Bundesverfassungsgericht zum Bundes-Klimaschutzgesetz
StGB NRW-Mitteilung 256/2021 vom 30.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 24.03.2021 (u. a. 1 BvR 2656/18) entschieden, dass das im Jahr 2019 verabschiedete Bundes-Klimaschutzgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil es keine Maßnahmen zur Verminderung des CO2-Ausstoßes für die Zeit nach dem Jahr 2030 vorsieht. Hierdurch verletzt der Staat bezogen auf die Gefahren des Klimawandels seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit) und Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsrecht). Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelsturm, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen. Diese objektiv rechtliche Schutzverpflichtung gilt auch mit Blick auf künftige Generationen.

Da infolge des Klimawandels auch das Eigentum (z. B. landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, etwa aufgrund des steigenden Meeresspiegels oder wegen Dürren) Schaden nehmen können, schließt auch das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG laut dem BVerfG eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.

Art. 20 Abs. a GG verpflichtet – so das BVerfG – den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität. Dabei genießt der Klimaschutz keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Wegen der nach heutigen Stand weitestgehenden Unumkehrbarkeit des Klimawandels sind – so das BVerfG– Verhaltensweisen, die zu einer Überschreitung der nach dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzziel maßgeblichen Temperaturschwelle führten, jedoch nur unter engen Voraussetzungen – etwa zum Schutz von Grundrechten – zu rechtfertigen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebotes in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

In Anbetracht dessen geht das Bundes-Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nicht weit genug. Die nach dem Jahr 2030 verfassungsrechtlich gebotene Treibhausgasminderungs-last wird – so das BVerfG – erheblich sein. Verfassungsrechtlich unerlässlich ist danach zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssen weitere Jahres-Emissionsmengen und Reduktionsmaßgaben so differenziert festgelegt, dass eine hinreichend konkrete Orientierung entsteht. Auf dieser Grundlage muss nunmehr das Bundes-Klimaschutzgesetz durch den Bundesgesetzgeber nunmehr nachgebessert werden.

Az.: 23.1.8 qu

Einladung zur 1. Vestische Klimakonferenz am 15. Juni 2021

Im Jahr 2019 hat der Kreis Recklinghausen den Vestischen Klimapakt und die Stadt Gladbeck den Klimanotstand beschlossen. Wir möchten unsere Bemühungen in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiter verstärken, um unseren nachfolgenden Generationen eine gute Zukunft bieten zu können.

Um dieses Ziel zu unterstreichen, findet am 15.06.2021 gemeinsam mit der Stadt Gladbeck die erste Vestische Klimakonferenz in digitaler Form statt. Es werden verschiedene Vorträge und Diskussionen sowie vier Fachforen mit bekannten und versierten Referenten und Referentinnen stattfinden. Moderiert wird die Veranstaltung von Frau Claudia Kleinert.

In der Abendveranstaltung wird Frau Kleinert zum Thema „Klimawandel? – Leben im Treibhaus“ für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger vortragen.

Wir freuen uns, Sie und interessierte Vertretungen aus Ihrem Hause als Teilnehmende an der Vestischen Klimakonferenz begrüßen zu können.

Tagesordnung: Programm Vestische Klimakonferen 2021

Kostenlose Anmeldungen unter: www.vestische-klimakonferenz.de

EU legt neues Klimaziel für 2030 fest

Die EU hat sich endgültig auf eine Verschärfung des Klimaziels für 2030 geeinigt. Am 21. April 2021 haben Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass die Treibhausgase der Europäischen Union um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gesenkt werden sollen.

Die Unterhändler des Rates akzeptierten jedoch nur die Marke, die die EU-Staats- und Regierungschefs Ende 2020 für die Senkung der Treibhausgase vorgegeben hatten. Ursprünglich hatte das EU-Parlament eine Senkung der Klimagase um 60 Prozent sowie eine schärfere Berechnungsmethode gefordert. Hauptstreitpunkt war neben dem Prozentwert die Frage, ob und inwieweit die Mengen an Kohlendioxid, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern, eingerechnet werden. Beide Seiten einigten sich auf eine Begrenzung der Anrechnung von sogenannten Senken auf 225 Mio. Tonnen Kohlendioxid. Die EU-Kommission wird nun aufgefordert durch Aufforstung die Bindekraft der Wälder auf 300 Mio. Tonnen Kohlendioxid zu erhöhen. Dadurch können 55 Prozent mehr Treibhausgase eingespart werden. Zudem wurde ein Klimarat mit 15 Experten gegründet, der die Umsetzung der Ziele begleitet.

Das Parlament und der Rat der EU-Staaten müssen dem Verhandlungsergebnis noch formal zustimmen. Das Ziel für 2030 soll zur Klimaneutralität der EU bis 2050 beitragen. Dafür ist eine Umstellung der Wirtschaft hin zu erneuerbaren Energien und Produktionsmethoden ohne Ausstoß von Abgasen erforderlich. Im Juni 2021 will die EU-Kommission dazu ein Gesetzespaket „Fit for 55“ (55 Prozent Einsparung) vorlegen.

Aus kommunaler Sicht ist Folgendes zu bemerken:

Die Finanzmittel, die jetzt schon und in Zukunft aus der EU in die Nationalstaaten zum Klimaschutz fließen, müssen in einem mit den Kommunen besser abgestimmten Verfahren verteilt werden. Ohne die Einbeziehung der kommunalen Seite – und sei es nur in organisatorischer Hinsicht – wird die Klimawende scheitern.

Die Schwerpunktsetzung beim Klimaschutz ist in Europa (und in der Welt) höchst unterschiedlich. Die Nutzungsrate der Kernenergie sei hier nur als besonders prominentes Beispiel genannt. Hinzu kommt, dass – aus kommunaler Sicht – der Blick nicht nur allein auf die Verminderung (Mitigation) von CO² im Energie- oder Verkehrsbereich gesetzt werden darf. Das Thema Klimaanpassung (Boden, Wasser, Wald), das ebenso zur Verschlechterung der Gesamtsituation beiträgt, muss ebenfalls stärker beachtet werden. Hier hat die kommunale Seite Wesentliches beizutragen.

Az.: 23.1.12-002/001

Neue Gesichter im Klimaschutz – Regionaler Erfahrungsaustausch und Angebote in NRW

Wir laden Sie zu einem NRW-weiten gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit der EnergieAgentur.NRW ein.

Seit Anfang 2020 haben viele kommunale Klimamanagerinnen und Klimamanager ihre Arbeit in den Kreisen, Städten und Gemeinden neu aufgenommen. Durch die Pandemie entfallen seitdem nahezu alle Möglichkeiten für einen zufälligen, fachlichen Austausch und zum Knüpfen wichtiger beruflicher Kontakte und Netzwerke.

Insbesondere für diejenigen, die gerade ihre Ausbildung absolviert haben oder in die kommunale Verwaltungsarbeit neu eingestiegen sind, sind erfahrungsgemäß diese neuen Kontakte, Ideen und Hinweise für die Umsetzung der Klimaschutztätigkeiten im Alltag besonders wichtig und hilfreich.

Gemeinsam mit der EnergieAgentur.NRW möchten wir Sie zu einem kostenfreien Erfahrungsaustausch einladen, um Ihnen die vielfältigen Angebote rund um den kommunalen Klimaschutz in NRW vorzustellen. Nach einigen Impulsvorträgen bieten wir die Möglichkeit zum Austausch.

Der Erfahrungsaustausch soll Ihnen einen kleinen Kompass für die verschiedenen Regionen bieten. Die Klimanetzwerkerinnen und Klimanetzwerker der EnergieAgentur.NRW und des Regionalverbands Ruhr stehen in Breakout-Sessions für Ihre Rückfragen zur Verfügung. So besteht die Möglichkeit, Kontakt in die Regionen aufzunehmen.

 

Weitere Informationen und Anmeldung zum Online-Erfahrungsaustausch:

Neue Gesichter im Klimaschutz – Regionaler Erfahrungsaustausch und Angebote in NRW

am 19. Mai 2021 von 09:00 bis 10:30 Uhr

 

Zur Anmeldung

Vom Projektträger Jülich zur Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH

Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet wurde. Für alle Zuwendungsempfänger*innen die bisher vom PtJ betreut wurden, bleibt dieser bis Ende 2021 die zuständige Stelle.

Der Wechsel des Projektträgers betrifft alle derzeit vom PtJ betreuten NKI-Förderungen und Aufträge in den folgenden Bereichen:

  • Kommunalrichtlinie – Klimaschutz im kommunalen Umfeld / Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen,
  • Mikro-Depot-Richtlinie,
  • Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte,
  • Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr,
  • Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte,
  • Förderaufruf Nachbarschaftsprojekte „Kurze Wege für den Klimaschutz“,
  • Förderaufruf Klimaschutz im Alltag in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften sowie
  • im Rahmen der NKI geförderte Einzel- und Sonderprojekte und Aufträge.

Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreuten Förderungen im Rahmen der NKI sind von diesem Wechsel nicht betroffen.

Für Skizzeneinreichende, Antragstellende, Zuwendungsempfangende und Auftragnehmende sind mit dem Wechsel der Projektträgerschaft zunächst keine grundsätzlichen Veränderungen verbunden. Mit dem Übergang der Projektträgerschaft wechseln voraussichtlich auch die entsprechenden Mitarbeitenden vom PtJ zur ZUG. So soll eine unterbrechungsfreie Betreuung und Weiterführung der NKI–Projekte gewährleistet werden.

Informationen über die relevanten Auswirkungen des Wechsels der Projektträgerschaft werden rechtzeitig veröffentlicht. Die neuen Kontaktdaten werden im Herbst 2021 bekannt gegeben.

 

Wichtiger Hinweis

Um einen reibungslosen Übergang zum Jahreswechsel zu gewährleisten, müssen die letzten Zahlungsanforderungen für 2021 und Änderungsanträge, die mit einer Änderung der Haushaltsdaten bis einschließlich 2022 verbunden sind, bis spätestens 31.10.2021 beim PtJ eingegangen sein.

Quelle: Klimaschutz.de

Klimaschutzmanager (m/w/d) für die Stadt Kierspe gesucht

Die Stadt Kierspe, Märkischer Kreis, Land NRW, (ca. 16.000 Einwohner) sucht als befristete Projektstelle zum 01.07.2021 eine/einen

Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

Die Ausschreibung sowie eine spätere Einstellung erfolgen vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel.
Die Einstellung ist für die Dauer von drei Jahren befristet.

Arbeitsgrundlage ist das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kierspe, welches unter www.kierspe.de in der Rubrik Wirtschaft & Arbeit – Konzepte als Download zur Verfügung steht.

Aufgabenschwerpunkte:

Ihr Profil:

Wir bieten:

Die Stadt Kierspe liegt verkehrsgünstig im ländlichen Raum und verfügt über einen hohen Erholungs- und Freizeitwert. Städte wie Köln oder Dortmund sind in gut 45 Minuten mit dem PKW zu erreichen.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Personalleiterin, Frau Ute Kemper (Tel.: 02359/661-114, E-Mail: kmprkrspd).

Die Stadt Kierspe fördert die Einstellung von Frauen sowie Menschen mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer Mitbewerberin/eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlangen bis zum 30.04.2021 an die Stadt Kierspe, Frau Ute Kemper, Springerweg 21, 58566 Kierspe.
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an bwrbngkrspd richten. Beachten Sie hierbei bitte, dass nur Anhänge im Dateiformat pdf geöffnet werden können.

Stadtverwaltung Gronau: neue Klimaschutzmanagerin seit Februar 2021

Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzdiskussion und dem Ziel eine klimafreundliche Entwicklung voranzutreiben und bis 2050 klimaneutral zu werden, spielen Kommunen eine zentrale Rolle. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben deshalb die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes beauftragt und auch Gronau hat dies veranlasst.

Zur Erarbeitung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes wurde eine Klimaschutzmanagerin eingestellt. Carolin Wicke hat am 1. Februar 2021 ihre neue Stelle angetreten. Die 24-Jährige hat einen Bachelor in Politik und Wirtschaft und einen Master in Umweltmanagement.

Eine ihrer zentralen Aufgaben wird es sein, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen, das mit einer Energie- und Treibhausgasbilanz den aktuellen Stand analysiert, wichtige Handlungsfelder herausstellt und zielführende Maßnahmen formuliert. Dies erfolgt im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, der lokalen Wirtschaft, Vereinen und anderen Interessengemeinschaften.

„Jede Kommune ist anders und braucht deshalb ihr ganz eigenes Klimaschutzkonzept.“, sagt die neue Klimaschutzmanagerin. „Um einen solchen Maßnahmenplan zu entwickeln, müssen wir zunächst herausarbeiten, auf welchem Stand wir beim Klimaschutz sind, über welche Potenziale Gronau verfügt und wo positive Wechselwirkungen mit sozialen und wirtschaftlichen Zielen existieren. Darauf aufbauend können wir uns dann möglichst effektive Maßnahmen überlegen. Hier setzen wir auf die Mitwirkung der Gronauerinnen und Gronauer. Erfolgreicher Klimaschutz muss lokal verankert und von den Menschen hier unterstützt werden. Daher wird es im Laufe des Projektes immer wieder Veranstaltungen geben, um Ideen zu sammeln und Interessierte am Prozess zu beteiligen.“ Beginnen wird dieser Austausch mit einer Auftaktveranstaltung, zu der zu gegebener Zeit eingeladen wird.

Ein weiteres angestrebtes Projekt von Carolin Wicke ist die Klimabildung: „Längerfristig würde ich auch gerne Projekte zur Klimabildung in Kindergärten und Schulen durchführen. Klimaschutz ist eine Mammutaufgabe und kann nur gemeinsam gestemmt werden. Deshalb finde ich es wichtig, dass Kinder schon früh lernen, worauf es dabei ankommt.“

Das Projekt der Klimaschutzmanagerin ist ein Förderprojekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das Ministerium wird durch den Projektträger Jülich vertreten und der Förderzeitraum beträgt insgesamt zwei Jahre (1. Februar 2021 bis 31. Januar 2023).

Für weitere Fragen zum Projekt steht Carolin Wicke unter Telefon 02562/12-471 oder per E-Mail carolin.wicke@gronau.de zur Verfügung.

Quelle: Stadt Gronau

Klimaschutzmanager (m/w/d) für die Stadt Bergkamen gesucht

Die Stadt Bergkamen hat mit dem vom Rat beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept eine strategische Grundlage für die kommunale Energie- und Klimapolitik geschaffen. Im Rahmen dieses Konzepts wird der Klimaschutz als Querschnittsaufgabe wahrgenommen, die vielfältige Handlungsfelder umfasst. Insgesamt beinhaltet das Klimaschutzkonzept der Stadt fünf Handlungsfelder mit insgesamt 27 Einzelmaßnahmen, welche bereits sukzessive umgesetzt werden. Wesentlicher Grundgedanke ist es nun, kommunales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen aller weiteren Akteure im Stadtgebiet zu verbinden.

Zur weiteren Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist bei der Stadt Bergkamen im „Amt Planung, Tiefbau, Umwelt“ zum 01.07.2021 folgende Projektstelle befristet zu besetzen:

Klimaschutzmanagement

(m/w/d)

Die befristete Vollzeitstelle ist nach der Entgeltgruppe 11 TVöD (Ingenieurwesen) ausgewiesen.

Die Stelle wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert und ist zunächst befristet für zwei Jahre mit der Option für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Besetzung der Stelle erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags durch das Ministerium sowie der Genehmigung des Haushaltes durch die entsprechende Aufsichtsbehörde.

Die Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete:

Voraussetzungen für die Bewerbung:

Weitere wünschenswerte Voraussetzungen für die Bewerbung:

Persönliche Voraussetzungen:

 

Sonstiges:

Es handelt sich um einen Arbeitsplatz, der entweder mit einer Vollzeitkraft oder mit Teilzeitkräften so besetzt werden soll, dass die Arbeitszeit sowohl vor- als auch nachmittags abgedeckt ist.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.

Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Zentralen Dienste, Herr Thomas Hartl, unter der Telefonnummer 02307/ 965-219 gerne zur Verfügung.

Bewerbung:

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 25.04.2021 an die Stadt Bergkamen, Zentrale Dienste, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen.

Bewerbungen per E-Mail (personal@bergkamen.de) sind bei Zusammenfassung der Unterlagen in einem PDF-Dokument ebenfalls möglich.

Klimaschutzmanager/in (m/w/d) für die Stadt Halver gesucht

Die Stadt Halver – rd. 16.500 Einwohner gelegen im Märkischen Kreis an der Grenze zwischen Westfalen und Rheinland – sucht zum 01. 07. 2021 befristet für drei  Jahre und in Vollzeit  eine/einen

Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

Die Ausschreibung sowie eine spätere Einstellung erfolgen vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel.

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

Die Arbeitsgrundlage ist das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Halver, welches unter dem angefügten Link zur Verfügung steht.

Anforderungen:

Erfahrungen bzw. Kenntnisse im Bereich der Kommunalverwaltung sind wünschenswert.

Wir bieten:

Die Stadt Halver hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleich­stellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Peter Kaczor – Fachfragen –  (Tel. 02353/73174) und Katrin Serke – Personal – (Tel. 02353/73117) gerne zur Verfügung.

Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 19. 04. 2021 an die

Stadt Halver

– Personal –

Thomasstraße 18

58553 Halver.

Sie können Ihre Bewerbung auch gerne als E-mail an die Adresse k.serke@halver.de richten.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen, die per einfacher E-Mail als unverschlüsselte Datei übersandt werden, auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt sind.

 

 

 

Klimaschutzmanager (w/m/d) für die Gemeinde Kerken gesucht!

Kerken (13.000 Einwohner) liegt einladend schön am linken Niederrhein und bietet neben seiner naturnahen Lage ein ausgezeichnetes Wohnumfeld sowie hervorragende Verkehrsanbindungen zu den Metropolen des Ruhrgebietes sowie zur Landeshauptstadt Düsseldorf.Bei der Gemeinde Kerken ist ab dem 1.9.2021 eine Vollzeitstelle, befristet auf zwei Jahre, als

Klimaschutzmanager (w/m/d)

in der Fachabteilung Technik, Bauen und Planen zu besetzen. Es wurde eine Förderung beantragt. Die Stellenbesetzung erfolgt daher erst nach Bewilligung der Fördermittel.

Die Eingruppierung erfolgt – in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen – bis Entgeltgruppe 12 TVöD. Vorbeschäftigungszeiten, die eine entsprechende Berufserfahrung in diesem Aufgabegebiet vermittelt haben, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.

Die Stellenbesetzung ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn Vor- und Nachmittage abgedeckt sind. Sie werden daher gebeten, Ihre Vorstellungen hinsichtlich des Arbeitszeitumfangs mitzuteilen.

Neben der o.g. Vergütung bieten sich Ihnen zudem alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Home-Office). Ihre Aufgaben verrichten Sie grundsätzlich bei gleitender Arbeitszeit

Die Stelle wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

Mit der Schaffung der Stelle für Klimaschutzmanagement soll die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele intensiviert und unterstützt sowie die Umsetzung der Klimaschutz-maßnahmen vorangebracht werden.

Wesentlicher Bestandteil und Grundvoraussetzung für die Umsetzung von Klimaschutz-projekten ist dabei die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts.

 

Ihr wesentlichen Aufgabengebiete:

 

Ihr Profil:

 

Hinweise zur Bewerbung

Die Gemeinde Kerken fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir nehmen daher Ihre Bewerbung, unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität, gerne entgegen.

Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte sowie diesen gleichgestellte Personen werden bei sonst gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden.

Verzichten Sie der Umwelt zuliebe daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern, Bewerbungsmappen u.ä. und reichen Sie keine Originale ein.

Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an sich adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei.

Andernfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) vernichtet.

Mit der Einreichung Ihrer Unterlagen erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Wir weisen darauf hin, dass Anlagen zu E-Mail-Bewerbungen nur im .PDF-Format angenommen werden können. Andere Formate werden aus Sicherheitsgründen wegen evtl. Viren nicht bearbeitet und müssen zurückgewiesen werden. Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert. Es gelten die eingereichten Bewerbungsunterlagen

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum

16.04.2021

per E-Mail an Bewerbung@Kerken.de oder schriftlich an

Gemeinde Kerken

Der Bürgermeister

Personalservice

Dionysiusplatz 4

47647 Kerken

Für weitere fachliche Informationen steht Ihnen gerne Herr Klaus Arnolds (Tel. 02833/922-163 oder unter klaus.arnolds@kerken.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.