Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Minister Pinkwart: Wir setzen2 uns ehrgeizigere Klimaziele und wollen bis 2050 in Nordrhein-Westfalen treibhausgasneutral wirtschaften

Umweltministerin Heinen-Esser: Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge

Die Landesregierung setzt sich neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg. Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft das bestehende Ziel für 2050 deutlich: Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Zudem wurde im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt.

Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt. Die vergangenen Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden.

„Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille“, erklärten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Montag in einer Pressekonferenz. „Wir müssen einerseits runter mit den Treibhausgasen, andererseits den Aufwand zur Anpassung erhöhen.“ Der Klimawandel sei die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Wenn wir dem Klimawandel nicht gemeinschaftlich die Stirn böten, seien die Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gravierend. Zurückdrehen könne man den bereits ablaufenden Klimawandel nicht mehr, nun komme es auch darauf an, seine Folgen beherrschbar zu gestalten. Die Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zu dem vor fünf Jahren, am 12. Dezember 2015, verabschiedeten Pariser Klimaübereinkommen.

Novelliertes Klimaschutzgesetz: Treibhausgasneutralität bis 2050

Mit dem heute beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.

Minister Pinkwart: „Der Klimaschutz erreicht eine neue Dimension: Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist aufgrund der immer stärkeren Dynamik in der Klimapolitik längst überholt. Das für 2020 festgelegte Treibhausgas-Minderungsziel von 25 Prozent haben wir weit übertroffen; 2019 betrug der Rückgang bereits 38 Prozent und fiel damit doppelt so stark aus wie in Baden-Württemberg. Ich bin daher sehr zufrieden über die große Zustimmung zum heute vorgelegten verschärften Gesetzentwurf. Die Landesregierung versammelt sich damit einhellig hinter den Zielen, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort Europas weiterzuentwickeln und unseren Teil zur Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen.“

Bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Landeskabinett heute den Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir neben dem Klimaschutz auch der Anpassung an den Klimawandel eine ebenso große Bedeutung beimessen. Ziel ist es, unsere Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren. Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz soll zur Leitschnur werden, uns in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir sind. Klimamodelle projizieren bei einem ungebremsten Treibhausgasausstoß für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge. Die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz – das heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels – sind unabdingbar für unser Land. Ein eigenständiges Gesetz schafft hierfür die entscheidende Basis“, so Heinen-Esser.

Neues Klimaschutzaudit

Um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können, führt die Landesregierung zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite, können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden. Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab.

Flankierend zur heute verabschiedeten Gesetzesnovelle legte Minister Pinkwart dem Landtag heute einen Klimaschutzbericht vor. Seit 2017 hat die Landesregierung die Ausgaben für den Klimaschutz versiebenfacht; zuletzt wurden im Zuge der Coronahilfen die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen – allen voran das erfolgreiche Förderprogramm progres.nrw – nochmals aufgestockt. Der Bericht erläutert die strategischen Ansätze beim Klimaschutz und gibt einen Überblick über die Förderinstrumente und Maßnahmen.
Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen  

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt das Land unter Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen Behörden und Ämter bei politischen und planerischen Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz berücksichtigen.

Eine besondere Bedeutung erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen: Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume, Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld, verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft, fördern Biodiversität, dienen der Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität der Städte.

Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen

Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis 1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße Tage zugenommen. Das Grundwasser ist heute fast ein Grad wärmer als vor 30 Jahren.

Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9 Millionen Menschen, was 38 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis 2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen entsprechen wird.

Weitere Informationen
NKI Förderung: Neue Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

Die Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Erstmals fördert das Bundesumweltministerium auch Kleinanlagen, die in Dorfläden für nachhaltigen Klimaschutz sorgen.

Ab dem 1. Dezember 2020 können Unternehmen, Kommunen und Organisationen zur novellierten Kälte-Klima-Richtlinie eine Förderung beantragen. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Die Richtlinie wurde jetzt erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.

Bei den stationären Anlagen ist die Förderung wie bisher modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Erstmals werden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels auch kleine Anlagen, wie zum Beispiel in Dorfläden, gefördert. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine entsprechende Pauschale in Anspruch nehmen.

Von der Förderung können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen profitieren. Die Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (extern) ab sofort entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit dem bereitgestellten Förderrechner (extern) unverbindlich abgeschätzt werden.

Weitere Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie finden Sie hier (extern) sowie auf der BAFA-Webseite (extern).

Quelle: SKKK

Zehn klimaaktive Kommunen ausgezeichnet

Kommunen tragen wirkungsvoll zum Klimaschutz bei und passen sich erfolgreich an die Folgen des Klimawandels an. Wie unterschiedlich die Wege und Maßnahmen dorthin sind, zeigen die diesjährigen Preisträger des bundesweiten Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune“ von Bundesumweltministerium und Deutschem Institut für Urbanistik (Difu). Die persönliche Übergabe der Auszeichnung – wie sonst üblich im Rahmen der Kommunalen Klimakonferenz – war pandemiebedingt in diesem Jahr leider nicht möglich. Daher gratulierten die Veranstalter umso herzlicher auf virtuellem Wege unter www.klimaschutz.de/klimakonferenz2020 in einem Film. Kooperationspartner des Wettbewerbs sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag.

Die zehn Gewinner erhalten jeweils 25.000 Euro Preisgeld, das wieder in Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel zu investieren ist.

Die gleichrangigen Gewinner sind:

Kategorie 1 Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune

Stadt Aalen (Baden-Württemberg):

Kategorie 2 Klimaanpassung in der Kommune

Kategorie 3 Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen

Sonderpreis Kommune und Jugend gemeinsam klimaaktiv

Infos und Kurzfilme über die Gewinnerprojekte unter:

www.klimaschutz.de/wettbewerb2020

StGB NRW-Mitteilung vom 16.12.2020  – Az.: 23.1.4-002/002 gr

Klimaschutzmanager*in (m/w/d) für die Stadt Lügde gesucht!

Die Osterräderstadt Lügde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Klimaschutzmanager*in (m/w/d).

Die Stadt Lügde ist bestrebt, dass Erreichen der nationalen Klimaschutzziele durch eigenständige Maßnahmen zu unterstützen. Auf der Grundlage des „Masterplan 100% Klimaschutz im Kreis Lippe“ sollen bereits begonnene Klimaschutzaktivitäten auf städtischer Ebene fortgeführt und weiter vorangetrieben bzw. entwickelt werden. Hierfür beabsichtigt die Stadt Lügde die Stelle für ein Klimaschutzmanagement zu schaffen.

Ihre Aufgabenbereiche umfassen:

Wir erwarten von Ihnen:

Wir bieten Ihnen:

Die Stadt Lügde fördert die Gleichstellung von Frau und Mann und spricht daher gezielt Frauen an und fordert sie zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die Osterräderstadt Lügde bietet zudem Nachwuchskräften eine Chance. Diese werden deshalb mit dieser Ausschreibung ebenfalls gezielt angesprochen und sollen zu einer Bewerbung motiviert werden.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Günnewich – Tel. 05281 770861 – und für arbeitsvertragliche Auskünfte Frau Danzinger – Tel. 05281 770819 – zur Verfügung.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15.01.2021 an die Stadt Lügde, Frau Danzinger – persönlich -, Am Markt 1, 32676 Lügde oder per E-Mail an p.danzinger@luegde.de ein. Ihre Bewerbung per E-Mail bitte ich nur als zusammenhängende PDF-Datei zu übermitteln.

9.12.2020

Quelle: Stadt Lügde

Klimaschutzziele doch erreichbar: Windpark hat letzte Hürde genommen

Neue Berechnungsmethode für Abstand zur Flugsicherung ermöglicht Bau von Windkraftanlagen in Ascheberg

Der Besuch von Bürgermeister Dr. Bert Risthaus im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin vor einem Jahr trägt Früchte. Nun hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf Basis einer neuen Messmethode festgestellt, dass die in der Bauernschaft Forsthövel in Ascheberg geplanten Windkraftanlagen nur geringe Störungen für das UKW-Drehfunkfeuer in Albersloh verursachen werden. Somit kann der Bürgerwindpark doch noch realisiert werden. Dazu müssen jedoch der Antrag aktualisiert und die Artenschutzgutachten erneuert werden. Die spätere Realisierung des Windparks hat den Vorteil, dass neuere, leistungsfähigere Anlagen errichtet werden können. Die geplanten Windkraftanlagen werden voraussichtlich etwa 48 Mio. kWh im Jahr produzieren. Dies entspricht dem kompletten Stromverbrauch der Gemeinde Ascheberg, wie sich aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des e&u Energiebüros für Ascheberg vom 06.03.2013 nachlesen lässt. „Ich freue mich sehr, dass die Klimaschutzziele in Ascheberg damit doch noch erreicht werden können“, erklärt Bürgermeister Dr. Bert Risthaus.

Quelle: Gemeinde Ascheberg

»Morgenstadt-Initiative« – Umfrage zur Coronapandemie in den Städten und Gemeinden

In der »Morgenstadt-Initiative« entwickelt die Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Kommunen die Lösungen für die Stadt der Zukunft.

Städte sind die Zukunft der Menschheit. Weltweit lebt bereits heute mehr als die Hälfte der Menschen in Städten; in Deutschland sind es sogar 70 Prozent. Sie alle suchen Sicherheit und Wohlstand, Bildung und Vernetzung und den urbanen Lebensstil, kurz: Lebensqualität. Auf begrenztem Raum wollen immer mehr Menschen die Chancen auf ein gutes Leben wahrnehmen. Dabei muss soziale Spaltung vermieden und ein nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen erreicht werden. Somit sind alle Bereiche von Abfall über Energie, Governance, Mobilität bis hin zur Wasserversorgung relevant beim Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung hin zu einer smarten Stadt der Zukunft.

Vernetzte Technologien, neue Geschäftsmodelle, flexible Prozesse und eine sozio-ökologische Integration sind die Pfeiler für nachhaltige, intelligente und lebenswerte Städte.

 

Warum NOCH eine Umfrage zur Corona-Pandemie?

Viel ist bereits darüber geschrieben worden, wie sich die Pandemie in den kommenden Jahren auf die Entwicklung unserer Städte und Kommunen auswirken wird. Häufig basieren diese Voraussagen jedoch eher auf vagen Vermutungen, denn auf Fakten. Deshalb möchte die Morgenstadt Initiative mit Ihrer Hilfe eine empirisch fundierte Analyse der aktuellen Situation von Kommunen in Deutschland liefern. Je mehr Kommunen teilnehmen, desto aussagekräftiger ist die Analyse. Jede einzelne Teilnahme ist deshalb wichtig.

 

Eine systematische Beurteilung der Lage in den Kommunen

Die anonyme Umfrage ermöglicht einen umfassenden Überblick, wie sich die Corona-Pandemie auf den Verwaltungsalltag und die kommunale Entwicklung auswirkt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Morgenstadt Initiative ausgewertet. Sie sollen einen Überblick über die aktuelle Situation und Bedarfe geben und somit Impulse für politischen Entscheidungsträger geben. Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie uns und haben die Möglichkeit, ihre kommunale Perspektive sichtbar zu machen.

 

Das individuelle Profil Ihrer Kommune

Bei einer vollumfänglichen Teilnahme ihrer Kommune profitieren Sie von einer individualisierten Auswertung der Ergebnisse durch unser wissenschaftliches Team.

Wichtige Anmerkung: Dieses optionale Angebot ist kostenlos und wird nur Ihnen exklusiv zur Verfügung gestellt. Es wird keine Rangliste oder ein Vergleich mit anderen Städten erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Hendrik.Frieling@iao.fraunhofer.de

 

Wie können Sie beitragen?

  1. Beteiligen Sie sich an der Umfrage

Der Fragebogen besteht aus zwei Teilen.

Das macht den Aufwand für Sie überschaubar und ermöglicht es den Wissenschaftler*innen der Morgenstadt Initiative, einen umfassenden Überblick zu erhalten.

Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 20 Minuten.

  1. Leiten Sie den Fragebogen an Kollegen aus anderen Ressorts weiter

Um sicher zu stellen, dass Informationen aus sämtlichen Bereichen kommunalen Bereichen ausgewertet werden können, möchten wir Sie außerdem bitten, den Fragebogen an jeweils einen Fachexperten aus Ihrer Kommune in den folgenden Schwerpunktbereichen weiterzuleiten:

Alle Städte, die sämtliche Schwerpunktbereiche unserer Umfrage ausfüllen, erhalten eine individualisierte Analyse bezüglich ihrer größten Herausforderungen und Potentiale in Bezug auf die Gesamtauswertung.

Link zur Umfrage (extern)

Unsere Forschungsziele

Im Rahmen des »Morgenstadt Netzwerks« arbeiten Forschung, Industrie und Kommunen gemeinsam daran Entwicklungspotenziale und Lösungsstrategien in städtischen Systemen aufzuzeigen und zu erschließen, aber auch bevorstehende Technologiesprünge und disruptive Entwicklungen für die Stadt von morgen zu identifizieren und neue Produktsysteme und Geschäftsmodelle dafür zu konzipieren.

Innovative und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen der Morgenstadt Partner werden in ganzheitliche Stadtentwicklungsprojekte integriert. Dabei haben die beteiligten Kommunen die Chance Pilotprojekte zur Demonstration neuer Wirkzusammenhänge durchzuführen und dabei werden sie durch unsere Forscher

 

 

Düsseldorf sucht Klimaschutzmanager*in mit dem Schwerpunkt Mobilität

Anforderungen:

Bachelor of Engineering oder Science mit dem Schwerpunkt Verkehrswesen, Verkehrswirtschaftsingenieurswesen, Verkehrssysteme oder vergleichbaren Fachrichtungen als Klimaschutzmanager*in

(EG 12 TVöD)

für das Amt für Verkehrsmanagement, Abteilung Strategische Mobilitätsplanung

„Mach’s! Für Dich und Düsseldorf“ lautet das Motto der aktuellen Klimaschutz-Kampagne der Stadt. Bis zum Jahr 2050 möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf klimaneutral sein. Das Ziel soll durch die Umsetzung zahlreicher Projekte aus dem vom Rat beschlossen Klimaschutzkonzept Düsseldorf 2025 erreicht werden. Das Handlungsprogramm zum Klimaschutzkonzept ist auf der städtischen Homepage einzusehen.

Stellenprofil

Voraussetzungen

Bewerbungsfrist und Kontakt

Richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 17.12.2020 an die

Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtverwaltung, Amt 10/624
Kennziffer66/07/07/20/01, 40200 Düsseldorf

personalwirtschaft@duesseldorf.de

E-Mail-Bewerbungen können auf eigenes Risiko als PDF-Datei übersandt werden.*

Ansprechpartnerin:

Anja Grebe,
Telefon (0211) 89-95846,
Moskauer Straße 27, Zimmer 5.12.

*Hinweis zum Datenschutz: Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2022 im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Stadtverwaltung Düsseldorf verfolgt offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Quelle: Ausschreibung der Stadt Düsseldorf

Die „Sprechstunde Klimaschutz als neues Angebot der PlattformKlima.NRW

Die PlattformKlima.NRW unterstützt seit mehr als zehn Jahren im Landesauftrag die Kommunen in NRW rund um den kommunalen Klimaschutz. Jetzt informiert ein neuer Internetauftritt PlattformKlima.NRW über die erweiterten Angebote für die nordrhein-westfälischen Kommunen.

Zentraler Bestandteil ist weiterhin der KlimaBlog, der Pressemitteilungen, Stellengesuche, Fördermittelangebote und Veranstaltungshinweise von und für die NRW-Kommunen präsentiert.

Unsere bewährten Erfahrungsaustausche und Workshops rund um die Klimaschutzförderungen des BMU für alle kommunalen Klimafachleute bieten wir Ihnen derzeit in neuen Formaten an. Dabei soll der wichtige NRW-weite, fachliche Austausch weiterhin intensiv unterstützt werden.

Digitaler Arbeitskreis zur Klimakonzepterstellung

Mit der neuen, veränderten BMU-Förderung für Klimaschutzbeauftragte von 2019 haben mittlerweile mehr als ein Dutzend neue Klimaschutzmanager und Klimaschutzmanagerinnen in Städten, Gemeinden und Kreisen ihre Arbeit aufgenommen, erstmalig ein angepasstes Klimakonzept zu erstellen. Für diese Kommunen gibt es einen (digitalen) Arbeitskreis, der sich regelmäßig austauscht.

Interessierte Kommunen wenden sich bitte an Simon Knur: knur@kommunalagentur.nrw

 

Neue Formate für den fachlichen Austausch

Am 02. und 16. Dezember sowie am 03. und 17. Dezember laden wir erstmalig per Zoom zur „Sprechstunde Klimaschutz“ ein. Dieses jeweils einstündige Angebot richtet sich an interessierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kommunen, die den fachlichen Austausch suchen, der aufgrund der fehlenden Präsenzveranstaltungen zurzeit nicht wie gewohnt stattfinden kann.

Sprechstunde Klimaschutz – 1,5 Jahre Klimanotstand in den nordrhein-westfälischen Kommunen – Wie sind die bisherigen Erfahrungen?

 

 

Sprechstunde Klimaschutz – Klimakonzept und Klimaschutzmanagement – Was kommt konzeptionell nach der Förderung?

 

Wir möchten Interessierte aus den Verwaltungen einladen, Ihre Erfahrungen mit anderen Kommunen zu teilen. Bei großem Interesse können wir uns vorstellen, dieses Format mit weiteren Themen und Terminen in 2021 auszubauen.

Damit unsere Gesprächsgruppen der Sprechstunde nicht zu groß werden, limitieren wir die Anzahl der Teilnehmenden auf ca. 10 Personen, um allen die Möglichkeit für Nachfragen und zur aktiven Beteiligung zu geben.

Weitere Themenvorschläge sind willkommen. Spezielle Themenvorschläge, inhaltliche Nachfragen und Ideen senden Sie bitte an Simon Knur: knur@kommunalagentur.nrw

Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Ihnen!

 

 

Klimaschutz durch Radverkehr: Weitere 1,332 Mio. Euro Fördermittel für die Radmobilität in Bad Honnef

Ein frischer finanzieller Rückenwind für die Radfahrenden in Bad Honnef kommt jetzt aus Richtung des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Rund 1,332 Mio. Euro fließen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative aus dem Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ in den Bau von Fahrradinfrastruktur. „Zusammen mit dem Radverkehrskonzept und der „Radwende“-Förderbewilligung vom Juni dieses Jahres hat Bad Honnef jetzt eine solide Basis, um in einen intensiven Planungsdialog mit der Öffentlichkeit einzusteigen und konkrete Vorhaben mit Investitionen zu realisieren“, so Bürgermeister Otto Neuhoff.

Der Förderantrag setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen „Wie bei einer Fahrradschaltung mit ihren verschiedenen Gängen gibt es verschieden große Maßnahmen, die in Summe das Alltagsradfahren bequemer und sicherer machen sollen“ , erläuterte Fabiano Pinto, Leiter der Geschäftsbereichs Städtebau und verantwortlich für das Antragsverfahren.

Der Antrag entstand in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsförderin Johanna Högner und mit Unterstützung der BERNARD Gruppe ZT GmbH, die – noch als brenner BERNARD ingenieure – das Radverkehrskonzept erarbeitet haben. „Fahrradfahren ist nicht nur ein Mobilitätsthema, es hat auch  Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und kann beispielsweise für die Attraktivität der Innenstadt ein wichtiger Standortfaktor sein“, beschreibt Johanna Högner den interdisziplinären Ansatz und verweist beispielhaft auf den radgestützten Lieferdienst des Kiezkaufhauses oder die geplanten Kommunikationsaktionen der „Radwende“-Fördermaßnahmen.

Gemäß den Förderrichtlinien konnte die Stadt Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von 1,777 Mio. Euro zur Förderung einreichen. Bei einer Förderquote von 75 Prozent ergibt das eine Fördersumme von 1,332 Mio. Euro, der kommunale Eigenanteil liegt bei rund 444.000 Euro. Das Antragsverfahren wurde vom Projektträger Jülich betreut und war mehrstufig. Bis Ende Oktober 2019 musste eine erste Antragsskizze eingereicht werden. Ende März 2020 erhielt Bad Honnef nach Prüfung der Konzeptidee die Freigabe zur Antragsstellung. Nach einem intensiven Arbeitsprozess konnte der Antrag bis Mitte Juni entwickelt und fristgerecht eingereicht werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis Ende 2023 vorgesehen.

Nach den Standards des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ haben die geförderten investiven regionalen Modellprojekte „Vorbildcharakter für eine klimafreundliche Mobilität. Sie führen durch die Umsetzung integrierter Maßnahmenbündel zur Stärkung des Radverkehrs, beeinflussen die individuelle Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, informieren, klären auf und sensibilisieren zugunsten des Radverkehrs als klimafreundliche Mobilitätsalternative“. Zu den Maßnahmen heißt es weiter: „Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.“ Als Kennziffer für die Förderung gilt, dass je eingesparter Tonne CO2 maximal  200 Euro Fördergelder eingesetzt werden dürfen. Mit einer Fördermitteleffizienz von ca. 140 Euro je Tonne CO2-Ersparnis hält das Bad Honnefer Förderpaket diese Vorgabe eindeutig ein.

Bad Honnef, 20.11.2020

Text:  Geschäftsbereichsleiter Städtebau Fabiano Pinto

Präsentation des Radförderprogramms: 201120 RAD Honnef Präsentation 01FP Pressefassung LRes

 

 

Quelle: Stadt Bad Honnef

Fahrradverleihsystem Siegburg – Investition in die Zukunft

Leihräder als Glied in der Kette zur autofreien Mobilität

Siegburg. „Wir sind gemeinsam auf einem guten Weg!“ Mit „gemeinsam“ meint RSVG-Geschäftsführer Volker Otto die Städte Siegburg, Hennef, St. Augustin, Niederkassel und Troisdorf, den Rhein-Sieg-Kreis, das Leipziger Unternehmen Nextbike sowie die Rhein-Sieg-Verkehrsbetriebe (RSVG). Der Grund: Gestern wurde das Fahrradverleihsystem „RSVG-Bike“ in Betrieb genommen. An acht über das Stadtgebiet verteilten Stationen, „meist im Anschluss an Bushaltestellen“, wie Rudolf Bergen vom städtischen Mobilitätsmanagement erläutert, stehen insgesamt 51 Leihfahrräder zur Verfügung. Sie bilden das bislang fehlende Glied in der Kette zur autofreien Mobilität, verbinden die Haustür mit der Bushaltestelle, den Bahnhof mit dem Arbeitsplatz. „Wir möchten Staus reduzieren“, erläutert Julia Oberdörster, Klimaschutzbeauftragte der Stadt. „Gerade auf kurzen Strecken ist das umweltfreundliche Fahrrad dem Auto überlegen.“

Bürgermeister Franz Huhn sieht die Planung weiterhin in der Pflicht, Radfahrern mehr Platz im Straßenverkehr einzuräumen, Fahrradschnellwege zu schaffen. Denn, so zeigt er sich überzeugt, „es ist eine ganz wesentliche Aufgabe der nahen Zukunft, Alternativen zu den herkömmlichen Fortbewegungsmitteln zu finden, wenn wir die vereinbarten Kohlendioxideinsparungen zur Rettung des Klimas erreichen möchten“. Dem stimmt Petra Gloge aus dem Fachbereich Verkehr und Mobilität in der Kreisverwaltung zu, sieht die „RSVG-Bikes“ als „Investition in die Zukunft.“ Ein ganz herzliches Dankeschön richtet sie „an die Verantwortlichen der Stadt Siegburg, die das Projekt“, das, wie sie hofft, im nächsten Jahr auf den gesamten östlichen Rhein-Sieg-Kreis ausgeweitet werden kann, „mit Druck vorangetrieben haben“.

Silke Göldner, Leiterin der Tourist Information und Wirtschaftsförderung der Stadt Siegburg, hebt die Bedeutung der Räder sowohl für Besucher wie auch Unternehmen hervor. „Egal, ob Besuch der Klosterkirche Seligenthal oder der Geschäftstermin im Gewerbegebiet Am Turm – beides ist nun problemlos umweltfreundlich möglich.“

Nextbike bietet seit fünf Jahren Leihfahrräder im Rheinland an. „Eine Erfolgsgeschichte“, wie Regionalleiter Nils Möller findet. In diesem halben Dezennium verzeichnete das Unternehmen beispielsweise fünf Millionen Ausleihen allein in Köln. Da die Räder in Kooperation mit örtlichen Partnern auch in anderen Städten und Kreisen angeboten werden, konnte sich ein nahezu flächendeckendes System entwickeln. Die im Rheinisch-Bergischen Kreis gesammelten Erfahrungen zeigen, dass dieses „nicht nur in den großen Städten, sondern auch in den ländlicher geprägten Regionen im Einzugsbereich der Ballungsgebiete gut funktioniert“. Zwei Mitarbeiter kümmern sich um die räumliche Aufteilung, Pflege und Reparatur der Räder.

Wie das Leihrad-Angebot funktioniert, erfahren Sie über die Links.

Quelle: Stadt Siegburg