24 Kommunen aus NRW erhalten European Energy Award

Der European Energy Award 2021 ist an die 24 erfolgreichsten teilnehmenden Kommunen in NRW verliehen worden. Die Auszeichnung ging jeweils fünfmal in die Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Detmold sowie elfmal in den Regierungsbezirk Münster und dreimal in den Regierungsbezirk Köln. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das auf europäischer Ebene entwickelt wurde und umgesetzt wird. Die EnergieAgentur.NRW führt in Nordrhein-Westfalen das Energiemanagementverfahren im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums durch.

Der European Energy Award ist ein vielfach erprobtes internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsinstrument, das auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt wird. Ziel ist es, die Qualität der Energie-Erzeugung und -Nutzung in Kommunen bewerten zu können, regelmäßig zu überprüfen und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zielgerichtet zu erschließen. Erfolgreich umgesetzte Projekte werden im Rahmen des eea in sechs Maßnahmenbereichen bewertet und ausgezeichnet. Dabei fließen verschiedene Kriterien in die Bewertung ein, zum Beispiel Raumordnung und kommunale Entwicklungsplanung, die energetische Pflege der kommunalen Immobilien und Anlagen sowie die Mobilität.

Kurzporträts der ausgezeichneten Kommunen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/european_energy_award_2021_die_preistraeger?crmailing=13908555&crcustomer=19430&crlink=43319338

 

Verstärkung für den Klimaschutz der Stadt Witten gesucht!

Die Universitätsstadt Witten liegt im Südosten des Ruhrgebietes und ist mit ihren rund 99.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Universitätsstadt liegt in der Metropolregion Ruhr mit umfangreichen Kulturangeboten. Mit ihrer Nähe zu den Städten Bochum und Dortmund, ihrer direkten Lage an der Ruhr und der damit verbundenen landschaftlich reizvollen Umgebung bietet Witten einen hohen Lebens- und Freizeitwert. Mit der Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2013 und aktueller Grundsatzbeschlüsse durch den Rat der Stadt Witten wurden die strategischen Leitfäden für die kommunale Klimaschutzpolitik der nächsten Jahre aufgestellt und das Thema Klimaschutz als eine Schwerpunktaufgabe für die städtischen Entwicklungsstrategien definiert. Aktuell wird mit Unterstützung eines externen Büros ein gesamtstädtisches Klimafolgenanpassungskonzept erarbeitet. Die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts ist zurzeit in Vorbereitung. Durch die organisatorische Einbindung der Aufgabe in die Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz mit ämterübergreifenden Arbeitsstrukturen liegen optimale Voraussetzungen für eine Verzahnung der klimarelevanten Belange mit gesamtstädtischen Stadterneuerungsprozessen und allen Verwaltungsbereichen vor. Die Aufgabenerledigung erfolgt in enger Abstimmung mit der Klimaschutzbeauftragten und wird durch eine Verwaltungsstelle des gehobenen nichttechnischen Dienstes in Vollzeit unterstützt. Mit der unmittelbaren Zuordnung der Koordinierungsstelle zum Baudezernenten wird die besondere Bedeutung des Themas Klimaschutz für kommunale Prozesse hervorgehoben.

 

Bei der Stadt Witten ist zum nächstmöglichen Termin  die Stelle

einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers (m/w/d)

in der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz im Baudezernat (Dezernat 4) in Vollzeit zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

 

Folgende Anforderungen sind von Ihnen zu erfüllen:

 

Wünschenswert sind:

 

Wir bieten Ihnen:

Für fachliche Gespräche mit interessierten Bewerberinnen und Bewerbern oder Rückfragen stehen Ihnen Frau Klein von der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz (Telefon 02302 5811045) und für personalrechtliche Angelegenheiten Frau Lessner vom Organisations- und Personalamt (Telefon 02302 5811541) sehr gerne zur Verfügung.

Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach den tariflichen und gesetzlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst. Eine Eingruppierung ist nach E 12 TVöD vorgesehen.

Es ist möglich, sich diese Stelle mit jemandem zu teilen, wenn insgesamt der Stundenumfang der Stelle abgedeckt wird und eine den dienstlichen Erfordernissen entsprechende Aufteilung der Arbeitszeit und Verteilung der Aufgaben gewährleistet ist.

Die Stadtverwaltung Witten versteht sich als familienfreundliche Arbeitgeberin, die die Interessen ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruflichem und Privatem, die Personalentwicklung und das Betriebliche Gesundheitsmanagement nehmen bei uns einen bedeutsamen Stellenwert ein.

Darüber hinaus ist die Stadt Witten Trägerin des Prädikats Total E-Quality – Engagement für Chancengleichheit.

Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

 

Die Stadt Witten hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und Berufsbereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie uns bitte

bis zum  05.07.2021

ausschließlich über die Onlineplattform www.interamt.de (Stellen-ID 685922) zukommen lassen. Bewerbungen, die nicht über Interamt eingehen, können für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.

Sollten Sie Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren haben oder bei Schwierigkeiten nähere Informationen diesbezüglich benötigen, besuchen Sie gerne unsere Homepage www.witten.de

Antwort der Landesregierung auf Große Anfrage zum kommunalen Klimaschutz

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat am 27.04.2021 die Große Anfrage 30 der Landtagsfraktion der AfD (Drucksache 17/11619) zu Kosten und Nutzen von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens im Namen der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet (Drucksache 17/13566).

Die 154-seitige Antwort der Landesregierung geht umfassend auf die 92 Fragen der großen Anfrage zu folgenden Themenbereichen ein: Klimaschutzmanager, Personalkosten im Klimaschutz, Kosten des Klimaschutzes, kommunale Klimaschutzkonzepte, Einsparpotentiale von Treibhausgasen, Awards und Auszeichnungen, Förderung durch Tochtergesellschaften und das Land, Elektromobilität, Wärmedämmung, Energieeinsparung, Aufforstungsmaßnahmen, Klimaanpassung, Starkregen und Hochwasservorsorge, Entsiegelung von Flächen, Hitzevorsorge, Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche und Bürgerberatung.

In der Anfrage wurden sehr umfangreiche und differenzierte kommunale Statistiken für jede Gemeinde und jeden Gemeindeverband jeweils für die Kalenderjahre 2015 bis 2020 abgefragt. Für die Beantwortung der Fragen, die maßgeblich Informationen betreffen, die nur den jeweiligen Gebietskörperschaften vorliegen, erfolgte eine onlinebasierte Befragung der 396 Kommunen und 31 Kreise in NRW durch das MWIDE. Die Befragung wurde in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 1. März 2021 durchgeführt. Trotz des sehr hohen Aufwands zur Beantwortung der zahlreichen Fragen nahmen rund ein Drittel der Kommunen (119 Gebietskörperschaften) teil.

Hierzu ist anzumerken, dass die Städte und Gemeinden keiner Pflicht zur Erhebung der erbetenen Daten unterliegen, die Teilnahme an der Befragung also auf freiwilliger Basis erfolgte. Hinzu kam der enorme Aufwand für die Ermittlung der außerordentlich umfangreichen Statistiken, der angesichts der aktuellen Herausforderung der Kommunen zur Bewältigung der Corona-Pandemie kaum zu leisten war. Gleichwohl geben die Antworten einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Kommunen in den Bereichen Klimaschutz und KIimafolgenanpassung.

Die Antwort auf die Große Anfrage kann auf der Internetseite des Landtags NRW unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-13566.pdf

StGB NRW-Mitteilung vom 26.05.2021
Az.: 23.1.7-001/006
Bundesverfassungsgericht zum Bundes-Klimaschutzgesetz
StGB NRW-Mitteilung 256/2021 vom 30.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 24.03.2021 (u. a. 1 BvR 2656/18) entschieden, dass das im Jahr 2019 verabschiedete Bundes-Klimaschutzgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil es keine Maßnahmen zur Verminderung des CO2-Ausstoßes für die Zeit nach dem Jahr 2030 vorsieht. Hierdurch verletzt der Staat bezogen auf die Gefahren des Klimawandels seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit) und Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsrecht). Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelsturm, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen. Diese objektiv rechtliche Schutzverpflichtung gilt auch mit Blick auf künftige Generationen.

Da infolge des Klimawandels auch das Eigentum (z. B. landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, etwa aufgrund des steigenden Meeresspiegels oder wegen Dürren) Schaden nehmen können, schließt auch das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG laut dem BVerfG eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.

Art. 20 Abs. a GG verpflichtet – so das BVerfG – den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. Dabei genießt der Klimaschutz keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Wegen der nach heutigen Stand weitestgehenden Unumkehrbarkeit des Klimawandels sind – so das BVerfG– Verhaltensweisen, die zu einer Überschreitung der nach dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzziel maßgeblichen Temperaturschwelle führten, jedoch nur unter engen Voraussetzungen – etwa zum Schutz von Grundrechten – zu rechtfertigen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebotes in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

In Anbetracht dessen geht das Bundes-Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nicht weit genug. Die nach dem Jahr 2030 verfassungsrechtlich gebotene Treibhausgasminderungs-last wird – so das BVerfG – erheblich sein. Verfassungsrechtlich unerlässlich ist danach zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssen weitere Jahres-Emissionsmengen und Reduktionsmaßgaben so differenziert festgelegt, dass eine hinreichend konkrete Orientierung entsteht. Auf dieser Grundlage muss nunmehr das Bundes-Klimaschutzgesetz durch den Bundesgesetzgeber nunmehr nachgebessert werden.

Az.: 23.1.8 qu

Einladung zur 1. Vestische Klimakonferenz am 15. Juni 2021

Im Jahr 2019 hat der Kreis Recklinghausen den Vestischen Klimapakt und die Stadt Gladbeck den Klimanotstand beschlossen. Wir möchten unsere Bemühungen in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiter verstärken, um unseren nachfolgenden Generationen eine gute Zukunft bieten zu können.

Um dieses Ziel zu unterstreichen, findet am 15.06.2021 gemeinsam mit der Stadt Gladbeck die erste Vestische Klimakonferenz in digitaler Form statt. Es werden verschiedene Vorträge und Diskussionen sowie vier Fachforen mit bekannten und versierten Referenten und Referentinnen stattfinden. Moderiert wird die Veranstaltung von Frau Claudia Kleinert.

In der Abendveranstaltung wird Frau Kleinert zum Thema „Klimawandel? – Leben im Treibhaus“ für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger vortragen.

Wir freuen uns, Sie und interessierte Vertretungen aus Ihrem Hause als Teilnehmende an der Vestischen Klimakonferenz begrüßen zu können.

Tagesordnung: Programm Vestische Klimakonferen 2021

Kostenlose Anmeldungen unter: www.vestische-klimakonferenz.de

EU legt neues Klimaziel für 2030 fest

Die EU hat sich endgültig auf eine Verschärfung des Klimaziels für 2030 geeinigt. Am 21. April 2021 haben Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass die Treibhausgase der Europäischen Union um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gesenkt werden sollen.

Die Unterhändler des Rates akzeptierten jedoch nur die Marke, die die EU-Staats- und Regierungschefs Ende 2020 für die Senkung der Treibhausgase vorgegeben hatten. Ursprünglich hatte das EU-Parlament eine Senkung der Klimagase um 60 Prozent sowie eine schärfere Berechnungsmethode gefordert. Hauptstreitpunkt war neben dem Prozentwert die Frage, ob und inwieweit die Mengen an Kohlendioxid, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern, eingerechnet werden. Beide Seiten einigten sich auf eine Begrenzung der Anrechnung von sogenannten Senken auf 225 Mio. Tonnen Kohlendioxid. Die EU-Kommission wird nun aufgefordert durch Aufforstung die Bindekraft der Wälder auf 300 Mio. Tonnen Kohlendioxid zu erhöhen. Dadurch können 55 Prozent mehr Treibhausgase eingespart werden. Zudem wurde ein Klimarat mit 15 Experten gegründet, der die Umsetzung der Ziele begleitet.

Das Parlament und der Rat der EU-Staaten müssen dem Verhandlungsergebnis noch formal zustimmen. Das Ziel für 2030 soll zur Klimaneutralität der EU bis 2050 beitragen. Dafür ist eine Umstellung der Wirtschaft hin zu erneuerbaren Energien und Produktionsmethoden ohne Ausstoß von Abgasen erforderlich. Im Juni 2021 will die EU-Kommission dazu ein Gesetzespaket „Fit for 55“ (55 Prozent Einsparung) vorlegen.

Aus kommunaler Sicht ist Folgendes zu bemerken:

Die Finanzmittel, die jetzt schon und in Zukunft aus der EU in die Nationalstaaten zum Klimaschutz fließen, müssen in einem mit den Kommunen besser abgestimmten Verfahren verteilt werden. Ohne die Einbeziehung der kommunalen Seite – und sei es nur in organisatorischer Hinsicht – wird die Klimawende scheitern.

Die Schwerpunktsetzung beim Klimaschutz ist in Europa (und in der Welt) höchst unterschiedlich. Die Nutzungsrate der Kernenergie sei hier nur als besonders prominentes Beispiel genannt. Hinzu kommt, dass – aus kommunaler Sicht – der Blick nicht nur allein auf die Verminderung (Mitigation) von CO² im Energie- oder Verkehrsbereich gesetzt werden darf. Das Thema Klimaanpassung (Boden, Wasser, Wald), das ebenso zur Verschlechterung der Gesamtsituation beiträgt, muss ebenfalls stärker beachtet werden. Hier hat die kommunale Seite Wesentliches beizutragen.

Az.: 23.1.12-002/001

Neue Gesichter im Klimaschutz – Regionaler Erfahrungsaustausch und Angebote in NRW

Wir laden Sie zu einem NRW-weiten gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit der EnergieAgentur.NRW ein.

Seit Anfang 2020 haben viele kommunale Klimamanagerinnen und Klimamanager ihre Arbeit in den Kreisen, Städten und Gemeinden neu aufgenommen. Durch die Pandemie entfallen seitdem nahezu alle Möglichkeiten für einen zufälligen, fachlichen Austausch und zum Knüpfen wichtiger beruflicher Kontakte und Netzwerke.

Insbesondere für diejenigen, die gerade ihre Ausbildung absolviert haben oder in die kommunale Verwaltungsarbeit neu eingestiegen sind, sind erfahrungsgemäß diese neuen Kontakte, Ideen und Hinweise für die Umsetzung der Klimaschutztätigkeiten im Alltag besonders wichtig und hilfreich.

Gemeinsam mit der EnergieAgentur.NRW möchten wir Sie zu einem kostenfreien Erfahrungsaustausch einladen, um Ihnen die vielfältigen Angebote rund um den kommunalen Klimaschutz in NRW vorzustellen. Nach einigen Impulsvorträgen bieten wir die Möglichkeit zum Austausch.

Der Erfahrungsaustausch soll Ihnen einen kleinen Kompass für die verschiedenen Regionen bieten. Die Klimanetzwerkerinnen und Klimanetzwerker der EnergieAgentur.NRW und des Regionalverbands Ruhr stehen in Breakout-Sessions für Ihre Rückfragen zur Verfügung. So besteht die Möglichkeit, Kontakt in die Regionen aufzunehmen.

 

Weitere Informationen und Anmeldung zum Online-Erfahrungsaustausch:

Neue Gesichter im Klimaschutz – Regionaler Erfahrungsaustausch und Angebote in NRW

am 19. Mai 2021 von 09:00 bis 10:30 Uhr

 

Zur Anmeldung

Vom Projektträger Jülich zur Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH

Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet wurde. Für alle Zuwendungsempfänger*innen die bisher vom PtJ betreut wurden, bleibt dieser bis Ende 2021 die zuständige Stelle.

Der Wechsel des Projektträgers betrifft alle derzeit vom PtJ betreuten NKI-Förderungen und Aufträge in den folgenden Bereichen:

  • Kommunalrichtlinie – Klimaschutz im kommunalen Umfeld / Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen,
  • Mikro-Depot-Richtlinie,
  • Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte,
  • Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr,
  • Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte,
  • Förderaufruf Nachbarschaftsprojekte „Kurze Wege für den Klimaschutz“,
  • Förderaufruf Klimaschutz im Alltag in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften sowie
  • im Rahmen der NKI geförderte Einzel- und Sonderprojekte und Aufträge.

Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreuten Förderungen im Rahmen der NKI sind von diesem Wechsel nicht betroffen.

Für Skizzeneinreichende, Antragstellende, Zuwendungsempfangende und Auftragnehmende sind mit dem Wechsel der Projektträgerschaft zunächst keine grundsätzlichen Veränderungen verbunden. Mit dem Übergang der Projektträgerschaft wechseln voraussichtlich auch die entsprechenden Mitarbeitenden vom PtJ zur ZUG. So soll eine unterbrechungsfreie Betreuung und Weiterführung der NKI–Projekte gewährleistet werden.

Informationen über die relevanten Auswirkungen des Wechsels der Projektträgerschaft werden rechtzeitig veröffentlicht. Die neuen Kontaktdaten werden im Herbst 2021 bekannt gegeben.

 

Wichtiger Hinweis

Um einen reibungslosen Übergang zum Jahreswechsel zu gewährleisten, müssen die letzten Zahlungsanforderungen für 2021 und Änderungsanträge, die mit einer Änderung der Haushaltsdaten bis einschließlich 2022 verbunden sind, bis spätestens 31.10.2021 beim PtJ eingegangen sein.

Quelle: Klimaschutz.de

Klimaschutzmanager (m/w/d) für die Stadt Kierspe gesucht

Die Stadt Kierspe, Märkischer Kreis, Land NRW, (ca. 16.000 Einwohner) sucht als befristete Projektstelle zum 01.07.2021 eine/einen

Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

Die Ausschreibung sowie eine spätere Einstellung erfolgen vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel.
Die Einstellung ist für die Dauer von drei Jahren befristet.

Arbeitsgrundlage ist das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kierspe, welches unter www.kierspe.de in der Rubrik Wirtschaft & Arbeit – Konzepte als Download zur Verfügung steht.

Aufgabenschwerpunkte:

Ihr Profil:

Wir bieten:

Die Stadt Kierspe liegt verkehrsgünstig im ländlichen Raum und verfügt über einen hohen Erholungs- und Freizeitwert. Städte wie Köln oder Dortmund sind in gut 45 Minuten mit dem PKW zu erreichen.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Personalleiterin, Frau Ute Kemper (Tel.: 02359/661-114, E-Mail: kmprkrspd).

Die Stadt Kierspe fördert die Einstellung von Frauen sowie Menschen mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlangen bis zum 30.04.2021 an die Stadt Kierspe, Frau Ute Kemper, Springerweg 21, 58566 Kierspe.
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an bwrbngkrspd richten. Beachten Sie hierbei bitte, dass nur Anhänge im Dateiformat pdf geöffnet werden können.

Stadtverwaltung Gronau: neue Klimaschutzmanagerin seit Februar 2021

Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzdiskussion und dem Ziel eine klimafreundliche Entwicklung voranzutreiben und bis 2050 klimaneutral zu werden, spielen Kommunen eine zentrale Rolle. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben deshalb die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beauftragt und auch Gronau hat dies veranlasst.

Zur Erarbeitung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes wurde eine Klimaschutzmanagerin eingestellt. Carolin Wicke hat am 1. Februar 2021 ihre neue Stelle angetreten. Die 24-Jährige hat einen Bachelor in Politik und Wirtschaft und einen Master in Umweltmanagement.

Eine ihrer zentralen Aufgaben wird es sein, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen, das mit einer Energie- und Treibhausgasbilanz den aktuellen Stand analysiert, wichtige Handlungsfelder herausstellt und zielführende Maßnahmen formuliert. Dies erfolgt im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, der lokalen Wirtschaft, Vereinen und anderen Interessengemeinschaften.

„Jede Kommune ist anders und braucht deshalb ihr ganz eigenes Klimaschutzkonzept.“, sagt die neue Klimaschutzmanagerin. „Um einen solchen Maßnahmenplan zu entwickeln, müssen wir zunächst herausarbeiten, auf welchem Stand wir beim Klimaschutz sind, über welche Potenziale Gronau verfügt und wo positive Wechselwirkungen mit sozialen und wirtschaftlichen Zielen existieren. Darauf aufbauend können wir uns dann möglichst effektive Maßnahmen überlegen. Hier setzen wir auf die Mitwirkung der Gronauerinnen und Gronauer. Erfolgreicher Klimaschutz muss lokal verankert und von den Menschen hier unterstützt werden. Daher wird es im Laufe des Projektes immer wieder Veranstaltungen geben, um Ideen zu sammeln und Interessierte am Prozess zu beteiligen.“ Beginnen wird dieser Austausch mit einer Auftaktveranstaltung, zu der zu gegebener Zeit eingeladen wird.

Ein weiteres angestrebtes Projekt von Carolin Wicke ist die Klimabildung: „Längerfristig würde ich auch gerne Projekte zur Klimabildung in Kindergärten und Schulen durchführen. Klimaschutz ist eine Mammutaufgabe und kann nur gemeinsam gestemmt werden. Deshalb finde ich es wichtig, dass Kinder schon früh lernen, worauf es dabei ankommt.“

Das Projekt der Klimaschutzmanagerin ist ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Ministerium wird durch den Projektträger Jülich vertreten und der Förderzeitraum beträgt insgesamt zwei Jahre (1. Februar 2021 bis 31. Januar 2023).

Für weitere Fragen zum Projekt steht Carolin Wicke unter Telefon 02562/12-471 oder per E-Mail carolin.wicke@gronau.de zur Verfügung.

Quelle: Stadt Gronau