Stadt Vlotho sucht Klimaschutzmanager*in (m/w/d)

Die Stadt Vlotho sucht zum 01.10.21 -aufgrund der Fördermöglichkeiten zunächst befristet für 11 Monate- in Vollzeit eine*n

Klimaschutzmanager*in (m/w/d)

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Endgültige Erarbeitung eines bereits begonnenen integrierten Klimaschutzkonzeptes
  • Abschließende Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und Vorbereitung der Umsetzung
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  • Umsetzung von Projekten
  • Fördermittelakquise sowie Verwaltung der Fördermittel
  • Unterstützung lokaler und regionaler Akteure
  • Mitarbeit in regionalen Netzwerken

Unsere Anforderungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom FH/Bachelor/Master) Geographie, Raumplanung, Umwelttechnik oder Umweltwissenschaften mit Schwerpunkt Klimaschutz /Energie oder einer vergleichbaren Studienrichtung
  • Idealerweise Berufserfahrung im Bereich Klimaschutzmanagement und/oder Prozess- und Projektmanagement
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren sowie ausgeprägte Moderationsfähigkeit
  • Freude an Kommunikation und Netzwerkarbeit

Wir bieten:

  • einen befristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
  • Eingruppierung nach Entgeltgruppe E 11 TVöD
  • Jährliche Leistungszulage, sowie eine Zusatzversorgung
  • eine flexible Arbeitszeit von zurzeit 39 Wochenstunden in einer 5-Tage-Woche

Eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses vorbehaltlich der Bewilligung der für diese Stelle weiterhin zu beantragenden Fördergelder hinaus, ist beabsichtigt.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Personalleiterin Frau Scherfeld (Tel.: 05733 924-163).

Ihre Bewerbungsunterlagen übersenden Sie bitte grundsätzlich online bis zum 05.09.2021 mittels des auf der Homepage der Stadt Vlotho befindlichen Bewerberportals.

Neues Klimaförderprogramm der Stadt Siegen: Klimaschutz zum Mitmachen!

Warum sich die Anschaffung von E-Bike oder PV-Anlage für Privathaushalte doppelt lohnt?

Am 1. Juli 2021 tritt mit Beschluss des Rates der Stadt Siegen die neue „Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm“ in Kraft, welche das bisherige Altbauförderprogramm ablöst.

Förderfähige Maßnahmen, die im Zeitraum ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt werden, können über einen Online-Antrag (siehe unten) bei der städtischen Stabsstelle Klimaschutz, bezuschusst werden. Das Förderprogramm bietet Privatpersonen in Siegen die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz einen Zuschuss durch die Stadt zu erhalten. Dieses unterstützt nunmehr zahlreiche Förderbausteine, welche sowohl Aspekte des Klimaschutzes als auch der Klimafolgenanpassung adressieren. Die Universitätsstadt Siegen hat im Hinblick auf den Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen weitreichende Ratsbeschlüsse getroffen. So sollen unter anderem die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, erneuerbare Energien ausgebaut und eine breite Akzeptanz für die Notwendigen Veränderungen geschaffen werden. Im Hinblick auf die vorliegenden Klimaschutzziele der Stadt Siegen, sollen insbesondere Privathaushalte dabei motiviert werden Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen, welche die städtische Zielerreichung unterstützen. Die Fördersumme wird auf maximal 3.000 Euro je Haushalt und pro Jahr begrenzt.

Alle Siegener Privatpersonen können im Stadtgebiet durch Investitionen in folgenden Bereichen (Handlungsfelder) eine Förderung beantragen:

  • E-Mobilität,
  • nachhaltiges Bauen und Sanieren,
  • erneuerbare Energien,
  • Klimafolgenanpassungsmaßnahmen,
  • integrative Klimaschutzprojekte oder
  • Gründung einer solidarischen Landwirtschaft.

Die vorgenannten Handlungsfelder setzen sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die individuell kombinierbar sind. Wer sich beispielsweise 2021 ein E-Lastenrad kaufen möchte und die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes oder die Pflanzung von Bäumen in seinem Garten plant, erfährt mit Unterstützung der Förderung direkt die positiven Effekte, wie Einsparungen und nachhaltigen Mehrwert persönlich zu schätzen.

Online-Antrag/ Richtlinie

Online-Service „Klimaschutz- und -anpassungsförderprogramm der Stadt Siegen – Zuschuss-Antrag“.

Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm der Stadt Siegen.

Quelle: Internetauftritt Stadt Siegen

Gartenstadt Haan: Neue Flagge und Kindermeilen-Kampagne

Seit dieser Woche weht eine neue Flagge vor dem Rathaus. Das neue Klimaschutzlogo, das unsere Klimaschutzmanagerin bei der Auftaktveranstaltung zum Klimaschutzmanagement im letzten Monat der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, hat somit einen weiteren Platz in der Stadt gefunden. Die Flagge wurde anlässlich des Starts der Kindermeilen-Kampagne gehisst, deren Aktionszeitraum Anfang dieser Woche begonnen hat. Einige hundert Kinder sammeln seither fleißig „Grüne Meilen“ für das Klima.“

Klimaschutzmanager*in (m/w/d) für die Stadt Schwelm gesucht

Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleistern. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Zum 01.08.2021 ist eine auf vorerst zwei Jahre befristete Vollzeit-Stabsstelle als

Klimaschutzmanager*in (m/w/d)
(39 Std/ Woche, Entgeltgruppe EG 11 TVöD-V)

zu besetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Eine längerfristige Zusammenarbeit wird bei Weiterbewilligung der Fördermittel angestrebt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, allerdings ist eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes notwendig.

Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
  • Erstellung einer Ist-Analyse, Erarbeitung einer Energie- und Treibhausgas-Bilanz nach BISKO-Standard sowie Durchführung eines Indikatorenvergleichs
  • Potenzialanalysen zur Ermittlung von Einsparpotentialen
  • Entwicklung von THG-Minderungszielen sowie eines Katalogs mit Klimaschutzmaßnahmen und Umsetzungsplan
  • Beteiligung und Vernetzung aller relevanter Akteur*innengruppen
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutzkonzept (z. B. Organisation und Moderation von Klimaschutzveranstaltungen)
  • Sensibilisierung zum Thema Klimaschutz verschiedener Zielgruppen
  • Erstellung einer Verstetigungsstrategie und Aufbau des kommunalen Klimaschutz-Controllings
  • Fördermittelmanagement
  • Berichterstattung in politischen Gremien
  • Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen aus dem Konzept

Besondere Anforderungen des Arbeitsplatzes:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes, thematisch einschlägiges Hochschulstudium, z.B. Fachrichtung Nachhaltigkeit, Geographie, Energietechnik, Bauwesen, Umwelt- oder Ingenieurwissenschaften mit Schwerpunkt Energie-/Klimaschutzmanagement oder einer gleichwertigen Studienrichtung, möglichst verbunden mit ersten praktischen Erfahrungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Kommunikationsstärke und Moderationsfähigkeit, sicheres Auftreten gegenüber verschiedener Gesprächspartner*innen
  • Hohe Organisationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Eigeninitiative, selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit
  • Kenntnisse im Bereich Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung sowie den einschlägigen Regelwerken (z.B. VOB) sind von Vorteil
  • Sie sind sicher im Umgang mit Microsoft Office-Anwendungen
  • Führerschein Klasse B

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem vielseitigen und interessanten Aufgabengebiet
  • vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine befristete Stelle nach Entgeltgruppe EG 11 TVöD mit Ziel der Entfristung nach Ablauf der Anschlussförderung
  • leistungsorientierte Bezahlung (LoB) nach dem TVöD
  • betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
  • attraktive Arbeitsbedingungen wie z. B. moderne, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten

Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Die Stadt Schwelm hat sich verpflichtet, den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen.

Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de bis zum 23.07.2021 an uns.

Einen direkten Link zu dieser Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Vorstellungsgespräche voraussichtlich in der 32./33. KW 2021 durchgeführt werden.

Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.

Wir bitten um Verständnis, dass ggfls. entstehende Vorstellungskosten nicht erstattet werden können.

Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Bürgermeister Langhard (Tel. 02336/801-202) oder bei Verfahrensfragen an Frau Spielvogel (Tel. 02336/801-210).

Auf dieses Angebot können Sie sich per E-Mail oder Online bewerben . Die Behörde wünscht keine Bewerbung auf dem Postweg.
Südlohn: Klimaschutzmanager/in (m/w/d) als Stabsstelle im Bürgermeisterbüro

Die Gemeinde Südlohn sucht zur Verstärkung ihres Teams zum 01.09.2021 eine/n innovative/n und motivierte/n:

Klimaschutzmanager/in
als Stabsstelle im Bürgermeisterbüro

Es handelt sich um eine zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle mit einem Umfang von 39 Wochenstunden. Die Eingruppierung ist vorgesehen bis zu einer Entgeltgruppe E 11 / E 12 TVöD. Bei der Einstufung berücksichtigen wir Ihre Qualifikationen und Vorerfahrungen. Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch den Fördermittelgeber. Die Stelle wird als Stabsstelle Klimaschutzmanagement organisatorisch dem Bürgermeisterbüro zugeordnet.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Was erwarten wir von Ihnen?

Was bieten wir Ihnen?

Die Gemeinde Südlohn liegt zentral im Kreis Borken/Westmünsterland und kann auf eine gute Wirtschafts- und Infrastruktur verweisen. Die beiden Ortsteile Südlohn und Oeding bieten ein reizvolles Wohn- und Lebensumfeld mit guten Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen.
Die Gemeindeverwaltung Südlohn versteht sich als moderner kommunaler Dienstleister. Eine prozessorientierte Aufgabenerledigung unter Nutzung moderner EDV-Verfahren ist gelebte Praxis.

Die Gemeinde Südlohn hat sich die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 31.07.2021 ein bei der

Gemeinde Südlohn
-Personalservice-
Winterswyker Straße 1
46354 Südlohn

oder nutzen Sie die Onlinebewerbung unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.suedlohn.de/bewerbung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen einverstanden, dass die für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten vorübergehend gespeichert werden. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.

Für Auskünfte steht Ihnen Herr Bürgermeister Werner Stödtke unter der Telefonnummer 02862/582-11 gerne zur Verfügung.


Klimaschutzmanagerin / Klimaschutzmanagers (m/w/d) für den Kreis Kleve gesucht!

Der Kreis Kleve hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Technik die Stelle einer / eines

Klimaschutzmanagerin / Klimaschutzmanagers (m/w/d)

(Entgeltgruppe 12 TVöD)

für die neu gegründete Arbeitsgruppe Klimaschutz innerhalb der Abteilung Bauen und Umwelt zu besetzen.

Es handelt sich um eine aus Bundesmitteln geförderte, zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristete Vollzeitstelle. Eine Verstetigung im Anschluss wird angestrebt. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Projektförderung durch den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

 

Aufgabengebiet:

Ihr Profil:

 

Wir bieten:

Für fachliche Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt, Herr Bonnen, Tel. 02821/85-439, und für allgemeine Informationen Herr Verbeet, Tel. 02821/85-556 zur Verfügung.  Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Bei Interesse an der vorgestellten Tätigkeit bewerben Sie sich bitte bis zum 11.07.2021 online über den Button „Online-Bewerbung“ und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Kopien von Urkunden und Zeugnissen sowie Beschäftigungsnachweisen) im Bewerbungsportal hoch.

Alternativ richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die

 Kreisverwaltung Kleve

Abteilung Personal

Nassauerallee 15-23

47533 Kleve

 

Klimaschutzgesetz 2021: Generationenvertrag für das Klima

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes veschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 will sie die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 senken. Der Bundestag hat das novellierte Klimaschutzgesetz am Donnerstag verabschiedet. Es hat am Freitag abschließend den Bundesrat passiert.

Foto: Bundesregierung

„Das Klimaschutzgesetz setzt den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, erklärt Bundesumweltministerin Schulze.

Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai ein geändertes Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz begegnet die Bundesregierung den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind.

Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle am 24. Juni beschlossen. Sie hat am 25. Juni auch Bundesrat passiert. Die Novelle soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Höheres Klimaziel bis 2030

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes veschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 will sie die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 senken. Der Bundestag hat das novellierte Klimaschutzgesetz am Donnerstag verabschiedet. Es hat am Freitag abschließend den Bundesrat passiert.

Mit dem geänderten Klimaschuzugesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2—Kohlendioxid-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehssektor, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft.

Die Klimaziele werden kontinuierlich per Monitoring überprüft. Der Expertenrat für Klimafragen wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

Treibhausgasneutralität bis 2045

Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Natürliche Senken stärken

Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden. Die Bundesregierung macht deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung natürlicher Senken zu verbessern.

Sofortprogramm für mehr Klimaschutz

Um die ambitionierten Klimaschutzziele des Gesetzes zu erreichen, hat die Bundesregierung am 23. Juni ein 8-Milliarden-Sofortprogramm beschlossen. Damit will sie die Dekarbonisierung der Industrie, grünen Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft zusätzlich fördern. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern.

Klimaschutz europäisch abstimmen

Auf europäischer Ebene stehen konkrete Vorschläge der EU-Kommission zu Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch aus. Folgerichtig sieht das novellierte Klimaschutzgesetz daher eine Evaluierung im Jahr 2022 nach den europäischen Vorgaben vor. Ab 2024 sollen auch die Instrumente der CO2-Bepreisung entsprechend der erwarteten EU-Regelung alle zwei Jahre evaluiert werden. Ziel muss ein gut koordinierter Instrumentenmix auf europäischer und nationaler Ebene sein.

Weg zur Klimaneutralität

Die Bundesregierung schafft mit dem novellierten Klimaschutzgesetz nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:

Modellvorhaben zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften

Gemeinden, Städte und Kreise, die ihre Liegenschaften energetisch sanieren wollen, können sich bei einem Modellvorhaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit dem Titel „Co2ntracting: build the future!“ bewerben.

Kernpunkt des Projektes ist Energiespar-Contracting (ESC). Kommunen, die in den letzten beiden Jahren erfolgreich eine ESC-Orientierungsberatung durchlaufen haben, können sich bis zum 31. Juli für die Auswahlrunde mit Start der Umsetzungsberatung im August 2021 bewerben. Eine weitere Runde schließt sich an, dafür ist Bewerbungsschluss am 30. September 2021, die Umsetzungsberatung startet dann im November 2021.

Gesucht werden bundesweit kommunale Liegenschaften wie Schulen, Verwaltungen, Stadthallen, Sportstätten oder Krankenhäuser, deren jährliche Energiekosten pro Einzelgebäude oder Gebäudepool mindestens 150.000 Euro betragen. Den Gewinnern des Auswahlverfahrens stellt die dena kostenfrei ESC-Beratende zur Seite, die sie während des gesamten ESC-Umsetzungsprozesses begleiten: von der Ausschreibung und Vergabe über die Realisierung der Effizienzmaßnahmen bis hin zur ersten Abrechnung durch den Contractor.

Nähere Informationen zu dem Modellvorhaben der dena finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/newsroom/meldungen/2021/bewerbungsstart-modellvorhaben/

Mehr zu Anforderungen und  zur Bewerbung finden Sie auf der Website des Projektes unter folgendem Link:

https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/zur-bewerbung

Az.: 20.0.9-002/001 gr

Erfahrungsaustausch kommunale Klimastrategien: Was kommt nach dem Konzept?

Die PlattformKlima.NRW lädt Sie zu einem NRW-weiten gemeinsamen Erfahrungsaustausch zum Thema „kommunale Klimastrategie 2.0“ ein. In immer mehr Kommunen sind in den letzten zehn Jahren die aufgestellten klassischen, meist durch das BMU geförderten, integrierten Klimakonzepte umgesetzt oder veraltet. Gleichzeitig werden durch die Politik und die Bürgerschaft neue Klimastrategien eingefordert. Protestaktionen wie der Klimanotstand erfordern neue Aktionspläne und verschärfen die bisherigen lokal gesetzten politischen Ziele.

Bisher gibt es keine Förderung für eine externe Aktualisierung der bestehenden Klimakonzepte und zahlreiche der Klimaschutzmanager*innen sind nach einer Förderung fester Bestandteil der Verwaltung geworden.

Nach zwei Impulsvorträgen aus Kommunen mit langjähriger Erfahrung bieten wir die Möglichkeit zum gemeinsamen fachlichen Austausch. Im Rahmen von zwei Breakoutsessions würden wir mit Ihnen gerne herausarbeiten, was einerseits die aktuellen Zielsetzungen für das „Klimakonzept 2.0“ sind und was andererseits aus Ihrer Sicht ein fester Bestandteil zukünftiger kommunaler Klimastrategien sein sollte.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ideen.

 

Zur Anmeldung:

Weitere Informationen und Anmeldung zum Online-Erfahrungsaustausch.

Regionalmanager*innen gesucht!

Nordrhein-Westfalen soll sich bis 2030 zu einer der modernsten und klimafreundlichsten Industrie- und Wirtschaftsregionen Europas entwickeln. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den Klimazielen von Paris weitgehend klimaneutral leben und wirtschaften. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Energieversorgung und den Wohlstand zu sichern, brauchen wir in Nordrhein-Westfalen erhebliche Investitionen in klimaschonende Technologien, erneuerbare Energien, intelligente Netze und effiziente Speichertechnologien. Die Landesregierung NRW wird ihre bisherigen Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Energie in einer Landesgesellschaft bündeln und verstärken.

Da für diese Gesellschaft dezentrale Standorte in ganz NRW geplant sind, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Raum NRW

Regionalmanager*innen

Wir suchen Sie:

 

Das bringen Sie mit:

Wir bieten

Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV-L.). Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten sind gegeben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des SGB IX sind erwünscht.

Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in analoger Anwendung des Landesgleichstellungs-gesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe Ihres frühestmöglichen Starttermins und der Referenz „Regionalmanager*innen“ ausschließlich elektronisch in einem zusammenhängenden PDF-Dokument bis zum 25.06.2021 per E-Mail an jobs@energieundklima.nrw

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Katrin Danielzik zur Verfügung.
Tel: 0211 822086431
E-Mail: katrin.danielzik@energieundklima.nrw

Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

IN4climate.NRW GmbH
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf