Stadt Bottrop: Mitarbeiter/in für den Bereich „Klimaanpassung, Umweltgerechtigkeit und gesundheitsförderliche Umweltplanung / Umweltmedizin“

Im Fachbereich Umwelt und Grün (68) – Abteilung Umweltplanung / Umweltvorsorge – der Stadt Bottrop ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle

für den Bereich „Klimaanpassung, Umweltgerechtigkeit und gesundheitsförderliche Umweltplanung / Umweltmedizin“
(Entgeltgruppe 12 TVöD-V)

in Vollzeit (39 Std. / Woche) neu zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Stelle ist angesiedelt im Sachgebiet „Klimagerechtigkeit“. Das Sachgebiet besteht aus insg. fünf Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb der Abteilung Umweltplanung / Umweltvorsorge für die Entwicklung, Steuerung und Umsetzung von Klimaschutz-, Klimaanpassung- sowie Umweltbildungsprojekten verantwortlich sind. Weitere Kernaufgaben des Sachgebietes sind die Luftreinhaltung, das Themenfeld der Umweltgerechtigkeit sowie die gesundheitsförderliche räumliche Planung (Kontext Umweltmedizin).

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:

Von den Bewerberinnen / Bewerbern werden erwartet:

Sehr wichtig sind eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, da der Schwerpunkt der Tätigkeit im Formulieren von überzeugenden Texten (Konzepte, Berichte, Broschüren, Vorlagen, Presseartikel) und deren mündlicher Präsentation liegt.

Die Stadt Bottrop verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des LGG NRW und des Gleichstellungsplans. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Teilzeitkräften sind möglich. Der Stundenumfang ist individuell abzustimmen.

Die Stadt Bottrop ist bestrebt, die gesellschaftliche Vielfalt widerzuspiegeln. Daher nimmt die Stadt Bottrop Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuellen Identität gerne entgegen.

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 08.11.2019 an die

Stadt Bottrop
Fachbereich Personal und Organisation (10/1)
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop

Bei Fragen zum Stelleninhalt wenden Sie sich bitte im Fachbereich Umwelt und Grün (68) an Herrn Christian (Tel. 02041 / 70 – 3749). Für sonstige Fragen steht Ihnen im Fachbereich Personal und Organisation (10) Frau Brenk (Tel. 02041 / 70 – 4277) gerne zur Verfügung.

Sollte nach Ablauf der Frist noch Interesse an einer Bewerbung bestehen, bitte ich vorab um telefonische Kontaktaufnahme mit der o. g. Ansprechpartnerin im Fachbereich Personal und Organisation (10).

Regional-Veranstaltung 20.11.19: Wie schaffen wir die Verkehrswende am Niederrhein – bürgernah, bezahlbar, klimafreundlich?

Die Stadt Rheinberg lädt auf eine regionale Veranstaltung am 20.11.19 in der Stadthalle zum Thema Zukunftsmobilität einladen.

Heiner Monheim kommt als Gast zu der Fragestellung: Wie schaffen wir die Verkehrswende am Niederrhein – bürgernah, bezahlbar, klimafreundlich?

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ADFC, BUND, Kirche, VDK und viele Weitere sind Kooperationspartner. Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Veranstaltung.

Gemeinde Sonsbeck sucht einen Klimaschutzmanager (m/w/d).

Die Gemeinde Sonsbeck mit den Ortschaften Sonsbeck, Hamb und Labbeck liegt am unteren Niederrhein. Die Gemeinde hat ca. 8.700 Einwohner und wird als die „Grüne Perle am Niederrhein“ bezeichnet. Das Gemeindegebiet zeichnet sich durch eine überaus reizvolle und abwechslungsreiche Landschaft aus, die immer mehr Besucher, besonders an den Wochenenden, anzieht. Die landschaftlichen Gegensätze geben der Gemeinde einen außergewöhnlichen Stellenwert als Wohn- und Erholungsort. Sonsbeck ist noch weitgehend landwirtschaftlich geprägt. Saubere Luft und eine intakte Umwelt sind hier noch selbstverständlich.

Die Gemeinde Sonsbeck sucht

zum nächst möglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 4 – Planen und Bauen

einen Klimaschutzmanager (m/w/d).

Die Stelle wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert und ist befristet. Das derzeit laufende Erstvorhaben dauert bis zum 30.06.2020. Die Anschlussförderung bis in das Jahr 2022 ist beantragt. Die Befristung über den 30.06.2020 hinaus steht unter dem Vorbehalt eines positiven Bescheides der vorgenannten Behörde.

Es handelt sich daher um eine befristete Vollzeitstelle (39 Stunden wöchentlich) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die anschließende Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis wird angestrebt.

Das Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere:

Organisation, Koordination und Steuerung der Umsetzung des im Klimaschutzkonzept der Gemeinde Sonsbeck enthaltenen Maßnahmenkataloges

Folgendes Profil wird erwartet:

Neben dieser abwechslungsreichen Tätigkeit werden die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes gewährt (jährliche Sonderzahlung und Leistungszulage, 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersversorgung). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 11 TVöD.

Die Gemeindeverwaltung Sonsbeck fördert Frauen, insbesondere in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind und möchte daher Frauen motivieren, sich um die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Bewerbungen von Frauen und Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerber/innen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 08.11.2019 an den Bürgermeister der Gemeinde Sonsbeck, Produktbereich 1.1, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck (Tel. 02838/36110).

Rat unterstützt die Resolution zum Klimanotstand

Der Rat der Stadt Schwerte erkennt an, dass auch auf lokaler Ebene dringend Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden müssen und unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstandes. Mehrheitlich stellte sich der Rat am Mittwoch hinter einen Bürgerantrag von Dr. Armin Engels. Die Entscheidung entfaltet eine große Symbolkraft und zeigt, das „Klimaschutz sehr wichtig ist für unsere Stadt“, wie es Bürgermeister Dimitrios Axourgos in der Sitzung formulierte.

Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, wird es eine Sondersitzung des Ratsausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt geben, auf der weitere Anträge von Parteien besprochen und Berichte der Verwaltung gehört werden können.

Im Zusammenhang mit der Resolution zum Klimanotstand wird die Stadt Schwerte nun

Quelle: Stadt Schwerte
Stadt Bochum erklärt den Klimanotstand

Die Stadt Bochum erklärt den Klimanotstand. Der Rat der Stadt beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Juni, eine entsprechende Resolution.

Der Klimawandel sei nicht allein ein Klimaproblem, heißt es darin, sondern auch ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem. Der Kampf gegen den Klimawandel sei daher „Aufgabe höchster Priorität“. Bochum werde „die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen“.

Die Resolution basiert auf zwei vorliegenden Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW an die Stadt Bochum. Der Begriff „Klimanotstand“ beziehungsweise „Climate Emergency“ ist symbolisch zu verstehen und soll keine juristische Grundlage für die Ableitung von Notstandsmaßnahmen sein.

(6. Juni 2019)

Der Text der Resolution im Wortlaut:

Resolution des Rates der Stadt Bochum
in der Sitzung am 6. Juni 2019 zur Ausrufung des Climate Emergency

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein.

Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, Tierschutz- und Friedensproblem.

Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je schnell zu handeln!

Die Kommune erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität:

  • Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
  • Die Kommune orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
  • Die Kommune fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
  • Die Kommune fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
Quelle: Stadt Bochum
Ratsinfosystem Antrag Klimaoffensive
Ratsinfosystem Klimaschutz in Bochum
Tönisvorst: Climate Emergency Thema im Rat

Basel hat es getan. Die Städte Vancouver und London ebenfalls: Den so genannten “climate emergency” ausgerufen – auf Deutsch: den Klimanotstand. Damit wollen die Städte lokal handeln, um dem globalen Problem Herr zu werden. Jetzt soll Tönisvorst dem Beispiel der anderen Städte folgen: So wünscht es sich zumindest ein Bürgerantrag, der der Verwaltung vorliegt. Dieser Antrag ist unter anderem Thema der kommenden Ratssitzung. Der tagt am Donnerstag, 16. Mai, ab 18 Uhr im Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a, 1. Etage.

Gegenstand der Sitzung ist ebenfalls die Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse. So soll unter anderem die Niederschrift künftig allen Ratsmitgliedern spätestens nach 10 Werktagen zur Verfügung gestellt werden. Und: So genannte Schichtwohnungen der Stadt – die früher mit Kohleöfen beheizt wurden und zwischenzeitlich mit Nachtspeicheröfen – sollen jetzt eine Gaszentralheizung erhalten. Fr die beiden Gebäude mit den Wohnungen müssten 45000Euro durch den Rat zur Verfügung gestellt werden.

Text: (cp)

Quelle: Stadt Tönisvorst

Klimaschutzmanager(in) für die Stadt Borken gesucht!

Die Stadtverwaltung Borken als modern aufgestellte Arbeitgeberin mit rund 490 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Berufsfeldern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/n innovative/n und motivierte/n

Klimaschutzmanager/in (m/w/i) (029/2019)

IHRE AUFGABEN:

IHR PROFIL:

WIR BIETEN IHNEN:

Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch den FördermittelgeberWIR SIND FAMILIENFREUNDLICHE ARBEITGEBERin: Die Stadtverwaltung Borken hat 2017 – nach einem aufwändigen Prüfverfahren der Bertelsmann Stiftung – erneut nach 2014 das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ erhalten. In der Zusammenfassung nach dem Prüfungsverfahren heißt es: „Die Stadtverwaltung Borken hat sich über die Jahre eine sehr gute Unternehmenskultur erarbeitet. Die Themen der Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Privatleben, Unterstützungen der Beschäftigten in ihren unterschiedlichen Lebensphasen und -situationen, Anwendbarkeit und der Nutzen der Angebote und eventuell auftretende Hindernisse, Vorbehalte und Spannungen etc. werden im Unternehmen offen und aktiv kommuniziert. Es herrscht ein vertrauensvolles Kommunikationsklima mit Grundsätzen und abgestimmten Methoden.“

Die Stadt Borken fördert die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderung.

ÜBER DIE STADT BORKEN:

Borken liegt im schönen Westmünsterland und ist mit seinen Ortsteilen ein attraktiver Wohnort für rund 42.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Kreisstadt verfügt über eine ansprechende Innenstadt mit einem gehobenen kleinteiligen Verkaufsangebot und Fachmärkten. Die geografische Lage mit sehr guten Verkehrsanbindungen, das breitgefächerte Schul-, Weiterbildungs- und Kulturangebot machen Borken zu einem interessanten Wohn- und Wirtschaftsstandort. Nicht zu vergessen ist der hohe Freizeitwert Borkens mitten im Herzen der westmünsterländischen Parklandschaft an der deutsch-niederländischen Grenze. Mehr über Borken finden Sie im Internet unter www.borken.de oder auf der städtischen Facebookseite unter www.facebook.com/BorkenStadtverwaltung/.

IHRE BEWERBUNG:

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 21.09.2019 an die
Bürgermeisterin der Stadt Borken, Fachbereich Personal, Zentrale Dienste und Archiv
Postfach 1764, 46322 Borken

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bevorzugt über das Bewerberportal der Stadt Borken ein. Für die Online-Bewerbung klicken Sie bitte unten rechts auf dieser Seite den Button „Online-Bewerbung“ an. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Julian Seggebäing (Tel. 02861/939-116), Fachabteilungsleiter Personal.

Quelle: Stadt Borken
Klimaschutzmanager(in) für die Stadt Hürth gesucht!

Die Stadt Hürth (60.000 Einwohner, Rhein-Erft-Kreis) bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

EG 11 TVöD im Amt für Gebäudewirtschaft an. Es handelt sich um eine, zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristete Vollzeitstelle (39 Std./Woche). Eine weitere Zusammenarbeit wird bei Bewährung angestrebt. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzunge

Hürth liegt im Herzen des Rheinlands und grenzt an die Millionenstadt Köln. Im Dreieck der Großstädte Aachen, Düsseldorf und Bonn gelegen bilden die 12 Hürther Orte eine vielfältige und lebendige Stadt, die sich durch aufgeschlossene und lebensfrohe Menschen auszeichnet. Hürth ist ein starker Teil dieser Region und bietet erfolgreichen Unternehmen mit guten Verkehrsanbindungen und attraktiven Gewerbeflächen beste Bedingungen und ein wirtschaftsfreundliches Klima. Auch die weichen Standortfaktoren sind mit einer vielfältigen Kultur- und Bildungslandschaft, familienfreundlichen Kinderbetreuungsangeboten, breit gefächerten Einkaufsmöglichkeiten, guter Wohnqualität sowie abwechslungsreichen Sport- und Freizeitangeboten stimmig. Ländliche Idylle und städtisches Flair prägen Hürth genau wie zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich und mit viel Herz für die Pflege von Brauchtum und Tradition in ihrer Heimatstadt einsetzen. Möchten Sie auch ein Teil unserer Stadt werden, um gemeinsam unsere Kommune weiter zu entwickeln und noch lebenswerter zu machen?

Die Stadt Hürth ist seit vielen Jahren im Klimaschutz aktiv und seit 2015 mit dem European Energy Award ausgezeichnet.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die folgenden Arbeiten:

Einstellun gsvoraussetzungen:

Wir erwarten von Ihnen:

Wir bieten Ihnen:

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung online über das Bewerberportal der Stadt Hürth ein. Sie füllen dort ein Online-Formular aus und laden anschließend Ihre vorbereiteten Bewerbungsunterlagen hoch. Ihre Eingaben können Sie sich vor dem Versenden in einer Vorschau anzeigen lassen. Während der Eingabe haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Bewerberportal zu verlassen. Ihre Daten werden dann automatisch gelöscht.

Die Stadt Hürth fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Für Ihre Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Herr Christian Stähler (Telefon 02233/53-403) vom Amt für Gebäudewirtschaft gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur Stadt Hürth erhalten Sie unter www.huerth.de (https://www.huerth.de/)

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 06.10.2019.

Stadt Hürth
Der Bürgermeister
Personalamt
50351 Hürth

Quelle: Stadt Hürth
Nordrhein-Westfalen startet neues Programm „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“

Nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden sind in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Klimatische Veränderungen und Extremwetterereignisse sind vor allem in Kommunen mit einer hohen Bebauungsdichte und einem hohen Anteil an versiegelten Flächen spürbar.

Ministerin Heinen-Esser: „Wie wir auch in diesem Sommer feststellen konnten, sind auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen zunehmend von den Auswirkungen des Klimawandels, z.B. der zunehmenden Hitzebelastung, betroffen. Auch Starkregenereignisse und Stürme sind in den Kommunen verheerend und richten enorme Schäden an Gebäuden in Infrastruktur an. Deswegen bieten wird Unterstützen und Beratung bei Maßnahmen zur Klimaanpassung.“

Das Land Nordrhein-Westfalen startet ab sofort ein Beratungsprogramm für Kommunen, bei dem die Kommunen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung beraten und bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt werden.

Ministerin Heinen-Esser: „Ich freue mich, dass wir zukünftig die Städte und Gemeinden unterstützen können, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Vor Ort weiter für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und Hilfestellung bei der Entwicklung von Anpassungskonzepten zu geben ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Beratung baut eine Brücke, um das Know-How der Verwaltungen vor Ort mit erprobten Konzepten und Maßnahmen und der Nutzung geeigneter Förderprogramme zu verbinden.“

Das Angebot der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ will einerseits diejenigen Kommunen stärken, die schon klimaaktiv sind und sich weiterentwickeln wollen, und andererseits die Kommunen verstärkt sensibilisieren, bedarfsorientiert unterstützen und aktivieren, die bisher keine oder wenige Anpassungsaktivitäten unternommen haben. Damit soll erreicht werden, dass Klimafolgenanpassung in Kommunen als integrierter Bestandteil kommunalen Handelns dauerhaft und klimawirksam verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wird durch das Angebot sowohl die Verwaltung unterstützt als auch die kommunalen Entscheidungsträger durch Informationsveranstaltungen in den Ratssitzungen sensibilisiert. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wird diese Aufgabe im Auftrag des Umweltministeriums übernehmen.

Ebenfalls neu ist die Förderung kommunaler Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Klimaanpassung, die den Kommunen ab sofort zur Verfügung steht. Im Rahmen dieser Förderung können Kommunen mit externer Unterstützung eine Vulnerabilitätsanalyse erstellen und ein Maßnahmenpaket erarbeiten. Zur erfolgreichen Zertifizierung zum Abschluss des Programms ist die Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Ansprechpartner für die Förderung ist der Projektträger Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (ETN).

Fünf Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten 32 Millionen Euro für ihre innovativen Projekte

Fünf weitere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen erhalten für ihre innovative Klimaschutzprojekte 32 Millionen Euro von Land und der Europäischen Union.

Fünf weitere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen erhalten für ihre innovative Klimaschutzprojekte 32 Millionen Euro von Land und der Europäischen Union. Den Gemeinden Alpen, Burbach, Metelen, der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und dem Kreis Lippe überreichte Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann am Donnerstag (29.08.2019) die Förderbescheide.

Dammermann: „Effektiver Klimaschutz findet vor Ort in den Städten, Gemeinden und Kreisen statt. Die heute ausgezeichneten Kommunen sind mit tollen Konzepten, Ideenreichtum und Motivation an das Thema herangegangen. Ich hoffe, dass ihr vorbildliches Engagement viele Nachahmer finden wird.“

Im Fokus der bewilligten Projekte stehen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zur klimafreundlichen Quartiersentwicklung und zur nachhaltigen Energiegewinnung und -nutzung.

Der Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt. Insgesamt haben sich an den beiden Aufrufen 87 Kommunen beteiligt. Davon wurden durch eine unabhängige Jury 27 Projekte mit 33 Kommunen zur Förderung empfohlen. Für die Förderung stehen insgesamt rund 180 Millionen Euro Landesmittel und Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.

Kurzbeschreibung der Projekte:

Gemeinde Alpen
Bei dem Projekt „Klimaschutz und Klimaanpassung – Schulzentrum, Turnhalle und des Umfeldes“ werden das Schulzentrum Anbauten und die Mehrfachturnhalle aus dem Jahr 1981 energetisch saniert. Da das stark versiegelte Umfeld zu Problemen bei Starkregen führt und die Aufwärmung an heißen Tagen verstärkt, werden außerdem Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt, wie Dachbegrünung oder Regenwassernutzung.

Gemeinde Burbach
Schwerpunkt des Projektes „Klima-Symbiosen im Quartier Burbach-Mitte“ ist die Sanierung des Rathauses. Zugleich wird ein Nahwärmenetz in einem Gebiet mit einer Mischung aus Wohnbebauung, öffentlichen Gebäuden und Gewerbe errichtet. Weitere Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung: Ausbau der E-Mobilität, Bildungs-, Beratungs- und Informations-Angebote sowie gemeinschaftliche Klimaanpassungsprojekte.

Gemeinde Metelen
Mit dem Projekt „Energieautarker Bauhof Metelen“ wird der im Jahr 1978 als Viehumschlagplatz erbaute Bauhof energetisch saniert. Die Heizung wird von Gas auf Holzhackschnitzel umgestellt, die mit Hackschnitzeln aus dem Straßenbegleitgrün beheizt wird. Auf den Dachflächen wird Photovoltaik installiert. Zur Sektorenkopplung wird die Energie der PV-Anlage für das Aufladen eines E-Fahrzeugs genutzt.

Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Bei dem Projekt „Der Ölbach als natürliche Nahwärmeleitung“ soll die Grundschule zu einem Vorbild an nachhaltiger Energiegewinnung werden. Maßnahmen: Photovoltaik, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerk und Nutzung vorhandener Wärmequellen. Lehrangebote zu Ökologie und regenerativer Energietechnik werden ausgebaut. Ein Lehrpfad soll den Schülerinnen und Schülern Thema Energie näherbringen.

Kreis Lippe
Schwerpunkt des Kooperationsprojektes „Lippe_Re-Klimatisiert“ ist ein kreisweiter E-Fuhrpark sowie ein Mobilitäts-Managementsystem. Weitere Bestandteile sind ein digitales Energiemanagement und eine Plattform für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die mit spielerischen Elementen (Gamification) Wege zur CO2-Reduzierung im privaten und beruflichen Umfeld erkunden können.

Fotos zur Bescheidübergabe finden Sie ab ca. 16.30 Uhr hier.

Quelle: Zur Meldung beim MWIDE NRW