KlimaLabor.NRW – BarCamp – Kommunaler Klimaschutz neu gedacht!

Am Dienstag, den 3. September 2024 laden wir alle Klimaschutzinteressierten ein, sich in Präsenz zu treffen und auszutauschen. Mit dem KlimaLabor.NRW – BarCamp werden wir im Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation (zakk) in Düsseldorf den direkten Austausch nutzen und uns den Themen der Zukunft widmen. In den jüngsten Erfahrungsaustauschen hat sich herausgestellt, dass Kooperationen in und außerhalb der eigenen Organisation und die Kommunikation entscheidend für den Erfolg im Klimaschutz sind.
Wir wollen nach Impulsen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), eines Landkreises (N.N.) und der Stadt Coesfeld die zentralen Herausforderungen der Zukunft in dem BarCamp mit Ihnen und Euch diskutieren. Zum Abschluss wird der Kommunikationsexperte Jan Liepold einen Impulsvortrag über die Chancen der richtigen Kommunkation halten.

KlimaLabor.NRW – BarCamp
03. September 2024, 10:00 bis 15:30 Uhr, zakk Düsseldorf
zur Anmeldung…

Mit dem KlimaLabor.NRW der PlattformKlima.NRW bieten wir ein regelmäßiges, digitales Vernetzungsangebot für alle Klimaschutzmanager:innen. Mit dem Ziel Wissen und Ideen auszutauschen, aktuelle Förderschwerpunkte zu diskutieren und rechtliche Fragen zu erörtern, kommen wir regelmäßig digital zusammen.

 

Die nächsten digitalen Termine:

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre PlattformKlima.NRW

 

Kommunale Wärmeplanung: Unterstützungsangebote der PlattformKlima.NRW

Mit dem angekündigten Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) soll das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Landesebene umgesetzt und Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden geschaffen werden.
Da das LWPG NRW noch nicht verabschiedet wurde, ergeben sich für Kommunen, die eine KRL-Förderung beantragt oder bewilligt bekommen haben oft Unsicherheiten für die eigene Vorgehensweise.
Aktuell ist durch die ZUG (Zukunft, Umwelt und Gesellschaft gGmbH) und das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) noch nicht abschließend geklärt, ob bei Inkrafttreten des LWPG NRW die Förderungen mit einer Teilerstattung nur abgebrochen, oder die Bescheide sogar vollständig widerrufen werden.

Als Partner des Kompetenzzentrum Wärmewende der Energy4Climate unterstützen wir Sie über verschiedene individuelle Beratungsangebote:

Onlinesprechstunde – Optionen zum Umgang mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie
Am 28.08.2024 infomieren wir Sie zum aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW. Wir zeigen mögliche Optionen, wie Sie mit Ihren Bescheiden umgehen können bzw. welche geeigneten Schritte es gibt, um die Wärmeplanung in Ihrer Kommune auf den Weg zu bringen.
zur Anmeldung

Unsere digitale Einzelberatung 
ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.

In einem Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung 
besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise, passend zur Kommunengröße. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Insbesondere kleinere Kommunen, die einen KRL-Antrag gestellt haben und nun vor der Frage stehen, wie sie damit umgehen sollen, sollen durch den Workshop unterstützt werden.

Unterstützungstermine vor Ort in Ihrer Kommune
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.

Begleitende regelmäßige Austauschformate
für alle Kommunen, die schon eine kommunale Wärmeplanung aufstellen oder in Kürze damit beginnen wollen, gibt es regelmäßig digitale Vernetzungsangebote von NRW.Energy4Climate

Wir freuen uns, Sie mit unseren Angeboten bei der kommunalen Wärmeplanung individuell zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von PlattformKlima.NRW

 

IFG-Anfrage zu Energieausweisen – Arbeitshilfe für Kommunen

In den vergangenen Wochen fragten Klimaschutzmanager*innen aus ganz NRW bei uns an, die aktuell Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Energieausweisen erhalten haben. Die Anfragen betreffen die Offenlegung von Energieausweisen für öffentliche Gebäude und können für die betroffenen Kommunen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Bisher wissen wir von Anfragen aus Südwestfalen, dem Münsterland und dem Ruhrgebiet. Städte, Gemeinden und Landkreise wurden angefragt.

Um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen, haben wir eine kurze Arbeitshilfe zur Einschätzung erstellt. Diese Arbeitshilfe bietet grundlegende Informationen zum Umgang mit solchen Anfragen.

Die Basisinformation zum IFG ist darauf ausgelegt, Ihnen den Umgang mit solchen Anfragen grundsätzlich zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie rechtskonform und effizient antworten können. Grundsätzlich sind vorliegende Informationen nach dem IFG auch den Anfragenden zur Verfügung zu stellen.

Bisher ist noch nicht bekannt, was der Anfragende aus Süddeutschland mit den Daten beabsichtigt und warum diese Angaben recherchiert werden. Sollten Sie hierzu Hinweise haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bei weiteren Fragen gibt gerne Ihr Ansprechpartner Simon Knur bei der PlattformKlima.NRW Auskunft. Unsere Informationen zum Auskunftsanspruch finden Sie hier:

–> Informationen zum Auskunftsanspruch nach IFG NRW

 

Präsenz-Seminar für Kommunen und Stadtwerke zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Paderborn

Am Donnerstag, 26. September 2024, in der Zeit von 10:30 bis 16:00 Uhr, lädt E-Mobilität NRW Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und von Stadtwerken zu einem kostenlosen Seminar „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ nach Paderborn in das Liborianum (An den Kapuzinern 5–7, 33098 Paderborn) ein.

Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf den Straßen nimmt dynamisch zu. Um den Bedarfen der Mobilität gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.

Dieser Präsenz-Workshop wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus Städten und Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu leisten.

Themenüberblick
•    E-Mobilität und Klimaschutzziele
•    Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
•    Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
•    Strukturen innerhalb und außerhalb der kommunalen Verwaltung
•    Planung, Vergabe und Aufbau von LIS
•    Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
•    Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zum Thema öffentliche Ladeinfrastruktur

Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues und Herrn Dr. Alexander Kleber (ElektroMobilität NRW) durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wird Herr Mike Süggeler, Geschäftsführer der Westfalen Weser Ladeservice GmbH, zu den Aktivitäten von der Westfalen Weser Gruppe im Bereich Ladeinfrastruktur berichten. Darüber hinaus wird Herr Dr. Dietmar Regener, Betriebsleiter des Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsbetriebs Paderborn (ASP), der auch Betreiber der Parkstätten in Paderborn ist, über die Aktivitäten zum Thema Parken und Laden in Paderborn berichten.

Dieses Web-Seminar orientiert sich am kostenlosen ElektroMobilität NRW-Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ (PDF).

Da die Teilnahmeplätze begrenzt sind, wir hier um Anmeldung gebeten.
Wenn Sie Auskünfte zur Seminarreihe „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an info@elektromobilitaet.nrw

LANUV – Veranstaltung „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ am 05.09.2024

Am Donnerstag, den 05. September 2024 lädt das „Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz Wärme und Erneuerbare Energien“ des LANUV zur Vorstellung der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ (kurz: Wärmestudie NRW) ein. Mit der Wärmestudie hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie eine umfassende Studie zur Wärmewende in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Ergebnisse werden nun im Rahmen einer Veranstaltung am Donnerstag, den 05.09.2024, im Haus der Technik in Essen durch Ministerin Mona Neubaur veröffentlicht. Ein weiteres Highlight der Veranstaltung ist der Dialog zwischen Ministerin Neubaur und Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister von Kamp-Lintfort und Präsident des Städte- und Gemeindebundes, zum Thema Best-Practice Beispiele der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich wird es eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Auf dem Weg zur Wärmewende in NRW“ geben, in der verschiedene Expert:innen diskutieren und mit dem Plenum in den Austausch kommen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird ein Fokus auf die Potenzialdaten der Studie gelegt. In verschiedenen Formaten wird die Rolle des LANUV bei der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt sowie das Wärmebedarfsmodell und die energetischen Potenziale in NRW. Das gesamte Programm finden Sie hier:

Anmeldung unter: https://beteiligung.nrw.de/portal/lanuv/beteiligung/themen/1006868

In der „Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW“ hat das beauftragte Projektkonsortium, bestehend aus dem Fraunhofer IEG, IFAM, UMSICHT, dem Solar-Institut Jülich und der HS Bochum, eine regionale Wärmeplanung für NRW erstellt. Entlang der vier Schritte zur kommunalen Wärmeplanung wurde das Wärmebedarfsmodell grundlegend überarbeitet, die lokalen Potenziale für Erneuerbare Wärmeerzeugung ermittelt und Szenarien für die klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW beleuchtet. Ebenso werden Handlungsempfehlungen für eine Wärmestrategie abgeleitet.

 

Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG – Schnellbrief des StGB NRW erschienen

Der  Schnellbrief Nr. 211 des Städte und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern auf den jetzt erschienenen Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) hingewiesen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, eine systematische und strategische Wärmeplanung auf Landesebene zu etablieren, um die Wärmewende voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Kommunen mit KRL-Förderanträgen können Sich gerne an unsere Ansprechpartner der PlattformKlima.NRW wenden. Stephan Baur, Christian Scheffs und Simon Knur stehen für eine strategische individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung. Insbesondere die zeitliche Planung, der Umgang mit den Unsicherheiten oder Fragen zur geplanten Konnexitätszahlung beschäftigen aktuell viele Kommunen, da die Ausgangslage in den Kommunen sehr individuell ist.

 

An dieser Stelle verweisen wir auch auf die fortlaufenden Sprechstunden unseres Partner Energy4climate des Kompetenzzentrum Wärmewende hin.

 

Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung

Schon die Hälfte aller 396 Kommunen in NRW hat ein E-Mail-Postfach an NRW.Energy4Climate gemeldet, das speziell für die Übermittlung von Kehrdaten für die kommunale Wärmeplanung gedacht ist. Die Meldung des Funktionspostfachs für die Kehrdaten sollte spätestens bis 26. Juli erfolgen.

Bereits im Februar hatte NRW.Energy4Climate Kommunen gebeten, ein neues oder bestehendes Funktionspostfach (z.B. waermeplanung@kommune-xy.de oder klimaschutz@kommune-xy.de) an kehrdaten@energy4climate.nrw zu melden. Für diese E-Mail-Adresse wird dann ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet und die Kommune wird im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) eingetragen, was den Datenupload durch die Bezirksschornsteinfeger ermöglicht. Das Serviceangebot von NRW.Energy4Climate gilt nur bis zum 26. Juli. Danach müssen sich Kommunen selbst im WSP.NRW, beziehungsweise in die Verwaltungssuchmaschine (VSM), eintragen (s. dazu auch D-NRW : Portalverbund.NRW).

Wichtige Daten aus Kehrbüchern für die kommunale Wärmeplanung

Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist die Beschaffung der notwendigen Daten essenziell – und zugleich für die Kommunen häufig eine der größten Herausforderungen. Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes bildet die Grundlage zur Übermittlung bestimmter Informationen aus den elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen.

Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in NRW haben mitgeteilt, den Kommunen für diese Datenübermittlung keine Kosten in Rechnung stellen zu wollen.

Kehrdatenübermittlung jetzt möglich

Sobald für das gemeldete Funktionspostfach ein Zugang zum Abruf der Kehrdaten eingerichtet wurde und die Kommune im WSP.NRW eingetragen wurde, ist die Datenübermittlung für diese Kommune möglich. Anschließend initiiert die einzelne Kommune die Übermittlung der Kehrbuchdaten bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, indem sie diese telefonisch, per Mail oder auch postalisch zur Datenübermittlung auffordert. Die Kehrdaten können von den Bezirksschornsteinfegern seit Kurzem in der gesetzlich geforderten aggregierten Form aus deren Software exportiert und über das WSP.NRW an die Kommunen übermittelt werden.

NRW.Energy4Climate unterstützt die Kommunen, nachdem diese ihre Funktionspostfächer gemeldet haben, mit genauen Instruktionen zum Prozess und einem Musteranschreiben an die Bezirksschornsteinfeger inklusive Anleitung für den Datenupload.

Informationen zu weiteren Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung bietet NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende zum Beispiel in Form einer Informationsbroschüre an. Bei Fragen können Kommunen sich an waerme@energy4climate.nrw wenden.

Az.: 28.6.-005/003

Förderung für das KlimaQuartier.NRW nach progres.nrw

Das Projekt „KlimaQuartier.NRW“ hat das Ziel, den Bau und die Sanierung von klimafreundlichen Quartieren zu fördern, um Treibhausgase zu reduzieren. Dabei liegt der Fokus auf der Qualität von Gebäudehüllen, der Energieeffizienz und der technischen Infrastruktur. Eine Jury wählt regelmäßig neue KlimaQuartiere aus.

Die nächste Jurysitzung zum KlimaQuartier.NRW findet im September 2024 statt. Interessierte Kommunen, Wohnungsunternehmen oder Projektträger können sich laufend für eine Teilnahme beim „KlimaQuartier.NRW“ bewerben.

Neben dem Gütesiegel als ausgezeichnetes KlimaQuartier.NRW unterstützt das Land NRW geplante Quartiersprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw finanziell. Mit der Auszeichnung als „KlimaQuartier.NRW“ können Sie von vielfältigen Förderungen profitieren wie u.a. von der Förderung von KlimaGebäude.NRW innerhalb von Landesprojekten. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach dem Gebäudetyp sowie der Höhe der wärmebedingten CO?-Emissionen des Quartiers. Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Planungsleitfaden, das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NRW-Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unter:

https://www.energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/initiativen-fuer-waerme-und-gebaeude-in-nrw/klimaquartiernrw

StGB NRW-Mitteilung vom 01.07.2024 Az.: 20.1.4.6-011/001 gr

Einladung zum Erfahrungsaustausch der Kreisverwaltungen zur Umsetzung von Klimaschutzstrategien

Am 13. Juni 2024 veranstalten wir von der PlattformKlima.NRW einen Erfahrungsaustausch für alle Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager der Landkreise in NRW. Schon in den Erfahrungsaustauschen der letzten Jahre wurde angeregt diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Im Mittelpunkt steht der Austausch der Teilnehmenden zwischen den Landkreisen in NRW über ihre Erfahrungen bei der Umsetzung von Klimaschutzstrategien und wie die Zusammenarbeit mit den Kommunen ausgestaltet werden kann. Eingeladen sind zu dieser Veranstaltung nur Vertreter*innen der NRW-Landkreise, der Städteregion Aachen, von Köln Bonn e.V. sowie der Regionalverband Ruhr.

Die Veranstaltung der PlattformKlima.NRW findet statt am:

Datum: Donnerstag, 13. Juni 2024

Uhrzeit: 10:00 – 15:00 Uhr

Ort: Regionalverband Ruhr Adresse: Kronprinzenstraße 35,  45128 Essen,  Großer Sitzungsaal

Nach der Begrüßung durch den Regionalverband Ruhr starten wir mit einer Vorstellungsrunde durch die Teilnehmenden. Geplant sind Impulsvorträge zu Klimaschutzmaßnahmen und Klimaschutzstrategien in einzelnen Kreisen, die Einblicke in die Praxis bieten. Außerdem wollen wir mit Ihnen über Aufgaben der Kreise im Klimaschutz diskutieren. Das Spannungsfeld von Kommunaler Wärmeplanung bis zur Treibhausgasneutralität beschäftigt zurzeit viele Landkreise. Der RVR wird in einem Impuls über erste Erfahrungen mit dem Softwaretool „Climate View“ berichten, das er für die Kommunen in der Region bereitstellt.

Die finale Tagesordnung wird in Kürze bereitgestellt. Eine Anfahrtsskizze finden Sie im Anhang dieser Einladung. Für eine Teilnahme an der Veranstaltung melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: https://kommunalagentur.nrw/veranstaltungen/972/

Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung!

Wenn Sie im Vorfeld der Veranstaltung Ihre Fragen und Diskussionswünsche zum Thema Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen oder der Zusammenarbeit zwischen Kreisen und kreisangehörigen Kommunen an die E-Mail-Adresse knur@KommunalAgentur.NRW senden, nehmen wir Ihre Anregungen gerne für den Austausch auf.

Wir freuen uns auf einen gelungenen Erfahrungsaustausch und darauf, Sie in Essen begrüßen zu dürfen!

Einzelne Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie laufen zum 1. Mai 2024 aus

Die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden zum 1. Mai 2024 angepasst.

Es hat sich gezeigt, dass bestimmte Förderschwerpunkte nur wenig nachgefragt werden oder in anderen Förderrichtlinien (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) adressiert werden. Aus diesem Grund ist eine Novellierung der Kommunalrichtlinie geplant, mit dem Ziel, die Effizienz in der administrativen Abwicklung der Kommunalrichtlinie insgesamt zu verbessern. Im Vorgriff auf diese geplante Novellierung der Kommunalrichtlinie ist ab dem 1. Mai 2024 eine Antragstellung für die folgenden Förderschwerpunkte nicht mehr möglich:

  • 4.1.3 Umweltmanagementsysteme
  • 4.1.5 a) Kommunale Netzwerke (Gewinnungsphase)
  • 4.2.4 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen und Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.2 Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • 4.2.9 Rechenzentren
  • 4.2.10 a) Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitung
  • 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.10 d) Austausch ineffizienter Elektrogeräte

Bereits gestellte Anträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Bei Fragen zu den auslaufenden und allen anderen Fördermöglichkeiten der NKI können sich Interessierte vom Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (030 72618-0880 und nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org) und der Agentur für kommunalen Klimaschutz (030 39001-170 und agentur@klimaschutz.de) persönlich beraten lassen.

 

Quelle: Klimaschutz.de