Start der Beteiligung für das integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Werne am 13. Januar 2021
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Werne ab 2021
Wir laden Sie herzlich ein – Auftaktveranstaltung zum Klimaschutzkonzept am Mittwoch, 13. Januar 2021!
Im gemeinsamen Dialog möchten wir bei dieser Online-Veranstaltung ihre Anregungen, Vorstellungen und Anliegen für das Konzept und seine verschiedenen Handlungsfelder erfassen. Dabei werden Sie auch Gelegenheit haben, Ihre ganz individuellen Ideen und Wünsche im Rahmen einer kurzen Umfrage einzubringen.
Wichtiger Hinweis: Zur Teilnahme an der Umfrage benötigen Sie ein Smartphone.
Download: Einladung zur Auftaktveranstaltung (PDF)
Stadt Krefeld: Klimaschutzmanager/in Schwerpunkt Klimawandel/Klimafolgenanpassung
Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 3500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt. Wir legen Wert auf einen fairen, offenen Umgang und verstehen uns als moderne Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger. Unseren Beschäftigten bieten wir flexible Arbeitszeitmodelle, eine betriebliche Zusatzversorgung und weitere Vergünstigungen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.04.2021 befristet für 36 Monate für den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz einen/eine
Klimaschutzmanager/in (m/w/d) für den Schwerpunkt Klimawandel/Klimafolgenanpassung
in Vollzeit.
Eine Besetzung der Vollzeitstelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich, sofern die Aufgabenerledigung in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.
Als Anschlussvorhaben ist die Stelle auf 36 Monate festgelegt. Da diese mit 100 % Bundesmitteln gefördert wird, erfolgt die Einstellung vorbehaltlich der abschließenden Förderzusage des Bundes voraussichtlich zum 01.04.2021 und befristet für 36 Monate. Eine befristete Verlängerung um 2 Jahre sowie eine anschließende Fortführung wird in Aussicht gestellt.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bewertet.
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderte Klimaschutzkonzept für die Stadt Krefeld „KrefeldKlima 2030“ beschlossen. Zur Koordination und Begleitung des Umsetzungsprozesses wird nun die Stabsstelle Klimaschutzmanagement eingerichtet.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Maßnahmenumsetzung mit dem Schwerpunkt des Handlungsfeldes „Klimaanpassung“
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungsplanung und –durchführung (einschl. von Aktionen und Kampagnen)
- Fördermittelbeschaffung einschl. Abrechnung, Ausschreibung und Vergabe
- Beratung zu Klimaschutz/Klimawandel/Klimafolgenanpassung privater, gewerblicher und kommunaler Akteure und Akteurinnen
- Vertretung in Netzwerken
- Prüfung und Bewertung von Planungen und Vorhaben hinsichtl. deren Klimawirksamkeit
- Betreuung der Projektgruppe und Koordinierungsrunde einschl. deren Durchführung sowie des Controllings
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
Sie entsprechen dem Anforderungsprofil, wenn Sie über
- ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor mit einem naturwissenschaftlichen und/oder umweltwissenschaftlichen Schwerpunkt wie z.B. der Geographie, der Umwelttechnik, des Umweltschutzes oder der Umweltwissenschaften
verfügen.
Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn Sie
- fundiertes Fachwissen in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandel/Klimawandelfolgeanpassung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
- die Fähigkeit zur strukturierter, selbständiger und konzeptionellen Arbeit sowie Eigeninitiative
- Organisations-, Moderations-, Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick
- Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen und Sicherheit bei Präsentationen
- IT-Affinität insbesondere Kenntnisse von Präsentationstechniken und in Präsenz in sozialen Medien
- ein souveränes und freundliches Auftreten gegenüber der Bürgerschaft, der Politik und anderen Akteuren und Akteurinnen
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Engagement
mitbringen.
Die Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird vorausgesetzt.
Daneben sind die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich und die hiermit verbundene Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privatwagens als anerkanntes privateigenes Kraftfahrzeug wünschenswert.
Die Stadt Krefeld legt besonderen Wert auf die individuelle Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Rahmen der kontinuierlichen Personalförderung und
-qualifizierung werden daher seit vielen Jahren bedarfsorientierte und passgenaue Personalentwicklungskonzepte sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.
Für fachliche Fragen steht Ihnen im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz Frau Irina Blaszczyk (Telefon 02151/86-2470) zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Herr Werner Kondermann (St. Töniser Straße 60, Zimmer 0.31, Telefon 02151/86-1319).
Informationen über die Stadt Krefeld finden Sie im Internet unter www.krefeld.de.
Die Stadtverwaltung Krefeld ist im Sinne der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern bestrebt, den Anteil von Frauen am Personal in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht und werden bei Erfüllung des Anforderungsprofils entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorrangig in das Auswahlverfahren einbezogen.
In der Stadtverwaltung Krefeld gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Im Zuge der Interkulturellen Öffnung der Verwaltung freut sich die Stadt Krefeld über Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten.
Ihre Bewerbung, die möglichst aussagekräftig sein sollte, richten Sie unter Angabe der Kennziffer E – 382/20/39 spätestens bis zum 22. Januar 2021 (Eingang bei der Stadt Krefeld) an die E-Mail-Adresse: bewerbungen@krefeld.de oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Verwaltungssteuerung und -service, 47792 Krefeld
Hinweise zum Datenschutz:
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Datenschutzhinweise zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://www.krefeld.de/de/verwaltungssteuerung/datenschutzhinweise-fuer-bewerberinnen-und-bewerber/. Die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz bei der Stadt Krefeld finden Sie unter https://www.krefeld.de/de/serviceportal/datenschutz/.
Stadtradeln 2020: Die Gewinner stehen fest
Insgesamt 545.988Teilnehmer*innen aus 1.482 Kommunen schwangen sich für die internationale Klima-Bündnis-Kampagne „Stadtradeln“ auf den Fahrradsattel und stellten damit neue Rekorde auf. Zwischen Mai und Oktober legten sie über 115 Millionen Kilometer zurück und vermieden damit knapp 17.000 Tonnen CO2 im Vergleich zur Autofahrt.
Als der ÖPNV aufgrund der Corona-Krise unattraktiv wurde und die individuelle Mobilität an Bedeutung gewann, erfreute sich vor allem das Fahrrad gesteigerter Beliebtheit. Viele Menschen haben im Zuge der Pandemie ihren Alltag neu strukturieren müssen und dabei das Fahrrad für sich entdeckt. „Nicht nur beim Stadtradeln konnten wir in diesem Jahr einen starken Zuwachs an Teilnehmenden beobachten, auch Kommunen berichten uns von einem signifikant gestiegenen Radverkehrsanteil“, sagt André Muno vom Klima-Bündnis.
Muno hofft, dass die neue Fahrradbegeisterung auch über die Pandemie hinaus anhält. Einige Städte haben bereits mit innovativen und pragmatischen Ansätzen wie Pop-Up-Radwegen auf das veränderte Verkehrsverhalten ihrer Bürger*innen reagiert. „Ich wünsche mir, dass diese lösungsorientierte Herangehensweise auch weiterhin an den Tag gelegt wird. Denn ein nachhaltiger Zuwachs des Radverkehrsanteils lässt sich nur mit einer gut ausgebauten Radinfrastruktur sichern“, sagt Muno. Die erfolgreichsten Kommunen der Stadtradeln-Kampagne werden am 1. Februar 2021 vom Klima-Bündnis prämiert. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Preisverleihung online stattfinden.
Hier finden Sie die Ergebnisse und Gewinner der Stadtradeln-Kampagne 2020.
Quelle: AGFS-NRW.de
Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz
Minister Pinkwart: Wir setzen2 uns ehrgeizigere Klimaziele und wollen bis 2050 in Nordrhein-Westfalen treibhausgasneutral wirtschaften
Umweltministerin Heinen-Esser: Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge
Die Landesregierung setzt sich neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg. Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft das bestehende Ziel für 2050 deutlich: Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Zudem wurde im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt.
Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt. Die vergangenen Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden.
„Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille“, erklärten Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Montag in einer Pressekonferenz. „Wir müssen einerseits runter mit den Treibhausgasen, andererseits den Aufwand zur Anpassung erhöhen.“ Der Klimawandel sei die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Wenn wir dem Klimawandel nicht gemeinschaftlich die Stirn böten, seien die Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gravierend. Zurückdrehen könne man den bereits ablaufenden Klimawandel nicht mehr, nun komme es auch darauf an, seine Folgen beherrschbar zu gestalten. Die Landesregierung bekenne sich ohne Wenn und Aber zu dem vor fünf Jahren, am 12. Dezember 2015, verabschiedeten Pariser Klimaübereinkommen.
Novelliertes Klimaschutzgesetz: Treibhausgasneutralität bis 2050
Mit dem heute beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.
Minister Pinkwart: „Der Klimaschutz erreicht eine neue Dimension: Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist aufgrund der immer stärkeren Dynamik in der Klimapolitik längst überholt. Das für 2020 festgelegte Treibhausgas-Minderungsziel von 25 Prozent haben wir weit übertroffen; 2019 betrug der Rückgang bereits 38 Prozent und fiel damit doppelt so stark aus wie in Baden-Württemberg. Ich bin daher sehr zufrieden über die große Zustimmung zum heute vorgelegten verschärften Gesetzentwurf. Die Landesregierung versammelt sich damit einhellig hinter den Zielen, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort Europas weiterzuentwickeln und unseren Teil zur Erreichung der Pariser Klimaziele beizutragen.“
Bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz
Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Landeskabinett heute den Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir neben dem Klimaschutz auch der Anpassung an den Klimawandel eine ebenso große Bedeutung beimessen. Ziel ist es, unsere Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren. Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz soll zur Leitschnur werden, uns in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Schützen wir uns aktiv vor dem Klimawandel“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir sind. Klimamodelle projizieren bei einem ungebremsten Treibhausgasausstoß für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000. „Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Vorsorge ist. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge. Die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz – das heißt der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels – sind unabdingbar für unser Land. Ein eigenständiges Gesetz schafft hierfür die entscheidende Basis“, so Heinen-Esser.
Neues Klimaschutzaudit
Um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können, führt die Landesregierung zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite, können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden. Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab.
Flankierend zur heute verabschiedeten Gesetzesnovelle legte Minister Pinkwart dem Landtag heute einen Klimaschutzbericht vor. Seit 2017 hat die Landesregierung die Ausgaben für den Klimaschutz versiebenfacht; zuletzt wurden im Zuge der Coronahilfen die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen – allen voran das erfolgreiche Förderprogramm progres.nrw – nochmals aufgestockt. Der Bericht erläutert die strategischen Ansätze beim Klimaschutz und gibt einen Überblick über die Förderinstrumente und Maßnahmen.
Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen
Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt das Land unter Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen Behörden und Ämter bei politischen und planerischen Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz berücksichtigen.
Eine besondere Bedeutung erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen: Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume, Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld, verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft, fördern Biodiversität, dienen der Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität der Städte.
Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen
Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis 1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße Tage zugenommen. Das Grundwasser ist heute fast ein Grad wärmer als vor 30 Jahren.
Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9 Millionen Menschen, was 38 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis 2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen entsprechen wird.
Weitere Informationen
NKI Förderung: Neue Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft
Die Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde zum 1. Dezember 2020 überarbeitet. Erstmals fördert das Bundesumweltministerium auch Kleinanlagen, die in Dorfläden für nachhaltigen Klimaschutz sorgen.
Ab dem 1. Dezember 2020 können Unternehmen, Kommunen und Organisationen zur novellierten Kälte-Klima-Richtlinie eine Förderung beantragen. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Die Richtlinie wurde jetzt erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.
Bei den stationären Anlagen ist die Förderung wie bisher modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Erstmals werden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels auch kleine Anlagen, wie zum Beispiel in Dorfläden, gefördert. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine entsprechende Pauschale in Anspruch nehmen.
Von der Förderung können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen profitieren. Die Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (extern) ab sofort entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit dem bereitgestellten Förderrechner (extern) unverbindlich abgeschätzt werden.
Weitere Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie finden Sie hier (extern) sowie auf der BAFA-Webseite (extern).
Quelle: SKKK
Zehn klimaaktive Kommunen ausgezeichnet
Kommunen tragen wirkungsvoll zum Klimaschutz bei und passen sich erfolgreich an die Folgen des Klimawandels an. Wie unterschiedlich die Wege und Maßnahmen dorthin sind, zeigen die diesjährigen Preisträger des bundesweiten Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune“ von Bundesumweltministerium und Deutschem Institut für Urbanistik (Difu). Die persönliche Übergabe der Auszeichnung – wie sonst üblich im Rahmen der Kommunalen Klimakonferenz – war pandemiebedingt in diesem Jahr leider nicht möglich. Daher gratulierten die Veranstalter umso herzlicher auf virtuellem Wege unter www.klimaschutz.de/klimakonferenz2020 in einem Film. Kooperationspartner des Wettbewerbs sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag.
Die zehn Gewinner erhalten jeweils 25.000 Euro Preisgeld, das wieder in Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel zu investieren ist.
Die gleichrangigen Gewinner sind:
Kategorie 1 Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune
Stadt Aalen (Baden-Württemberg):
- Null-Energie-Neubau am Schubart-Gymnasium
- Main-Taunus-Kreis (Hessen): Strombilanzkreismodell
- Stadt Geisa (Thüringen): Klimafreundliche Nahwärmeversorgung in einer denkmalgeschützten Altstadt
Kategorie 2 Klimaanpassung in der Kommune
- Landeshauptstadt Dresden (Sachsen): Selbstverpflichtung zur Klimaanpassung bei kommunalen Hochbauvorhaben
- Landkreis St. Wendel (Saarland): Probeanbau der Energiepflanze „Durchwachsene Silphie“
- Stadt Osnabrück (Niedersachsen): Gründachstrategie zur Klimafolgenanpassung
Kategorie 3 Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen
- Landeshauptstadt München (Bayern): Kampagne „München Cool City“
- Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg): Förderprogramm „Agenda 2030 – Projekte für eine nachhaltige Entwicklung mit Bezug zum Klimaschutz“
- Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen): Klimaschutzbürger 2.0
Sonderpreis Kommune und Jugend gemeinsam klimaaktiv
- Stadt Bremerhaven (Bremen): Jugendklimarat Bremerhaven
Infos und Kurzfilme über die Gewinnerprojekte unter:
www.klimaschutz.de/wettbewerb2020
StGB NRW-Mitteilung vom 16.12.2020 – Az.: 23.1.4-002/002 gr
Klimaschutzmanager*in (m/w/d) für die Stadt Lügde gesucht!
Die Osterräderstadt Lügde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Klimaschutzmanager*in (m/w/d).
Die Stadt Lügde ist bestrebt, dass Erreichen der nationalen Klimaschutzziele durch eigenständige Maßnahmen zu unterstützen. Auf der Grundlage des „Masterplan 100% Klimaschutz im Kreis Lippe“ sollen bereits begonnene Klimaschutzaktivitäten auf städtischer Ebene fortgeführt und weiter vorangetrieben bzw. entwickelt werden. Hierfür beabsichtigt die Stadt Lügde die Stelle für ein Klimaschutzmanagement zu schaffen.
Ihre Aufgabenbereiche umfassen:
- Steuerung, Organisation, Koordination und fachliche Umsetzung von Maßnahmen auf Basis des Klimaschutzkonzeptes
- Entwicklung und Moderation von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere mit Blickwinkel auf die städtischen Liegenschaften
- Ansprechpartner*in für Bürger*innen, Verwaltung, Politik und Institutionen in Fragen des kommunalen Klimaschutzes
- Fördermittelmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen
- allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
Wir erwarten von Ihnen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium, vorzugsweise einer umwelttechnischen Fachrichtung, alternativ vergleichbare Fachrichtungen oder Hochschulabschluss im Ingenieurswesen oder Architektur bzw. einer gleichwertigen Berufserfahrung im umwelttechnischen Bereich
- Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft sowie Bereitschaft zu Diensten an Abenden und Wochenenden
- Verhandlungsgeschick und Kommunikationsvermögen
- Führerschein Klasse B
Wir bieten Ihnen:
- eine verantwortungsvolle spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
- eine auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle
- eine leistungsgerechte Vergütung bis Entgeltgruppe 11 TVöD zuzüglich der üblichen Sozialleistungen sowie einer betrieblichen Zusatzversorgung
- flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen einer Gleitzeitregelung
Die Stadt Lügde fördert die Gleichstellung von Frau und Mann und spricht daher gezielt Frauen an und fordert sie zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die Osterräderstadt Lügde bietet zudem Nachwuchskräften eine Chance. Diese werden deshalb mit dieser Ausschreibung ebenfalls gezielt angesprochen und sollen zu einer Bewerbung motiviert werden.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Günnewich – Tel. 05281 770861 – und für arbeitsvertragliche Auskünfte Frau Danzinger – Tel. 05281 770819 – zur Verfügung.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15.01.2021 an die Stadt Lügde, Frau Danzinger – persönlich -, Am Markt 1, 32676 Lügde oder per E-Mail an p.danzinger@luegde.de ein. Ihre Bewerbung per E-Mail bitte ich nur als zusammenhängende PDF-Datei zu übermitteln.
9.12.2020
Quelle: Stadt Lügde
Klimaschutzziele doch erreichbar: Windpark hat letzte Hürde genommen
Neue Berechnungsmethode für Abstand zur Flugsicherung ermöglicht Bau von Windkraftanlagen in Ascheberg
Der Besuch von Bürgermeister Dr. Bert Risthaus im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin vor einem Jahr trägt Früchte. Nun hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf Basis einer neuen Messmethode festgestellt, dass die in der Bauernschaft Forsthövel in Ascheberg geplanten Windkraftanlagen nur geringe Störungen für das UKW-Drehfunkfeuer in Albersloh verursachen werden. Somit kann der Bürgerwindpark doch noch realisiert werden. Dazu müssen jedoch der Antrag aktualisiert und die Artenschutzgutachten erneuert werden. Die spätere Realisierung des Windparks hat den Vorteil, dass neuere, leistungsfähigere Anlagen errichtet werden können. Die geplanten Windkraftanlagen werden voraussichtlich etwa 48 Mio. kWh im Jahr produzieren. Dies entspricht dem kompletten Stromverbrauch der Gemeinde Ascheberg, wie sich aus dem integrierten Klimaschutzkonzept des e&u Energiebüros für Ascheberg vom 06.03.2013 nachlesen lässt. „Ich freue mich sehr, dass die Klimaschutzziele in Ascheberg damit doch noch erreicht werden können“, erklärt Bürgermeister Dr. Bert Risthaus.
Quelle: Gemeinde Ascheberg
»Morgenstadt-Initiative« – Umfrage zur Coronapandemie in den Städten und Gemeinden
In der »Morgenstadt-Initiative« entwickelt die Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Kommunen die Lösungen für die Stadt der Zukunft.
Städte sind die Zukunft der Menschheit. Weltweit lebt bereits heute mehr als die Hälfte der Menschen in Städten; in Deutschland sind es sogar 70 Prozent. Sie alle suchen Sicherheit und Wohlstand, Bildung und Vernetzung und den urbanen Lebensstil, kurz: Lebensqualität. Auf begrenztem Raum wollen immer mehr Menschen die Chancen auf ein gutes Leben wahrnehmen. Dabei muss soziale Spaltung vermieden und ein nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen erreicht werden. Somit sind alle Bereiche von Abfall über Energie, Governance, Mobilität bis hin zur Wasserversorgung relevant beim Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung hin zu einer smarten Stadt der Zukunft.
Vernetzte Technologien, neue Geschäftsmodelle, flexible Prozesse und eine sozio-ökologische Integration sind die Pfeiler für nachhaltige, intelligente und lebenswerte Städte.
Warum NOCH eine Umfrage zur Corona-Pandemie?
Viel ist bereits darüber geschrieben worden, wie sich die Pandemie in den kommenden Jahren auf die Entwicklung unserer Städte und Kommunen auswirken wird. Häufig basieren diese Voraussagen jedoch eher auf vagen Vermutungen, denn auf Fakten. Deshalb möchte die Morgenstadt Initiative mit Ihrer Hilfe eine empirisch fundierte Analyse der aktuellen Situation von Kommunen in Deutschland liefern. Je mehr Kommunen teilnehmen, desto aussagekräftiger ist die Analyse. Jede einzelne Teilnahme ist deshalb wichtig.
Eine systematische Beurteilung der Lage in den Kommunen
Die anonyme Umfrage ermöglicht einen umfassenden Überblick, wie sich die Corona-Pandemie auf den Verwaltungsalltag und die kommunale Entwicklung auswirkt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Morgenstadt Initiative ausgewertet. Sie sollen einen Überblick über die aktuelle Situation und Bedarfe geben und somit Impulse für politischen Entscheidungsträger geben. Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie uns und haben die Möglichkeit, ihre kommunale Perspektive sichtbar zu machen.
Das individuelle Profil Ihrer Kommune
Bei einer vollumfänglichen Teilnahme ihrer Kommune profitieren Sie von einer individualisierten Auswertung der Ergebnisse durch unser wissenschaftliches Team.
Wichtige Anmerkung: Dieses optionale Angebot ist kostenlos und wird nur Ihnen exklusiv zur Verfügung gestellt. Es wird keine Rangliste oder ein Vergleich mit anderen Städten erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Hendrik.Frieling@iao.fraunhofer.de
Wie können Sie beitragen?
- Beteiligen Sie sich an der Umfrage
Der Fragebogen besteht aus zwei Teilen.
-
- ein allgemeiner Teil zu grundsätzlichen Auswirkungen auf die Kommune durch Corona
- ein individueller Teil basierend auf den von Ihnen angegebenen Schwerpunktthemen.
Das macht den Aufwand für Sie überschaubar und ermöglicht es den Wissenschaftler*innen der Morgenstadt Initiative, einen umfassenden Überblick zu erhalten.
Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 20 Minuten.
- Leiten Sie den Fragebogen an Kollegen aus anderen Ressorts weiter
Um sicher zu stellen, dass Informationen aus sämtlichen Bereichen kommunalen Bereichen ausgewertet werden können, möchten wir Sie außerdem bitten, den Fragebogen an jeweils einen Fachexperten aus Ihrer Kommune in den folgenden Schwerpunktbereichen weiterzuleiten:
-
- Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
- Mobilität
- Energie
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Bau
- Datenmanagement
- Finanzen
- Kultur
- Soziales und Bildung
Alle Städte, die sämtliche Schwerpunktbereiche unserer Umfrage ausfüllen, erhalten eine individualisierte Analyse bezüglich ihrer größten Herausforderungen und Potentiale in Bezug auf die Gesamtauswertung.
Unsere Forschungsziele
Im Rahmen des »Morgenstadt Netzwerks« arbeiten Forschung, Industrie und Kommunen gemeinsam daran Entwicklungspotenziale und Lösungsstrategien in städtischen Systemen aufzuzeigen und zu erschließen, aber auch bevorstehende Technologiesprünge und disruptive Entwicklungen für die Stadt von morgen zu identifizieren und neue Produktsysteme und Geschäftsmodelle dafür zu konzipieren.
Innovative und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen der Morgenstadt Partner werden in ganzheitliche Stadtentwicklungsprojekte integriert. Dabei haben die beteiligten Kommunen die Chance Pilotprojekte zur Demonstration neuer Wirkzusammenhänge durchzuführen und dabei werden sie durch unsere Forscher
Düsseldorf sucht Klimaschutzmanager*in mit dem Schwerpunkt Mobilität
Anforderungen:
Bachelor of Engineering oder Science mit dem Schwerpunkt Verkehrswesen, Verkehrswirtschaftsingenieurswesen, Verkehrssysteme oder vergleichbaren Fachrichtungen als Klimaschutzmanager*in
(EG 12 TVöD)
für das Amt für Verkehrsmanagement, Abteilung Strategische Mobilitätsplanung
„Mach’s! Für Dich und Düsseldorf“ lautet das Motto der aktuellen Klimaschutz-Kampagne der Stadt. Bis zum Jahr 2050 möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf klimaneutral sein. Das Ziel soll durch die Umsetzung zahlreicher Projekte aus dem vom Rat beschlossen Klimaschutzkonzept Düsseldorf 2025 erreicht werden. Das Handlungsprogramm zum Klimaschutzkonzept ist auf der städtischen Homepage einzusehen.
Stellenprofil
- Steuerung, Organisation, Koordination und fachliche Unterstützung der Mobilitätsprojekte im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes Düsseldorf 2025
- Bearbeitung von Projekten zu den Themenfeldern Lebensstil und Konsum
- Koordinierung fachübergreifender Klimaschutzmaßnahmen
- Fördermittelmanagement beispielsweise im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMU
- Konzeption und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit
- Evaluation und Controlling der Projekte.
Voraussetzungen
- langjährige Berufserfahrung sowie Erfahrungen im Bereich des Prozess- und Projektmanagements und in der Öffentlichkeitsarbeit
- Kenntnisse der kommunalen Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen
- ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, selbstständige und zielgerichtete Arbeitsweise
- Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und ein sicheres Auftreten sowie gute IT-Kenntnisse im Bereich der Standard Office-Software
- Besitz der uneingeschränkten Fahrererlaubnis der Klasse 3 bzw. EU-Norm B ist wünschenswert.
Bewerbungsfrist und Kontakt
Richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 17.12.2020 an die
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtverwaltung, Amt 10/624
Kennziffer66/07/07/20/01, 40200 Düsseldorf
personalwirtschaft@duesseldorf.de
E-Mail-Bewerbungen können auf eigenes Risiko als PDF-Datei übersandt werden.*
Ansprechpartnerin:
Anja Grebe,
Telefon (0211) 89-95846,
Moskauer Straße 27, Zimmer 5.12.
*Hinweis zum Datenschutz: Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2022 im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Stadtverwaltung Düsseldorf verfolgt offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Quelle: Ausschreibung der Stadt Düsseldorf