Start der Online-Sprechstundenreihe zur EFRE- Richtlinienförderung mit den Bezirksregierungen

Nach den Auftaktveranstaltungen bei den Bezirksregierungen zur kommenden EFRE-Richtlinie startet am 16. Mai die Online-Sprechstundenreihe der PlattformKlima.NRW. Bis Mitte Juni besteht die Möglichkeit, jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr gezielt Fragen zur Richtlinie, zum Antragsverfahren und zu Ihren ersten Projektideen zu stellen.

An jedem Termin wirken Vertreter der unterschiedlichen Bezirksregierungen mit. Es wird empfohlen an einer Sprechstunde mit der für Sie zuständigen Bezirksregierung teilzunehmen, aber es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit zur Teilnahme an den anderen Terminen.

Agenda der Sprechstunden
10:00 Präsentation MWIKE
10:30 Präsentation Bezirksregierung
10:45 Fragerunde
11:15 Diskussion von Projektideen
12:00 Ende der Veranstaltung

Terminübersicht

Datum: 16.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold + Münster
zur Anmeldung

Datum: 17.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold + Münster + Düsseldorf
zur Anmeldung

Datum: 23.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Köln
zur Anmeldung

Datum: 24.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Köln
zur Anmeldung

Datum: 25.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Düsseldorf
zur Anmeldung

Datum: 30.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 31.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 01.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 06.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 07.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 13.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold
zur Anmeldung

Datum: 14.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold
zur Anmeldung

Mit der Förderung setzt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Anreize zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen, vorrangig solcher, die der Kultur, dem Sport, dem Tourismus oder karitativen Zwecken dienen. Gefördert werden die Planung und Umsetzung von Vorhaben zur energetischen Sanierung, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen.
Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen sowie nach Umsetzung zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergieverbrauchs von mindestens 50 % gegenüber dem Ist-Zustand führen.

Wir freuen uns, Sie bei den Sprechstunden begrüßen zu dürfen.

Ihre Kommunal Agentur NRW

 

Neu in progres.NRW: Solarenergie, Kleinwindanlagen und Geothermie: Landesregierung stellt 230 Millionen Euro für den Klimaschutz bereit

Ministerin Neubaur: Wir ermöglichen vielfältige und kreative Lösungen, um den Erneuerbaren-Ausbau weiter zu beschleunigen

 

Photovoltaik an der Fassade und auf Parkplätzen, Kleinwindanlagen und Geothermie – mit elf neuen und der Ausweitung von bestehenden Förderbausteinen beschleunigt die Landesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie in Nordrhein-Westfalen stehen dieses Jahr Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro bereit. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Um uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu befreien, legen wir beim Klimaschutz eine Schippe drauf. Die Landesregierung stellt dieses Jahr mehr als 200 Millionen Euro bereit, um mit vielfältigen und kreativen Lösungen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen weiter zu beschleunigen. Einen besonderen Schub geben wir dem Umbau des Wärmesektors durch neue Förderungen im Bereich der Geothermie. Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Nutzen Sie diese Chance!“

Das Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik ist die zentrale Förderrichtlinie des Landes für die Erneuerbaren Energien. Damit leistet die Landesregierung einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Mit der nun umgesetzten Novellierung werden elf neue Förderungen in die Richtlinie aufgenommen und die Förderkonditionen für bestehende Förderungen deutlich verbessert.

Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern:

Um den PV-Ausbau massiv zu beschleunigen, können nun noch mehr Freiflächen-Anlagen –  auch für den Eigenverbrauch – finanzielle Unterstützung erhalten. Von zusätzlichen Mitteln können auch größere Agri-PV und Floating-PV-Anlagen profitieren. Zudem werden Beratungen und Planungen der Freiflächen-Anlagen unterstützt. Eine erhöhte Förderung gibt es auch für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher.

Neue Förderbausteine für PV-Hauselektrik und Kleinwindanlagen:

Erstmals fördert die Landesregierung nun Fassaden-Photovoltaik sowie die Errichtung von Parkplatz-PV. Um Dächer von Mehrparteienhäusern für PV zu erschließen und das Mieterstrommodell verstärkt anzuwenden, unterstützt die Landesregierung jetzt auch die Erneuerung der Hauselektrik. Förderfähig sind erstmals Berechnungen und Beratungen zur Errichtung von Kleinwindanlagen.

Erweiterte Förderung für die Erschließung von Geothermie:

Erneuerbare Wärmequellen spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zur Klimaneutralität. Zusätzlich zur bestehenden Förderung von oberflächennaher Geothermie weitet die Landesregierung das Angebot auf die Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten aus. Die neuen Förderbausteine dienen der Umsetzung konkreter Projekte sowie dem Wissensaufbau und -transfer bei Unternehmen und Kommunen.

Unterstützt werden:

  • Vorstudien zur Erhebung der aktuellen Situation mit maximal 25.000 Euro
  • Machbarkeitsstudien zur Entscheidung von Projekten mit max. 85.000 Euro
  • Seismische Untersuchungen mit max. 3,5 Millionen Euro
  • Bohrungen bis 1.500 Meter Teufe mit max. 1,2 Millionen Euro
  • Weiterbildungen zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke sowie die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit max. 10.000 Euro

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.

Pressemitteilung des MWIKE vom 25.04.2023

 

Das Team der PlattformKlima.NRW berät sie gerne bei Fragen zur Antragstellung.

Billigkeitsrichtlinie: Fristverlängerung bis 30.11.2023 beantragen!

Für bereits eingereichte Anträge nach der Billigkeitsrichtlinie wurde eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes festgelegt.

Verlängerungsanträge müssen bis zum 31.05.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen. Der Durchführungszeitraum kann per Antrag bis zum 30.11.2023 verlängert werden.
Verwendungsnachweise für abgeschlossene Maßnahmen können bereits jetzt schon eingereicht werden.

Wir bitten Sie, dazu den Verlängerungsantrag auszufüllen und bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen

–> Download des Antragsformular (pdf)

Die „Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten“ als Schlussverwendung der Phase 1 und der Phase 2 sollte unmittelbar im Anschluss nach Abrechnung der Maßnahmen über das Formular auf  Seite der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.

 

MODELLPROJEKTE SMART CITIES: STADTENTWICKLUNG UND DIGITALISIERUNG

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen bis zum 14. März 2021

Die Bundesregierung fördert die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte.

Ziel der Bundesregierung sind lebenswerte und handlungsfähige Kommunen. Dazu sind neue Technologien in den Dienst der Menschen und übergeordneter Ziele des Gemeinwohls zu stellen. Digitale Technologien sind also so einzusetzen, dass sie nicht nur Einzelinteressen, sondern der Stadtgesellschaft als Gemeinschaft dauerhaft nutzen.

Auf Grundlage der „Smart City Charta“ der „Nationalen Dialogplattform Smart Cities“, die ein normatives Bild einer intelligenten, zukunftsorientierten Kommune entwickelt hat, sollen Städte und Gemeinden unterstützt werden.

Mit den Modellprojekten Smart Cities soll die Handlungsfähigkeit der Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt gestärkt werden. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden, um vielfältige Lernbeispiele für die gesamte Bandbreite der kommunalen Landschaft zu schaffen. Die einzelnen Förderprojekte sollen also einen Mehrwert für alle Kommunen in Deutschland generieren. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und replizierbar sein und mithin durch Wissenstransfer zu hoher Verwertbarkeit der Ergebnisse führen.

Dieser Wissenstransfer ist ein zentraler Bestandteil der Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen kann dabei helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und gemeinsam schnell aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen.

Die Modellprojekte Smart Cities:

Die Modellprojekte Smart Cities 2021 (dritte Staffel) stehen unter dem Leitthema:

„Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“:

Damit werden die voraussichtlich ab Mitte 2021 anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt. Als neue Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung (Lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und Gestaltungskraft appelliert.

Das gesamte Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird über diese Website durchgeführt.
Fragen zum Verfahren können ausschließlich hier bis zum 4. März 2021 gestellt werden und werden in „Fragen und Antworten“ für alle öffentlich und transparent einsehbar beantwortet.

Bewerbungsschluss ist der 14. März 2021 24:00 Uhr.

Weitere Informationen zu den Smart City-Aktivitäten des BMI finden Sie unter www.smart-city-dialog.de