
Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW hat das beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) angesiedelte Fachzentrum Klima Ende letzten Jahres mehrere Rollen bei der kommunalen Wärmeplanung übernommen. Neben dem Monitoring und der Bereitstellung von Grundlagendaten, beinhaltet das insbesondere die Sammlung und Bewertung der Wärmepläne der Kommunen. Dafür wurde Anfang 2025 unter anderem ein Template veröffentlicht, welches die Kommunen für die Einreichung der Daten und Wärmepläne nutzen sollen.
Zum 11.04.2025 wurde eine neue Version des Excel-Templates „V2_Template_KWP_LANUV_NRW“ zur Einreichung der Daten für die kommunale Wärmeplanung beim LANUK bereitgestellt. Das Template muss laut Landeswärmeplanungsgesetz von den Kommunen ausgefüllt und dem LANUK drei Monate nach Beschluss des Wärmeplans übermittelt werden.
Die kleine Anpassung betrifft eben jenes Beschlussdatum, das nun im Template aufgenommen wurde, zusätzlich zum Fertigstellungsdatum. Darüber hinaus wurde das Begleitdokument des Template um weitere Erklärungen zum Ausfüllen ergänzt. Dabei wichtig zu beachten: Bis zum 30.06.2025 können auch noch Templates der Version V1 eingereicht werden. Ab dem 01.07.2025 ist dann nur noch Version V2 gültig.
Alle Informationen zur Einreichung der Daten sowie das aktualisierte Template finden Sie hier: https://www.energieatlas.nrw.de/site/waerme/kwp
Az.: 28.6.9-005/003

Am Dienstag, den 23. September 2025, in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr lädt Elektromobilität.NRW Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und Stadtwerken zu unserem kostenlosen Seminar „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ nach Gummersbach in die Halle 32 (Steinmüllerallee 10, 51643 Gummersbach) ein.
Der Markthochlauf der Elektromobilität ist in vollem Gange, und die Anzahl der E-Fahrzeuge auf den Straßen nimmt dynamisch zu.
Um den Mobilitätsbedarfen gerecht zu werden, müssen Kommunen Lösungen finden, wie eine verfügbare, belastbare und bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gestaltet werden kann.
Dieser Präsenz-Workshop wurde mit dem Ziel entwickelt, den Verantwortlichen aus den Kommunen praxisorientierte Hilfestellungen beim Aufbau zukunftsfähiger und bedarfsgerechter Lademöglichkeiten zu bieten.
Themenüberblick
- E-Mobilität und Klimaschutzziele
- Ladeinfrastruktur – eine neue Aufgabe für Kommunen
- Die Kommune als Planer, Motivator und Koordinator
- Planung und Aufbau von LIS
- Wichtigkeit eines Ladeinfrastrukturkonzepts
- Organisation eines Vergabeverfahren von Ladestandorten durch die Kommune
- Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur im Rahmen der städtischen Planungstools
- Überblick Förderprogramme
- Erfahrungsaustausch mit den Kommunen zum Thema öffentliche Ladeinfrastruktur
Die Veranstaltung wird von Herrn Georg Grothues und Herrn Hendrik Horstkamp (ElektroMobilität NRW) durchgeführt.
Im Rahmen des Seminars werden Herr Michael Tünker vom Oberbergischen Kreis und Herr Sebastian Höller von der Stadt Bergisch Gladbach über ihre Aktivitäten im Bereich E-Mobilität und zur Ladeinfrastruktur vor Ort berichten.
Dieses Präsenz-Seminar orientiert sich am kostenlosen ElektroMobilität NRW-Leitfaden „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen“ (PDF).
Wenn Sie Auskünfte zur Seminarreihe „Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an info@ elektromobilitaet.nrw.

Über ihre Liegenschaften und Gebäude können Kommunen den kommunalen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten direkt beeinflussen. Deshalb arbeiten viele Kommunen bereits seit längerem an der Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Durch die Einführung eines (geförderten) Energiemanagements oder durch eine kostenrechnerische Erfassung und Optimierung der Energieverbräuche können kommunale Haushalte erheblich entlastet werden. Zusätzlich wurden die Länder gesetzlich dazu verpflichtet, zukünftig sowohl die landeseigenen als auch die kommunalen Energieverbräuche an den Bund zu übermitteln und Energie einzusparen (vgl. EnEfG § 6 Absatz 7).
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW stellt über die die PlattformKlima.NRW und die NRW.Energy4Climate zahlreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung und will die Kommunen auch zukünftig bei den Themen kommunales Energiemanagement und Energieeffizienz unterstützen. Um diese Angebote weiterhin an den kommunalen Bedürfnissen auszurichten und einen Überblick über die Datenlage bei den Kommunen zu erhalten, bittet das MWIKE alle Kreise und Kommunen in Form einer Umfrage um Rückmeldung zu den Themen Energiedatenerfassung und Energiemanagement.
–>Umfrage Stand der Energieverbrauchserfassung in den NRW-Kommunen
Die Beantwortung der Umfrage dauert ca. 15 Minuten und ist bis zum 5. Mai 2025 möglich. Die Daten werden ausschließlich aggregiert und nicht kommunenspezifisch veröffentlicht.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ihr Team der Plattform Klima bei der Kommunal Agentur NRW
Online-Spot: Datenschutz trifft kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes Ende des Jahres 2024 offiziell zur Pflichtaufgabe der Kommunen geworden. Das Wärmeplanungsgesetz hat dabei klare Vorgaben hinsichtlich der Aufstellungserfordernisse. Die Bestands- und Potenzialanalyse sind dabei wesentliche Bestandteile, die zudem einen hohen Datenaufwand generieren. Das Wärmeplanungsgesetz formuliert dabei einen groben Rahmen, was bei der Datenerhebung und Verarbeitung zu beachten ist. Für die Datenerhebung als solche bietet das Land diverse Unterstützungsangebote, aber es steht in kommunaler Verantwortung die zentralen Daten zu erheben und deren Verarbeitung hoheitlich zu kontrollieren. Dabei ergeben sich immer wieder Fragen rund um den korrekten Umgang mit den Daten:
- Ab wann sprechen wir von personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten?
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Daten im Rahmen der Wärmeplanung verarbeitet?
- Welche Lösch- und Speicherfristen gibt es und wie werden sie festgelegt?
- Welche grundlegenden Maßnahmen muss ich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten?
Wir möchten Sie bestmöglich dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit den Daten zu treffen. Hierfür laden wir Sie herzlich zu einem Online-Spot am 10. April 2025 ein. Mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Leverkusen, Ass. Jur. Philipp Löhr, haben wir einen Experten gewonnen, der Ihnen die wichtigsten datenschutzrechtlichen Grundlagen praxisnah vermitteln wird.
Online-Spot: Datenschutz trifft kommunale Wärmeplanung
am 10. April 2025, 10:00 bis 11:30 Uhr
zur Anmeldung…
Weitere Angebote der PlattformKlima.NRW zur Wärmeplanung
Digitale Einzelberatung
Die Einzelberatung ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.
Kommunen – Starter- Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung
In einem Workshop besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise für die kommunale Wärmeplanung. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Wir gehen mit Ihnen die wichtigsten Prozessschritte und organisatorischen Fragen durch und erarbeiten einen auf Ihre Bedürfnisse angepassten Fahrplan zur kommunalen Wärmeplanung. Sprechen Sie uns gerne an.
Gremienunterstützung und Moderation vor Ort in Ihrer Kommune
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.
Digitaler Informationsworkshop Kommunale Wärmeplanung
In Zusammenarbeit mit der Energy4Climate NRW und dem LANUV NRW bieten wir am 18. März zwischen 9.30 und 12.00 Uhr einen digitalen Informationsworkshop an. Hier geht es um die Grundlagen der Wärmeplanung, Empfehlungen zur Prozessorganisation und die Dateninformationsgrundlagen, die seitens des LANUV NRW den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt über die Seite des virtuellen Wärmekompetenzzentrums von E4C: Starter-Workshop Wärmeplanung
Wir freuen uns darauf, Sie zu informieren und zu unterstützen!
Ihr Team der PlattformKlima.NRW
E4C: Einladung zum Entscheiderbriefing: Thema Wasserstoff

Die Landesgesellschaft Energy4Climate (E4C) hat ein neues Veranstaltungsformat ins Leben gerufen. Sie möchte mit „Entscheiderbriefings“ die Zielgruppe der kommunalen Politik neu bespielen. Dazu „testet“ sie Ende April das Format mit dem Thema Wasserstoff und hat uns gebeten, Sie auf die Veranstaltung hinzuweisen. Grüner Wasserstoff bietet viele Chancen für das Industrieland Nordrhein-Westfalen. Der Hochlauf bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich, die es zu überwinden gilt. Das Entscheiderbriefing soll Orientierung für die Arbeit von Kommunalpolitikern bieten. Hierzu lädt E4C herzlich ein. Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie werden in diesem Format aktuelle Rahmenbedingungen sowie Möglichkeiten auf lokaler Ebene erörtert.?
Wann: 29. April 2025, ab 19:00 Uhr
Wo: online (Zoom Plattform)
Die Veranstaltungsreihe „Entscheiderbriefing“ richtet sich an kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie an zukünftige und aktuelle Ratsmitglieder in kommunalen Gremien. Jeder Termin legt das Augenmerk auf einen aktuellen thematischen Schwerpunkt. Neben einem fachlichen Input besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referierenden zu stellen und in einen gemeinsamen Austausch zu kommen. Das Angebot wird im Rahmen der KlimaneutralenKommune.NRW angeboten, einer Plattform der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.
Mehr zum Thema Wasserstoff erfahren Sie auf den Seiten der Wasserstoffleitstelle H2.NRW.
Bei weiteren Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an sarah.goettlicher@energy4climate.nrw oder carolin.maerker@energy4climate.nrw.


Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ende des Jahres 2024 die überarbeitete Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Förderfähigkeit um weitere Gebäudetypen erweitert. Dies ist Teil der “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen – progres.nrw – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude” (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude). Der neue Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 20.12.2024 setzt diese Neuerung um.
Zu den nun neu förderfähigen Gebäuden gehören:
- Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen.
- Kommunale Verwaltungsgebäude wie:
- Rathäuser
- Kreishäuser
- Kommunale Betriebsgebäude, wie:
- Bauhöfe
- Feuerwache
- Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gebäude nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden dürfen.
Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude werden mit einer Förderquote von bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, wird eine Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Gefördert werden die Planung und Umsetzung von ganzheitlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dazu zählen die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungstechnik als Gesamtmaßnahme.
Weitere Neuerungen der Richtlinie
Die bisherige Förderung mit den technischen Anforderungen wird beibehalten und bereits eingereichte Anträge werden durch die Bezirksregierung geprüft. Die maximale Förderquote wurde für Kommunen in der Haushaltssicherung auf max. 90% angehoben.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Förderanträge können von Kommunen, kommunalen Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken eingereicht werden.
Sprechstunden im Winter 2025
Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.
Die Plattformklima.NRW bietet in Kürze noch Onlinesprechstunden (Freischaltung in Kürze) an:
- Dienstag, den 14.01.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
- Dienstag, den 21.01.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
- Dienstag, den 28.01.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
- Dienstag, den 04.02.2025, 11:00 – 12:00 Uhr, zur Anmeldung…
Sollten Sie schon an einem Antrag arbeiten, dann sind sie herzlich in die Sprechstunde eingeladen. Wir freuen uns über Rückmeldungen, ob und wann Sie eine Antragseinreichung planen.
Weitere Informationen und alle Ansprechpartner*innen finden Sie hier auf der Webseite unter „Förderung“
Informationen und Angebote zum Inkraftreten des LWPG NRW


Seit 2022 stellt die PlattformKlima.NRW in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) kommunale Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen als Download für die Kommunen zur Verfügung. Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu Aufwand, Abwicklung und Umsetzung solcher Förderungen laden wir Sie herzlich zu zwei digitalen Sprechstunden im Dezember ein.
Einstieg in kommunale Förderprogramme für Bürger im Klimaschutz – Starterworkshop
am 11. Dezember 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
zur Anmeldung…
Kommunale Förderprogramme für Bürger im Klimaschutz – Erfahrungsaustausch
am 12. Dezember 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr, online
zur Anmeldung…
Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impulsvortrag die Richtlinien erläutern, die den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Sie wird zudem über bisherige Erfahrungen und die Umsetzung der Programme berichten. die Veranstaltung richtet sich an alle Kommunen in NRW.
Tagesordnung:
• Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
• Offene Fragerunde für Kommunen
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der PlattformKlima.NRW gerne zur Verfügung.
Kommunale Wärmeplanung: Hinweis zum Ministerinnenbrief des MWIKE NRW
Wir möchten Sie heute zum Versand des Ministerinnenbriefes an die Gemeinden informieren, der sich an die Gemeinden richtet, die einen Antrag auf Bundesförderung für die Kommunale Wärmeplanung gestellt oder bereits bewilligt bekommen haben. In der Anlage werden die Fragen zum Verhältnis der Bundesförderung und des Belastungsausgleichs beantwortet.Das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach Verabschiedung sind alle Gemeinden verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Dafür erhalten alle Städte und Gemeinden in NRW einen finanziellen Ausgleich von 165.000 Euro plus 1,36 Euro pro Einwohnerin.
Da die Kosten nicht doppelt kompensiert werden können, wird die Bundesförderung widerrufen und bereits erhaltene Mittel müssen zurückgezahlt werden. Der finanzielle Ausgleich durch das Land ist jedoch höher, sodass Sie insgesamt profitieren.
Ihr Engagement ist zentral für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele in NRW. Unterstützungsangebote wie das Kompetenzzentrum Wärmewende, der Leitfaden zum LWPG und das Wärmekataster stehen Ihnen zur Verfügung.
Die beiden Dokumente stehen hier zum Download
wurde Ihnen auch durch das MWIKE NRW zugeschickt
Sollte Sie da individuelle Unterstützung in der Verwaltung oder den politischen Gremien brauchen, nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot.