
Stellenausschreibung
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist belebter Marienwallfahrtsort und idyllische Mittelstadt zugleich. Ausgestattet mit einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie einem breiten Kultur- und Freizeitangebot, ist sie am linken unteren Niederrhein in landschaftlich reizvoller Umgebung gelegen. Auch durch ihre unmittelbare Nähe zum Wirtschaftszentrum Rhein-Ruhr sowie den Niederlanden ist sie auf allen Verkehrswegen bestens zu erreichen. Die Stadtverwaltung Kevelaer mitsamt all ihrer Sparten versteht sich als modernes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Um den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, sind wir an qualifizierten und motivierten Menschen interessiert, die diese als Teil unseres Teams erfolgreich mitgestalten wollen.
Bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / ein
Beauftragte / Beauftragter (m/w/d) für Klimaschutz
(Vollzeitumfang, unbefristete Vertragslaufzeit, bis Entgeltgruppe 11 TVöD) gesucht.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat den Klimaschutz dauerhaft als integrativen Bestandteil der Stadtentwicklung in der Verwaltung verortet. Die beauftragte Person für das Klimaschutzmanagement wirkt als die zentrale Figur für die Koordination und Maßnahmenumsetzung. Weitergehende Informationen enthält auch der Internetauftritt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (hier anwählbar).
Wesentliche Aufgabenschwerpunkte:
- steuernde Umsetzung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes; Ausarbeitung, Umsetzung und
- Koordination von Maßnahmen
- Erarbeitung der notwendigen Aktivierungsstrategien, auch mit Hilfe von Förderprogrammen
- Kampagnen-, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit:
- Konzeption und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutzkonzept, z.B. in den Bereichen Haushalte, Wirtschaft und Verkehr, sowie Ausbau und Betreuung der Klimaschutz-Internetseite
- Ausrichtung und Durchführung von Aktionen (Klima-/Umweltschutztag), Kampagnen und Wettbewerben
- Berichterstattung und Kommunikation innerhalb der Verwaltung und mit den politischen Gremien sowie Unterstützung beim Herbeiführen von Ratsbeschlüssen
- Beratung und Mitarbeit bei der Entwicklung von Leitlinien, Qualitätszielen und Klimaschutzstandards
- Organisation und Moderation von themenbezogenen Veranstaltungen und Schulungen, insbesondere in den Bereichen Energie, Klima- und Umweltschutz
- Förderanträge und Umsetzung von Klimaschutz- und Umweltmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung
- Aufbau und Betreuung von Akteurs-Netzwerken, lokal und regional
- enge Zusammenarbeit mit der Stelle Klimafolgenanpassung
- Unterstützung von örtlichen Initiativen bei der Entwicklung und Planung, Initiierung von Kooperationsprojekten
- Durchführung eines kommunalen Klima- und Umweltschutz-Controllings:
- Erfassung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten
- Erstellen und Fortschreiben von CO2-Bilanzen für das Stadtgebiet
- Monitoring und Controlling der Maßnahmenumsetzung
- enge Zusammenarbeit insbesondere mit der Energiemanagerin im Hause und Vertretung der selbigen
- Vertretung der Stadt im Netzwerk KlimaPartner im Kreis Kleve
Erwartetes Profil:
- ein erfolgreich abgeschlossenes – thematisch einschlägiges – Hochschulstudium, d.h. der Fachrichtung
- Geographie, Umwelt- oder Ingenieurwissenschaften mit Schwerpunkt Energie-/Klimaschutzmanagement
- oder einer einschlägigen gleichwertigen Studienrichtung, möglichst verbunden mit entsprechender Berufserfahrung
- wünschenswert ist eine zusätzliche Qualifizierung und praktische Erfahrung im Bereich Prozess- und Projektmanagement und Kommunikation/Marketing
- Begeisterung für Klima- und Umweltschutzarbeit in Verbindung mit stadtklimatologischen und meteorologischen Themenfeldern
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Umsetzung moderner und erfolgreicher Konzepte unter Einbindung Dritter
- Beratungskompetenz verbunden mit starken Kommunikations-, Präsentations- und Moderationsfähigkeiten
- hohe Organisationsfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative
- Kenntnisse über die aktuellen sachlichen und rechtlichen Vorgaben und Zielsetzungen für den Klimaschutz des Bundes und Landes
- sicherer Umgang mit insbesondere den MS-Office-Produkten Word, Excel und PowerPoint
Ihnen werden u.a. geboten:
- eine vielseitige und bedeutsame Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet bei einem
- arbeitnehmerfreundlichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
- eine tarifvertragsbasierte Vergütung in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 11 TVöD
- eine Vollzeittätigkeit (durchschnittlich 39 Wochenstunden) bei großer Flexibilität durch ein offenes Gleitzeitsystem und der tlw. Möglichkeit zur Mobilen Arbeit („Homeoffice“)
- berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
- alle tarifrechtlichen Vorzüge wie eine Urlaubsregelung oberhalb des gesetzlichen Anspruches, eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersversorgung u.v.m.
- ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten
- vielseitige Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung
- Stellenbesetzungen werden grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit erfolgt nach Abstimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 05.03.2023 ein.
Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grds. die eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Weitere Informationen und das Onlineportal für die Bewerbung finden Sie unter www.kevelaer.de
Klimalabor.NRW – Unser neues Angebot für kommunale Klimaschutzmanager!
Durch die Pandemiejahre und den vielfältige Personalwechsel in den Verwaltungen wurde an uns der Wunsch nach Erfahrungsaustausch herangetragen, der auch über die regionalen Grenzen hinausgeht. Der Versuch die Vernetzung über ein freies Videoformat anzubieten, war im Jahr 2023 ein voller Erfolg. Auch im Jahr 2024 werden wir das kostenfreie Angebot für die Klimaschutzmanager*Innen in NRW vorhalten. Das KlimaLabor NRW dient als regelmäßiger offener Treffpunkt, um:
- Neue Kontakte zu finden
- Aktuelle Themen in NRW anzusprechen
- Hinweise zu Finanzierung und Förderung von Klimaschutzmaßnahmen auszutauschen
- Best-Practice und Worst-Case auszutauschen
- Einen regelmäßigen Austausch über die lokalen Netzwerke heraus
Neu: Unser KlimaLabor.NRW für Verwaltungen
Vor diesem Hintergrund möchten wir Euch das für alle kommunalen Klimaschutzmanager*innen offene KlimaLabor.NRW per Zoom anbieten mit folgenden Eckdaten:
- Regelmäßiges monatliches Angebot der PlattformKlima.NRW
- Immer vormittags am dritten Donnerstag im Monat per Zoom – Start um 10 Uhr!
- Themen werden durch die Teilnehmer*innen bestimmt und die PlattformKlima.NRW berichtet zu aktuellen Entwicklungen
- Start im gemeinsamen Plenum, ggf. Aufteilung in thematische Breakoutsessions im Anschluss
- weitere Sondertermine mit ausgewählten Referenten zu besonderen Aufgaben, Anforderungen oder Klimaschutzförderungen für interessierte Kreise
- Veranstaltung Dauer pro Termin: So lange wie ihr Lust und Themen habt!
Die geplanten Termine 2024:
- Donnerstag, 18. Januar 2024
- Donnerstag, 15. Februar 2024
- Donnerstag, 21. März 2024
- Donnerstag, 18. April 2024
- Donnerstag, 16. Mai 2024
- Donnerstag, 20. Juni 2024
- Donnerstag, 18. Juli 2024
- Donnerstag, 15. August 2024
- Donnerstag, 19. September 2024
Link zur Anmeldung: https://kommunalagentur.nrw/aktuelles-termine/termine/
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und die Zusammenarbeit und stehen für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung.
Oberbergischer Kreis: Ausschreibung der Servicestelle Erneuerbare Energien (m/w/d)
Als Kreisverwaltung sorgen wir dafür, dass es im Oberbergischen Kreis rund läuft. Das Dezernat für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt ist nur ein Beispiel dafür. Auch als Arbeitgeber begleiten wir Sie durchs Leben. Mit Ideen und Engagement können Sie bei uns von Tag eins viel bewegen. Wir bieten Ihnen dafür das Vertrauen, die Flexibilität und die Sicherheit, die Sie brauchen, um gute Arbeit für unsere Region zu leisten.
Das macht das Arbeiten bei uns rund
- Wir bieten mehr als 500 Arbeitszeitmodelle, damit der Job zu Ihrem Leben passt.
- Wir sind für Sie ein verlässlicher Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.
- Sie werden nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. Entgeltgruppe 12 TVöD bezahlt.
- Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eigenverantwortlich einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit nachzugehen.
- Bei uns dürfen Sie sich über eine betriebliche Zusatzversorgung zur Alterssicherung, über ein betriebliches Gesundheitsmanagement (z. B. TV-Fahrradleasing) und ein Jobticket für den gesamten VRS freuen.
Das können Sie bei uns bewegen
- Sie besitzen mit Ihrer Tätigkeit im Dezernat für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Lebens im Oberbergischen Kreis.
- Sie unterstützen die kreisangehörigen Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien.
- Sie sind verantwortlich für den Aufbau eines regionalen Netzwerkes und die Etablierung von Austauschformaten und Veranstaltungen im Bereich Erneuerbarer Energien.
- Sie sind Anlauf- und Vernetzungsstelle seitens des Kreises für Erneuerbare Energien für lokale Akteure, wie Energieversorger, Genossenschaften, Unternehmen etc..
- Sie pflegen und gestalten ein praxisorientiertes Wissensmanagement rund um aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Bereich Erneuerbarer Energien.
- Sie begleiten und arbeiten bei Konzepten und Projekten Dritter mit, insbesondere im Rahmen der REGIONALE 2025.
- Sie sind beteiligt bei der Verknüpfung von Projekten mit Förderprogrammen sowie Sie bei deren Antragstellung unterstützen.
- Sie unterstützen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Themenbereich.
Das bringen Sie mit
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (BA) der Studienbereiche Erneuerbare Energien, Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik, Nachhaltige Entwicklung, Geografie, Raum- oder Landschaftsplanung, Umweltwissenschaften sowie vergleichbarer Studiengänge.
- Sie bringen praktische Erfahrungen und sehr gute Kenntnisse im Bereich Erneuerbarer Energien, Ressourcenmanagement sowie in der Netzwerkarbeit mit.
- Sie arbeiten gerne eigenständig und behalten auch in dynamischen Prozessen mit vielen Akteuren und Themen den Überblick.
- Sie zeichnet ein freundliches, sicheres und selbstbewusstes Auftreten aus, ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Kommunikationsfähigkeit.
- Sie bringen ein hohes Maß an Eigeninitiative, selbstständigen Leistungen und verantwortlichem Handeln, sowie Verhandlungsgeschick, Durchsetzungs- und Kompromissfähigkeit und Überzeugungskraft mit.
Quelle und Link zum: Bewerberportal
Stadt Kempen: Klimaschutzmanagerin / Klimaschutzmanager (m/w/d) gesucht!
Aufgrund der Förderung im Rahmen der kommunalen Klimaschutzinitiative des Bundes ergibt sich zunächst eine Befristung auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung ist vorgesehen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre Aufgaben:
- Umsetzung des in 2022 beschlossenen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kempen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für den Klimaschutz
- Klimaschutzcontrolling für den Umsetzungsprozess
- Organisation der internen Abstimmungsprozesse und Arbeitskreise zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
- Präsentation der Themen in Gremien
- Organisation externer Beteiligungsprozesse
- Unterstützung von örtlichen Initiativen bei der Entwicklung, Planung und Initiierung von Kooperationsprojekten
- Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz in Form von themenorientierten Präsentationen, Pressearbeit, Veranstaltungen, Aktionstagen Klimaschutz und Kommunikation in den sozialen Medien
- Fördermittelbeantragung und -verwaltung
Wir bieten Ihnen:
- eine nach der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) ausgewiesene Stelle
- einen sicheren Arbeitsplatz mit allen weiteren Vorzügen des öffentlichen Dienstes
- Personalentwicklungsmöglichkeiten durch systematische und individuell zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsangebote
- Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte
- verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Sie zeichnet aus:
- hohe Identifikation mit dem Themengebiet des Klimaschutzes, welche sich in Ihrem Engagement bei der Entwicklung kreativer und innovativer Ideen widerspiegelt
- Fähigkeit zum eigenständigen konzeptionellen Arbeiten
- Organisationstalent und koordinierende Fähigkeiten
- kooperative und zielorientierte Zusammenarbeit sowie konstruktiver Austausch mit verschiedenen Akteuren
- kommunikative Kompetenzen und Erfahrung mit sozialen Medien
- hohe Motivation für Öffentlichkeitsaktionen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung
Sie bringen mit:
- abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) in einer umweltwissenschaftlichen Fachrichtung mit interdisziplinärer und querschnittsorientierter Ausrichtung sowie Anknüpfungspunkten zum Themenfeld Klimaschutz oder gleichwertiger Ausbildung
- einschlägige berufliche Erfahrungen im Bereich des Themenfelds Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Erfahrung bei der Bearbeitung von Projekten und in der Durchführung und Steuerung von Veränderungsprozessen
- Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie hohe Motivation bei der Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben
- Kenntnisse in Verwaltungsstrukturen und –abläufen
- Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen
Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.
Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Lomanns unter der Rufnummer 02152/917-4030 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1192 an Frau Loskand (Personalamt).
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 18.11.2022. Link zur Ausschreibung.
Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Anträge über progres.NRW für PV auf kommunalen Gebäuden in Verbindung mit der Billigkeitsrichtlinie ab sofort möglich
Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie kann der kommunale Eigenanteil für eine Förderung über progres.nrw dargestellt werden. Eine Kommune kann die Mittel der Billigkeitsrichtlinie abrufen und nach Bewilligung einen Antrag über die progres.nrw-Förderprogramme Klimaschutztechnik oder Emissionsarme Mobilität stellen. Sobald der progres.nrw-Antrag beschieden ist, gilt das über die Billigkeits-Richtlinie adressierte Projekt als abgeschlossen.
In Verbindung mit der Nutzung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie stehen ab sofort Mittel in Höhe von 5 Mio. € für den Förderbaustein „PV auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher“ der Richtlinie progres.NRW Klimaschutztechnik, der bis dato übergangsweise geschlossen war, zur Verfügung.
Die Nutzung gestaltet sich wie folgt:
- Förderquote für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden über progres.nrw – Klimaschutztechnik von 40 %
- Darstellung des Eigenanteils von 60 % über die Billigkeitsrichtlinie
- Zuerst muss der Antrag über die Billigkeitsrichtlinie gestellt werden, Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
- Wenn dieser Antrag von der Bezirksregierung bewilligt wurde, kann der Antrag über progres.NRW gestellt werden: nrw – Programmbereich Markteinführung – NRW.BANK (nrwbank.de). Dies hat sehr zeitnah zu erfolgen, da die Förderanträge für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in progres.nrw – Klimaschutztechnik noch in diesem Kalenderjahr bewilligt werden müssen.
- Anträge sind möglich, solange Mittel verfügbar sind.
Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen
am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…
Digitale Veranstaltungsreihe der NRW.Energy4Climate für Kommunen

Die NRW-Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt Kommunen ab dem 25. Oktober 2022 mit regelmäßigem Online-Format zur Energiewende und Klimaschutz. Dabei wird es um die Themen Photovoltaik, Wärmewende, Bauleitplanung, die Sanierungen kommunaler Liegenschaften oder Energiemanagementsysteme gehen. Dies sind nur einige der Themen, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aktuell in ihrer Klimaschutzarbeit beschäftigen und bei denen es großen Informationsbedarf gibt.
Mit dem neuen, regelmäßigen und digitalen Veranstaltungsformat „KLIMA UM 10“ möchte sich das Team des regionalen und kommunalen Klimaschutzes der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate den Kommunen vorstellen. Mit der wöchentlich stattfindenden Veranstaltung werden Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen von Kommunen kompakt über aktuelle Fachthemen informiert und können Fachexpert:innen Fragen stellen.
Die Auftaktveranstaltung am Dienstag, den 25. Oktober, befasst sich mit dem Thema „Energiewende mit Bürgerenergie beschleunigen“. In diesem ersten Termin geht es um Bürgerenergie und wie Kommunen und Bürger:innen gemeinsam die Energiewende beschleunigen?können. Denn Bürgerenergie schafft Akzeptanz, Transparenz und Mitbestimmung. Zudem erhöht sie die regionale Wertschöpfung, steigert die Vielfalt der Akteur:innen in der Energiewende und nutzt in besonderem Maße das Know-how der Menschen vor Ort. Referent Mirco Sieg von NRW.Energy4Climate?zeigt Chancen und Optionen finanzieller Bürgerbeteiligung auf sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Kommunen, Stadtwerken und Bürgern.
Weitere Themen sind unter anderem die Perspektiven für die Windenergie in NRW, die kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung im Gebäudesektor oder Photovoltaik auf Dächern.
Eine Übersicht zu allen Themen und Terminen bis Januar 2023 finden Sie hier.
Informationen zur Veranstaltungsreihe:
KLIMA UM 10
Online-Seminar per Zoom
Dienstags, 10.00 bis 11.00 Uhr
Für Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen Kostenfrei
Anmeldung beim jeweiligen Termin auch kurzfristig möglich unter: www.energy4climate.nrw/service/events

Die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie werden von vielen Kommunen genutzt, um erstmalig ein kommunales Bürgerförderungsprogramm im Klimaschutz aufzusetzen oder eine bestehende Richtlinie aufzustocken.
Die geförderten Gegenstände und Programme sind genauso vielfältig wie die entsprechenden Rückfragen, was es dabei zu beachten gilt. Egal ob eine Kommune z.B. Lastenfahrräder, PV-Anlagen, Balkon-Steckersolaranlagen oder gezielt Energieberatungen bezuschussen möchte, in der Sprechstunde besteht die Möglichkeit für einen thematischen Austausch und für Fragen.
Die PlattformKlima.NRW hat die fünf kommunalen Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen mit Unterstützung des Regionalverbandes Ruhr als Download zur Verfügung gestellt. mehr…
Mit der 2. Phase der Billigkeitsrichtlinie sind die kommunalen Bürgerförderungen im überarbeiteten Antrag direkt als Pos 3.7. auswählbar. mehr…
Eine Vielzahl von Rückfragen, was den Aufwand, die Abwicklung und Umsetzung angeht, haben uns erreicht.
Wir laden Sie ein zu einem Austausch in einer digitalen Sprechstunde am 17. November 2022. Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impuls die Richtlinien erläutern, die dort den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden und welche Erfahrungen bisher vorliegen.
Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen
am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.
Aktuelle Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie – Abruf der aufgestockten Mittel
Aufgrund der Aufstockung der Billigkeitsrichtlinie von 40 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro wird auch die Richtlinie mit den Anforderungen für einen Abruf der Mittel angepasst. Die vielfältigen und unkomplizierten Einsatzmöglichkeiten sollen auch in der 2. Phase der Bewilligung erhalten bleiben.
Die Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie wird in Kürze erwartet. Das Antragsformular ist schon angepasst und steht auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) online: mehr…
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Verteilschlüssel
- Der Verteilschlüssel mit der Zuweisung bleibt gleich mehr…
- Die dort gelistete Summe je Gemeinde, Stadt oder Landkreis steht also insgesamt zweimal zur Verfügung (Aufteilung von in Summe zwei Mal 40 Mio. Euro).
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Mittelzuweisungen und Abwicklung 1. und 2. Phase
- Nicht verwendete Mittel aus der 1. Phase können in der 2. Phase zusätzlich abgerufen werden.
- Für alle Projekte der 1. und 2. Phase gilt der 30.06.2023 als Frist für die Projektabrechnung
- Für die 1. und 2. Phase ist als Verwendungsnachweis jeweils eine „Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten“ bis zum 30.09.2023 einzureichen.
- Wenn die Mittel der Billigkeitsrichtlinie als Eigenanteile (progres.NRW, Kommunalrichtlinie (nur 1. Phase)) oder für kommunale Bürgerförderprogramme genutzt werden, reicht als Umsetzung der Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. das Inkrafttreten des kommunalen Bürgerförderprogramms bis 30.06.2023.
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Antragstellung
Aktuelle Unterlagen zur Antragstellung hat die BR Arnsberg auf ihrer Homepage eingestellt – z. B. die Powerpointpräsentation der Sprechstunde (Stand 10/2022) mehr…
Ziel ist es, das Antragsverfahren auch weiterhin so einfach und so schlank wie möglich zu halten
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Unterstützende Unterlagen
- Aufgrund der vielfältigen Projekte wurden zum Thema Beihilfe noch unterstützende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Prüfhilfe zur Beihilferelevanz: mehr…
- Mustererklärung De-minimis der BRA mehr…
- Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Beihilfe und der wirtschaftlichen Tätigkeit. mehr…
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NEU: Hinweise zu kommunalen Bürgerförderungen
- In der Richtlinie und dem Antragsverfahren wurde der Punkt 3.7. – kommunale Bürgerförderprogramme im Sinne der Nummern 3.2-3.6 als Antragsmöglichkeit ergänzt. Zu beachten ist, dass sich die Förderprogramme grundsätzlich an natürliche Personen richten müssen. Andernfalls sind beihilferechtliche Vorgaben zu beachten. Beispielförderrichtlinien können bei der Kommunal Agentur NRW heruntergeladen werden.
- Bei kommunalen Bürgerförderprogrammen müssen die Mittel über einen politischen Beschluss im Haushalt gebunden und ggf. in nächste Haushaltsjahre übertragen werden. Der Beschluss zur Umsetzung eines kommunalen Bürgerförderprogramms muss für die Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten vorliegen. Der Beschluss selbst ist in Verbindung mit der Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten der Bezirksregierung Arnsberg aber nicht vorzulegen.
- Für fachliche Rückfragen und zur Umsetzung rund um das Thema kommunale Bürgerförderprogramme ist im November eine eigene Sprechstunde in Planung
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Hinweis zur FAQ
Die FAQ auf der Internetseite wurde noch nicht überarbeitet und aktualisiert.
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Beispielsammlung beantragter Projekte
Die Teilnehmer der Sprechstunde haben ihre Projekte als Ideensammlung in diesem Arbeitspad eingetragen mehr…
Wenn Sie also noch umsetzbare Ideen haben oder suchen, können Sie sich gerne inspirieren lassen oder ihre Projekte in der Liste ergänzen.
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Nächste Sprechstunden
Die nächsten Sprechstunden sind für den 21. Oktober 2022 und den 28. Oktober 2022, jeweils um 9 Uhr geplant.
Anmeldung zu den Sprechstunden:
Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – Information zum neuen Antragsformular der Phase 2
- am 21. Oktober 2022, 09.00 Uhr via Zoom mehr…
Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – offene Fragen zur Billigkeitsrichtlinie
- am 28. Oktober 2022, 09.00 Uhr via Zoom mehr…
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.
Stadt Gronau sucht Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)

Die Stadt Gronau (Westf.) sucht Sie zum 01.02.2023 als
Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)
im Fachdienst 461 – Stadtplanung -.
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
- Projekt- und Prozessmanagement für die Umsetzung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes. Initiierung, Planung und Koordination sowie fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Konzeptmaßnahmen
- Aufbau und Durchführung eines Controllings zur Erfassung und Auswertung der Maßnahmenunterstützung sowie Berichterstattung an den Fördermittelgeber und die politischen Gremien
- Bildung und Pflege von Netzwerken (innerhalb der Verwaltung, mit zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie interkommunal) und Organisation der Zusammenarbeit zur Umsetzung der Klimaschutzprojekte
- Organisation, Begleitung und Nachbereitung von Informationsveranstaltungen, Aktionen und Beteiligungsprozessen. Repräsentation der Themen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegenüber der Presse, in Expertenkreisen sowie politischen Gremien der Stadt Gronau (Westf.)
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- fachliche Begleitung der Fördermittelakquise im Bereich Klimaschutz
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen für die politischen Gremien
Was wir von Ihnen erwarten:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Energie/Klimaschutz/Umweltschutz oder eine vergleichbare Qualifikation mit vorgenannten Studienschwerpunkten
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Berufserfahrung in den zuvor genannten Aufgabengebieten wünschenswert
- Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements und/oder der Öffentlichkeitsarbeit
- Eigeninitiative sowie gutes Selbst- und Zeitmanagement
- sicheres Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten sowie Moderations- und Präsentationserfahrungen
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- sicherer Umgang mit gängigen Microsoft-Office Anwendungen und den sozialen Medien
- ausgeprägte Teamfähigkeit
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idealerweise Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
Was Sie von uns erwarten können:
- eine auf 3 Jahre befristete Teilzeitbeschäftigung im Umfang von maximal 19,5 Wochenstunden. Die ausgeschriebene Stelle wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und ist daher zunächst auf die Dauer von 3 Jahren befristet. Die Stellenausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch den Fördermittelgeber
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nach Ablauf der Förderperiode ist gegebenenfalls eine Weiterbeschäftigung im Rahmen einer Anschlussförderung möglich. Die dauerhafte Etablierung des Klimaschutzmanagements in der Stadtverwaltung wird angestrebt
- flexible Arbeitszeiten
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die Möglichkeit der alternierenden Telearbeit
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betriebliche Altersvorsorge der kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
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vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Jahressonderzahlung
- Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen je Kalenderjahr gemäß § 18 FrUrlV (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW) beziehungsweise § 26 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
- im Tarifbereich erfolgt die Eingruppierung je nach persönlicher Voraussetzung und Qualifikation grundsätzlich bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD
- die Wahrung Ihrer Rechte nach dem SGB IX beziehungsweise dem LGG NRW. Näheres hierzu finden Sie im Bereich „Was Sie bei uns erwarten können“ unter www.gronau.de/karriere
Wie geht es weiter?
Hoffentlich mit Ihrer Bewerbung. Bewerben können Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Ende der Bewerbungsfrist: 06.11.2022
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit ausschließlich das Online-Bewerbungsportal zur Übermittlung Ihrer vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die notwendige Ausbildung et cetera). Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Bitte legen Sie hierzu unbedingt die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung bei. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht zugelassen werden! Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Klimke (Leiterin Sachgebiet Personal, Tel.: 02562/12-311, E-Mail: s.klimke@gronau.de) und Herr Krafzik (Leiter Fachdienst Stadtplanung, Tel.: 02562/12-270, E-Mail: j.krafzik@gronau.de) gerne zur Verfügung.

| Hinweise aus dem aktuellen Newsletter des SKKK:
Gesucht: Kooperationspartner für Praxis-Werkstätten Tutorial für das elektronische Förderportal easy-Online Radverkehr: Jetzt Projektskizzen einreichen! Modellprojekte: Jetzt Projektskizzen einreichen!
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