Einladung zum 13. Erfahrungsaustausch der Bau- und Betriebshöfe in NRW

Unser persönliches Wiedersehen müssen wir erneut verschieben. Nicht aber einen Erfahrungsaustausch zu spannenden Zukunftsthemen!

Die Kommunal Agentur NRW lädt Sie ein, bei unserem 13. Erfahrungsaustausch Bau- und Betriebshöfe in NRW unter der Schirmherrschaft des Städte- und Gemeindebund NRW dabei zu sein.

Am 20. April 2021, Start 10:00 Uhr, findet ein ca. 2,5 stündiger Online-Erfahrungsaustausch statt zu dem ganz NRW – Rheinland und Westfalen –  herzlich willkommen ist! Begleiten Sie uns, wir haben interessante Themen:

Unter dem Titel „Stadtbildpflege der Zukunft“ bieten wir spannende Fragen in kurzen Vorträgen, u.a. zu Folgendem:

Mit dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ reagiert das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen auf die nötige Anpassung an klimatische Veränderungen: Sonderprogramm Klimaresilienz). Konkret geht es um investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen samt Planung und Installation. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten sich für Bauhöfe ergeben.

Gemeinsam mit Frau Ehlert, Städte- und Gemeindebund NRW, werden aktuelle Fragen zur Rechtsprechung diskutiert.

Wenn Sie Ihre Lösung für die Zukunft kurz vorstellen möchten – es ist noch Platz auf der Agenda und jeder Beitrag in Richtung Zukunft ist wichtig.

Ihre Anregungen und Fragen können Sie uns gerne im Vorfeld schicken (Kontakt: Melissa Eimer, Tel.: 0211 430 77 280, eimer@kommunalagentur.nrw).

Bitte melden Sie sich bis zum 14. April 2021 unter

veranstaltungen@KommunalAgenturNRW.de

zum kostenlosen Online-Erfahrungsaustausch via Zoom an. Sie benötigen einen PC mit Audiofunktion/Ton oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Nähere Informationen gehen Ihnen zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung zu. Alle Teilnehmer erhalten Zugang zu den Vorträgen des Erfahrungsaustausches und dem Protokoll.

Wir freuen uns auf einen regen Online-Erfahrungsaustausch!

Kreis Unna: Leitung des Sachgebietes Mobilität und Klimaschutz (w/m/d)

Zur Verstärkung unseres Teams ist beim Kreis Unna im Fachbereich Mobilität, Natur und Umwelt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

Leitung des Sachgebietes Mobilität und Klimaschutz (w/m/d)

zu besetzen.

EG 13 TVöD; A 13 LBesG, Vollzeit, unbefristet

Der Kreis Unna ist das geografische Herz Nordrhein-Westfalens. Er ist rund 540 km² groß – also so groß wie 76.000 Fußballfelder. Bei seinen knapp 400.000 Einwohnern gilt er wegen seiner Nähe zum Sauerland, Münsterland und der Soester Börde auf der einen Seite und dem Ruhrgebiet mit Dortmund als direktem Nachbarn auf der anderen Seite als attraktiver Lebensraum.

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Unser Angebot:

Die Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Konnten wir Ihr Interesse wecken und haben Sie Lust das Team des Kreises Unna zu verstärken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 26.02.2021.

Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab. Vielmehr würden wir uns darüber freuen, wenn Sie an unserem Online-Bewerbungsverfahren teilnehmen. Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach Datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.

Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Dezernenten, Herrn Holzbeck, unter Fon 02303 / 27-1200.

 

Billerbeck: Klimaschutzmanager gesucht (m/w/d)

Billerbeck ist eine liebenswerte Kleinstadt, unser „Zuhause im Münsterland“. Mit vielen familienfreundlichen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten, der idyllischen Lage, einem umfangreichen Kulturangebot und dem gemütlichen historischen Ortskern bietet Billerbeck eine hohe Lebensqualität.

Die Stadt Billerbeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Klimaschutzmanagerin / einen Klimaschutzmanager (m/w/d) in Vollzeit. Es handelt sich um eine zunächst auf 2 Jahre befristete Projektstelle. Eine Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses wäre ggf. möglich.

Ihre Aufgaben:

Was wir von Ihnen erwarten:

Ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium im Bereich Ingenieurwissenschaften, vorzugsweise im Bereich Energie, Gebäude, Umwelt oder vergleichbar mit mindestens einem Bachelor oder gleichwertigem Abschluss. Zusätzlich:

Billerbeck ist bunt und vielfältig. Die Stadtverwaltung will es auch werden. Wir freuen uns deshalb über Ihre Bewerbung, unabhängig von Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Behinderung, des Alters, Religion oder Weltanschauung und Lebensform. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 13. Februar 2021 erbeten an die

Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck, Markt 1, 48727 Billerbeck. Senden Sie Ihre Online-Bewerbung (ausschließlich als PDF in einem Dokument) alternativ an bewerbung@billerbeck.de.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Hubertus Messing (Tel. 02543/7310) und Herr Stefan Holthausen (Tel. 02543/7333) gern zur Verfügung. Mehr über die Stadt Billerbeck erfahren Sie unter: www.billerbeck.de.

Projekte zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gesucht

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben am 15. Januar 2021 den Förderaufruf des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ bekannt gegeben.

Städte und Gemeinden sind zur Einreichung beispielgebender Projekte aufgerufen, die öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten erhalten und entwickeln – und damit zu Klimaschutz und Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel beitragen.

Förderfähig sind sowohl investive wie auch investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität und Funktionsvielfalt von städtischen Grün- und Freiräumen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine hohe fachliche Qualität, ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder ein hohes Innovationspotenzial der Maßnahmen.

„Parks, Gärten und andere Grünanlagen sind den Folgen des Klimawandels ausgesetzt, beispielsweise sommerlicher Trockenheit. Gleichzeitig verringern sie im Sommer die Hitze in der Stadt und sorgen dafür, dass Wasser bei extremem Regen schnell versickert“, sagt der Leiter des BBSR, Dr. Markus Eltges. „Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass Grünräume sehr wichtig für gesunde, lebendige und lebenswerte Wohnorte sind. Ihre vielen Funktionen gilt es in den Projekten mitzudenken.“

Das Programm wird aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert. Bundesmittel stehen in den Jahren 2021 bis 2024 bereit. Kommunen sind aufgerufen, bis zum 15. März 2021 Projektvorschläge beim BBSR einzureichen. Alle Informationen zur Förderung und zum Bewerbungsverfahren können Interessierte online hier abrufen:

www.bbsr.bund.de/klima-raeume

KfW-Programme Smart Cities – Effiziente Gebäude – Online-Seminare
StGB NRW-Mitteilung vom 18.01.2021

Bis Mitte März können sich Kommunen als Smart City-Modellprojekt bewerben. Bis zum 30. Juni 2021 können noch Förderanträge zum KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gestellt werden. Danach sind Anträge über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ zu stellen. In Online-Seminaren gibt die KfW einen kompakten Überblick die verschiedenen KfW-Programme für Kommunen und die Neuerungen.

Weitere Infos finden Sie unter: www.smart-cities-made-in.de

Weitere Informationen können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.kfw.de/beg

Weitere Infos finden Sie unter: www.kfw.de

 

Az.: 20.2.6-004/001 Gr

Lüner Bürger sind gefragt! – Online-Mitmachaktion für Klimaschutzkonzept

Darüber ist sich die Stadtverwaltung einig: Bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes sollen alle Lünerinnen und Lüner mitreden. „An dem Prozess Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände zu beteiligen, ist für uns selbstverständlich und Voraussetzung für das Gelingen unserer gemeinsamen Klimaschutzbestrebungen“, erklärt Thomas Berger, Leiter der Abteilung Stadtplanung.

Lünen erstellt ein Klimaschutzkonzept und die Arbeit geht voran. Eine Kohlendioxidbilanz wurde vom Planungsbüro Gertec Ingenieurbüro GmbH erstellt und mögliche Einsparpotenziale identifiziert. Die Ergebnisse werden im Rahmen der ersten Sitzung des neu gegründeten Ausschusses für „Klima, Umwelt und Mobilität“ präsentiert. Lünens Klimaschutzmanagerin Sandra Osowski arbeitet parallel an der Beteiligung der Stadtgesellschaft. „Um den Klimaschutzprozess fachkundig zu begleiten, will die Stadt einen ‚Beirat Klimaschutz und Nachhaltigkeit‘ installieren, der beratende Funktion hat, in den auch die bürgerschaftlichen Initiativen eingebunden werden“, so Beigeordneter Arnold Reeker.

Auf dem Weg zum Konzept sollen aber nicht nur ausgesuchte Vertreter, sondern alle Lünerinnen und Lüner Gelegenheit haben, sich einzubringen. Vom 15.12.2020 bis zum 12.01.2020 können Sie unter www.luener-klima-ideen.de Ihre Vorschläge zu verschiedenen Themen des Klimaschutzes in den „Ideenfinder zum Klimaschutz“ eintragen. „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizient Bauen/Sanieren“, „Klimaanpassung“, „klimafreundliche Mobilität“, und „Lünen als Vorbild“ sind die Bereiche, zu denen Ihre Meinung gefragt ist. Hier haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit ihre Wünsche und Vorschläge zum Klimaschutzprozess in Lünen zu formulieren.

„Die Aktion  ‚Ideenkarte‘ ist Teil des Klimaschutzprozesses der Stadt Lünen. Die Ergebnisse sollen in den Ideenpool zum Klimaschutzprozess einfließen. Die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen ist uns ein wichtiges Anliegen“, so Klimaschutzmanagerin Sandra Osowski.

Quelle Bild und Text: Stadt Lünen

Start der Beteiligung für das integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Werne am 13. Januar 2021

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Werne ab 2021

Wir laden Sie herzlich ein – Auftaktveranstaltung zum Klimaschutzkonzept am Mittwoch, 13. Januar 2021!

Im gemeinsamen Dialog möchten wir bei dieser Online-Veranstaltung ihre Anregungen, Vorstellungen und Anliegen für das Konzept und seine verschiedenen Handlungsfelder erfassen. Dabei werden Sie auch Gelegenheit haben, Ihre ganz individuellen Ideen und Wünsche im Rahmen einer kurzen Umfrage einzubringen.

Wichtiger Hinweis: Zur Teilnahme an der Umfrage benötigen Sie ein Smartphone.

Download:  Einladung zur Auftaktveranstaltung (PDF)

Stadt Krefeld: Kli­ma­schutz­ma­na­ger/in Schwer­punkt Kli­ma­wan­del/Kli­ma­fol­gen­an­pas­sung

Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 3500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt. Wir legen Wert auf einen fairen, offenen Umgang und verstehen uns als moderne Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger. Unseren Beschäftigten bieten wir flexible Arbeitszeitmodelle, eine betriebliche Zusatzversorgung und weitere Vergünstigungen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.04.2021 befristet für 36 Monate für den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz einen/eine

Klimaschutzmanager/in (m/w/d) für den Schwerpunkt Klimawandel/Klimafolgenanpassung 

in Vollzeit.

Eine Besetzung der Vollzeitstelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenerledigung in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.

Als Anschlussvorhaben ist die Stelle auf 36 Monate festgelegt. Da diese mit 100 % Bundesmitteln gefördert wird, erfolgt die Einstellung vorbehaltlich der abschließenden Förderzusage des Bundes voraussichtlich zum 01.04.2021 und befristet für 36 Monate. Eine befristete Verlängerung um 2 Jahre sowie eine anschließende Fortführung wird in Aussicht gestellt.

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet.

Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderte Klimaschutzkonzept für die Stadt Krefeld „KrefeldKlima 2030“ beschlossen. Zur Koordination und Begleitung des Umsetzungsprozesses wird nun die Stabsstelle Klimaschutzmanagement eingerichtet.

 

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

 

Sie entsprechen dem Anforderungsprofil, wenn Sie über

verfügen.

Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn Sie

mitbringen.

Die Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird vorausgesetzt.

Daneben sind die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich und die hiermit verbundene Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privatwagens als anerkanntes privateigenes Kraftfahrzeug wünschenswert.

Die Stadt Krefeld legt besonderen Wert auf die individuelle Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Rahmen der kontinuierlichen Personalförderung und
-qualifizierung werden daher seit vielen Jahren bedarfsorientierte und passgenaue Personalentwicklungskonzepte sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.

Für fachliche Fragen steht Ihnen im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz Frau Irina Blaszczyk (Telefon 02151/86-2470) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Herr Werner Kondermann (St. Töniser Straße 60, Zimmer 0.31, Telefon 02151/86-1319).

Informationen über die Stadt Krefeld finden Sie im Internet unter www.krefeld.de.

Die Stadtverwaltung Krefeld ist im Sinne der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern bestrebt, den Anteil von Frauen am Personal in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor­zugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht und werden bei Erfüllung des Anforderungsprofils entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorrangig in das Auswahlverfahren einbezogen.

In der Stadtverwaltung Krefeld gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Im Zuge der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung freut sich die Stadt Krefeld über Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten.

Ihre Bewerbung, die möglichst aussagekräftig sein sollte, richten Sie unter Angabe der Kennziffer E – 382/20/39 spätestens bis zum 22. Januar 2021 (Eingang bei der Stadt Krefeld) an die E-Mail-Adresse: bewerbungen@krefeld.de oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Verwaltungssteuerung und -service, 47792 Krefeld

 

Hinweise zum Datenschutz:

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Datenschutzhinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.krefeld.de/de/verwaltungssteuerung/datenschutzhinweise-fuer-bewerberinnen-und-bewerber/. Die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz bei der Stadt Krefeld finden Sie unter https://www.krefeld.de/de/serviceportal/datenschutz/.

Stadtradeln 2020: Die Gewinner stehen fest

Insgesamt 545.988Teilnehmer*innen aus 1.482 Kommunen schwangen sich für die internationale Klima-Bündnis-Kampagne „Stadtradeln“ auf den Fahrradsattel und stellten damit neue Rekorde auf. Zwischen Mai und Oktober legten sie über 115 Millionen Kilometer zurück und vermieden damit knapp 17.000 Tonnen CO2 im Vergleich zur Autofahrt.

Als der ÖPNV aufgrund der Corona-Krise unattraktiv wurde und die individuelle Mobilität an Bedeutung gewann, erfreute sich vor allem das Fahrrad gesteigerter Beliebtheit. Viele Menschen haben im Zuge der Pandemie ihren Alltag neu strukturieren müssen und dabei das Fahrrad für sich entdeckt. „Nicht nur beim Stadtradeln konnten wir in diesem Jahr einen starken Zuwachs an Teilnehmenden beobachten, auch Kommunen berichten uns von einem signifikant gestiegenen Radverkehrsanteil“, sagt André Muno vom Klima-Bündnis.

Muno hofft, dass die neue Fahrradbegeisterung auch über die Pandemie hinaus anhält. Einige Städte haben bereits mit innovativen und pragmatischen Ansätzen wie Pop-Up-Radwegen auf das veränderte Verkehrsverhalten ihrer Bürger*innen reagiert. „Ich wünsche mir, dass diese lösungsorientierte Herangehensweise auch weiterhin an den Tag gelegt wird. Denn ein nachhaltiger Zuwachs des Radverkehrsanteils lässt sich nur mit einer gut ausgebauten Radinfrastruktur sichern“, sagt Muno. Die erfolgreichsten Kommunen der Stadtradeln-Kampagne werden am 1. Februar 2021 vom Klima-Bündnis prämiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Preisverleihung online stattfinden.

Hier finden Sie die Ergebnisse und Gewinner der Stadtradeln-Kampagne 2020.

Quelle: AGFS-NRW.de

Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Minister Pinkwart: Wir setzen2 uns ehrgeizigere Klimaziele und wollen bis 2050 in Nordrhein-Westfalen treibhausgasneutral wirtschaften

Umweltministerin Heinen-Esser: Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge

Die Landesregierung setzt sich neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg. Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft das bestehende Ziel für 2050 deutlich: Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Zudem wurde im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt.

Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt. Die vergangenen Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden.

„Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille“, erklärten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Montag in einer Pressekonferenz. „Wir müssen einerseits runter mit den Treibhausgasen, andererseits den Aufwand zur Anpassung erhöhen.“ Der Klimawandel sei die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Wenn wir dem Klimawandel nicht gemeinschaftlich die Stirn böten, seien die Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gravierend. Zurückdrehen könne man den bereits ablaufenden Klimawandel nicht mehr, nun komme es auch darauf an, seine Folgen beherrschbar zu gestalten. Die Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zu dem vor fünf Jahren, am 12. Dezember 2015, verabschiedeten Pariser Klimaübereinkommen.

Novelliertes Klimaschutzgesetz: Treibhausgasneutralität bis 2050

Mit dem heute beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.

Minister Pinkwart: „Der Klimaschutz erreicht eine neue Dimension: Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist aufgrund der immer stärkeren Dynamik in der Klimapolitik längst überholt. Das für 2020 festgelegte Treibhausgas-Minderungsziel von 25 Prozent haben wir weit übertroffen; 2019 betrug der Rückgang bereits 38 Prozent und fiel damit doppelt so stark aus wie in Baden-Württemberg. Ich bin daher sehr zufrieden über die große Zustimmung zum heute vorgelegten verschärften Gesetzentwurf. Die Landesregierung versammelt sich damit einhellig hinter den Zielen, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort Europas weiterzuentwickeln und unseren Teil zur Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen.“

Bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Landeskabinett heute den Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir neben dem Klimaschutz auch der Anpassung an den Klimawandel eine ebenso große Bedeutung beimessen. Ziel ist es, unsere Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren. Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz soll zur Leitschnur werden, uns in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir sind. Klimamodelle projizieren bei einem ungebremsten Treibhausgasausstoß für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge. Die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz – das heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels – sind unabdingbar für unser Land. Ein eigenständiges Gesetz schafft hierfür die entscheidende Basis“, so Heinen-Esser.

Neues Klimaschutzaudit

Um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können, führt die Landesregierung zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite, können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden. Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab.

Flankierend zur heute verabschiedeten Gesetzesnovelle legte Minister Pinkwart dem Landtag heute einen Klimaschutzbericht vor. Seit 2017 hat die Landesregierung die Ausgaben für den Klimaschutz versiebenfacht; zuletzt wurden im Zuge der Coronahilfen die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen – allen voran das erfolgreiche Förderprogramm progres.nrw – nochmals aufgestockt. Der Bericht erläutert die strategischen Ansätze beim Klimaschutz und gibt einen Überblick über die Förderinstrumente und Maßnahmen.
Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen  

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt das Land unter Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen Behörden und Ämter bei politischen und planerischen Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz berücksichtigen.

Eine besondere Bedeutung erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen: Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume, Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld, verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft, fördern Biodiversität, dienen der Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität der Städte.

Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen

Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis 1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße Tage zugenommen. Das Grundwasser ist heute fast ein Grad wärmer als vor 30 Jahren.

Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9 Millionen Menschen, was 38 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis 2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen entsprechen wird.

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