Bezirksregierung Arnsberg – Update: Förderpause im Programmbereich Klimaschutztechnik

Das Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik pausiert vom 5. Dezember 2023 – 14. Februar 2024.

Voraussichtlich nunmehr ab dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

Korschenbroich sucht Klimaschutzmanager/-in (w/m/d)

 

Im Amt 60 Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Klimaschutzmanager/-in (w/m/d) befristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Die Beschäftigung ist zunächst auf 15 Monate befristet; eine anschließende unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Vergütung/Besoldung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen bis EG 12 TVöD.

Das Amt 60 Gebäudewirtschaft und Klimaschutz besteht aus 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Korschenbroich steht wie viele andere Kommunen vor vielfältigen, herausfordernden Zukunftsaufgaben, die angepackt und gelöst werden müssen. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten Sie diese Aufgaben aktiv mit

Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Anforderungsprofil:

Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/Diplom) der Fachrichtung Umweltwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Nachhaltigkeitsmanagement oder einer gleichwertigen Studienrichtung

Die geforderte Ausbildung muss am Tag der Bewerbung begonnen sein und spätestens bis zum Ende der Probezeit nach § 2 TVöD-VKA (6 Monate) vollständig vorliegen.

Zusätzlich wünschenswert sind:

Das bietet Ihnen die Stadt Korschenbroich:

Die Stadt Korschenbroich fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Aussagekräftige Bewerbungen sollten auf digitalem Wege zugestellt werden bis spätestens zum 5. Februar 2024, jedoch nur im PDF-Format, an die E-Mail-Adresse: personal(at)korschenbroich.de. Ausnahmsweise können die Bewerbungsunterlagen auch per Post zugestellt werden an: Stadt Korschenbroich, 10 Organisation und Personal, Sebastianusstraße 1, 41352 Korschenbroich. Es wird gebeten, bei der Bewerbung in Papierform keine aufwendigen Bewerbungsmappen, Plastikordner oder Prospekthüllen zu verwenden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Dietmar Tillmanns (02161/613 206), Leiter des Amtes 60, gerne zur Verfügung. Fragen zum Ausschreibungsverfahren richten Sie bitte an Florian Küppers (02161/613 156), Amt 10 Organisation und Personal.

 

Veröffentlicht am: 09.01.2024

Quelle: korschenbroich.de

Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung über Umsatzsteueranteile
StGB NRW-Mitteilung vom 15.01.2024

Bundesbauministerin Klara Geywitz gab per Pressemitteilung bekannt, dass die eingeplanten 500 Millionen Euro, die Kommunen für die Erstellung von Wärmeplänen erhalten sollen, über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden sollen:

„Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“

Wir begrüßen, dass somit die Finanzierung der ab dem 1. Januar verpflichtend zu erstellenden kommunalen Wärmeplanung sichergestellt wird. Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um sich der Aufgabe KWP fristgerecht widmen zu können.

Az.: 28.6.9-005/004 we

Bundesregierung unterstützt die Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung

Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 bringt Klarheit über den Weg der finanziellen Unterstützung.

Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.

Quelle: BMWSB

 

NKI – Vorläufige Haushaltsführung 2024

Update: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Mit der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde beschlossen, dass die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, auf hohem Niveau erhalten werden. Der finale Haushaltsentwurf sowie der Wirtschaftsplan für den KTF befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und müssen durch das Parlament bestätigt werden. Diese Entscheidung steht noch aus.

Derzeit können noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Entsprechend kann aktuell keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist derzeit weiterhin nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: klimaschutz.de

Wärmestudie NRW: Online-Vorstellung Zwischenergebnisse am 26. Januar 2024

LANUV-Studie zur Wärmewende in NRW zieht Zwischenbilanz

Am 26. Januar lädt das LANUV NRW zu einer Online-Veranstaltung ein, um erste Ergebnisse der Wärmestudie NRW vorzustellen. Alle Projektpartner werden zu Wort kommen, das MWIKE (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen) wird die Studie in den Kontext der Strategie des Landes einordnen und die NRW.Energy4Climate stellt das Kompetenzzentrum Wärmewende vor.

Mit der laufenden Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Das Projektkonsortium bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, erarbeitet in mehreren Leistungspaketen eine regionale Wärmeplanung für NRW. Dabei wird sowohl das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die erneuerbaren und klimafreundlichen Potenziale ermittelt sowie Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung erstellt.

In unserer Veranstaltung am Freitag, den 26. Januar 2024 wollen wir den Fokus auf das Bedarfsmodell und die Potenziale in NRW richten. Einleitend wird das Wirtschaftsministerium die Studie in den Kontext der Energie- und Wärmestrategie des Landes einordnen und die NRW.Energy4Climate das Kompetenzzentrum Wärmewende NRW vorstellen. Danach wird das Projektkonsortium die Ergebnisse entlang der Leistungspakete der Studie präsentieren. Im Anschluss an diesen inhaltlichen Teil, werden wir den Zuschauenden die Möglichkeit geben in den Austausch mit den Projektverantwortlichen zu kommen.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist bis zum 23.01.2024 möglich. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung im Vorlauf der Veranstaltung.

Sie können sich über diesen Link anmelden, dort finden Sie auch noch weitere Informationen zur Veranstaltung: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1005065

 

NKI – 19.12.2024 – Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterhin Bestand. Da die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im KTF veranschlagt sind, gilt weiterhin folgendes:

Derzeit kann keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

Die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist deshalb nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.

Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de informiert.

Informationen zur Kommunalrichtlinie, kommunalen Wärmeplanung und zum Angebot der PlattformKlima.NRW im Jahr 2024

wir möchten Sie mit unserem letzten Newsletter der PlattformKlima.NRW für dieses Jahr noch auf einige wichtige Informationen aufmerksam machen.

Förderstopp für die Kommunalrichtline 2023
Die aktuelle Haushaltssperre hat für die Kommunalrichtlinie gravierende Auswirkungen. Seit November 2023 sind die Antragsformulare über Easy-Online gesperrt. Nur die Anschlussvorhaben können weiterhin beantragt werden. Trotz Einigung des Bundeskabinetts zum Haushalt ist der Formularschrank leider weiterhin geschlossen. Wann die Formulare wieder zur Verfügung stehen, ist auch für uns nicht abzusehen.
Klimaschutz.de informiert über den aktuellen Stand der Dinge.
Bei individuellen Fragen wenden Sie sich zwischen den Jahren gerne an unsere Kollegin Dagmar Carina Schaaf
Kommunale Wärmeplanung
Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung fällt mit Inkrafttreten des kommunalen Wärmegesetzes am 1.1.2024 aus der Kommunalrichtlinie heraus. Über mögliche Finanzierungsalternativen wird aktuell im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verhandelt.
Für Fragen zur kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Wärme. Eine individuelle Beratung erhalten Sie auch hierzu über unsere Berater*Innen im Team PlattformKlima.NRW.

Angebote der PlattformKlima.NRW im Jahr 2024
Wie gewohnt sind wir auch im kommenden Jahr für Sie da! Im Rahmen unserer Newsletter informieren wir über Neuerungen im Klimaschutz und zu Fördermitteln. Darüber hinaus bieten wir auch im Jahr 2024 unsere digitalen Vernetzungsangebote „KlimaCafe.NRW“ und „KlimaLabor.NRW“ und beraten Sie weiterhin rund um alle strategischen Fragen beim kommunalen Klimaschutz.

Das Team der PlattformKlima.NRW bei der Kommunal Agentur NRW bedankt sich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2023 und freut sich, Sie auch im Jahr 2024 bei der PlattformKlima.NRW begrüßen zu dürfen.

Ihre Kommunal Agentur NRW

Stadt Heiligenhaus sucht eine Energiemanager*in!

HLS Techniker/in, Meister oder Ingenieur/in für Umwelttechnik (m/w/d).

Die Stelle ist je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach TVöD-VKA Entgeltgruppe 9b bis 11 bewertet. Die Besetzung erfolgt im Rahmen eines Förderprogrammes gem. §14 Abs 1 Teilzeitbefristungsgesetz auf drei Jahre befristet in Vollzeit mit 39 Wochenstunden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Durchführung aller Maßnahmen des kommunalen Energiemanagements an städtischen Liegenschaften:
    • Ausarbeitung einer geeigneten Konzeption für die Struktur von Messtechnik, Zähler und Sensorik
    • Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement (Ziele, Organisation, Anforderungen, Regeln) u.a. durch die Ausarbeitung einer Dienstanweisung Energie
    • Kontrolle von Verbrauchsabrechnungen und Abgleich mit den Versorgungsverträgen, Ursachenermittlung bei Unstimmigkeiten, Kommunikation mit den Versorgern
  • Organisation und Durchführung von Energieeffizienzprojekten:
    • Durchführung von Auftaktveranstaltungen mit relevanten Gebäudenutzern und Energiesparteams
    • Sensibilisierung der Objektnutzer durch Vorträge und andere geeignete Maßnahmen oder der Durchführung von Energieeinsparprojekten
  •     Konzeption und Durchführung von Nutzer- und Hausmeisterschulungen

Ihr Profil:

  • eine abgeschlossene (Fach-) Hochschulausbildung (Bachelor (FH/HS) oder vergleichbarer Abschluss) mit umwelt-oder ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt, vorzugsweise im Bereich Energiemanagement.
  • alternativ Techniker oder Meister aus den Bereichen HLS, Gebäudetechnik oder Energie
  • vorzugsweise mehrjährige Arbeitserfahrung im kommunalen Bereich
  • Erfahrung in Didaktik und Wissensweitergabe
  • Kosten-und umweltbewusste Denkweise
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative, kommunikativer und sozialer Kompetenz
  • Überzeugungsvermögen und die Fähigkeit Verantwortung zu übernehmen
Weitere Infos auf der Webseite der Stadt Heiligenhaus!
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Glesius, Tel.: 02056/13-391 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Gees, Tel.:  02056/13-253.

Stellenausschreibungen im Bereich Klimaschutz/Klimaanpassung bei der Stadt Gelsenkirchen

Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen sucht im….

 

Referat Hochbau und Liegenschaften

Klimaschutzmanagerin bzw. Klimaschutzmanager (w/m/d) im Bereich Fördermittelakquise, Kennziffer: E 2023 – 193 | Stadt Gelsenkirchen | 1834

Unbefristet, Vollzeit, EG 11

Klimaschutzmanagerin bzw. Klimaschutzmanager (w/m/d) für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards, Kennziffer: E 2023 – 194 | Stadt Gelsenkirchen | 1828

Unbefristet, Vollzeit, EG 12

 

Referat Stadtplanung

Ingenieurin bzw. Ingenieur (w/m/d) der Fachrichtung Stadt-, Regional- bzw. Raumplanung oder Architektur mit Vertiefung Städtebau/Stadtplanung im Referat Stadtplanung, Kennziffer: E 2023 – 189 | Stadt Gelsenkirchen | 1826

Unbefristet, Teilzeit (34,5 h = 88,46%) EG 13

 

Aus der Stellenbeschreibung dazu:
Die zu vergebende Position umfasst im Wesentlichen die verantwortliche referats- und vorstandsbereichsübergreifende Leitung und Koordination gesamtstädtischer Strategien und Standards in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Ausbau Erneuerbarer Energien.

Enge Arbeitszusammenhänge haben wir über die Klimaanpassung natürlich auch zur Landschaftsplanung, daher auch hier noch mal ein Hinweis

Landschaftsplanerin bzw. Landschaftsplaner (w/m/d) oder Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt (w/m/d) im Referat Stadtplanung, Kennziffer: E 2023 – 204 | Stadt Gelsenkirchen | 1852

Unbefristet, Vollzeit, EG 13

 

Und auch das Referat Umwelt sucht– nicht in unserer Abteilung sondern in der UNB – Unterstützung u.a. bei der Umsetzung des Landschaftsplans

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) für den Bereich Naturschutzförderung sowie Biotop- und Naturschutz im Referat Umwelt, Kennziffer: E 2023 – 211 | Stadt Gelsenkirchen | 1860

Unbefristet, Vollzeit, EG11