Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG – Schnellbrief des StGB NRW erschienen

Der  Schnellbrief Nr. 211 des Städte und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern auf den jetzt erschienenen Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) hingewiesen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, eine systematische und strategische Wärmeplanung auf Landesebene zu etablieren, um die Wärmewende voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Kommunen mit KRL-Förderanträgen können Sich gerne an unsere Ansprechpartner der PlattformKlima.NRW wenden. Stephan Baur, Christian Scheffs und Simon Knur stehen für eine strategische individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung. Insbesondere die zeitliche Planung, der Umgang mit den Unsicherheiten oder Fragen zur geplanten Konnexitätszahlung beschäftigen aktuell viele Kommunen, da die Ausgangslage in den Kommunen sehr individuell ist.

 

An dieser Stelle verweisen wir auch auf die fortlaufenden Sprechstunden unseres Partner Energy4climate des Kompetenzzentrum Wärmewende hin.

 

EU und Land Nordrhein-Westfalen fördern Hallenbadsanierung in Altenbeken

Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Kommunen dabei, klimafreundliche Räume für ihre Gemeinschaft zu schaffen.

Die Kommune Altenbeken macht ihr Hallenbad energetisch fit für die Zukunft. Unter anderem wird die Gemeinde Keller- und Außenwände dämmen, Fenster und Türen erneuern und die Lüftungsanlage austauschen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sorgt in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage künftig für die Beheizung des Bades. Außerdem soll Strom aus einer Photovoltaikanlage des angrenzenden Schulgebäudes genutzt werden. EU und Land unterstützen das Projekt mit insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro aus dem Förderangebot „Energieeffiziente Öffentliche Gebäude“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Es ist das erste Projekt der im Jahr 2023 gestarteten Förderung.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir brauchen öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder für eine lebendige Gemeinschaft in unseren Städten und Gemeinden. Wir sollten daher alles dafür tun, diese Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den aktuellen energetischen Stand zu bringen und klimagerecht umzubauen. Ich freue mich daher sehr, dass in Altenbeken nun das erste Projekt unseres Förderangebots startet – und im städtischen Hallenbad auch in Zukunft Kinder Schwimmen lernen können.“

Das Eggebad mit drei 25-Meter-Bahnen wurde 1972 erbaut und seitdem kaum erneuert. Es befindet sich direkt am Schulzentrum und wird von den Schülerinnen und Schülern, verschiedenen Vereinen sowie von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Für die 9200 Einwohner der Gemeinde ist das Hallenbad ein zentraler Ort des öffentlichen Lebens.

Zum Hintergrund

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Förderangebot „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ Schwimmbäder, Sporthallen, Kulturzentren, Bibliotheken, Jugendherbergen und Museen. Mit den Sanierungsmaßnahmen muss eine Primärenergieeinsparung von mindestens 50 Prozent erreicht werden und die einzelnen Bauteile müssen aktuellen Effizienzkriterien entsprechen. Die Förderung zielt auf Gebäude, die noch vor den ersten energetischen Anforderungen errichtet wurden und somit ein hohes Energie- und CO2-Einsparpotenzial haben.

Weitere Informationen zum Förderangebot und der Antragstellung finden Sie unter https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Im Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt.

Mehr Informationen unter www.efre.nrw.

Quelle: Pressemitteilung Land NRW

Einzelne Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie laufen zum 1. Mai 2024 aus

Die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden zum 1. Mai 2024 angepasst.

Es hat sich gezeigt, dass bestimmte Förderschwerpunkte nur wenig nachgefragt werden oder in anderen Förderrichtlinien (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) adressiert werden. Aus diesem Grund ist eine Novellierung der Kommunalrichtlinie geplant, mit dem Ziel, die Effizienz in der administrativen Abwicklung der Kommunalrichtlinie insgesamt zu verbessern. Im Vorgriff auf diese geplante Novellierung der Kommunalrichtlinie ist ab dem 1. Mai 2024 eine Antragstellung für die folgenden Förderschwerpunkte nicht mehr möglich:

  • 4.1.3 Umweltmanagementsysteme
  • 4.1.5 a) Kommunale Netzwerke (Gewinnungsphase)
  • 4.2.4 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen und Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.2 Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • 4.2.9 Rechenzentren
  • 4.2.10 a) Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitung
  • 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.10 d) Austausch ineffizienter Elektrogeräte

Bereits gestellte Anträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Bei Fragen zu den auslaufenden und allen anderen Fördermöglichkeiten der NKI können sich Interessierte vom Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (030 72618-0880 und nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org) und der Agentur für kommunalen Klimaschutz (030 39001-170 und agentur@klimaschutz.de) persönlich beraten lassen.

 

Quelle: Klimaschutz.de

Gelsenkirchen: Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers (w/m/d) für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile – ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Hochbau und Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Planung die Stelle

einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers (w/m/d)
für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards

Kennziffer: E 2024 – 034 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Hochbau.
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

Erste Erfahrungen im Bereich Klimaschutz sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet sind wünschenswert.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Wir bieten Ihnen:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der stellvertretende Leiter der Abteilung Planung, Herr Böckler (Tel. 0209 169-4193), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist – je nach Art der Behinderung – auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.03.2024 direkt hier durch Klick auf den Button „Online-Bewerbung“.

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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KRL Förderung – Anträge wieder möglich!

Update 23.01.2024: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

Damit können auch wieder Anträge in den Förderprogrammen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.

Im Einzelnen:

Kommunalrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist in Kürze wieder möglich.

Die Förderung kommunaler Wärmepläne ist mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ausgelaufen, weshalb für diesen Förderschwerpunkt (4.1.11 kommunale Wärmeplanung) keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden. Für den Förderschwerpunkt Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept gemäß 4.1.8 c) werden ebenfalls keine Anträge mehr angenommen.

Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte

Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

E-Lastenradrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Kälte-Klima-Richtlinie

Die Einreichung von Anträgen ist derzeit nicht möglich, da die Gültigkeit der Richtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und eine neue Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen oder bereits einen Antrag eingereicht haben, bitten wir um Geduld und Verständnis, da es unter anderem aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: Klimaschutz.de

EFRE Energetische Gebäudesanierung – Es sind noch Fördermittel verfügbar!  

Die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ist auch im neuen Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragbar. Für den Förderaufruf  stehen noch mehr als 30/40/50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.

Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW noch folgende Onlinesprechstunden an:

Anmeldung erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW

Gerne steht das Team der PlattformKlima.NRW für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

NKI – Vorläufige Haushaltsführung 2024

Update: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Mit der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde beschlossen, dass die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, auf hohem Niveau erhalten werden. Der finale Haushaltsentwurf sowie der Wirtschaftsplan für den KTF befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und müssen durch das Parlament bestätigt werden. Diese Entscheidung steht noch aus.

Derzeit können noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Entsprechend kann aktuell keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist derzeit weiterhin nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: klimaschutz.de

Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie: Fristende für die Verlängerungsanträge am 15. Juli 2023!

Die Fristen der Billigkeitsrichtlinie können nur noch bis Freitag 15. Juli 2023 verlängert werden!

Bitte senden Sie der Bezirksregierung Arnsberg unaufgefordert keine Dokumente auf dem Postweg zu.

 

Alle Unterlagen und Hinweise finden Sie auch auf Onlineauftritt Bezirksregierung Arnsberg zur Billigkeitsrichtlinie!

 

Start der Online-Sprechstundenreihe zur EFRE- Richtlinienförderung mit den Bezirksregierungen

Nach den Auftaktveranstaltungen bei den Bezirksregierungen zur kommenden EFRE-Richtlinie startet am 16. Mai die Online-Sprechstundenreihe der PlattformKlima.NRW. Bis Mitte Juni besteht die Möglichkeit, jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr gezielt Fragen zur Richtlinie, zum Antragsverfahren und zu Ihren ersten Projektideen zu stellen.

An jedem Termin wirken Vertreter der unterschiedlichen Bezirksregierungen mit. Es wird empfohlen an einer Sprechstunde mit der für Sie zuständigen Bezirksregierung teilzunehmen, aber es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit zur Teilnahme an den anderen Terminen.

Agenda der Sprechstunden
10:00 Präsentation MWIKE
10:30 Präsentation Bezirksregierung
10:45 Fragerunde
11:15 Diskussion von Projektideen
12:00 Ende der Veranstaltung

Terminübersicht

Datum: 16.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold + Münster
zur Anmeldung

Datum: 17.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold + Münster + Düsseldorf
zur Anmeldung

Datum: 23.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Köln
zur Anmeldung

Datum: 24.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Köln
zur Anmeldung

Datum: 25.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Düsseldorf
zur Anmeldung

Datum: 30.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 31.05.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 01.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 06.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 07.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Arnsberg
zur Anmeldung

Datum: 13.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold
zur Anmeldung

Datum: 14.06.23, Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr, Bezirksregierung Detmold
zur Anmeldung

Mit der Förderung setzt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Anreize zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen, vorrangig solcher, die der Kultur, dem Sport, dem Tourismus oder karitativen Zwecken dienen. Gefördert werden die Planung und Umsetzung von Vorhaben zur energetischen Sanierung, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen.
Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen sowie nach Umsetzung zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergieverbrauchs von mindestens 50 % gegenüber dem Ist-Zustand führen.

Wir freuen uns, Sie bei den Sprechstunden begrüßen zu dürfen.

Ihre Kommunal Agentur NRW

 

Neu in progres.NRW: Solarenergie, Kleinwindanlagen und Geothermie: Landesregierung stellt 230 Millionen Euro für den Klimaschutz bereit

Ministerin Neubaur: Wir ermöglichen vielfältige und kreative Lösungen, um den Erneuerbaren-Ausbau weiter zu beschleunigen

 

Photovoltaik an der Fassade und auf Parkplätzen, Kleinwindanlagen und Geothermie – mit elf neuen und der Ausweitung von bestehenden Förderbausteinen beschleunigt die Landesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie in Nordrhein-Westfalen stehen dieses Jahr Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro bereit. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Um uns aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu befreien, legen wir beim Klimaschutz eine Schippe drauf. Die Landesregierung stellt dieses Jahr mehr als 200 Millionen Euro bereit, um mit vielfältigen und kreativen Lösungen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen weiter zu beschleunigen. Einen besonderen Schub geben wir dem Umbau des Wärmesektors durch neue Förderungen im Bereich der Geothermie. Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Nutzen Sie diese Chance!“

Das Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik ist die zentrale Förderrichtlinie des Landes für die Erneuerbaren Energien. Damit leistet die Landesregierung einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Mit der nun umgesetzten Novellierung werden elf neue Förderungen in die Richtlinie aufgenommen und die Förderkonditionen für bestehende Förderungen deutlich verbessert.

Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern:

Um den PV-Ausbau massiv zu beschleunigen, können nun noch mehr Freiflächen-Anlagen –  auch für den Eigenverbrauch – finanzielle Unterstützung erhalten. Von zusätzlichen Mitteln können auch größere Agri-PV und Floating-PV-Anlagen profitieren. Zudem werden Beratungen und Planungen der Freiflächen-Anlagen unterstützt. Eine erhöhte Förderung gibt es auch für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher.

Neue Förderbausteine für PV-Hauselektrik und Kleinwindanlagen:

Erstmals fördert die Landesregierung nun Fassaden-Photovoltaik sowie die Errichtung von Parkplatz-PV. Um Dächer von Mehrparteienhäusern für PV zu erschließen und das Mieterstrommodell verstärkt anzuwenden, unterstützt die Landesregierung jetzt auch die Erneuerung der Hauselektrik. Förderfähig sind erstmals Berechnungen und Beratungen zur Errichtung von Kleinwindanlagen.

Erweiterte Förderung für die Erschließung von Geothermie:

Erneuerbare Wärmequellen spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zur Klimaneutralität. Zusätzlich zur bestehenden Förderung von oberflächennaher Geothermie weitet die Landesregierung das Angebot auf die Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten aus. Die neuen Förderbausteine dienen der Umsetzung konkreter Projekte sowie dem Wissensaufbau und -transfer bei Unternehmen und Kommunen.

Unterstützt werden:

  • Vorstudien zur Erhebung der aktuellen Situation mit maximal 25.000 Euro
  • Machbarkeitsstudien zur Entscheidung von Projekten mit max. 85.000 Euro
  • Seismische Untersuchungen mit max. 3,5 Millionen Euro
  • Bohrungen bis 1.500 Meter Teufe mit max. 1,2 Millionen Euro
  • Weiterbildungen zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke sowie die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit max. 10.000 Euro

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.

Pressemitteilung des MWIKE vom 25.04.2023

 

Das Team der PlattformKlima.NRW berät sie gerne bei Fragen zur Antragstellung.