Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht Beauftragte / Beauftragter (m/w/d) für Klimaschutz

Stellenausschreibung

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist belebter Marienwallfahrtsort und idyllische Mittelstadt zugleich. Ausgestattet mit einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie einem breiten Kultur- und Freizeitangebot, ist sie am linken unteren Niederrhein in landschaftlich reizvoller Umgebung gelegen. Auch durch ihre unmittelbare Nähe zum Wirtschaftszentrum Rhein-Ruhr sowie den Niederlanden ist sie auf allen Verkehrswegen bestens zu erreichen. Die Stadtverwaltung Kevelaer mitsamt all ihrer Sparten versteht sich als modernes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Um den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, sind wir an qualifizierten und motivierten Menschen interessiert, die diese als Teil unseres Teams erfolgreich mitgestalten wollen.

Bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / ein

Beauftragte / Beauftragter (m/w/d) für Klimaschutz

(Vollzeitumfang, unbefristete Vertragslaufzeit, bis Entgeltgruppe 11 TVöD) gesucht.

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat den Klimaschutz dauerhaft als integrativen Bestandteil der Stadtentwicklung in der Verwaltung verortet. Die beauftragte Person für das Klimaschutzmanagement wirkt als die zentrale Figur für die Koordination und Maßnahmenumsetzung. Weitergehende Informationen enthält auch der Internetauftritt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (hier anwählbar).

Wesentliche Aufgabenschwerpunkte:

Erwartetes Profil:

Ihnen werden u.a. geboten:

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht.

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 05.03.2023 ein.

Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen.

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grds. die eingereichten Bewerbungsunterlagen.

Weitere Informationen und das Onlineportal für die Bewerbung finden Sie unter www.kevelaer.de

Klimalabor.NRW – Unser neues Angebot für kommunale Klimaschutzmanager!

Durch die Pandemiejahre und den vielfältige Personalwechsel in den Verwaltungen wurde an uns der Wunsch nach Erfahrungsaustausch herangetragen, der auch über die regionalen Grenzen hinausgeht. Der Versuch die Vernetzung über ein freies Videoformat anzubieten, war im Jahr 2023 ein voller Erfolg. Auch im Jahr 2024 werden wir das kostenfreie Angebot für die Klimaschutzmanager*Innen in NRW vorhalten. Das KlimaLabor NRW dient als regelmäßiger offener Treffpunkt, um:

Neu: Unser KlimaLabor.NRW für Verwaltungen

Vor diesem Hintergrund möchten wir Euch das für alle kommunalen Klimaschutzmanager*innen offene KlimaLabor.NRW per Zoom anbieten mit folgenden Eckdaten:

Die geplanten Termine 2024:

Link zur Anmeldung: https://kommunalagentur.nrw/aktuelles-termine/termine/

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und die Zusammenarbeit und stehen für Rückfragen und Anregungen zur Verfügung.

Oberbergischer Kreis: Ausschreibung der Servicestelle Erneuerbare Energien (m/w/d)

Als Kreisverwaltung sorgen wir dafür, dass es im Oberbergischen Kreis rund läuft. Das Dezernat für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt ist nur ein Beispiel dafür. Auch als Arbeitgeber begleiten wir Sie durchs Leben. Mit Ideen und Engagement können Sie bei uns von Tag eins viel bewegen. Wir bieten Ihnen dafür das Vertrauen, die Flexibilität und die Sicherheit, die Sie brauchen, um gute Arbeit für unsere Region zu leisten.

Das macht das Arbeiten bei uns rund

Das können Sie bei uns bewegen

Das bringen Sie mit

 

Quelle und Link zum: Bewerberportal

Stadt Kempen: Klimaschutzmanagerin / Klimaschutzmanager (m/w/d) gesucht!

Aufgrund der Förderung im Rahmen der kommunalen Klimaschutzinitiative des Bundes ergibt sich zunächst eine Befristung auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung ist vorgesehen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Ihre Aufgaben:

Wir bieten Ihnen:

Sie zeichnet aus:

Sie bringen mit:

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen verfolgt Ziele zur Frauenförderung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW getroffen.

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Lomanns unter der Rufnummer 02152/917-4030 zur Verfügung, allgemeine Rückfragen richten Sie bitte unter der Rufnummer 02152/917-1192 an Frau Loskand (Personalamt).

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen und vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis zum 18.11.2022. Link zur Ausschreibung. 

Bewerbungen per Post oder per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Anträge über progres.NRW für PV auf kommunalen Gebäuden in Verbindung mit der Billigkeitsrichtlinie ab sofort möglich

Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie kann der kommunale Eigenanteil für eine Förderung über progres.nrw dargestellt werden. Eine Kommune kann die Mittel der Billigkeitsrichtlinie abrufen und nach Bewilligung einen Antrag über die progres.nrw-Förderprogramme Klimaschutztechnik oder Emissionsarme Mobilität stellen. Sobald der progres.nrw-Antrag beschieden ist, gilt das über die Billigkeits-Richtlinie adressierte Projekt als abgeschlossen.

In Verbindung mit der Nutzung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie stehen ab sofort Mittel in Höhe von 5 Mio. € für den Förderbaustein „PV auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher“ der Richtlinie progres.NRW Klimaschutztechnik, der bis dato übergangsweise geschlossen war, zur Verfügung.

Die Nutzung gestaltet sich wie folgt:

Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen

am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…

 

 

Digitale Veranstaltungsreihe der NRW.Energy4Climate für Kommunen

Die NRW-Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt Kommunen ab dem 25. Oktober 2022 mit regelmäßigem Online-Format zur Energiewende und Klimaschutz. Dabei wird es um die Themen Photovoltaik, Wärmewende, Bauleitplanung, die Sanierungen kommunaler Liegenschaften oder Energiemanagementsysteme gehen. Dies sind nur einige der Themen, die die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aktuell in ihrer Klimaschutzarbeit beschäftigen und bei denen es großen Informationsbedarf gibt.

Mit dem neuen, regelmäßigen und digitalen Veranstaltungsformat „KLIMA UM 10“ möchte sich das Team des regionalen und kommunalen Klimaschutzes der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate den Kommunen vorstellen. Mit der wöchentlich stattfindenden Veranstaltung werden Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen von Kommunen kompakt über aktuelle Fachthemen informiert und können Fachexpert:innen Fragen stellen.

Die Auftaktveranstaltung am Dienstag, den 25. Oktober, befasst sich mit dem Thema „Energiewende mit Bürgerenergie beschleunigen“. In diesem ersten Termin geht es um Bürgerenergie und wie Kommunen und Bürger:innen gemeinsam die Energiewende beschleunigen?können. Denn Bürgerenergie schafft Akzeptanz, Transparenz und Mitbestimmung. Zudem erhöht sie die regionale Wertschöpfung, steigert die Vielfalt der Akteur:innen in der Energiewende und nutzt in besonderem Maße das Know-how der Menschen vor Ort. Referent Mirco Sieg von NRW.Energy4Climate?zeigt Chancen und Optionen finanzieller Bürgerbeteiligung auf sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Kommunen, Stadtwerken und Bürgern.

Weitere Themen sind unter anderem die Perspektiven für die Windenergie in NRW, die kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung im Gebäudesektor oder Photovoltaik auf Dächern.

Eine Übersicht zu allen Themen und Terminen bis Januar 2023 finden Sie hier.

Informationen zur Veranstaltungsreihe:

KLIMA UM 10

Online-Seminar per Zoom

Dienstags, 10.00 bis 11.00 Uhr

Für Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen Kostenfrei

Anmeldung beim jeweiligen Termin auch kurzfristig möglich unter: www.energy4climate.nrw/service/events

Billigkeitsrichtlinie: Neue Sprechstunden zum Schwerpunkt“kommunale Bürgerförderung“

Die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie werden von vielen Kommunen genutzt, um erstmalig ein kommunales Bürgerförderungsprogramm im Klimaschutz aufzusetzen oder eine bestehende Richtlinie aufzustocken.

Die geförderten Gegenstände und Programme sind genauso vielfältig wie die entsprechenden Rückfragen, was es dabei zu beachten gilt. Egal ob eine Kommune z.B. Lastenfahrräder, PV-Anlagen, Balkon-Steckersolaranlagen oder gezielt Energieberatungen bezuschussen möchte, in der Sprechstunde besteht die Möglichkeit für einen thematischen Austausch und für Fragen.

Die PlattformKlima.NRW hat die fünf kommunalen Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen mit Unterstützung des Regionalverbandes Ruhr als Download zur Verfügung gestellt. mehr…

Mit der 2. Phase der Billigkeitsrichtlinie sind die kommunalen Bürgerförderungen im überarbeiteten Antrag direkt als Pos 3.7. auswählbar. mehr…

Eine Vielzahl von Rückfragen, was den Aufwand, die Abwicklung und Umsetzung angeht, haben uns erreicht.

Wir laden Sie ein zu einem Austausch in einer digitalen Sprechstunde am 17. November 2022. Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impuls die Richtlinien erläutern, die dort den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden und welche Erfahrungen bisher vorliegen.

Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen

am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.

Aktuelle Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie – Abruf der aufgestockten Mittel

Aufgrund der Aufstockung der Billigkeitsrichtlinie von 40 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro wird auch die Richtlinie mit den Anforderungen für einen Abruf der Mittel angepasst. Die vielfältigen und unkomplizierten Einsatzmöglichkeiten sollen auch in der 2. Phase der Bewilligung erhalten bleiben.

Die Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie wird in Kürze erwartet. Das Antragsformular ist schon angepasst und steht auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) online: mehr…

  1. Verteilschlüssel

  1. Mittelzuweisungen und Abwicklung 1. und 2. Phase

  1. Antragstellung

Aktuelle Unterlagen zur Antragstellung hat die BR Arnsberg auf ihrer Homepage eingestellt – z. B. die Powerpointpräsentation der Sprechstunde (Stand 10/2022) mehr…

Ziel ist es, das Antragsverfahren auch weiterhin so einfach und so schlank wie möglich zu halten

  1. Unterstützende Unterlagen

  1. NEU: Hinweise zu kommunalen Bürgerförderungen

  1. Hinweis zur FAQ

Die FAQ auf der Internetseite wurde noch nicht überarbeitet und aktualisiert.

  1. Beispielsammlung beantragter Projekte

Die Teilnehmer der Sprechstunde haben ihre Projekte als Ideensammlung in diesem Arbeitspad eingetragen mehr…

Wenn Sie also noch umsetzbare Ideen haben oder suchen, können Sie sich gerne inspirieren lassen oder ihre Projekte in der Liste ergänzen.

 

  1. Nächste Sprechstunden

Die nächsten Sprechstunden sind für den 21. Oktober 2022 und den 28. Oktober 2022, jeweils um 9 Uhr geplant.

Anmeldung zu den Sprechstunden:

Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – Information zum neuen Antragsformular der Phase 2

Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – offene Fragen zur Billigkeitsrichtlinie

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.

 

Stadt Gronau sucht Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)

Die Stadt Gronau (Westf.) sucht Sie zum 01.02.2023 als

Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)

im Fachdienst 461 – Stadtplanung -.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

Was wir von Ihnen erwarten:

Was Sie von uns erwarten können:

Wie geht es weiter?

Hoffentlich mit Ihrer Bewerbung. Bewerben können Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal.

Ende der Bewerbungsfrist:    06.11.2022

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit ausschließlich das Online-Bewerbungsportal zur Übermittlung Ihrer vollständigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über die notwendige Ausbildung et cetera). Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Bitte legen Sie hierzu unbedingt die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung bei. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht zugelassen werden! Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.

Für Fragen stehen Ihnen Frau Klimke (Leiterin Sachgebiet Personal, Tel.: 02562/12-311, E-Mail: s.klimke@gronau.de) und Herr Krafzik (Leiter Fachdienst Stadtplanung, Tel.: 02562/12-270, E-Mail: j.krafzik@gronau.de) gerne zur Verfügung.

SKKK – Antragsfristen und Aufrufe aus dem Newsletter
Hinweise aus dem  aktuellen Newsletter des SKKK:

Gesucht: Kooperationspartner für Praxis-Werkstätten
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) sucht Kooperationspartner*innen und Multiplikator*innen für die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Praxis-Werkstätten zum Thema Klimaschutz-Monitoring in Kommunen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Tutorial für das elektronische Förderportal easy-Online
Die Nationale Klimaschutzinitiative bietet vielfältige Fördermöglichkeiten. Doch bei der Antragstellung gibt es einiges zu beachten. Ein Video-Tutorial auf klimaschutz.de gibt Antworten auf die häufigsten Fragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Radverkehr: Jetzt Projektskizzen einreichen!
Noch bis 31. Oktober können Antragsberechtigte im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ ihre Projektideen einreichen. Über den Förderaufruf unterstützt das BMWK modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Modellprojekte: Jetzt Projektskizzen einreichen!
Noch bis 31. Oktober können Antragsberechtigte im Rahmen des Förderaufrufs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ ihre Ideen einreichen. Ziel des Förderaufrufes ist es, die Umsetzung wegweisender, investiver Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Terminkalender

Do. 06. Okt. 2022 | Online-Sprechstunde
Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Klimaschutzkonzept und -management
Do. 20. Okt. 2022 | Online-Sprechstunde
Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Einstiegs- und Orientierungsberatung/Fokusberatung
Mo. 24. Okt. 2022 | Online-Sprechstunde
Antragstellung leicht gemacht! Kommunalrichtlinie: Beleuchtung/Innen- und Hallenbeleuchtung

 

 

Quelle: Newsletter SKKK