EU-Förderung – Energie/ Klima: Aufruf – 60.000 Euro für Investitionskonzepte im Bereich nachhaltiger Energie
Am 15.01.2024 startete der 6. Aufruf der Europäischen Städtefazilität (EUCF). Die Fazilität zielt darauf ab, Kommunen und lokale Behörden bei der Entwicklung von Investitionskonzepten zu unterstützen, die sich auf die Umsetzung der in ihren Klima- und Energieaktionsplänen festgelegten Maßnahmen beziehen. Oberstes Ziel der EUCF ist der Aufbau einer umfangreichen Pipeline von Investitionsprojekten im Bereich der nachhaltigen Energie in Kommunen in Europa. Der Aufruf endet am 15.03.2024 und wird 75 Begünstigte bei der Entwicklung eines Investitionskonzepts mit einem festen Zuschuss von 60.000 Euro unterstützen. Der EUCF steht allen Gemeinden/Kommunen, ihren Zusammenschlüssen und lokalen öffentlichen Einrichtungen offen. Die Antragstellenden müssen über einen Klima- und/oder Energieplan verfügen.
Weitere Informationen finden sie auf: https://www.eucityfacility.eu/6th-call
EFRE Energetische Gebäudesanierung – Es sind noch Fördermittel verfügbar!
Die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ist auch im neuen Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragbar. Für den Förderaufruf stehen noch mehr als 30/40/50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.
Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.
Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW noch folgende Onlinesprechstunden an:
- Dienstag, den 23.01.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 06.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 20.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr
- Dienstag, den 05.03.2024, 11.00- 12.00 Uhr
Anmeldung erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW
Gerne steht das Team der PlattformKlima.NRW für Ihre Fragen zur Verfügung.
Bezirksregierung Arnsberg – Update: Förderpause im Programmbereich Klimaschutztechnik
Voraussichtlich nunmehr ab dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg
Korschenbroich sucht Klimaschutzmanager/-in (w/m/d)
Im Amt 60 Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Klimaschutzmanager/-in (w/m/d) befristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Die Beschäftigung ist zunächst auf 15 Monate befristet; eine anschließende unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Vergütung/Besoldung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen bis EG 12 TVöD.
Das Amt 60 Gebäudewirtschaft und Klimaschutz besteht aus 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Korschenbroich steht wie viele andere Kommunen vor vielfältigen, herausfordernden Zukunftsaufgaben, die angepackt und gelöst werden müssen. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten Sie diese Aufgaben aktiv mit
Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Zentrale Steuerung, Koordinierung und Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes
- Initiierung und Koordinierung kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz
- Begleitung einer Aufbau- und Ablauforganisation für den Klimaschutz innerhalb der bestehenden Strukturen
- Controlling der Klimaschutzmaßnahmen inklusive Begleitung extern erstellter Energie- und CO2-Bilanzen
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit lokalen Akteuren
- Berichterstattung und Kommunikation in der Verwaltung und mit politischen Gremien sowie Unterstützung beim Herbeiführen von Ratsbeschlüssen
- Unterstützung von Netzwerken der Klimaschutz-Akteure in der Stadt
- Aktive Öffentlichkeitsarbeit zu den Klimaschutzaktivitäten
- Organisation und Durchführung von Aktionen (Zukunftstag), Kampagnen oder Wettbewerben
- Organisation und Moderation von themenbezogenen Beteiligungsformaten, Veranstaltungen und Schulungen
- Überblicken der aktuellen Entwicklungen im Bereich der relevanten Gesetzgebung
- Fördermittelakquise zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Klimaschutz
- Projektmittelbewirtschaftung und Berichterstattung an den Fördermittelgeber
Anforderungsprofil:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/Diplom) der Fachrichtung Umweltwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Nachhaltigkeitsmanagement oder einer gleichwertigen Studienrichtung
Die geforderte Ausbildung muss am Tag der Bewerbung begonnen sein und spätestens bis zum Ende der Probezeit nach § 2 TVöD-VKA (6 Monate) vollständig vorliegen.
Zusätzlich wünschenswert sind:
- Fachkenntnisse und möglichst praktische Erfahrungen in Projekten des kommunalen Klimaschutzes
- Teamfähigkeit, Organisationsgeschick, selbstständige Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein sowie Durchsetzungsvermögen und Begeisterungsfähigkeit
- sicheres und verbindliches Auftreten sowie gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- idealerweise sind Sie erfahren im Projektmanagement sowie bei Fördermittelakquise und -management
- Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
- strategisches, ziel- und lösungsorientiertes sowie vernetztes Denken
- Bereitschaft zur Teilnahme an fachbezogenen Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen in Bezug auf die o.g. Tätigkeiten
Das bietet Ihnen die Stadt Korschenbroich:
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Möglichkeit der mobilen Arbeit
- Betriebliche Altersvorsorge über die Rheinische Zusatzversorgungskasse
- Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
- 30 Tage Erholungsurlaub
- Bezuschusstes Deutschlandticket als Jobticket
- Fortbildung- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Stadt Korschenbroich fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen sollten auf digitalem Wege zugestellt werden bis spätestens zum 5. Februar 2024, jedoch nur im PDF-Format, an die E-Mail-Adresse: personal(at)korschenbroich.de. Ausnahmsweise können die Bewerbungsunterlagen auch per Post zugestellt werden an: Stadt Korschenbroich, 10 Organisation und Personal, Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich. Es wird gebeten, bei der Bewerbung in Papierform keine aufwendigen Bewerbungsmappen, Plastikordner oder Prospekthüllen zu verwenden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Dietmar Tillmanns (02161/613 206), Leiter des Amtes 60, gerne zur Verfügung. Fragen zum Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte an Florian Küppers (02161/613 156), Amt 10 Organisation und Personal.
Veröffentlicht am: 09.01.2024
Quelle: korschenbroich.de
Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Umsatzsteueranteile
StGB NRW-Mitteilung vom 15.01.2024
Bundesbauministerin Klara Geywitz gab per Pressemitteilung bekannt, dass die eingeplanten 500 Millionen Euro, die Kommunen für die Erstellung von Wärmeplänen erhalten sollen, über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden sollen:
„Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“
Wir begrüßen, dass somit die Finanzierung der ab dem 1. Januar verpflichtend zu erstellenden kommunalen Wärmeplanung sichergestellt wird. Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um sich der Aufgabe KWP fristgerecht widmen zu können.
Az.: 28.6.9-005/004 we
Bundesregierung unterstützt die Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung
Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 bringt Klarheit über den Weg der finanziellen Unterstützung.
Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.
Quelle: BMWSB
NKI – Vorläufige Haushaltsführung 2024
Update: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Mit der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde beschlossen, dass die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, auf hohem Niveau erhalten werden. Der finale Haushaltsentwurf sowie der Wirtschaftsplan für den KTF befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und müssen durch das Parlament bestätigt werden. Diese Entscheidung steht noch aus.
Derzeit können noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Entsprechend kann aktuell keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist derzeit weiterhin nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.
Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.
Quelle: klimaschutz.de
Wärmestudie NRW: Online-Vorstellung Zwischenergebnisse am 26. Januar 2024
LANUV-Studie zur Wärmewende in NRW zieht Zwischenbilanz
Am 26. Januar lädt das LANUV NRW zu einer Online-Veranstaltung ein, um erste Ergebnisse der Wärmestudie NRW vorzustellen. Alle Projektpartner werden zu Wort kommen, das MWIKE (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen) wird die Studie in den Kontext der Strategie des Landes einordnen und die NRW.Energy4Climate stellt das Kompetenzzentrum Wärmewende vor.
Mit der laufenden Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Das Projektkonsortium bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, erarbeitet in mehreren Leistungspaketen eine regionale Wärmeplanung für NRW. Dabei wird sowohl das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die erneuerbaren und klimafreundlichen Potenziale ermittelt sowie Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung erstellt.
In unserer Veranstaltung am Freitag, den 26. Januar 2024 wollen wir den Fokus auf das Bedarfsmodell und die Potenziale in NRW richten. Einleitend wird das Wirtschaftsministerium die Studie in den Kontext der Energie- und Wärmestrategie des Landes einordnen und die NRW.Energy4Climate das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW vorstellen. Danach wird das Projektkonsortium die Ergebnisse entlang der Leistungspakete der Studie präsentieren. Im Anschluss an diesen inhaltlichen Teil, werden wir den Zuschauenden die Möglichkeit geben in den Austausch mit den Projektverantwortlichen zu kommen.
Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist bis zum 23.01.2024 möglich. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Vorlauf der Veranstaltung.
Sie können sich über diesen Link anmelden, dort finden Sie auch noch weitere Informationen zur Veranstaltung: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1005065
NKI – 19.12.2024 – Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterhin Bestand. Da die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im KTF veranschlagt sind, gilt weiterhin folgendes:
Derzeit kann keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist deshalb nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.
Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de informiert.
Informationen zur Kommunalrichtlinie, kommunalen Wärmeplanung und zum Angebot der PlattformKlima.NRW im Jahr 2024
wir möchten Sie mit unserem letzten Newsletter der PlattformKlima.NRW für dieses Jahr noch auf einige wichtige Informationen aufmerksam machen.
Förderstopp für die Kommunalrichtline 2023
Die aktuelle Haushaltssperre hat für die Kommunalrichtlinie gravierende Auswirkungen. Seit November 2023 sind die Antragsformulare über Easy-Online gesperrt. Nur die Anschlussvorhaben können weiterhin beantragt werden. Trotz Einigung des Bundeskabinetts zum Haushalt ist der Formularschrank leider weiterhin geschlossen. Wann die Formulare wieder zur Verfügung stehen, ist auch für uns nicht abzusehen.
Klimaschutz.de informiert über den aktuellen Stand der Dinge.
Bei individuellen Fragen wenden Sie sich zwischen den Jahren gerne an unsere Kollegin Dagmar Carina Schaaf
Kommunale Wärmeplanung
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung fällt mit Inkrafttreten des kommunalen Wärmegesetzes am 1.1.2024 aus der Kommunalrichtlinie heraus. Über mögliche Finanzierungsalternativen wird aktuell im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verhandelt.
Für Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Wärme. Eine individuelle Beratung erhalten Sie auch hierzu über unsere Berater*Innen im Team PlattformKlima.NRW.
Angebote der PlattformKlima.NRW im Jahr 2024
Wie gewohnt sind wir auch im kommenden Jahr für Sie da! Im Rahmen unserer Newsletter informieren wir über Neuerungen im Klimaschutz und zu Fördermitteln. Darüber hinaus bieten wir auch im Jahr 2024 unsere digitalen Vernetzungsangebote „KlimaCafe.NRW“ und „KlimaLabor.NRW“ und beraten Sie weiterhin rund um alle strategischen Fragen beim kommunalen Klimaschutz.
Das Team der PlattformKlima.NRW bei der Kommunal Agentur NRW bedankt sich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2023 und freut sich, Sie auch im Jahr 2024 bei der PlattformKlima.NRW begrüßen zu dürfen.
Ihre Kommunal Agentur NRW