Billigkeitsrichtlinie: Klärung der Haushaltsfrage und neue Sprechstunden im Januar 2022

Die Billigkeitsrichtlinie wurde von den Städten, Gemeinden und Kreise mit hohen Interesse aufgenommen. Die bisherigen Sprechstunden im Dezember haben eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen und auch schon beantwortet. Seit dieser Woche ist eine sehr wichtige Antwort zum Haushalt durch die Bezirksregierung Arnsberg näher definiert worden.

Auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg ist folgende Erläuterung veröffentlicht worden:

„Aufgrund der erheblichen Unwägbarkeiten, die mit Blick auf die Corona-Pandemie aktuell bestehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass jede Etatisierung im kommunalen Haushalt planmäßig umgesetzt wird. Insofern führt die Einstellung einer Maßnahme in den kommunalen Haushalt nicht automatisch dazu, dass diese Maßnahme über die Billigkeits-Richtlinie nicht adressiert werden kann. Dies gilt umso mehr, da Einstellungen in den kommunalen Haushalt oftmals die Maßnahme eher grundsätzlich und nicht konkret abstecken. Die Adressierung einer Maßnahme über die Billigkeits-Richtlinie ist erst dann nicht mehr möglich, wenn es zu dieser Maßnahme einen konkretisierenden Freigabebeschluss des Rates oder eines Ratsausschusses gibt oder hinsichtlich der Maßnahme ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde.“

Da weiterhin viele Fragen bei der Suche nach Investitionsprojekte bestehen bietet die PlattformKlima.NRW im Januar 2022 weitere Termine für Sprechstunden (»Anmeldung) per Zoom an.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anmeldung. Weiter ist für Anfang 2022 eine erste Version einer FAQ in Vorbereitung.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen schöne Feiertage!

Stadt Drolshagen sucht Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

Bei der Stadt Drolshagen (Kreis Olpe, Südwestfalen, 12.000 Einwohner) ist zum 01.04.2022 eine Stelle als

Klimaschutzmanager/in (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel (aus der Kommunalrichtlinie des BMU) zunächst befristet auf 2 Jahre. Eine befristete Verlängerung um weitere 3 Jahre ist angestrebt. Die Möglichkeit einer anschließenden Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Eine Änderung der Aufgabenzuteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

Wir bieten Ihnen:

 

Wir erwarten von Ihnen:

 

Abschließend weisen wir darauf hin:

 

Sind Sie interessiert?

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse, Aussagen und Nachweisen zu den Anforderungskriterien) und möglichen Eintrittstermin richten Sie bitte bis zum 31.12.2021 an die Stadtverwaltung Drolshagen, Hagener Straße 9, 57489 Drolshagen.

Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung auch per E-Mail an rathaus@drolshagen.de übermitteln. Die Bewerbung ist in einer PDF-Datei zu senden, die nicht mehr als 5 MB umfasst. Bitte verwenden Sie keine Komprimierungsprogramme wie „winzip“ oder ähnliches.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bewerbungs- und Auswahlverfahren personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, soweit dies für die Verfahren notwendig ist. Die Daten werden drei Monate nach Abschluss der Verfahren gelöscht und schriftlich eingereichte Unterlagen vernichtet. Mit Zusendung bzw. Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie einer Verarbeitung zu.

 

Haben Sie noch Fragen?

Telefonische Vorabinformationen gibt Ihnen gerne Herr Christoph Lütticke, Stabsstelle „Zukunftsprojekte“, Telefon 02761/970103.

 

 

Sprechstunden zur Billigkeitsrichtlinie im Dezember

Als Ausgleich für die Belastungen in der Corona-Pandemie gibt das MWIDE NRW Mittel für nicht umgesetzte Maßnahmen im Klimaschutz frei. Wir informieren mit unseren Sprechstunden zur Billigkeitsrichtlinie!

Als Ausgleich für die großen Belastungen der Corona-Pandemie wird den Kommunen in NRW mit der vom MWIDE NRW veröffentlichten „Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen“ ermöglicht, Mittel für nicht umgesetzte Maßnahmen im Klimaschutz zu beantragen. Jeder Kommune wurde eine begrenzte Kompensationssumme zugewiesen, die für in der Richtlinie festgelegte Leistungen des kommunalen Klimaschutzes abgerufen werden kann.

In unseren Sprechstunden informieren wir Sie zur Billigkeitsrichtlinie und dem damit verbundenen Verfahren. Fragen an das MWIDE NRW und die Bezirksregierung Arnsberg als bewilligende Stelle können ebenfalls gestellt werden. Informieren Sie sich in einer Online-Informationsveranstaltung

 

Sprechstunde zur Billigkeitsrichtlinie

 

am 14. Dezember 2021, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr mehr…

oder

am 16. Dezember 2021, 10:00 bis 12.00 Uhr Uhr mehr…

In den kommenden Wochen haben wir weitere Informationsveranstaltungen zum Thema geplant. Wir werden Sie kurzfristig zu weiteren Terminen informieren.

Die Präsentation, die Richtlinie und sowie der Verteilschlüssel stehen auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg zum Download bereit.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Ihre Kommunal Agentur NRW

 

Information für Teilnehmende:

Die Online-Informationsveranstaltung findet via Zoom statt. Die relevanten Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail. Für den optimalen Austausch empfehlen wir eine Teilnahme über PC, Tablet oder Smartphone. Eine telefonische Teilnahme ist ebenfalls möglich.

Land stellt 40 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit – Gemeinden und Kreise können ab sofort Anträge stellen

Minister Pinkwart: Mit einem schlanken Antragsverfahren und vielen Verwendungsmöglichkeiten stärken wir den kommunalen Klimaschutz.

Düsseldorf. Von der energetischen Sanierung bis zur klimafreundlichen Mobilität: Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auch unter den veränderten Rahmenbedingungen der Corona-Krise auf die Einhaltung der Klimaziele. Daher stellt die Landesregierung Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder gar ganz ausgeblieben sind, können damit nachträglich angestoßen werden.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Kommunen sind wichtig für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaziele in Nordrhein-Westfalen. Sie sind es, die konkrete Vorhaben, etwa im Bereich des Verkehrs, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien oder bei der Wärmewende, anstoßen und realisieren und damit den Klimaschutz vor Ort aktiv vorantreiben. Mit den jetzt zur Verfügung stehenden 40 Millionen Euro möchten wir die Kommunen dabei unterstützen, Klimaschutz-Maßnahmen trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter umzusetzen.“

Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Das Spektrum der möglichen Verwendungszwecke ist breit gefächert: Es reicht von Maßnahmen der energetischen Sanierung über investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz bis hin zu Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität. Die Antragstellung erfolgt über ein schlankes und digitales Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg. Rund um das Antragsverfahren berät die PlattformKlima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW.

Die Corona-Pandemie hat zu großen Belastungen für die Wirtschaft und damit auch zu einem erheblichen Rückgang der Steuereinnahmen, insbesondere auf kommunaler Ebene geführt. In vielen Kommunen sind bereits geplante und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz nicht umgesetzt worden. Die Landesregierung kann den Kommunen in dieser Ausnahmesituation für den Klimaschutz Mittel in Form einer sogenannten Billigkeitsleistung bereitstellen.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung MWIDE NRW, 1. Dezember 2021

 

Beratungsangebot der PlattformKlima.NRW: Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – Kompensation für den kommunalen Klimaschutz“

Die Billigkeitsrichtlinie und das damit verbundene Verfahren werden in der Veranstaltung vorgestellt und es gibt Möglichkeiten erste Fragen an das MWIDE und die Bezirksregierung Arnsberg als bewilligende Stelle zu stellen.

Wann: 3. Dezember 2021 von 10.00 bis 12:00 Uhr  –> Zur Anmeldung 

 

 

 

Stadt Kempen sucht Mobilitätsmanagerin/Mobilitätsmanager Radverkehr (m/w/d)

erstärken Sie die Stadt Kempen! Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Stadt Kempen zu einem sehenswerten, regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage (A40) sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Das Umweltreferat der Stadt Kempen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Mobilitätsmanagerin/Mobilitätsmanager Radverkehr (m/w/d)

zur Umsetzung des im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative geförderten Radverkehrskonzeptes in der fahrradfreundlichen Stadt Kempen.

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Ihre Aufgaben:

Wir bieten Ihnen:

Sie zeichnet aus:

Sie bringen mit:

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Puster unter der Rufnummer 02152/917-4030 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1192 an Frau Loskand (Personalamt).

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 16.12.2021. Klicken Sie dafür auf den Online-Bewerbung-Button auf der Seite der Stadt Kempen unten.

Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Quellen: Stadt Kempen

 

 

Einladung zu unserem Workshop: Klimakonzepte 2.0 – Workshop zur Fortschreibung bestehender Klimaschutzstrategien

Seit mehr als zehn Jahren entwickeln Städte Klimaschutzkonzepte. Viele dieser Gutachten sind überholt, abgearbeitet und warten auf eine Weiterentwicklung. Gleichzeitig hat sich die Debatte verstärkt: Politische Beschlüsse zum Klimanotstand oder für eine Treibhausgasneutralität in naher Zukunft erfordern eine Anpassung und Aktualisierung der bisherigen Klimakonzepte.

In diesem Workshop möchten wir engagierte Klimaschutzmanager*innen einladen, gemeinsam Ideen und Ansätze zu entwickeln, was die Konzeptfortschreibung leisten kann und soll. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass ab 01.01.2022 Fortschreibungen als „Vorreiterkonzepte“ durch das BMU gefördert werden können. Aus der Förderung ergeben sich erste Anforderungen, die mit den kommunalen Erfahrungen in Einklang gebracht werden müssen. Der Workshop richtet sich idealerweise an Klimaschutzbeauftragte mit mehrjähriger Umsetzungserfahrung, die aktuell eine Aktualisierung ihrer Konzepte anstreben. Dabei stehen die Kommunen im Fokus, deren Klimakonzepte vor dem 31.12.2016 erstellt wurden und die ihre Ansätze jetzt strategisch weiterentwickeln möchten.

 

Weitere Informationen und Anmeldung zum Workshop:

Klimakonzepte 2.0 – Workshop zur Fortschreibung bestehender Klimaschutzstrategien

 

Kreis Viersen sucht eine Unterstützung Klimaschutzmanagement (w/m/d)

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit, die den Klimaschutzmanager des Kreises Viersen durch eigenverantwortliche Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und ergänzender Klimaschutzteilkonzepte in der Abteilung „Kreisentwicklung“ unterstützt.

Wir suchen: Unterstützung Klimaschutzmanagement (w/m/d)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart: Vollzeit

Befristung: unbefristet

Organisationseinheit:Amt für Bauen, Landschaft und Planung

Abteilung „Kreisentwicklung“

 

Aufgabenschwerpunkte             

 

Bewerberprofil               

 

Was wir bieten Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.

 

Kontakt: Stephan Aldenkirchs

Leitung der Abteilung: „Kreisentwicklung“

Tel.: 02162 39-1424

 

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 28.11.2021. Jetzt Bewerben!

 

Quelle: Kreis Viersen

Netzwerktreffen der PlattformKlima.NRW – Klimaschutzmanager aus ganz NRW im Kreishaus Unna

Gemeinsame Wege für mehr Klimaschutz: Rund 30 Klimaschutzmanagerinnen und -manager aus ganz Nordrhein-Westfalen waren jetzt zu Gast im Kreishaus in Unna. Ziel des Netzwerktreffens war ein guter Austausch und ein besseres Kennenlernen der Akteure, die teilweise erst seit wenigen Wochen im Amt sind.

Gastgeberin war die Klimaschutzmanagerin des Kreises Unna, Dorothee Albrecht. Auch Vertreter der Kommunal Agentur NRW, dem Dienstleistungsunternehmen des Städte- und Gemeindebundes, waren nach Unna gekommen. Die Kommunal Agentur NRW ist federführend für die Organisation des breit aufgestellten Netzwerks. Begrüßt wurden die Gäste durch Kreisumweltdezernent Ludwig Holzbeck.

Klimaschutzkonzepte
Kernpunkt des Austausches waren Klimaschutzkonzepte. Denn daran arbeiten alle Klimaschutzmanagerinnen und -manager – alle haben eine entsprechende Förderung des Bundesumweltministeriums erhalten. Wie der Klimaschutz in Kommunen möglichst effizient gestaltet werden und was voneinander gelernt werden kann, darüber diskutierten die Teilnehmer intensiv.

Im Anschluss stand eine Exkursion mit Günther Klumpp von Mobilitat auf der Tagesordnung, der das Carsharing-Auto der VKU, die fahrtwind-App sowie die Mobil- und Radstation im Kreis Unna vorstellte.

Regelmäßige Treffen
Das Netzwerk trifft sich regelmäßig. Alle zwei Wochen stellt die Kommunal Agentur NRW einen Online-Raum zur Verfügung und begleitet diesen. Nach einem Jahr der Online-Treffen war der Wunsch nach einem Präsenz-Treffen nun groß. Es soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
– Birgit Kalle -#

Quellen: Pressemitteilung des Kreises Unna

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Das Netzwerktreffen ist ein Angebot der PlattformKlima.NRW an geförderte Klimaschutzbeauftragte, die seit dem 1.1.2019 in den Verwaltungen eingestellt wurden und nach Vorgabe des BMU jetzt integrierte Klimaschutzkonzepte erstellen sollen. Rund 30 Kommunen sind Teil dieser Arbeitsgruppe.

Rückfragen dazu bitte an knur@kommunalagentur.nrw

 

Neues aus der Nationalen Klimaschutzinitiative: Aut PtJ wird ZUG, Klimaktive Kommune und neue Kommunalrichtlinie

Newsletter 10/2021

neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen, mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen: Das sind einige Verbesserungen der kürzlich veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie. Das überarbeitete Förderprogramm wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Damit möchte das Bundesumweltministerium kommunalen Akteur*innen mehr Anreize bieten, um die Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen vor Ort besser auszuschöpfen.

Eine weitere Neuerung ab dem Jahresbeginn 2022: Die Projektträgerschaft des Projektträgers Jülich (PtJ) wird auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, eine vom Bundesumweltministerium gegründete bundeseigene gemeinnützige Gesellschaft, übertragen. Dadurch wird das Team der ZUG das Bundesumweltministerium intensiver bei der Umsetzung von Förderprogrammen und der Beratung von Förderberechtigten unterstützen. Antworten auf wichtige Fragen zum Wechsel gibt es hier im Überblick.

Welche Städte, Landkreise und Gemeinden nehmen durch ihre außerordentlichen Klimaaktivitäten eine Vorzeigerolle in Deutschland ein? Am 4. November gibt es die Antwort. Dann geben das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik die Gewinner des Wettbewerbs „Klimaaktive Kommune 2021“ im Rahmen der „Kommunalen Klimakonferenz 2021“ öffentlich bekannt. Interessierte können die Veranstaltung via Livestream mitverfolgen – wir wünschen viel Vergnügen beim Zuschauen.

Quelle: Newsletter der Nationalen Klimaschutzinitiative

 

 

 

 

Neufassung der Kommunalrichtlinie mit vielen neuen Fördermöglichkeiten tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft

Mit der „Kommunalrichtlinie“ unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) seit 2008 den Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Die positiven Effekte gehen dabei weit über die CO2-Reduzierung hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Jetzt hat das BMU die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert. Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen ab 1. Januar neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, braucht es ein breites Bündnis kommunaler Akteure: von Städten, Gemeinden und Landkreisen, bis hin zu Sportvereinen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Schulen. Damit sie den Klimaschutz in Kommunen noch entschlossener voranbringen können, haben wir die Fördermöglichkeiten mit der neuen Kommunalrichtlinie noch einmal erweitert. Das Engagement für den Klimaschutz macht sich bezahlt, nicht nur durch geringere Energiekosten, sondern auch durch mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“

Mit der Kommunalrichtlinie, dem größten nationalen Breitenförderprogramm im Klimaschutz, unterstützt das Bundesumweltministerium seit 2008 erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Rund 18.700 Projekte in mehr als 3.975 Kommunen haben bis Ende 2020 bereits von den Fördermöglichkeiten profitiert. Mit Fördergeldern von rund 820 Millionen Euro wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro ausgelöst. Ab dem 1. Januar 2022 haben kommunale Akteurinnen und Akteure noch mehr Möglichkeiten, sich für den Klimaschutz stark zu machen. Dazu ist die Kommunalrichtlinie umfassend neugestaltet, übersichtlich strukturiert und erweitert worden. Sie gilt bis 31. Dezember 2027.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie setzt das Bundesumweltministerium vor allem auf mehr personelle Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Neben den bekannten Förderschwerpunkten Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen wird künftig auch Personal in drei weiteren Bereichen bezuschusst:

  • Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert
  • Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren: Sie können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von thematischen Fokuskonzepten (Mobilität, Wärme, Abfall)

Die novellierte Richtlinie bietet neue passgenaue Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Anpassung von Klimaschutzkonzepten an die neuen nationalen Klimaschutzziele bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Darüber hinaus gewährt das Bundesumweltministerium Fördermittel für zusätzliche investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Abfall und Abwasser.

Antragsberechtigt für die neue Kommunalrichtlinie sind künftig auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen. Strategische Förderschwerpunkte (Beratungen, Konzepte und Personal) sind für alle Antragstellergruppen geöffnet. Noch bis Ende 2022 sind die zu erbringenden Eigenmittelanteile reduziert. Finanzschwache Kommunen profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfrei telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de. Über alle wesentlichen Neuerungen informiert das SK:KK regelmäßig in Informationsveranstaltungen.

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Das Team der PlattformKlima.NRW berät Sie in NRW gerne individuell und vor Ort zu den Möglichkeiten und begleitet Sie bei der Antragsstellung.

Sprechen Sie und an!