Klimaschutzmanager*in (m/w/d) für die Stadt Schwelm gesucht

Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleistern. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Zum 01.08.2021 ist eine auf vorerst zwei Jahre befristete Vollzeit-Stabsstelle als

Klimaschutzmanager*in (m/w/d)
(39 Std/ Woche, Entgeltgruppe EG 11 TVöD-V)

zu besetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Eine längerfristige Zusammenarbeit wird bei Weiterbewilligung der Fördermittel angestrebt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, allerdings ist eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes notwendig.

Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
  • Erstellung einer Ist-Analyse, Erarbeitung einer Energie- und Treibhausgas-Bilanz nach BISKO-Standard sowie Durchführung eines Indikatorenvergleichs
  • Potenzialanalysen zur Ermittlung von Einsparpotentialen
  • Entwicklung von THG-Minderungszielen sowie eines Katalogs mit Klimaschutzmaßnahmen und Umsetzungsplan
  • Beteiligung und Vernetzung aller relevanter Akteur*innengruppen
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutzkonzept (z. B. Organisation und Moderation von Klimaschutzveranstaltungen)
  • Sensibilisierung zum Thema Klimaschutz verschiedener Zielgruppen
  • Erstellung einer Verstetigungsstrategie und Aufbau des kommunalen Klimaschutz-Controllings
  • Fördermittelmanagement
  • Berichterstattung in politischen Gremien
  • Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen aus dem Konzept

Besondere Anforderungen des Arbeitsplatzes:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes, thematisch einschlägiges Hochschulstudium, z.B. Fachrichtung Nachhaltigkeit, Geographie, Energietechnik, Bauwesen, Umwelt- oder Ingenieurwissenschaften mit Schwerpunkt Energie-/Klimaschutzmanagement oder einer gleichwertigen Studienrichtung, möglichst verbunden mit ersten praktischen Erfahrungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Kommunikationsstärke und Moderationsfähigkeit, sicheres Auftreten gegenüber verschiedener Gesprächspartner*innen
  • Hohe Organisationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Eigeninitiative, selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit
  • Kenntnisse im Bereich Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung sowie den einschlägigen Regelwerken (z.B. VOB) sind von Vorteil
  • Sie sind sicher im Umgang mit Microsoft Office-Anwendungen
  • Führerschein Klasse B

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
  • vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine befristete Stelle nach Entgeltgruppe EG 11 TVöD mit Ziel der Entfristung nach Ablauf der Anschlussförderung
  • leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nach dem TVöD
  • betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
  • attraktive Arbeitsbedingungen wie z. B. moderne, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten

Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Die Stadt Schwelm hat sich verpflichtet, den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen.

Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de bis zum 23.07.2021 an uns.

Einen direkten Link zu dieser Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Vorstellungsgespräche voraussichtlich in der 32./33. KW 2021 durchgeführt werden.

Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.

Wir bitten um Verständnis, dass ggfls. entstehende Vorstellungskosten nicht erstattet werden können.

Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Bürgermeister Langhard (Tel. 02336/801-202) oder bei Verfahrensfragen an Frau Spielvogel (Tel. 02336/801-210).

Auf dieses Angebot können Sie sich per E-Mail oder Online bewerben . Die Behörde wünscht keine Bewerbung auf dem Postweg.
Südlohn: Klimaschutzmanager/in (m/w/d) als Stabsstelle im Bürgermeisterbüro

Die Gemeinde Südlohn sucht zur Verstärkung ihres Teams zum 01.09.2021 eine/n innovative/n und motivierte/n:

Klimaschutzmanager/in
als Stabsstelle im Bürgermeisterbüro

Es handelt sich um eine zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle mit einem Umfang von 39 Wochenstunden. Die Eingruppierung ist vorgesehen bis zu einer Entgeltgruppe E 11 / E 12 TVöD. Bei der Einstufung berücksichtigen wir Ihre Qualifikationen und Vorerfahrungen. Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch den Fördermittelgeber. Die Stelle wird als Stabsstelle Klimaschutzmanagement organisatorisch dem Bürgermeisterbüro zugeordnet.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Was erwarten wir von Ihnen?

Was bieten wir Ihnen?

Die Gemeinde Südlohn liegt zentral im Kreis Borken/Westmünsterland und kann auf eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur verweisen. Die beiden Ortsteile Südlohn und Oeding bieten ein reizvolles Wohn- und Lebensumfeld mit guten Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Die Gemeindeverwaltung Südlohn versteht sich als moderner kommunaler Dienstleister. Eine prozessorientierte Aufgabenerledigung unter Nutzung moderner EDV-Verfahren ist gelebte Praxis.

Die Gemeinde Südlohn hat sich die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 31.07.2021 ein bei der

Gemeinde Südlohn
-Personalservice-
Winterswyker Straße 1
46354 Südlohn

oder nutzen Sie die Onlinebewerbung unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.suedlohn.de/bewerbung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen einverstanden, dass die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten vorübergehend gespeichert werden. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.

Für Auskünfte steht Ihnen Herr Bürgermeister Werner Stödtke unter der Telefonnummer 02862/582-11 gerne zur Verfügung.


Klimaschutzmanagerin / Klimaschutzmanagers (m/w/d) für den Kreis Kleve gesucht!

Der Kreis Kleve hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Technik die Stelle einer / eines

Klimaschutzmanagerin / Klimaschutzmanagers (m/w/d)

(Entgeltgruppe 12 TVöD)

für die neu gegründete Arbeitsgruppe Klimaschutz innerhalb der Abteilung Bauen und Umwelt zu besetzen.

Es handelt sich um eine aus Bundesmitteln geförderte, zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristete Vollzeitstelle. Eine Verstetigung im Anschluss wird angestrebt. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Projektförderung durch den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

 

Aufgabengebiet:

Ihr Profil:

 

Wir bieten:

Für fachliche Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt, Herr Bonnen, Tel. 02821/85-439, und für allgemeine Informationen Herr Verbeet, Tel. 02821/85-556 zur Verfügung.  Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Bei Interesse an der vorgestellten Tätigkeit bewerben Sie sich bitte bis zum 11.07.2021 online über den Button „Online-Bewerbung“ und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Kopien von Urkunden und Zeugnissen sowie Beschäftigungsnachweisen) im Bewerbungsportal hoch.

Alternativ richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die

 Kreisverwaltung Kleve

Abteilung Personal

Nassauerallee 15-23

47533 Kleve

 

Klimaschutzgesetz 2021: Generationenvertrag für das Klima

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes veschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 will sie die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 senken. Der Bundestag hat das novellierte Klimaschutzgesetz am Donnerstag verabschiedet. Es hat am Freitag abschließend den Bundesrat passiert.

Foto: Bundesregierung

„Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, erklärt Bundesumweltministerin Schulze.

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai ein geändertes Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz begegnet die Bundesregierung den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind.

Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle am 24. Juni beschlossen. Sie hat am 25. Juni auch Bundesrat passiert. Die Novelle soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Höheres Klimaziel bis 2030

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes veschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 will sie die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 senken. Der Bundestag hat das novellierte Klimaschutzgesetz am Donnerstag verabschiedet. Es hat am Freitag abschließend den Bundesrat passiert.

Mit dem geänderten Klimaschuzugesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2—Kohlendioxid-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehssektor, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft.

Die Klimaziele werden kontinuierlich per Monitoring überprüft. Der Expertenrat für Klimafragen wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

Treibhausgasneutralität bis 2045

Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Natürliche Senken stärken

Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden. Die Bundesregierung macht deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung natürlicher Senken zu verbessern.

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz

Um die ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung am 23. Juni ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit will sie die Dekarbonisierung der Industrie, grünen Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft zusätzlich fördern. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern.

Klimaschutz europäisch abstimmen

Auf europäischer Ebene stehen konkrete Vorschläge der EU-Kommission zu Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch aus. Folgerichtig sieht das novellierte Klimaschutzgesetz daher eine Evaluierung im Jahr 2022 nach den europäischen Vorgaben vor. Ab 2024 sollen auch die Instrumente der CO2-Bepreisung entsprechend der erwarteten EU-Regelung alle zwei Jahre evaluiert werden. Ziel muss ein gut koordinierter Instrumentenmix auf europäischer und nationaler Ebene sein.

Weg zur Klimaneutralität

Die Bundesregierung schafft mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:

Modellvorhaben zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften

Gemeinden, Städte und Kreise, die ihre Liegenschaften energetisch sanieren wollen, können sich bei einem Modellvorhaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit dem Titel „Co2ntracting: build the future!“ bewerben.

Kernpunkt des Projektes ist Energiespar-Contracting (ESC). Kommunen, die in den letzten beiden Jahren erfolgreich eine ESC-Orientierungsberatung durchlaufen haben, können sich bis zum 31. Juli für die Auswahlrunde mit Start der Umsetzungsberatung im August 2021 bewerben. Eine weitere Runde schließt sich an, dafür ist Bewerbungsschluss am 30. September 2021, die Umsetzungsberatung startet dann im November 2021.

Gesucht werden bundesweit kommunale Liegenschaften wie Schulen, Verwaltungen, Stadthallen, Sportstätten oder Krankenhäuser, deren jährliche Energiekosten pro Einzelgebäude oder Gebäudepool mindestens 150.000 Euro betragen. Den Gewinnern des Auswahlverfahrens stellt die dena kostenfrei ESC-Beratende zur Seite, die sie während des gesamten ESC-Umsetzungsprozesses begleiten: von der Ausschreibung und Vergabe über die Realisierung der Effizienzmaßnahmen bis hin zur ersten Abrechnung durch den Contractor.

Nähere Informationen zu dem Modellvorhaben der dena finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/newsroom/meldungen/2021/bewerbungsstart-modellvorhaben/

Mehr zu Anforderungen und  zur Bewerbung finden Sie auf der Website des Projektes unter folgendem Link:

https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/zur-bewerbung

Az.: 20.0.9-002/001 gr

Erfahrungsaustausch kommunale Klimastrategien: Was kommt nach dem Konzept?

Die PlattformKlima.NRW lädt Sie zu einem NRW-weiten gemeinsamen Erfahrungsaustausch zum Thema „kommunale Klimastrategie 2.0“ ein. In immer mehr Kommunen sind in den letzten zehn Jahren die aufgestellten klassischen, meist durch das BMU geförderten, integrierten Klimakonzepte umgesetzt oder veraltet. Gleichzeitig werden durch die Politik und die Bürgerschaft neue Klimastrategien eingefordert. Protestaktionen wie der Klimanotstand erfordern neue Aktionspläne und verschärfen die bisherigen lokal gesetzten politischen Ziele.

Bisher gibt es keine Förderung für eine externe Aktualisierung der bestehenden Klimakonzepte und zahlreiche der Klimaschutzmanager*innen sind nach einer Förderung fester Bestandteil der Verwaltung geworden.

Nach zwei Impulsvorträgen aus Kommunen mit langjähriger Erfahrung bieten wir die Möglichkeit zum gemeinsamen fachlichen Austausch. Im Rahmen von zwei Breakoutsessions würden wir mit Ihnen gerne herausarbeiten, was einerseits die aktuellen Zielsetzungen für das „Klimakonzept 2.0“ sind und was andererseits aus Ihrer Sicht ein fester Bestandteil zukünftiger kommunaler Klimastrategien sein sollte.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ideen.

 

Zur Anmeldung:

Weitere Informationen und Anmeldung zum Online-Erfahrungsaustausch.

Regionalmanager*innen gesucht!

Nordrhein-Westfalen soll sich bis 2030 zu einer der modernsten und klimafreundlichsten Industrie- und Wirtschaftsregionen Europas entwickeln. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den Klimazielen von Paris weitgehend klimaneutral leben und wirtschaften. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Energieversorgung und den Wohlstand zu sichern, brauchen wir in Nordrhein-Westfalen erhebliche Investitionen in klimaschonende Technologien, erneuerbare Energien, intelligente Netze und effiziente Speichertechnologien. Die Landesregierung NRW wird ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Energie in einer Landesgesellschaft bündeln und verstärken.

Da für diese Gesellschaft dezentrale Standorte in ganz NRW geplant sind, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Raum NRW

Regionalmanager*innen

Wir suchen Sie:

 

Das bringen Sie mit:

Wir bieten

Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV-L.). Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten sind gegeben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des SGB IX sind erwünscht.

Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in analoger Anwendung des Landesgleichstellungs-gesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe Ihres frühestmöglichen Starttermins und der Referenz „Regionalmanager*innen“ ausschließlich elektronisch in einem zusammenhängenden PDF-Dokument bis zum 25.06.2021 per E-Mail an jobs@energieundklima.nrw

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Katrin Danielzik zur Verfügung.
Tel: 0211 822086431
E-Mail: katrin.danielzik@energieundklima.nrw

Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

IN4climate.NRW GmbH
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf

 

 

24 Kommunen aus NRW erhalten European Energy Award

Der European Energy Award 2021 ist an die 24 erfolgreichsten teilnehmenden Kommunen in NRW verliehen worden. Die Auszeichnung ging jeweils fünfmal in die Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Detmold sowie elfmal in den Regierungsbezirk Münster und dreimal in den Regierungsbezirk Köln. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das auf europäischer Ebene entwickelt wurde und umgesetzt wird. Die EnergieAgentur.NRW führt in Nordrhein-Westfalen das Energiemanagementverfahren im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums durch.

Der European Energy Award ist ein vielfach erprobtes internationales Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsinstrument, das auf europäischer Ebene entwickelt und umgesetzt wird. Ziel ist es, die Qualität der Energie-Erzeugung und -Nutzung in Kommunen bewerten zu können, regelmäßig zu überprüfen und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz zielgerichtet zu erschließen. Erfolgreich umgesetzte Projekte werden im Rahmen des eea in sechs Maßnahmenbereichen bewertet und ausgezeichnet. Dabei fließen verschiedene Kriterien in die Bewertung ein, zum Beispiel Raumordnung und kommunale Entwicklungsplanung, die energetische Pflege der kommunalen Immobilien und Anlagen sowie die Mobilität.

Kurzporträts der ausgezeichneten Kommunen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/european_energy_award_2021_die_preistraeger?crmailing=13908555&crcustomer=19430&crlink=43319338

 

Verstärkung für den Klimaschutz der Stadt Witten gesucht!

Die Universitätsstadt Witten liegt im Südosten des Ruhrgebietes und ist mit ihren rund 99.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Universitätsstadt liegt in der Metropolregion Ruhr mit umfangreichen Kulturangeboten. Mit ihrer Nähe zu den Städten Bochum und Dortmund, ihrer direkten Lage an der Ruhr und der damit verbundenen landschaftlich reizvollen Umgebung bietet Witten einen hohen Lebens- und Freizeitwert. Mit der Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2013 und aktueller Grundsatzbeschlüsse durch den Rat der Stadt Witten wurden die strategischen Leitfäden für die kommunale Klimaschutzpolitik der nächsten Jahre aufgestellt und das Thema Klimaschutz als eine Schwerpunktaufgabe für die städtischen Entwicklungsstrategien definiert. Aktuell wird mit Unterstützung eines externen Büros ein gesamtstädtisches Klimafolgenanpassungskonzept erarbeitet. Die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts ist zurzeit in Vorbereitung. Durch die organisatorische Einbindung der Aufgabe in die Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz mit ämterübergreifenden Arbeitsstrukturen liegen optimale Voraussetzungen für eine Verzahnung der klimarelevanten Belange mit gesamtstädtischen Stadterneuerungsprozessen und allen Verwaltungsbereichen vor. Die Aufgabenerledigung erfolgt in enger Abstimmung mit der Klimaschutzbeauftragten und wird durch eine Verwaltungsstelle des gehobenen nichttechnischen Dienstes in Vollzeit unterstützt. Mit der unmittelbaren Zuordnung der Koordinierungsstelle zum Baudezernenten wird die besondere Bedeutung des Themas Klimaschutz für kommunale Prozesse hervorgehoben.

 

Bei der Stadt Witten ist zum nächstmöglichen Termin  die Stelle

einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers (m/w/d)

in der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz im Baudezernat (Dezernat 4) in Vollzeit zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

 

Folgende Anforderungen sind von Ihnen zu erfüllen:

 

Wünschenswert sind:

 

Wir bieten Ihnen:

Für fachliche Gespräche mit interessierten Bewerberinnen und Bewerbern oder Rückfragen stehen Ihnen Frau Klein von der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz (Telefon 02302 5811045) und für personalrechtliche Angelegenheiten Frau Lessner vom Organisations- und Personalamt (Telefon 02302 5811541) sehr gerne zur Verfügung.

Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach den tariflichen und gesetzlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst. Eine Eingruppierung ist nach E 12 TVöD vorgesehen.

Es ist möglich, sich diese Stelle mit jemandem zu teilen, wenn insgesamt der Stundenumfang der Stelle abgedeckt wird und eine den dienstlichen Erfordernissen entsprechende Aufteilung der Arbeitszeit und Verteilung der Aufgaben gewährleistet ist.

Die Stadtverwaltung Witten versteht sich als familienfreundliche Arbeitgeberin, die die Interessen ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruflichem und Privatem, die Personalentwicklung und das Betriebliche Gesundheitsmanagement nehmen bei uns einen bedeutsamen Stellenwert ein.

Darüber hinaus ist die Stadt Witten Trägerin des Prädikats Total E-Quality – Engagement für Chancengleichheit.

Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

 

Die Stadt Witten hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und Berufsbereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie uns bitte

bis zum  05.07.2021

ausschließlich über die Onlineplattform www.interamt.de (Stellen-ID 685922) zukommen lassen. Bewerbungen, die nicht über Interamt eingehen, können für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.

Sollten Sie Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren haben oder bei Schwierigkeiten nähere Informationen diesbezüglich benötigen, besuchen Sie gerne unsere Homepage www.witten.de

Antwort der Landesregierung auf Große Anfrage zum kommunalen Klimaschutz

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat am 27.04.2021 die Große Anfrage 30 der Landtagsfraktion der AfD (Drucksache 17/11619) zu Kosten und Nutzen von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens im Namen der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beantwortet (Drucksache 17/13566).

Die 154-seitige Antwort der Landesregierung geht umfassend auf die 92 Fragen der großen Anfrage zu folgenden Themenbereichen ein: Klimaschutzmanager, Personalkosten im Klimaschutz, Kosten des Klimaschutzes, kommunale Klimaschutzkonzepte, Einsparpotentiale von Treibhausgasen, Awards und Auszeichnungen, Förderung durch Tochtergesellschaften und das Land, Elektromobilität, Wärmedämmung, Energieeinsparung, Aufforstungsmaßnahmen, Klimaanpassung, Starkregen und Hochwasservorsorge, Entsiegelung von Flächen, Hitzevorsorge, Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche und Bürgerberatung.

In der Anfrage wurden sehr umfangreiche und differenzierte kommunale Statistiken für jede Gemeinde und jeden Gemeindeverband jeweils für die Kalenderjahre 2015 bis 2020 abgefragt. Für die Beantwortung der Fragen, die maßgeblich Informationen betreffen, die nur den jeweiligen Gebietskörperschaften vorliegen, erfolgte eine onlinebasierte Befragung der 396 Kommunen und 31 Kreise in NRW durch das MWIDE. Die Befragung wurde in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 1. März 2021 durchgeführt. Trotz des sehr hohen Aufwands zur Beantwortung der zahlreichen Fragen nahmen rund ein Drittel der Kommunen (119 Gebietskörperschaften) teil.

Hierzu ist anzumerken, dass die Städte und Gemeinden keiner Pflicht zur Erhebung der erbetenen Daten unterliegen, die Teilnahme an der Befragung also auf freiwilliger Basis erfolgte. Hinzu kam der enorme Aufwand für die Ermittlung der außerordentlich umfangreichen Statistiken, der angesichts der aktuellen Herausforderung der Kommunen zur Bewältigung der Corona-Pandemie kaum zu leisten war. Gleichwohl geben die Antworten einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der Kommunen in den Bereichen Klimaschutz und KIimafolgenanpassung.

Die Antwort auf die Große Anfrage kann auf der Internetseite des Landtags NRW unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-13566.pdf

StGB NRW-Mitteilung vom 26.05.2021
Az.: 23.1.7-001/006