Neue Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz nimmt ihre Arbeit auf

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt sich beim Klimaschutz neu auf: Seit Anfang des Jahres bündelt sie alle operativen Energie- und Klimaschutzaktivitäten unter dem Dach von NRW.Energy4Climate. Den Startschuss gaben heute Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und die Geschäftsführer Ulf C. Reichardt (Vorsitzender) und Samir Khayat.

Minister Pinkwart: „Für uns in Nordrhein-Westfalen sind Wachstum und Klimaschutz keine Gegensätze mehr. Vielmehr gehören für uns Ökonomie und Ökologie zusammen. So wollen wir unser starkes Industrieland zu einer der modernsten und klimafreundlichsten Wirtschaftsregionen Europas weiterentwickeln. Dafür braucht es neben einem gemeinsamen Grundverständnis einen schnellen und breiten Roll-out von Technologien für Energiewende und Klimaschutz. Mit NRW.Energy4Climate bekommen wir einen schlagkräftigen, flexiblen und nachhaltigen Akteur, der Stärken der Vorläufereinrichtungen gezielt nutzt und hart daran arbeiten wird, für die Transformation nötige private Investitionen und öffentliche Fördermittel zusätzlich nach Nordrhein-Westfalen zu holen.“

NRW.Energy4Climate vernetzt alle wichtigen Akteur:innen, berät und unterstützt Unternehmen und Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und informiert die Gesellschaft über relevante Themen. Ziel ist, die Transformation aktiv voranzutreiben, damit Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich klimaneutral wird und gleichzeitig zukunftsweisendes Industrieland bleibt.

Die neue Landesgesellschaft konzentriert sich dabei auf die vier am stärksten emittierenden Sektoren, die zusammen für 90 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind: Energiewirtschaft, Industrie, Wärme & Gebäude und Mobilität. Dabei verfolgt sie einen sektorenübergreifenden Ansatz: Sie beschränkt sich nicht auf einzelne Maßnahmen, sondern hat immer das große Ganze im Blick.

Ulf C. Reichardt, Vorsitzender der Geschäftsführung von NRW.Energy4Climate: „Nordrhein-Westfalen soll bis 2045 klimaneutral sein. Für den Umbau des Energiesystems ist das praktisch schon morgen. Eine Landesgesellschaft ist genau die richtige Organisationform, um die Transformation aktiv zu begleiten und mitzugestalten. Unseren vielen Partnerinnen und Partnern aus Energiewirtschaft, Industrie und Kommunen werden wir dabei eine starke und verlässliche Mitstreiterin für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen sein.“

Innovationsscouting, Beratung, Vernetzung, Information

Um den Umbau Nordrhein-Westfalens hin zur Klimaneutralität voranzutreiben, wird NRW.Energy4Climate systemrelevante Schwachstellen und Handlungsbedarfe identifizieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. Dazu gehört auch, technische Innovationen und zukunftsweisende Ideen aufzuspüren und zu unterstützen. Die Landesgesellschaft konzentriert sich auf Projekte, die skalierbar sind und damit eine landesweite Hebelwirkung für die Klimawende erzielen können.

Samir Khayat, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate: „Der Wandel hin zur Klimaneutralität ist eine große, aber lösbare Aufgabe. Denn technisch ist er möglich. Damit die Energiewende gelingt und wir unsere Klimaziele erreichen, müssen wir aber Tempo machen. NRW.Energy4Climate geht an den Start, um gemeinsam mit den Unternehmen, den Kommunen, der Wissenschaft und der Politik die Klimawende zum Erfolgsprojekt zu machen.“

Auf ihrem Weg in Richtung Treibhausgasneutralität unterstützt die Landesgesellschaft ihre Partner:innen durch individuelle Beratungs- und Vernetzungsangebote, Workshops, Onlinetools oder durch die Begleitung beim Einwerben von Fördermitteln und Investitionen. Dank ihrer Nähe zur Landesregierung kann NRW.Energy4Climate zudem Anliegen für künftige Förderprogramme beim Bund und bei der EU platzieren und mitgestalten. Auch regulatorische Handlungsbedarfe lassen sich über die Landesgesellschaft schneller an die Politik adressieren.

Schwerpunkt auf Wirtschaft und Kommunen

Zu den Hauptzielgruppen der neuen Landesgesellschaft gehören neben Unternehmen  die Kommunen. Denn gerade sie müssen Klimaschutz durch konkrete Maßnahmen vor Ort umsetzen. Um sie bestmöglich zu unterstützen, wird die Landesgesellschaft mit NRW.Klimanetzwerker:innen in neun Regionen Nordrhein-Westfalens vertreten sein: in Ostwestfalen-Lippe, der Metropole Ruhr, im Münsterland, in der Städteregion Aachen, in Köln/Bonn, dem Niederrhein, im Bergischen Städtedreieck, in Südwestfalen und in Düsseldorf/Mettmann.

Für die breite Öffentlichkeit stellt NRW.Energy4Climate über ihre Online-Kanäle Informationen und Werkzeuge zu relevanten Themen im Bereich Klimaschutz und Energiewende zur Verfügung. Außerdem engagiert sich die Landesgesellschaft im Bereich der Klimabildung in Schulen und Kitas, um junge Menschen so früh wie möglich für die Themen Energie und Klimaschutz zu sensibilisieren. Beratungs- und Unterstützungsangebote zu konkreten Anliegen im privaten Bereich, wie etwa zur energetische Sanierung von Privathäusern, leistet NRW.Energy4Climate nicht. Diese erhalten die Bürger:innen nach wie vor über etablierte und fachkundige Stellen wie die Verbraucherzentrale NRW, mit denen NRW.Energy4Climate eng zusammenarbeitet.

 

Präsenz im Web und auf Social Media

Seit dem 1. Januar ist die Website www.energy4climate.nrw erreichbar. Hier finden Interessierte ein umfangreiches Informationsangebot zu den Aufgabenbereichen der Landesgesellschaft sowie aktuelle Veranstaltungshinweise und hilfreiche Recherche- und Planungswerkzeuge. Dazu gehören auch etablierte Tools wie das Förder.Navi, das Windplanung.Navi oder der Branchenführer.Erneuerbare.

Alle Zielgruppen sind eingeladen, mit der neuen Landesgesellschaft in Kontakt zu treten, zum Beispiel über die Social-Media-Kanäle auf Twitter, LinkedIn und Xing. Wer an einer Zusammenarbeit mit NRW.Energy4Climate interessiert ist, kann sich auch unter www.energieundklima.nrw/registrierung-kontakt/ als Kontakt registrieren und für verschiedene Informationsverteiler vormerken lassen.

 

Gemeinsam Nachhaltigkeit gestalten – das MehrWert-Poster für Kommunalverwaltungen

Das Projekt MehrWert der Verbraucherzentrale NRW hat sich im Bereich Engagement für Nachhaltigkeit über die letzten Jahre intensiv mit der Zusammenarbeit von Kommunen und Initiativen des nachhaltigen Konsums beschäftigt. In „Regionalgesprächen“ konnten sich Engagierte und Kommunenvertreter:innen austauschen und von guten Beispielen lernen, zudem wurden Studien und ein Fachgespräch durchgeführt.

Hierbei hat sich immer wieder gezeigt, dass Kommunen wertvolle Unterstützung für lokale Initiativen bieten können; gleichzeitig ist das Engagement in den Initiativen ein wichtiger Baustein für kommunale Nachhaltigkeitsstrategien und das Erreichen lokaler Klimaschutzziele. Das doppelseitige Poster unterstützt Kommunenvertreter:innen in Ihrer Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsinitiativen mit Inspirationen und Vorschlägen, um das Engagement in der Stadt zu stärken. Weiterhin finden sich auf der Rückseite eine Übersicht von Initiativen aus dem Bereich des klimafreundlichen Konsums sowie eine Infobox über externe Projekte und Programme für Kommunen.

Das Poster „Gemeinsam Nachhaltigkeit gestalten“ steht Ihnen unter https://www.mehrwert.nrw/angebote-kommunen zum Download zur Verfügung. Mehr Informationen zum Angebot des Projekts MehrWert21 im Bereich Engagement für Nachhaltigkeit erhalten Sie unter https://www.mehrwert.nrw/mehrwert21/engagement-nachhaltigkeit.

Kontakt

Dr. Jonas Grauel

Leiter des Projekts MehrWert21

E-Mail: jonas.grauel@verbraucherzentrale.nrw

Telefon: 0211 – 3809409

www.mehrwert.nrw

Das Projekt MehrWert21 wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

KfW startet breit angelegte Förderprogramme für nachhaltige Mobilität

Oressemitteilung vom 10.01.2022 / KfW

  • Zinsgünstige Kredite für Unternehmen und Kommunen für Investitionen in nachhaltige Mobilität
  • Förderung von klimafreundlichen Fahrzeugen sowie von Infrastrukturmaßnahmen und nachhaltiger Digitalisierung von Mobilität
  • Bis 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben und Laufzeit bis zu 30 Jahren bei der Standardvariante

Bei der Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft spielt der Verkehrssektor eine zentrale Rolle. Der Bedarf zur Reduzierung von CO2-Emissionen ist in diesem Bereich besonders hoch. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die KfW ab sofort Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen bei Investitionen in nachhaltige Mobilität mit einem breit angelegten Förderangebot. Der neue Investitionskredit Nachhaltige Mobilität bietet zinsgünstige Finanzierungen für Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs, etwa des ÖPNV, Schienen- und Wasserstraßenverkehrs und Investitionen in die hierfür erforderliche Infrastruktur. Es werden ebenfalls Digitalisierungsprojekte gefördert, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, etwa die Vernetzung bestehender Mobilitätsangebote. Die Anforderungen an die förderbaren Maßnahmen im Rahmen des neuen Angebots orientieren sich an den definierten Kriterien der EU-Taxonomie. So werden mit dem neuen Programm z. B. Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Züge und Binnenschiffe gefördert, wenn deren direkter CO2-Ausstoß Null beträgt.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Wir wollen Klimaneutralität und der Verkehrssektor muss hier einen großen Beitrag leisten. Wir alle sind hier in der Verantwortung – Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft. Wir brauchen überall gute Infrastruktur und klimaneutrale Mobilitätsangebote, die die Bedürfnisse von jeder und jedem berücksichtigen. Die KfW-Förderung erleichtert langfristige Investitionen der Kommunen und Unternehmen in die Transformation des Verkehrs. Das Angebot schafft die nötige Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für diese wichtige Aufgabe.“

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels, sagt: „Der Verkehrssektor spielt für die klimaneutrale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft eine zentrale Rolle. Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, müssen wir uns schnellstmöglich auf emissionsarme Formen der Mobilität umstellen. Dies erfordert enorme Investitionen. Die KfW wird ihrer Verantwortung als transformative Förderbank gerecht und stellt hierfür passende Finanzierungsinstrumente bereit.“

Der neue Investitionskredit Nachhaltige Mobilität ist Bestandteil des zum Jahresbeginn 2022 erweiterten Green-Bond-Rahmenwerks, bei dem die KfW Mittelabrufe in spezifischen Förderprogrammen ihren grünen Anleihen zuordnet. Unternehmen und Kommunen profitieren von den günstigen Refinanzierungsbedingungen der KfW; darüber hinaus hat die KfW die Zinskonditionen des neuen Programms aus eigenen Mitteln weiter reduziert. In der Standardvariante können einzelne Vorhaben mit bis zu 50 Mio. EUR und mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren finanziert werden. Die konkreten Zinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.

Weitere Informationen:
Für Kommunen: IKK – Nachhaltige Mobilität
Für Unternehmen: Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269)

Billigkeitsrichtlinie: Klärung der Haushaltsfrage und neue Sprechstunden im Januar 2022

Die Billigkeitsrichtlinie wurde von den Städten, Gemeinden und Kreise mit hohen Interesse aufgenommen. Die bisherigen Sprechstunden im Dezember haben eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen und auch schon beantwortet. Seit dieser Woche ist eine sehr wichtige Antwort zum Haushalt durch die Bezirksregierung Arnsberg näher definiert worden.

Auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg ist folgende Erläuterung veröffentlicht worden:

„Aufgrund der erheblichen Unwägbarkeiten, die mit Blick auf die Corona-Pandemie aktuell bestehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass jede Etatisierung im kommunalen Haushalt planmäßig umgesetzt wird. Insofern führt die Einstellung einer Maßnahme in den kommunalen Haushalt nicht automatisch dazu, dass diese Maßnahme über die Billigkeits-Richtlinie nicht adressiert werden kann. Dies gilt umso mehr, da Einstellungen in den kommunalen Haushalt oftmals die Maßnahme eher grundsätzlich und nicht konkret abstecken. Die Adressierung einer Maßnahme über die Billigkeits-Richtlinie ist erst dann nicht mehr möglich, wenn es zu dieser Maßnahme einen konkretisierenden Freigabebeschluss des Rates oder eines Ratsausschusses gibt oder hinsichtlich der Maßnahme ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde.“

Da weiterhin viele Fragen bei der Suche nach Investitionsprojekte bestehen bietet die PlattformKlima.NRW im Januar 2022 weitere Termine für Sprechstunden (»Anmeldung) per Zoom an.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anmeldung. Weiter ist für Anfang 2022 eine erste Version einer FAQ in Vorbereitung.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen schöne Feiertage!

Stadt Drolshagen sucht Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

Bei der Stadt Drolshagen (Kreis Olpe, Südwestfalen, 12.000 Einwohner) ist zum 01.04.2022 eine Stelle als

Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel (aus der Kommunalrichtlinie des BMU) zunächst befristet auf 2 Jahre. Eine befristete Verlängerung um weitere 3 Jahre ist angestrebt. Die Möglichkeit einer anschließenden Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Eine Änderung der Aufgabenzuteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

Wir bieten Ihnen:

 

Wir erwarten von Ihnen:

 

Abschließend weisen wir darauf hin:

 

Sind Sie interessiert?

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse, Aussagen und Nachweisen zu den Anforderungskriterien) und möglichen Eintrittstermin richten Sie bitte bis zum 31.12.2021 an die Stadtverwaltung Drolshagen, Hagener Straße 9, 57489 Drolshagen.

Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per E-Mail an rathaus@drolshagen.de übermitteln. Die Bewerbung ist in einer PDF-Datei zu senden, die nicht mehr als 5 MB umfasst. Bitte verwenden Sie keine Komprimierungsprogramme wie „winzip“ oder ähnliches.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bewerbungs- und Auswahlverfahren personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, soweit dies für die Verfahren notwendig ist. Die Daten werden drei Monate nach Abschluss der Verfahren gelöscht und schriftlich eingereichte Unterlagen vernichtet. Mit Zusendung bzw. Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie einer Verarbeitung zu.

 

Haben Sie noch Fragen?

Telefonische Vorabinformationen gibt Ihnen gerne Herr Christoph Lütticke, Stabsstelle „Zukunftsprojekte“, Telefon 02761/970103.

 

 

Sprechstunden zur Billigkeitsrichtlinie im Dezember

Als Ausgleich für die Belastungen in der Corona-Pandemie gibt das MWIDE NRW Mittel für nicht umgesetzte Maßnahmen im Klimaschutz frei. Wir informieren mit unseren Sprechstunden zur Billigkeitsrichtlinie!

Als Ausgleich für die großen Belastungen der Corona-Pandemie wird den Kommunen in NRW mit der vom MWIDE NRW veröffentlichten „Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen“ ermöglicht, Mittel für nicht umgesetzte Maßnahmen im Klimaschutz zu beantragen. Jeder Kommune wurde eine begrenzte Kompensationssumme zugewiesen, die für in der Richtlinie festgelegte Leistungen des kommunalen Klimaschutzes abgerufen werden kann.

In unseren Sprechstunden informieren wir Sie zur Billigkeitsrichtlinie und dem damit verbundenen Verfahren. Fragen an das MWIDE NRW und die Bezirksregierung Arnsberg als bewilligende Stelle können ebenfalls gestellt werden. Informieren Sie sich in einer Online-Informationsveranstaltung

 

Sprechstunde zur Billigkeitsrichtlinie

 

am 14. Dezember 2021, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mehr…

oder

am 16. Dezember 2021, 10:00 bis 12.00 Uhr Uhr mehr…

In den kommenden Wochen haben wir weitere Informationsveranstaltungen zum Thema geplant. Wir werden Sie kurzfristig zu weiteren Terminen informieren.

Die Präsentation, die Richtlinie und sowie der Verteilschlüssel stehen auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg zum Download bereit.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Ihre Kommunal Agentur NRW

 

Information für Teilnehmende:

Die Online-Informationsveranstaltung findet via Zoom statt. Die relevanten Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail. Für den optimalen Austausch empfehlen wir eine Teilnahme über PC, Tablet oder Smartphone. Eine telefonische Teilnahme ist ebenfalls möglich.

Land stellt 40 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit – Gemeinden und Kreise können ab sofort Anträge stellen

Minister Pinkwart: Mit einem schlanken Antragsverfahren und vielen Verwendungsmöglichkeiten stärken wir den kommunalen Klimaschutz.

Düsseldorf. Von der energetischen Sanierung bis zur klimafreundlichen Mobilität: Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auch unter den veränderten Rahmenbedingungen der Corona-Krise auf die Einhaltung der Klimaziele. Daher stellt die Landesregierung Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder gar ganz ausgeblieben sind, können damit nachträglich angestoßen werden.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Kommunen sind wichtig für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaziele in Nordrhein-Westfalen. Sie sind es, die konkrete Vorhaben, etwa im Bereich des Verkehrs, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien oder bei der Wärmewende, anstoßen und realisieren und damit den Klimaschutz vor Ort aktiv vorantreiben. Mit den jetzt zur Verfügung stehenden 40 Millionen Euro möchten wir die Kommunen dabei unterstützen, Klimaschutz-Maßnahmen trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter umzusetzen.“

Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Das Spektrum der möglichen Verwendungszwecke ist breit gefächert: Es reicht von Maßnahmen der energetischen Sanierung über investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz bis hin zu Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität. Die Antragstellung erfolgt über ein schlankes und digitales Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg. Rund um das Antragsverfahren berät die PlattformKlima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW.

Die Corona-Pandemie hat zu großen Belastungen für die Wirtschaft und damit auch zu einem erheblichen Rückgang der Steuereinnahmen, insbesondere auf kommunaler Ebene geführt. In vielen Kommunen sind bereits geplante und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz nicht umgesetzt worden. Die Landesregierung kann den Kommunen in dieser Ausnahmesituation für den Klimaschutz Mittel in Form einer sogenannten Billigkeitsleistung bereitstellen.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung MWIDE NRW, 1. Dezember 2021

 

Beratungsangebot der PlattformKlima.NRW: Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – Kompensation für den kommunalen Klimaschutz“

Die Billigkeitsrichtlinie und das damit verbundene Verfahren werden in der Veranstaltung vorgestellt und es gibt Möglichkeiten erste Fragen an das MWIDE und die Bezirksregierung Arnsberg als bewilligende Stelle zu stellen.

Wann: 3. Dezember 2021 von 10.00 bis 12:00 Uhr  –> Zur Anmeldung 

 

 

 

Stadt Kempen sucht Mobilitätsmanagerin/Mobilitätsmanager Radverkehr (m/w/d)

erstärken Sie die Stadt Kempen! Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Stadt Kempen zu einem sehenswerten, regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage (A40) sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Das Umweltreferat der Stadt Kempen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Mobilitätsmanagerin/Mobilitätsmanager Radverkehr (m/w/d)

zur Umsetzung des im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Radverkehrskonzeptes in der fahrradfreundlichen Stadt Kempen.

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Ihre Aufgaben:

Wir bieten Ihnen:

Sie zeichnet aus:

Sie bringen mit:

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Puster unter der Rufnummer 02152/917-4030 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1192 an Frau Loskand (Personalamt).

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 16.12.2021. Klicken Sie dafür auf den Online-Bewerbung-Button auf der Seite der Stadt Kempen unten.

Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Quellen: Stadt Kempen

 

 

Einladung zu unserem Workshop: Klimakonzepte 2.0 – Workshop zur Fortschreibung bestehender Klimaschutzstrategien

Seit mehr als zehn Jahren entwickeln Städte Klimaschutzkonzepte. Viele dieser Gutachten sind überholt, abgearbeitet und warten auf eine Weiterentwicklung. Gleichzeitig hat sich die Debatte verstärkt: Politische Beschlüsse zum Klimanotstand oder für eine Treibhausgasneutralität in naher Zukunft erfordern eine Anpassung und Aktualisierung der bisherigen Klimakonzepte.

In diesem Workshop möchten wir engagierte Klimaschutzmanager*innen einladen, gemeinsam Ideen und Ansätze zu entwickeln, was die Konzeptfortschreibung leisten kann und soll. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass ab 01.01.2022 Fortschreibungen als „Vorreiterkonzepte“ durch das BMU gefördert werden können. Aus der Förderung ergeben sich erste Anforderungen, die mit den kommunalen Erfahrungen in Einklang gebracht werden müssen. Der Workshop richtet sich idealerweise an Klimaschutzbeauftragte mit mehrjähriger Umsetzungserfahrung, die aktuell eine Aktualisierung ihrer Konzepte anstreben. Dabei stehen die Kommunen im Fokus, deren Klimakonzepte vor dem 31.12.2016 erstellt wurden und die ihre Ansätze jetzt strategisch weiterentwickeln möchten.

 

Weitere Informationen und Anmeldung zum Workshop:

Klimakonzepte 2.0 – Workshop zur Fortschreibung bestehender Klimaschutzstrategien

 

Kreis Viersen sucht eine Unterstützung Klimaschutzmanagement (w/m/d)

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die den Klimaschutzmanager des Kreises Viersen durch eigenverantwortliche Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und ergänzender Klimaschutzteilkonzepte in der Abteilung „Kreisentwicklung“ unterstützt.

Wir suchen: Unterstützung Klimaschutzmanagement (w/m/d)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart: Vollzeit

Befristung: unbefristet

Organisationseinheit:Amt für Bauen, Landschaft und Planung

Abteilung „Kreisentwicklung“

 

Aufgabenschwerpunkte             

 

Bewerberprofil               

 

Was wir bieten Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.

 

Kontakt: Stephan Aldenkirchs

Leitung der Abteilung: „Kreisentwicklung“

Tel.: 02162 39-1424

 

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 28.11.2021. Jetzt Bewerben!

 

Quelle: Kreis Viersen