Fortsetzung des Angebotes KlimaCafé.NRW und KlimaLabor.NRW über die PlattformKlima.NRW

Unseree beiden digitalen kostenfreien Formate sind Teile des etablierten Beratungsangebotes für die Klimaschutzmanager:innen in den Verwaltungen. Der Austauschcharakter für die Klimaschutzbeauftragten in den Verwaltungen steht weiterhin im Mittelpunkt der Einladung zu den regelmäßigen Onlineterminen.

KlimaCafe.NRW:  Erfahrungsaustausch für neue Klimaschutzmanager:innen und Quereinsteiger:innen im Klimaschutz

Das KlimaCafe.NRW  ist als Angebot für neue Klimaschutzmanager:innen gedacht, die entweder über die Kommunalrichtlinie gefördert werden oder für alle Neu- und Quereinsteiger:innen in der Verwaltung, die ihre Tätigkeit im Klimaschutz aufnehmen. Das KlimaCafé.NRW ist ein Angebot zum kollegialen Austausch zur Vorgehensweise und Best-Practice in NRW. Der Termin kommt ohne feste Agenda aus und bietet Raum für offene Fragen, die sich in der täglichen Arbeit bei der Etablierung der Klimaschutzstrategie ergeben.

Zeit: jeden zweiten Montag zwischen 10.00 – 12.00 Uhr

Turnus: 14-tägig

Zielgruppe: (geförderte) Klimaschutzmanager:innen, Quereinsteiger:innen im kommunalen Klimaschutz

Ziele: Begleitung der Erstvorhaben, Onboarding der Mitarbeitenden , Einführung in die kommunale Verwaltung, Qualitativer NRW-weiter Austausch und Vernetzung

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KlimaLabor.NRW: Erfahrungsaustausch zur Prozess- und Maßnahmenoptimierung im Klimaschutz

Im KlimaLabor.NRW  steht der Austausch zur Maßnahmenumsetzung im Vordergrund. Funktionieren die Strategien, welche Maßnahmen können mit welchen Ansätzen umgesetzt werden? Gelegentliche Fachimpulse zu abgestimmten Themen sind im monatlichen Angebot möglich. Für Themenwünsche sind wir jederzeit,

Zeit:  jeder 3. Donnerstag im Monat, 10.00 – 12.00 Uhr

Turnus: monatlich

Zielgruppe: erfahrene Klimaschutzmanager:innen

Ziel: inhaltlicher Austausch, fachliche Begleitung und Weiterentwicklung, Bekanntmachung neuer Förderprogramme, qualitativer NRW-weiter Austausch und Vernetzung

>> zur Anmeldung

Der nächste Austausch finden am kommenden Donnerstag, 21. August 2025 statt.

 

Für individuelle Fragen rund um die Wärmeplanung, die Förderungen im Klimaschutz oder Klimaschutzworkshop stehen wir ihnen jederzeit auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.

Ihr Team der Plattformklima.NRW bei der Kommunal Agentur NRW

Stadt Velbert sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n  Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)

Die Stadt Velbert sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung der Stabsstelle Klimaschutz eine/-n

Klimaschutzmanager/-in (m/w/d)

Die Stadt Velbert ist mit der Stabsstelle Klimaschutz aktiv auf dem Weg die gesteckten Ziele für den Klimaschutz und die Klimaanpassung durch die Koordination sowie strategische, konzeptionelle und inhaltliche Bearbeitung der Themen zu erreichen. Dafür suchen wir tatkräftige und kompetente Unterstützung. Bringen Sie Ihr Fachwissen im angewandten Klimaschutz sowie Ihre Ideen und Leidenschaft in unsere vielfältige Stadt und unser engagiertes Team ein, gerne auch als Berufsanfänger/-in.

Wir bieten Ihnen:

  • Sicherheit und Flexibilität: Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit
  • Vergütung: Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD VKA (in Vollzeit monatlich zwischen 4153,35 € und 6154,45 € brutto) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.
  • Zusatzleistungen: Eine Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie sowie die Ergänzung des gesetzlichen Rentenanspruchs in Form einer betrieblichen Altersversorgung durch die Rheinische Zusatzversorgungskasse. Zudem bieten wir die Möglichkeit eines Dienst-Rad-Leasings.
  • Flexible Arbeitszeiten: Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung.
  • Homeoffice: Die Möglichkeit nach drei Monaten der Probezeit bis zu 50% im Homeoffice zu arbeiten.
  • Teamarbeit: Die Arbeit in einem kollegial und aufgeschlossen agierenden Team.
  • Fortbildungsmöglichkeiten: Persönliche und fachliche Fortbildungsmöglichkeiten.

 

Ihre Aufgaben bei uns:

  • Mitwirkung bei der strategischen Weiterentwicklung der Klimaschutzziele der Stadt Velbert
  • Umsetzung von Maßnahmen aus der Klimastrategie der Stadt Velbert
  • Entwicklung von Konzepten und Arbeitsprozessen für den lokalen Klimaschutz,
  • Erstellung und Durchführung von Informations- und Beratungsangeboten für Bürger und Unternehmen zum Klimaschutz
  • Veranstaltungsmanagement und projektbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertretung der Arbeitsinhalte in politischen Gremien

 

Das bringen Sie mit:

  • Fundierte Basis: Ein abgeschlossenes Studium im Schwerpunktbereich Energie, Klima, Umweltwissenschaften oder vergleichbarer Fachrichtungen (mindestens Bachelor oder Diplom-FH).
  • Fachkenntnisse: Kenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz
  • Erfahrungen mit der Wärmeplanung: Gerne Erfahrungen mit der Kommunalen Wärmeplanung.
  • Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise: Eine selbstständige, zuverlässige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, verbunden mit konzeptionellen, kommunikativen und repräsentativen Fähigkeiten.
  • Persönliche Fähigkeiten: Einsatzbereitschaft, Kommunikationsgeschick, Flexibilität sowie Teamfähigkeit.
  • Erfahrungen mit der Aufstellung von Treibhausgasbilanzierungen sind wünschenswert.

Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.

EU-Förderaufruf: Innovative Ansätze für klimaneutrale Stadtviertel

Die EU-Kommission fördert innovative Ansätze für Positive Energy Districs (PED) aus Mitteln des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont Europa). 

Website: EU-Kommission

Mit dem Förderaufruf verfolgt die EU-Kommission drei Ziele:

  • Förderung von Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien, die in Stadtvierteln je Jahr einen netto-Energieüberschuss ermöglichen (PED)
  • Verbesserung von Zugänglichkeit und Akzeptanz der geförderten PED-Ansätze
  • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der PED-Ansätze

Das Gesamtbudget des Förderaufrufs beträgt 15 Mio. EUR. Die EU-Kommission gibt keine max. Projektbudgets vor. Als Orientierungswert kommuniziert die EU-Kommission eine Zuwendung je Projekt von 5 Mio. EUR. Die Förderung wird in Form einer Pauschale gewährt.

Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Für einen erfolgreichen Antrag muss ein Projektkonsortium aus mind. 3 Partnern aus mind. 3 verschiedenen Programmstaaten gebildet werden. Antragsfrist ist der 17. Februar 2026.

Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an die nationale Kontaktstelle: Kontakt: NKS KEM

 

Quelle: Europa Infos Ruhr – |FörderaufrufWirtschaft, Energie, Wettbewerb und KMUStrukturförderung, Stadtentwicklung und ländlicher Raum

Allgemeine Informationen zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.

 

Fördermöglichkeiten für die Elektromobilität – Angebote über progres.NRW

Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch für kommunale Fuhrparks und die Ladeinfrastruktur vor Ort. Die Bezirksregierung Arnsberg bietet aktuell verschiedene Förderprogramme, die von Kommunen genutzt werden können. Es stehen in verschiedenen Aufrufen noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung, die Antragstellung erfolgt für alle Kommunen in NRW digital über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Förderungen:

 

Umsetzungskonzepte Elektromobilität

Die Konzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:

Die Förderhöhe beträgt für Kommunen 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 90.000 Euro.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität | Bezirksregierung Arnsberg

 

Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Diese können zum Beispiel folgende Aspekte umfassen: Bedarfsermittlung, Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte, Klärung juristischer Fragestellungen

Die Förderung beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von 70.000 Euro.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von kommunalen Konzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur | Bezirksregierung Arnsberg

 

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Die Förderhöhe beträgt maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte | Bezirksregierung Arnsberg

 

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen

Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt beträgt die Förderung maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.

Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt beträgt die Förderung maximal 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung.

Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Kommunen | Bezirksregierung Arnsberg

 

Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Die Förderhöhe für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.

Geförderte Fahrzeuge dürfen ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Kommunale Nutzfahrzeuge der Klasse N 1 | Bezirksregierung Arnsberg

 

Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16

Die Förderhöhe für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt maximal 50 % der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.

Geförderte Fahrzeuge dürfen ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Kommunale Nutzfahrzeuge der Klassen N 2 und N 3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16 | Bezirksregierung Arnsberg

 

Fahrzeuge der Klasse M1

Die Förderhöhe für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt 5.000 Euro je Fahrzeug. Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind. Je Antragsberechtigtem können grundsätzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden.

Geförderte Fahrzeuge dürfen ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Fahrzeuge der Klasse M 1 | Bezirksregierung Arnsberg

 

 

Für Rückfragen stehen Ihnen das Team der PlattformKlima.NRW gerne zur Verfügung.

Gesucht: Geplante EFRE-Projekte „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ + + + Neue FAQ-Version zum EFRE-Aufruf erschienen

Aktuell sind noch Restmittel im Programmbereich „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ der Richtlinie progres.nrw verfügbar. Dies gilt sowohl für Gebäude die eine 80%ige Förderung erhalten, als auch für Schul- und Verwaltungsgebäude die nur eine niedrigere Förderung erhalten können. Die maximale Förderquote für Kommunen ist abhängig vom Gebäudetyp. In der Haushaltssicherung können maximal 90% gewährt werden. Die geförderten Projekte müssen bis zum 31.12.2028 vollständig umgesetzt sein.

Wichtiger Hinweis:

Da uns derzeit nicht bekannt ist, wie viele Vorhaben sich noch in der Antragsvorbereitung befinden, bitten wir alle, die noch einen Antrag planen, diesen aber noch nicht eingereicht haben, sich zeitnah bei uns zu melden. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass die verfügbaren Mittel im Windhundverfahren bestmöglich genutzt werden.

Rückmeldungen zu geplanten Projekten bitte an:  simon.knur@KommunalAgentur.NRW

 

Neue FAQ veröffentlicht

die 09. Fassung der FAQ zur EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ steht seit letzter Woche auf der Seite der PlattformKlima.NRW zum Download bereit. Wie gewohnt sind alle Neuerungen farblich hervorgehoben, sodass Sie schnell einen Überblick über die aktuellen Anforderungen erhalten.

>> zur 09. Fassung der FAQ

 

Beratung und Unterstützung

Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin bei allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“.

Es besteht die Möglichkeit, sich mittwochs und donnerstags Einzelberatungstermine über die Website zu buchen

>> Buchung Einzelberatungstermin

Gerne können Sie sich aber auch zu allen Fragen telefonisch oder per E-Mail melden. Weitere Informationen und alle Ansprechpartner:innen finden Sie unter >>  Förderung.

Stellenausschreibung: Projektleitung Kommunale Wärmeplanung (m/w/d)
Das ÖKO Zentrum ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieoptimierten und umweltgerechten Bauen und Sanieren. Gegründet 1991, bieten es heute über 150 Fachveranstaltungen jährlich an und hat insbesondere auf die berufsbegleitende Schulung spezialisiert. Das ÖKO Zentrum erstellt zudem Gutachten und übernimmt Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Es treibt die Wärmewende in Kommunen voran, erstellt Konzepte und bildet in einem eigenen Lehrgang kommunale Wärmemanager/innen aus. Hier gehts zur Stellenbeschreibung
Save-the-date: Erfahrungsaustausch „Klimaschutz“ der Großstädte im Oktober 2025

Die  PlattformKlima.NRW lädt Sie herzlich zum Erfahrungsaustausch „Klimaschutz“ der Großstädte in Nordrhein-Westfalen ein. Die Veranstaltung findet am 29. Oktober 2024 in Düsseldorf statt und bietet Raum für fachlichen Austausch, Vernetzung und gemeinsame Lösungsansätze im kommunalen Klimaschutz.
Die Veranstaltung richtet sich an Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern in NRW.  Die Umsetzung von Klimaschutzprojekten stellt die Großstädte vor besondere Herausforderungen.  Mit der Veranstaltung möchten wir Ihnen ein Angebot für den Austausch bieten:

 

Im Fokus stehen folgende Themen:
Wie gelingt die strukturelle Integration in Verwaltung und Politik?
Welche Systeme und Kennzahlen helfen bei der Steuerung?
Was läuft gut – und was können wir voneinander lernen?
Fördermittel, Finanzierungsmodelle und kreative Ansätze.
Das MWIKE NRW, der Städtetag und der StGB NRW haben eine Teilnahme zugesagt.
Die finale Tagesordnung sowie der gemeinsame Treffpunkt werden nach den Ferien bekannt gegeben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen inspirierenden Austausch!

Lehrgang „Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung“ startet am 01.09.2025

Verantwortliche für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stehen vor einer Vielzahl an Herausforderungen:
Was umfasst die kommunale Wärmeplanung? Wie kommuniziere ich die Ergebnisse effektiv? Wie hängen GEG und WPG zusammen? Welche Akteure müssen beteiligt werden, oder wie erfolgt die Entscheidung über Wärmeversorgungsgebiete?

Nutzen Sie die neue „Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung“ des Landes NRW. Als Mitarbeiter von Kommunen, kommunalen Unternehmen oder eines KMU können Sie eine 70 % bis 90 %-ige Förderung für Ihre Teilnahme beantragen.

DAs Angebot richtet sich deutschlandweit an Mitarbeiter der Kommunen im Umfeld der Wärmeplanung und des Klimaschutzes, an kommunale Energieversorger sowie an Energieberater und Dienstleister, die Kommunen als Planungsbüro begleiten. Für Mitarbeiter von Kommunen können die Konnexitätszahlungen als Möglichkeit zur Finanzierung des Lehrgangs genutzt werden.

In unserer Online-Infoveranstaltung am 19. August 2025 um 14:00 Uhr erfahren Sie weitere Details zu den Inhalten und wie Sie in Ihrer Rolle von dem Lehrgangsangebot profitieren. Melden Sie sich direkt an:

https://eu01web.zoom.us/meeting/register/10Y0EFGMQzOcbmrAMFcisg

Mit dem Lehrgang „Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung“, der am 01. September 2025 startet, bietet die Öko-Zentrum NRW Akademie ihren Teilnehmenden die Möglichkeit, sich fundiertes Wissen und praxisnahe Fähigkeiten anzueignen, um die Erstellung und Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung erfolgreich zu begleiten.

Das multimediale Lernformat kombiniert selbstbestimmtes Lernen mit unterstützenden Seminaren und Workshops in Präsenz und online. Diese Mischung aus angeleitetem, eigenständigem Lernen und persönlicher Betreuung bietet maximale Flexibilität, um den Lehrgang optimal in den Berufsalltag zu integrieren.

Alle Details und Termine finden Sie auf der Website der Öko-Zentrum NRW Akademie. Dort können Sie sich für einen Kurs anmelden oder unverbindlich in die Interessentenliste eintragen.

https://oe-akademie.de/kommunale-waermeplanung/

 

EnergiemanagementDialog.NRW – Schwerpunktthema Kom.EMS

Wir laden Sie ein zu unserem monatlichen Angebot des EnergiemanagementDialog.NRW zum Thema „Zertifizierung nach Kom.EMS“ ein. Gemeinsam mit NRW.Energy4Climate bietet die Sprechstunde Grundinformationen zur Zertifizierung.

Das Energiemanagement hat die zentrale Aufgabe, energetische Ist-Zustände von Gebäuden zur erfassen und Verbrauchsdaten zu kontrollieren. Hieraus lassen sich Maßnahmen zur Energieeinsparung ableiten, die Treibhausgasemissionen verringern. So dient das Energiemanagement durch den positiven Einfluss auf die Treibhausgasbilanz der Kommune der Erreichung der Klimaschutzziele.

Kom.EMS bietet die Möglichkeit, das Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Ein funktionierendes Energiemanagement-System ist die Voraussetzung für die kontinuierliche Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit einer kommunalen Verwaltung. Hierzu gehören sowohl die optimierte Betriebsführung der Bestandsgebäude -und Anlagen, wie auch deren zielgerichtete Verbesserung durch Investitionen.

Die Zoom-Zugangsdaten erhalten Sie einen Tag vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich mit anderen Energiemanager:innen auszutauschen und wertvolle Einblicke in das Kom.EMS-System zu gewinnen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch!

 

Anmeldung und weitere Informationen unter EnergiemanagementDialog.NRW.

Sollten Sie sich bereits vor Setzung des Themas zu dem Termin angemeldet haben, ist eine weitere Anmeldung nicht notwendig.

 

 

Änderungen im Template des LanuK für die kommunale Wärmeplanung

Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW hat das beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) angesiedelte Fachzentrum Klima Ende letzten Jahres mehrere Rollen bei der kommunalen Wärmeplanung übernommen. Neben dem Monitoring und der Bereitstellung von Grundlagendaten, beinhaltet das insbesondere die Sammlung und Bewertung der Wärmepläne der Kommunen. Dafür wurde Anfang 2025 unter anderem ein Template veröffentlicht, welches die Kommunen für die Einreichung der Daten und Wärmepläne nutzen sollen.

Zum 11.04.2025 wurde eine neue Version des Excel-Templates „V2_Template_KWP_LANUV_NRW“ zur Einreichung der Daten für die kommunale Wärmeplanung beim LANUK bereitgestellt. Das Template muss laut Landeswärmeplanungsgesetz von den Kommunen ausgefüllt und dem LANUK drei Monate nach Beschluss des Wärmeplans übermittelt werden.

Die kleine Anpassung betrifft eben jenes Beschlussdatum, das nun im Template aufgenommen wurde, zusätzlich zum Fertigstellungsdatum. Darüber hinaus wurde das Begleitdokument des Template um weitere Erklärungen zum Ausfüllen ergänzt. Dabei wichtig zu beachten: Bis zum 30.06.2025 können auch noch Templates der Version V1 eingereicht werden. Ab dem 01.07.2025 ist dann nur noch Version V2 gültig.

Alle Informationen zur Einreichung der Daten sowie das aktualisierte Template finden Sie hier: https://www.energieatlas.nrw.de/site/waerme/kwp

Az.: 28.6.9-005/003