Online Sprechstunde zu den Änderungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“

Zum 01.01.2024 wurde die Förderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“ (BEG) neu aufgelegt. Diese Aktualisierung bringt verschiedene Änderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Förderung von Einzelmaßnahmen. Zudem erfordert die Antragsstellung den Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags, was das Vergabeverfahren zusätzlich erschwert.

In der Veranstaltung „PlattformKlima.NRW – BEG Einzelmaßnahmen – Antragsvoraussetzungen und Vergabeverfahren“

am 15.04.24 von 14:00 bis 15:00 Uhr über Zoom

zur Anmeldung…

werden einleitend die Förderbereiche des BEG und die Zuständigkeiten vorgestellt. Danach werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie das kommunale Vergabe-verfahren in Einklang mit den Voraussetzungen für eine Antragsstellung zur Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen gestaltet werden kann.

Im Anschluss an die Präsentationen findet eine Fragerunde statt.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Ihre Kommunal Agentur NRW

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2024“

Von Mitte Januar bis zum 12. April 2024 sind Städte, Landkreise und Gemeinden deutschlandweit aufgerufen, sich mit erfolgreich realisierten, wirkungsvollen und innovativen Klimaschutzprojekten am Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ zu beteiligen. Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Den Wettbewerb richtet das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag.

Gesucht werden ambitionierte, innovative und effektive Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen. Die Maßnahmen und Projekte können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen: Beispiele sind ressourcen- und energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsprojekte, Lösungen für die Verkehrs- oder Wärmewende, Vorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien etc. Wichtig ist, dass sie entweder abgeschlossen oder soweit realisiert sind, dass bereits Ergebnisse der Vermeidung beziehungsweise Reduktion von Treibhausgas-Emissionen vorliegen.

Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, die sich nach der Art beziehungsweise Größe der Kommune unterscheiden. Ausdrücklich gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (zum Beispiel Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk, Wirtschaft) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet. Gerne können sich auch Gemeindeverbände bewerben und entsprechend ihrer gesamten Einwohnerzahl einer Kategorie zuordnen.

 

Wettbewerbskategorien 2024

Kategorie 1: Großstädte und Städte

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 2: Mittel- und Kleinstädte

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in
Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Kategorie 3: Landkreise und kleine Gemeinden

Ambitionierte, innovative und effektive Klimaschutzmaßnahmen in
Landkreisen sowie in kleinen Gemeinden mit weniger als 20.000
Einwohnerinnen und Einwohnern

 

Bewerbungsverfahren

Zu jeder Kategorie gibt es einen speziellen Bewerbungsbogen  mit weiteren Hinweisen (siehe Downloadbereich). Gerne können Sie mit mehreren Projekten am Wettbewerb teilnehmen: Bitte geben Sie jeweils eine separate Bewerbung ab. Sie haben schon einmal teilgenommen? Kein Problem. Es gibt keinen Ausschluss für vorherige Teilnehmende – auch nicht für Gewinnerkommunen der Vorjahre. Eine erneute Bewerbung ist außerdem mit Projekten, die schon einmal eingereicht, aber nicht ausgezeichnet wurden, möglich.
Ihre Bewerbung – das heißt den ausgefüllten Bewerbungsbogen mit Stempel und Unterschrift sowie eine detaillierte Projektbeschreibung – senden Sie bitte bis zum 12. April 2024 per E-Mail an: klimaschutz@difu.de

Mehr Informationen und weitere Details finde Sie auf der offziellen Seite: unter  https://www.klimaschutz.de/de/projekte/wettbewerbe/wettbewerb-klimaaktive-kommune-2024

 

Quelle Bild & Text: https://www.klimaschutz.de/

Stadt Velbert: Leitung der Stabsstelle Klimaschutz (m/w/d)

Stellenausschreibung

Die Stadt Velbert sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und kommunikative Führungspersönlichkeit für die

Leitung der Stabsstelle Klimaschutz (m/w/d)

In dieser verantwortungsvollen Position sind Sie für ein weiter im Aufbau befindliches Team von derzeit 4 Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Die Arbeit der Stabsstelle wird neben den gesetzlichen Vorgaben geprägt durch das Klimaanpassungskonzept sowie durch die Klimastrategie der Stadt Velbert, die beide in 2023 beschlossen wurden.

 

Wir bieten:

 

Ihre Aufgaben:

 

Ihr Profil:

 

Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.

Für Rückfragen steht Ihnen der Dezernent des Dezernates I, Herr Ostermann, unter der Rufnummer 02051/26-2300 gerne zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabe geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31.03.2024. Die Vorstellungsgespräche finden am 11.04.2024 statt. Sofern Sie für die Vorstellungsgespräche berücksichtigt werden, erhalten Sie spätestens 5 Tage vorher eine Einladung per E-Mail.

Auf dieses Stellenangebot können Sie sich online über folgenden Link bewerben:

https://www.velbert.de/aktuelles/stellenangebote/stellenangebote-der-stadt-velbert

Informationen zum Datenschutz über die Verarbeitung von Bewerber-Daten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Internet-Seite unter:

https://www.velbert.de/datenschutz

Gelsenkirchen: Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers (w/m/d) für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile – ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Hochbau und Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Planung die Stelle

einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers (w/m/d)
für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards

Kennziffer: E 2024 – 034 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Hochbau.
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

Erste Erfahrungen im Bereich Klimaschutz sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet sind wünschenswert.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Wir bieten Ihnen:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der stellvertretende Leiter der Abteilung Planung, Herr Böckler (Tel. 0209 169-4193), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist – je nach Art der Behinderung – auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.03.2024 direkt hier durch Klick auf den Button „Online-Bewerbung“.

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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Das Wärmeplanungsgesetz – Überblick für Kommunen

Am 16. Februar möchten wir den Kommunen in NRW einen Überblick über das neue Wärmeplanungsgesetz geben. Dabei liegt der Fokus auf den für die Kommunen besonders relevanten Teile des Gesetzes. Mit freundlicher Unterstützung der Kommunal Agentur NRW können wir auch etwas genauer auf die Frage eingehen, was es mit der in § 26 beschriebenen „Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen“ auf sich hat. Außerdem erhalten Sie eine kompakte Darstellung der Zusammenhänge von GEG und Wärmeplanung für die Kommunikation in Richtung Öffentlichkeit. Die Folien erhalten Sie im Nachgang zur Veranstaltung.

Referent:innen: Andrea Murauer (Kommunal Agentur NRW), Sigrid Lindner, Markus Schäfer.

Eine Anmeldung und das Programm sind bei –> Energy4climate möglich.

 

 

Landesregierung unterstützt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für emissionsarme Mobilität

Ministerin Neubaur: Wir wollen, dass alle Menschen ihr Elektroauto einfach und bequem laden können – wir legen daher einen Fokus auf den Ausbau der Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern

Zuhause, beim Arbeitgeber oder unterwegs: Wer ein Elektroauto fährt, braucht vielfältige Lademöglichkeiten, um mobil zu bleiben.

Die Landesregierung unterstützt deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen: Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt. Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir kommen gut voran beim Ausbau der emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Gut 100.000 Ladepunkte in Ein- und Mehrfamilienhäusern hat das Land mit seinen Förderprogrammen bereits ermöglicht. Jetzt möchten wir in weiteren Mehrfamilienhäusern das Laden erleichtern. Daher weitet das Land die Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern deutlich aus. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen künftig ihr Elektroauto einfach und bequem laden können und das überall.“

Bis 2030 sollen gut 1,5 Millionen Ladepunkte an Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen, so das Ziel der Landesregierung. Häufig sind an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern umfangreiche elektrotechnische Vorinstallationen notwendig, um den Aufbau zu ermöglichen. Dies ist oft mit hohen Investitionen verbunden. Deshalb fördert das Land ab sofort neben den Ladepunkten auch den Aufbau der Grundinstallation an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 50.000 Euro.

Ausgeweitet wird die Förderung für Lademöglichkeiten auch bei Arbeitgebenden: Sie müssen die Ladesäulen nicht selbst installieren, sondern können nun auch externe Dienstleister damit beauftragen. Ziel ist es, dass bis 2030 rund 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte bestehen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung für öffentlich zugängliche Normalladepunkte sowie die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb in Kommunen.

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit progres.nrw – Emissionsarme Mobilität eines seiner erfolgreichsten Klimaschutz-Förderprogramme fort. Im Jahr 2023 wurden Vorhaben mit einem Volumen von etwa 80,8 Millionen Euro bewilligt. So wurden Zuwendungen für etwa 13.100 neue Ladepunkte bewilligt, 1.900 davon öffentlich zugänglich. Zudem förderte das Land die Beschaffung von etwa 1.400 Fahrzeugen, die mit einer Batterie oder mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden. Darüber hinaus wurde über das Landesprogramm der Kauf von rund 2.100 Lastenfahrrädern unterstützt.

Das wird gefördert: 

  • Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser:

Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert.

Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.

  • Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:
    Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt.
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur:

Öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.

  • Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen:

Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von ElektroMobilität NRW.

KRL Förderung – Anträge wieder möglich!

Update 23.01.2024: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

Damit können auch wieder Anträge in den Förderprogrammen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.

Im Einzelnen:

Kommunalrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist in Kürze wieder möglich.

Die Förderung kommunaler Wärmepläne ist mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ausgelaufen, weshalb für diesen Förderschwerpunkt (4.1.11 kommunale Wärmeplanung) keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden. Für den Förderschwerpunkt Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept gemäß 4.1.8 c) werden ebenfalls keine Anträge mehr angenommen.

Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte

Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

E-Lastenradrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Kälte-Klima-Richtlinie

Die Einreichung von Anträgen ist derzeit nicht möglich, da die Gültigkeit der Richtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und eine neue Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen oder bereits einen Antrag eingereicht haben, bitten wir um Geduld und Verständnis, da es unter anderem aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: Klimaschutz.de

EU-Förderung – Energie/ Klima: Aufruf – 60.000 Euro für Investitionskonzepte im Bereich nachhaltiger Energie

Am 15.01.2024 startete der 6. Aufruf der Europäischen Städtefazilität (EUCF). Die Fazilität zielt darauf ab, Kommunen und lokale Behörden bei der Entwicklung von Investitionskonzepten zu unterstützen, die sich auf die Umsetzung der in ihren Klima- und Energieaktionsplänen festgelegten Maßnahmen beziehen. Oberstes Ziel der EUCF ist der Aufbau einer umfangreichen Pipeline von Investitionsprojekten im Bereich der nachhaltigen Energie in Kommunen in Europa. Der Aufruf endet am 15.03.2024 und wird 75 Begünstigte bei der Entwicklung eines Investitionskonzepts mit einem festen Zuschuss von 60.000 Euro unterstützen. Der EUCF steht allen Gemeinden/Kommunen, ihren Zusammenschlüssen und lokalen öffentlichen Einrichtungen offen. Die Antragstellenden müssen über einen Klima- und/oder Energieplan verfügen.

Weitere Informationen finden sie auf: https://www.eucityfacility.eu/6th-call

EFRE Energetische Gebäudesanierung – Es sind noch Fördermittel verfügbar!  

Die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ist auch im neuen Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragbar. Für den Förderaufruf  stehen noch mehr als 30/40/50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.

Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW noch folgende Onlinesprechstunden an:

Anmeldung erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW

Gerne steht das Team der PlattformKlima.NRW für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

Bezirksregierung Arnsberg – Update: Förderpause im Programmbereich Klimaschutztechnik

Das Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik pausiert vom 5. Dezember 2023 – 14. Februar 2024.

Voraussichtlich nunmehr ab dem 15. Februar 2024 ist die Antragstellung über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg wieder möglich.

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg