werden die Fragen zum Verhältnis der Bundesförderung und des Belastungsausgleichs beantwortet.Das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Verabschiedung sind alle Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Dafür erhalten alle Städte und Gemeinden in NRW einen finanziellen Ausgleich von 165.000 Euro plus 1,36 Euro pro Einwohnerin.

Da die Kosten nicht doppelt kompensiert werden können, wird die Bundesförderung widerrufen und bereits erhaltene Mittel müssen zurückgezahlt werden. Der finanzielle Ausgleich durch das Land ist jedoch höher, sodass Sie insgesamt profitieren.

Ihr Engagement ist zentral für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele in NRW. Unterstützungsangebote wie das Kompetenzzentrum Wärmewende, der Leitfaden zum LWPG und das Wärmekataster stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Die beiden Dokumente stehen hier zum Download

wurde Ihnen auch durch das MWIKE  NRW zugeschickt

Sollte Sie da individuelle Unterstützung in der Verwaltung oder den politischen Gremien brauchen, nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot.

 

KlimaLabor.NRW – BarCamp – Kommunaler Klimaschutz neu gedacht!

Am Dienstag, den 3. September 2024 laden wir alle Klimaschutzinteressierten ein, sich in Präsenz zu treffen und auszutauschen. Mit dem KlimaLabor.NRW – BarCamp werden wir im Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation (zakk) in Düsseldorf den direkten Austausch nutzen und uns den Themen der Zukunft widmen. In den jüngsten Erfahrungsaustauschen hat sich herausgestellt, dass Kooperationen in und außerhalb der eigenen Organisation und die Kommunikation entscheidend für den Erfolg im Klimaschutz sind.
Wir wollen nach Impulsen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), eines Landkreises (N.N.) und der Stadt Coesfeld die zentralen Herausforderungen der Zukunft in dem BarCamp mit Ihnen und Euch diskutieren. Zum Abschluss wird der Kommunikationsexperte Jan Liepold einen Impulsvortrag über die Chancen der richtigen Kommunkation halten.

KlimaLabor.NRW – BarCamp
03. September 2024, 10:00 bis 15:30 Uhr, zakk Düsseldorf
zur Anmeldung…

Mit dem KlimaLabor.NRW der PlattformKlima.NRW bieten wir ein regelmäßiges, digitales Vernetzungsangebot für alle Klimaschutzmanager:innen. Mit dem Ziel Wissen und Ideen auszutauschen, aktuelle Förderschwerpunkte zu diskutieren und rechtliche Fragen zu erörtern, kommen wir regelmäßig digital zusammen.

 

Die nächsten digitalen Termine:

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre PlattformKlima.NRW

 

Kommunale Wärmeplanung: Unterstützungsangebote der PlattformKlima.NRW

Mit dem angekündigten Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) soll das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Landesebene umgesetzt und Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden geschaffen werden.
Da das LWPG NRW noch nicht verabschiedet wurde, ergeben sich für Kommunen, die eine KRL-Förderung beantragt oder bewilligt bekommen haben oft Unsicherheiten für die eigene Vorgehensweise.
Aktuell ist durch die ZUG (Zukunft, Umwelt und Gesellschaft gGmbH) und das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) noch nicht abschließend geklärt, ob bei Inkrafttreten des LWPG NRW die Förderungen mit einer Teilerstattung nur abgebrochen, oder die Bescheide sogar vollständig widerrufen werden.

Als Partner des Kompetenzzentrum Wärmewende der Energy4Climate unterstützen wir Sie über verschiedene individuelle Beratungsangebote:

Onlinesprechstunde – Optionen zum Umgang mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie
Am 28.08.2024 infomieren wir Sie zum aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW. Wir zeigen mögliche Optionen, wie Sie mit Ihren Bescheiden umgehen können bzw. welche geeigneten Schritte es gibt, um die Wärmeplanung in Ihrer Kommune auf den Weg zu bringen.
zur Anmeldung

Unsere digitale Einzelberatung 
ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.

In einem Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung 
besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise, passend zur Kommunengröße. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Insbesondere kleinere Kommunen, die einen KRL-Antrag gestellt haben und nun vor der Frage stehen, wie sie damit umgehen sollen, sollen durch den Workshop unterstützt werden.

Unterstützungstermine vor Ort in Ihrer Kommune
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.

Begleitende regelmäßige Austauschformate
für alle Kommunen, die schon eine kommunale Wärmeplanung aufstellen oder in Kürze damit beginnen wollen, gibt es regelmäßig digitale Vernetzungsangebote von NRW.Energy4Climate

Wir freuen uns, Sie mit unseren Angeboten bei der kommunalen Wärmeplanung individuell zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von PlattformKlima.NRW

 

IFG-Anfrage zu Energieausweisen – Arbeitshilfe für Kommunen

In den vergangenen Wochen fragten Klimaschutzmanager*innen aus ganz NRW bei uns an, die aktuell Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Energieausweisen erhalten haben. Die Anfragen betreffen die Offenlegung von Energieausweisen für öffentliche Gebäude und können für die betroffenen Kommunen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Bisher wissen wir von Anfragen aus Südwestfalen, dem Münsterland und dem Ruhrgebiet. Städte, Gemeinden und Landkreise wurden angefragt.

Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, haben wir eine kurze Arbeitshilfe zur Einschätzung erstellt. Diese Arbeitshilfe bietet grundlegende Informationen zum Umgang mit solchen Anfragen.

Die Basisinformation zum IFG ist darauf ausgelegt, Ihnen den Umgang mit solchen Anfragen grundsätzlich zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie rechtskonform und effizient antworten können. Grundsätzlich sind vorliegende Informationen nach dem IFG auch den Anfragenden zur Verfügung zu stellen.

Bisher ist noch nicht bekannt, was der Anfragende aus Süddeutschland mit den Daten beabsichtigt und warum diese Angaben recherchiert werden. Sollten Sie hierzu Hinweise haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bei weiteren Fragen gibt gerne Ihr Ansprechpartner Simon Knur bei der PlattformKlima.NRW Auskunft. Unsere Informationen zum Auskunftsanspruch finden Sie hier:

–> Informationen zum Auskunftsanspruch nach IFG NRW

 

Präsenz-Seminar für Kommunen und Stadtwerke zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Paderborn

Am Donnerstag, 26. September 2024, in der Zeit von 10:30 bis 16:00 Uhr, lädt E-Mobilität NRW Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und von Stadtwerken zu einem kostenlosen Seminar „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ nach Paderborn in das Liborianum (An den Kapuzinern 5–7, 33098 Paderborn) ein.

Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf den Straßen nimmt dynamisch zu. Um den Bedarfen der Mobilität gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.

Dieser Präsenz-Workshop wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus Städten und Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu leisten.

Themenüberblick
•    E-Mobilität und Klimaschutzziele
•    Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
•    Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
•    Strukturen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
•    Planung, Vergabe und Aufbau von LIS
•    Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
•    Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zum Thema öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues und Herrn Dr. Alexander Kleber (ElektroMobilität NRW) durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wird Herr Mike Süggeler, Geschäftsführer der Westfalen Weser Ladeservice GmbH, zu den Aktivitäten von der Westfalen Weser Gruppe im Bereich Ladeinfrastruktur berichten. Darüber hinaus wird Herr Dr. Dietmar Regener, Betriebsleiter des Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsbetriebs Paderborn (ASP), der auch Betreiber der Parkstätten in Paderborn ist, über die Aktivitäten zum Thema Parken und Laden in Paderborn berichten.

Dieses Web-Seminar orientiert sich am kostenlosen ElektroMobilität NRW-Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ (PDF).

Da die Teilnahmeplätze begrenzt sind, wir hier um Anmeldung gebeten.
Wenn Sie Auskünfte zur Seminarreihe „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an info@elektromobilitaet.nrw