Expertenrat-Verordnung zum Bundes-Klimaschutzgesetz
StGB NRW-Mitteilung vom 20.11.2020

Am 18.12.2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten (BGBl. I 2019, S. 2513 ff. ). Zweck des KSG ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten (§ 1 KSG). Dazu wird in § 3 Abs. 1 KSG festgelegt, dass die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise gemindert werden und bis zum Zieljahr 2030 eine Minderungsquote von mindestens 55 % gilt. Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 Abs. 1 KSG werden in § 4 KSG jährliche Minderungsziele durch die Vorgaben von Jahresemissionsmengen für die folgenden Sektoren festgelegt:

  1. Energiewirtschaft
  2. Industrie
  3. Verkehr
  4. Gebäude
  5. Landwirtschaft
  6. Abfallwirtschaft und Sonstiges

Die einzelnen Sektoren sind auch in der Anlage 1 zum KSG aufgeführt. Die zulässigen Jahresemissionsmengen ergeben sich aus Anlage 2 des KSG, der auf §4 KSG Bezug nimmt. Die dort klar bezifferten und überprüfbaren so genannten Sektorenziele sollen für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030 nachgehalten werden (§§ 5 Abs. 2, 8 KSG). Diese Überwachung erfolgt durch das Umweltamt (§ 5 KSG) und einem unabhängigen Expertenrat (§§ 11, 12 KSG).

Hierzu ist nunmehr die Verordnung zur Ausgestaltung des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen und zur Einsetzung der Geschäftsstelle vom 09.11.2020 (Expertenrat-Verordnung – ExpertenratV) am 13.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I 2020, S. 2386). Die ExpertenratV ist am 14.11.2020 in Kraft getreten.

Für den Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Bundes-Klimaschutzgesetz die verantwortlichen Bundesministerien zu sofortigen Maßnahmen. Hierzu gehört ein Sofortprogramm, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellen soll (§ 8 KSG). Dieser Mechanismus soll dazu beitragen, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (55 % weniger CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht werden kann (§ 3 Abs. 1 KSG).

Az.: 23.1.1.1 qu

Aus alt mach neu! Neukirchen-Vluyn beteiligt sich an der europäischen Woche der Abfallvermeidung

Vom 21. bis 29. November 2020 findet in Europa die Woche der Abfallvermeidung statt. In diesem Jahr beteiligt sich Neukirchen-Vluyn erstmals an der Aktion. Alle Interessierten sind aufgerufen, sich am Upcycling-Wettbewerb „Aus alt mach neu!“ zu beteiligen.
„Im Fokus der Woche steht die Sensibilisierung“, erläutert Stephan Baur, Klimaschutzmanager der Stadt. „Man muss nicht immer wegwerfen und neu kaufen. Aus alten Sachen lassen sich mit etwas Kreativität tolle neue Dinge entwerfen.“ Baur richtet den Wettbewerb gemeinsam mit seiner Kollegin Silke Udycz aus der Abfallwirtschaft aus. „Wir möchten vor allem Kinder und Jugendliche animieren, kreativ zu werden“, so Udycz. „Aber natürlich können auch ganze Familien, Schulklassen oder Erwachsene teilnehmen.“ Wichtig ist, dass beim Design ein neuer Zweck erkennbar ist. Aus zwei alten Kleidungsstücken ein neues schneidern, die Aufbewahrungsbox in eine Lampe umfunktionieren oder sich selbst einen Fahrradkorb basteln – die Möglichkeiten sind vielfältig.„Die Teilnahme am Wettbewerb lohnt sich“, wirbt auch Bürgermeister Ralf Köpke „Wir schreiben Geld- und Sachpreise für Gruppen und Einzelteilnehmer aus.“ Unter den teilnehmenden Kitas und Schulen werden jeweils 100 Euro für die Klassenkasse vergeben. Kinder und Jugendliche, die sich einzeln bewerben, können einen stylischen Liegestuhl aus Paletten gewinnen. Weitere Preise sind ein Upcycling-Möbelstück, ein Gutschein für den Moerser Unverpacktladen Tante Pati, ein Unverpackt-Einkaufset, bestehend aus Brotdose, Obstnetz und Weckgläsern sowie ein Upcycling-Weihnachtsbaum der Dorfmasche, ein absolutes Unikat. Unter allen Teilnehmenden werden außerdem zehn „HandelSinNVoll-Gutscheine“ im Wert von jeweils 10 Euro verlost, die in teilnehmenden Läden in Neukirchen-Vluyn eingelöst werden können.
Die Auswahl und Bewertung der Arbeiten übernimmt eine Jury bestehend aus Bürgermeister Ralf Köpke und Silke Udycz aus der Stadtverwaltung, dem Kulturbeauftragten Rüdiger Eichholtz, Vertreterinnen und Vertretern der Heinz Trox-Stiftung sowie dem Nähzimmer Neukirchen-Vluyn.
Beiträge können bis zum 6. Dezember 2020 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden an:
Stadt Neukirchen-Vluyn, Frau Udycz, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn oder per E-Mail an klimaschutz(at)neukirchen-vluyn.de. Wichtig sind Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, Fotos vorher/nachher und eine kurze Beschreibung des Upcycling-Projekts.
Die Stadtverwaltung begleitet die Woche mit einer Social Media-Kampagne rund ums Thema Abfallvermeidung. Auch die Stadtbücherei ist mit im Boot und stellt Lesepakete zusammen.
Alle weiteren Informationen zum Wettbewerb und den Bedingungen gibt es auch hier–>

Quelle: www.klimaschutz-nv.de

 

Klimafreundliche Mobilität: Erste Maßnahmen in Neukirchen-Vluyn beschlossen

Im Dezember letzten Jahres hat der Stadtrat das umfangreiche Konzept zur Verbesserung der klimafreundlichen Mobilität in Neukirchen-Vluyn mit 84 Einzelmaßnahmen beschlossen. Die ersten konkreten Planungen in städtischer Zuständigkeit wurden nun im Bau- und Grünflächenausschuss (BGU) auf den Weg gebracht. Außerdem laufen Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen über die Einrichtungen eines Radweges nach Kamp-Lintfort entlang der L476 (Lintforter Straße).

Verabschiedet hat der BGU den Austausch von Fahrradabstellanlagen am Rathaus und der Volkshochschule. Die aktuellen Modelle sind nicht mehr zeitgemäß und sind laut ADFC als Felgenkiller nutzlos. Neue Anlehnbügel werden demnach das Abstellen sicherer und fahrradfreundlicher gestalten.

Ebenfalls in Angriff genommen wird die Neuordnung des Radverkehrs am Bendschenweg. Dazu wird der Geh- und Radweg saniert und die Möglichkeit geschaffen, Radler auf der Straße fahren zu lassen. Am Gülixweg wird die Fahrradstraße saniert. Umlaufsperren sollen reduziert werden und Radfahrstreifen abmarkiert werden.

Die Stadtverwaltung ist außerdem im Austausch mit dem Landesbetrieb Straßen um auch Maßnahmen oberster Priorität, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, anzugehen. Zentral ist dabei der Radverkehr entlang der Verkehrsachsen in die Nachbargemeinden wie auf der L476 (Lintforter Straße). Sie ist eine wichtige Alltagsradwegeverbindung und Pendelverbindung zwischen Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort. Erste Gespräche hatten keine zufriedenstellende Arbeitsteilung bei den Planungen zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und dem Landesbetrieb Straßen ergeben und wurden deshalb verworfen. Auf Initiative der Stadtverwaltung wurden die Gespräche erfolgreich wiederaufgenommen und eine für die Stadt verbesserte Vereinbarung erarbeitet: Geplant ist nun eine Neuordnung der Landesstraße. Damit verbunden ist eine Abtrennung des Radweges, so dass die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht wird und eine direkte und komfortable Strecke zwischen Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn entsteht. Kosten und Bau der neuen Radverbindung liegen laut Planungsvereinbarung beim Landesbetrieb Straßen NRW, lediglich die Planungsleistungen wären seitens der Kommune zu beauftragen und zu betreuen. Eine Neu-Priorisierung der vielen aktuellen Maßnahmen aus dem Tiefbauamt durch die Politik ist jedoch aus Verwaltungssicht erforderlich. Die Stadtverwaltung ist positiv gestimmt, dass durch die neue Arbeitsteilung der Radweg nach Kamp-Lintfort deutlich schneller realisiert werden kann.

 

Quelle: www.klimaschutz-nv.de

Stadt Haan sucht Klimaschutzmanager (w/m/d) als Unterstützung

Bei der Stadt Haan ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle, befristet auf zwei Jahre, als

Klimaschutzmanager (w/m/d)

im Baudezernat zu besetzen. Es wurde eine Förderung beantragt. Die Stellenbesetzung erfolgt daher erst nach Bewilligung der Fördermittel.

Die Eingruppierung erfolgt -abhängig von den persönlichen Voraussetzungen- bis Entgeltgruppe 12 TVöD. Vorbeschäftigungszeiten, die eine entsprechende Berufserfahrung in diesem Aufgabegebiet vermittelt haben, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden. Die Stellenbe¬setzung ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn Vor- und Nachmittage abgedeckt sind. Sie werden da¬her gebeten, Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Arbeitszeitumfangs mitzuteilen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Voraussetzungen sind:

Wir bieten Ihnen:

Die Stadt Haan verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen werden nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Gleichstellungsplanes der Stadt Haan getroffen. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Frau Schumacher, Tel.: 02129/911-131. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen der Technische Beigeordnete, Herr Alparslan, Tel.: 02129/911-301.

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 23.10.2020 an die

Bürgermeisterin der Stadt Haan
Personalabteilung
z.Hd. Frau Schumacher
Stichwort: Klimaschutzmanager
Kaiserstraße 85
42781 Haan
oder per E-Mail an
sabine.schumacher@stadt-haan.de
(bitte ausschließlich als pdf., txt. oder Bilddatei)

Gartenstadt Haan Die Bürgermeisterin
Gartenstadt Haan Die Bürgermeisterin, Kaiserstr. 85, 42781 Haan, Rheinland, Deutschland, Nordrhein-Westfalen
+49 2129 911131
sabine.schumacher@stadt-haan.de

Gemeinde Welver sucht Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

Die Gemeinde Welver sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Klimaschutzmanager/in (m/w/d) in Vollzeit. Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 11 TVöD.

Die Gemeinde Welver ist eine Gemeinde im Herzen von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Soest. Sie liegt im Dreieck der Städte Hamm, Soest und Werl. Die Gemeinde Welver hat sich – nicht zuletzt auf Grund des Strukturwandels in der Landwirtschaft – zu einer Gemeinde entwickelt, deren Schwerpunkt das Wohnen ist. Auf einer Grundfläche von 85,60 qkm leben in der Gemeinde Welver mit seinen zugehörigen 20 Ortsteilen über 12.500 Einwohner.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

 

Wir erwarten:

oder

sowie

 

Wir bieten:

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 06.12.2020 schriftlich an die Gemeinde Welver Kennwort:

Stellenausschreibung – Klimaschutzmanager/in

Am Markt 4 59514 Welver

oder in elektronischer Form an bewerbung@welver.de (Wir bitten bei Bewerbungen in elektronischer Form pdf-Formate zu verwenden.)

Wir verstehen uns als modernen, weltoffenen und sozialen Arbeitgeber. Besonders aufgeschlossen stehen wir Bewerbungen schwerbehinderter Menschen gegenüber. Die Gleichstellung unserer Beschäftigten ist für uns selbstverständlich. Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Daher empfehlen wir, keine Originalzeugnisse, Originalurkunden etc. der Bewerbung beizufügen bzw. auf Bewerbungsmappen zu verzichten.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, werden die Unterlagen, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte, vernichtet. Das Personalmanagement sichert jedoch die Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen für drei Monate zu.

Klimaschutzmanager/in (m,w,d) für die Stadt Datteln gesucht

Die Stadt Datteln liegt im nördlichen Ruhrgebiet und ist mit ihren ca. 35.900 Einwohnern ein attraktiver Wohn, Arbeits- und Freizeitstandort im Kreis Recklinghausen. Das in Datteln gelegene Kanalkreuz stellt weltweit den größten Knotenpunkt von künstlichen Wasserstraßen dar. Die gute Erreichbarkeit der größeren Städte des Ruhrgebietes sowie die landschaftlich reizvolle Anbindung an das Münsterland sind wesentliche Merkmale Dattelns.

Im Fachdienst Umwelt ist zum 01.04.2021 die Stelle

Klimaschutzmanager/in (m,w,d) zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

befristet für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Eine Verlängerung der Beschäftigung ist unter dem Vorbehalt der Weiterbewilligung von Fördermitteln vorgesehen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle nach EG 12 TVöD. Die Stelle ist teilbar, sofern die Bewerber*innen zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung bereit sind.

Die Stelle wird vorbehaltlich einer Förderung im Rahmen der Nationalen Klima-schutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages eingerichtet.

Mit der Schaffung der Stelle für Klimaschutzmanagement soll die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes vorangebracht werden. Das Klimaschutzkonzept ist auf der städtischen Homepage unter https://www.datteln.de/11_Umwelt_Wasser/Klimaschutz.asp?A_highmain=2&A_highsub=0&A_highsubsub=0 einsehbar.

 

Ihre Aufgaben

Unsere Erwartungen

Wir suchen eine fachlich wie menschlich überzeugende sowie engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Studium (Diplom, Bachelor oder Master Abschluss) mit Bezug zum Themenschwerpunkt Umwelt (Geographie, Geowissenschaften, Landschaftsplanung, Raumplanung, Architektur, Naturwissenschaften oder Umweltingenieurwissenschaften) sowie einer zusätzlichen Qualifizierung und Erfahrungen im Bereich Prozess- und Projektmanagement, Kommunikation/Marketing. Darüber hinaus sind Erfahrungen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen wünschenswert.

Informationen und Kontakt

Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.

Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Frau König, Leiterin des Fachdienstes Umwelt (Tel.: 02363/107-207, mobil 0170-6388917). Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantwortet Ihnen Frau Walter, Leiterin des Fachdienstes Personal und Organisation – (Tel.: 02363/107-320).

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07.12.2020 per E-Mail an personalamt@stadt-datteln.de.

Bitte achten Sie bei E-Mail-Bewerbungen darauf, dass die Bewerbungsunterlagen zusammengefasst in einem PDF-Dokument angehängt sind.

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.

Klimaschutzmanager (m/w/d) für die Gemeinde Heek gesucht

Die Gemeinde Heek möchte zum 01.02.2021 die Stelle des innovativen und motivierten Klimaschutzmanagers (m/w/d) neu besetzen.

Es handelt sich um eine zunächst auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle mit einem Umfang von 39 Wochenstunden. Die Eingruppierung ist vorgesehen bis zu einer Entgeltgruppe E 11 / E 12 TVöD. Bei der Einstufung berücksichtigen wir Ihre Qualifikationen und Vorerfahrungen. Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch den Fördermittelgeber.

Als Klimaschutzmanager initiieren und koordinieren Sie die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde Heek. Sie koordinieren inhaltlich und fachlich die Vorbereitung, Planung und Umsetzung von klimaschutzrelevanten Vorhaben und Projekten in der Gemeinde.

Zu Ihren Aufgaben als Klimaschutzmanager gehören außerdem: 

  • Initiierung, Koordinierung und fachlich-inhaltliche Begleitung der konkreten Umsetzung der Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Heek
  • Verantwortliche Koordination und strategische Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Heek (Gründung und Durchführung von Arbeitskreisen, Netzwerkbildung und –pflege), auch mit Kooperationspartnern und Akteuren aus der Umgebung
  • Fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie Beratung und Unterstützung klimarelevanter Entscheidungsprozesse
  • Öffentlichkeitsarbeit, Planung und Organisation von Veranstaltungen, Evaluierungen, Schaffung von Beratungsangeboten für den Bereich Klimaschutz
  • Initiierung, Koordination und fachlich-inhaltliche Begleitung der Erfassung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten, des Aufbaus eines Klimaschutz-Controllings sowie der Fortschreiben der THG-Bilanz für das Gemeindegebiet
  • Jährliche Maßnahmenüberwachung anhand der im Konzept festgelegten Parameter/Erfolgsindikatoren für das Controlling der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog. Ableitung, Darstellung und Übermittlung des Erfolgs im Rahmen von Zwischenberichten und im Abschlussbericht gegenüber dem Fördermittelgeber
  • Teilnahme und Berichterstattung in politischen Gremien/Fachausschüssen
  • Fördermittelmanagement für klimarelevante Förderaufrufe der EU, des Bundes und des Landes NRW, insbesondere Förderantrag und Umsetzung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme

Was erwarten wir von Ihnen?

  • Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit dem Schwerpunkt Umwelt, Klima, Energie bzw. Erneuerbare Energie
  • Gute Kenntnisse und Erfahrung bei der Planung und Umsetzung von (Klimaschutz-) Projekten, möglichst mit kommunalen Bezug
  • hohes Maß an Eigeninitiative, Selbständigkeit, Teamfähigkeit und gute Organisations-, Planungs- und Moderationskompetenzen
  • gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung auch im Hinblick auf die Teilnahme an Abend- und Wochenendveranstaltungen
  • sichere EDV-Anwendung fachspezifischer Software wird vorausgesetzt

Was bieten wir Ihnen?

  • eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team
  • eine leistungsgerechte Vergütung nach der Entgeltordnung des Öffentlichen Dienstes sowie eine zusätzliche Altersvorsorge
  • Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen (u.a. Gleitzeit, Homeoffice)
  • eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten berücksichtigen wir entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format bis zum 28.11.2020 an bewerbung@heek.de.

Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein! Im Anschluss werden alle Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.

Mobilitätsmanagerin / Mobilitätsmanager Radverkehr (m/w/d) für due Stadt Kempen gesucht!

Verstärken Sie die Stadt Kempen! Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Stadt Kempen zu einem sehenswerten, regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage (A40) sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Das Umweltreferat der Stadt Kempen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen Mobilitätsmanagerin / Mobilitätsmanager Radverkehr (m/w/d) zur Umsetzung des im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Radverkehrskonzeptes in der fahrradfreundlichen Stadt Kempen.

Es handelt sich um eine zunächst für zwei Jahre befristete Vollzeitstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Ihre Aufgaben:

  • Umsetzung der Maßnahmenpakete aus dem Radverkehrskonzept
  • Planung für Einzelmaßnahmen und Begleitung der Projekte bis zur Umsetzung einschließlich Ausschreibung und Vergaben
  • Durchführung von Projekten für die klimafreundliche Mobilität, wie z.B. Mobilitätsmanagement
  • Controlling und Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes
  • Präsentation in Gremien und Durchführung von Beteiligungsprozessen
  • Öffentlichkeitsarbeit Mobilität (Pressearbeit, Veranstaltungen, Aktionstage klimafreundliche Mobilität und Kommunikation in den sozialen Medien)
  • Mitarbeit in überregionalen Netzwerken

Wir bieten Ihnen:

  • Eine nach der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) ausgewiesene Stelle
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
  • Personalentwicklungsmöglichkeiten durch systematische und individuell zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
  • Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
  • Verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Sie zeichnet aus:

  • Hohe Identifikation mit dem Themengebiet Radverkehr
  • Fähigkeit zum eigenständigen konzeptionellen Arbeiten
  • Kooperative und zielorientierte Zusammenarbeit sowie konstruktiver Austausch mit verschiedenen Akteuren
  • Kommunikative Kompetenzen und Erfahrung mit sozialen Medien
  • Hohe Motivation für Öffentlichkeitsaktionen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung

Sie bringen mit:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Verkehrswesen oder vergleichbarer Studiengang z.B. Stadtplanung mit nachgewiesener Erfahrung oder Referenz im Verkehrswesen
  • praktische Berufserfahrungen im Bereich Verkehrsplanung mit Schwerpunkt Nahmobilität sind wünschenswert
  • Kreativität bei verkehrlichen Lösungen
  • Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie hohe Motivation bei der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) – vorzugsweise auf elektronischem Wege – bis zum 30.11.2020 unter Angabe der Kennziffer 231 an

Bürgermeister der Stadt Kempen
Haupt- und Personalamt
Buttermarkt 1
47906 Kempen

Elektronische Bewerbungen senden Sie bitte ausschließlich in einer Datei im PDF-Format (max. 20 MB) an bewerbungen@kempen.de.

Bei postalischen Bewerbungen reichen Sie bitte Ihre Unterlagen als Kopien ein (keine Originale) und verzichten auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Die Vorlage der Originalnachweise wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgeschickt.

Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert. Es gelten die eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Bewerberinnen / Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.

Der Stadt Kempen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Stadt Kempen verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Stadt Kempen Zugang zu Ihren Daten. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Danach werden Ihre Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Puster unter der Rufnummer 0 21 52 / 917 – 4030 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 0 21 52 / 917 – 1192 an Frau Loskand (Personalamt).

Münsteraner Gespräche zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht und das Zentralinstitut für Raumplanung, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, veranstalten online (Zoom) am 9. Dezember 2020 ab 17.00 Uhr unter der Leitung von Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Susan Grotefels, die Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht mit dem Thema: „Das Bundes-Klimaschutzgesetz“. Zur Thematik referieren u. a.:

Die Diskussionen werden moderiert von Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Susan Grotefels.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Auskünfte und Anmeldungen:

Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, Wilmergasse 12 – 13,

48143 Münster, Tel.: 0251 83-29780, Fax.: 0251 83-29790, E-Mail: zir@uni-muenster.de,

www.jura.uni-muenster.de/de/go/zir/

 

StGB NRW-Mitteilung vom 22.10.2020 – Az.: 23.0.14-001/001 gr

Schnellbrief: Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ veröffentlicht

Die Landesregierung hat im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramms zur Corona-Hilfe ein Klimaresilienz-Programm aufgelegt.

Das sogenannte Sonderprogramm „Klimaresilienz in den Kommunen“ fördert die Umsetzung von kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen investiver Art.

Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen der Begrünung, Verdunstung und Kühlung zur Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts.

Die Förderung soll den Kommunen dabei helfen, bereits heute resiliente Strukturen zu schaffen und dadurch steigende Kosten durch klimabedingte Schäden in der Zukunft zu vermeiden.

 

Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Bausteine:

  1. Städte und Hitze

Begrünung von Dächern, z. B. Flachdächern, oder Fassaden öffentlicher Gebäude.

Dach-/ Fassadenbegrünung an und/oder auf privat und gewerblich genutzten Immobilien/Gebäuden (Maßnahmen können über antragstellende Kommunen gefördert werden)

 Gefördert werden investive Maßnahmen zur Hitzeminderung in öffentlichen Räumen, wie z.B. auf Plätzen, Straßen und anderen von Fußgängern genutzten Stadträumen oder Flächen, die im Eigentum der Kommune sind.

 

  1. Klimaresiliente Schulen: „Coole“ Schulhöfe

Gefördert werden investive Maßnahmen auf Schulhöfen nordrhein-westfälischer Schulen, die zu einer Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels führen und somit zur Stärkung der Klimaresilienz beitragen können. Z.B.: Maßnahmen der Begrünung, Entsiegelung, Verschattung, Regenwasserversickerung und evtl. –speicherung etc.

Die beantragten Maßnahmen müssen einen Beitrag zur Klimaanpassung in Kommunen leisten. Bei der Antragstellung ist daher die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel darzustellen, der die beantragte Maßnahme begründet.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PTJ) unter:

https://www.ptj.de/projektfoerderung/sonderprogramm_klimaresilienz

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Rebecca Niemann (02461 690 274; r.niemann@fz-juelich.de) oder Frau Miriam Franken (02461 690 199; m.franken@fz-juelich.de).