Kommunale Wärmeplanung: Unterstützungsangebote der PlattformKlima.NRW

Mit dem angekündigten Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG NRW) soll das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Landesebene umgesetzt und Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden geschaffen werden.
Da das LWPG NRW noch nicht verabschiedet wurde, ergeben sich für Kommunen, die eine KRL-Förderung beantragt oder bewilligt bekommen haben oft Unsicherheiten für die eigene Vorgehensweise.
Aktuell ist durch die ZUG (Zukunft, Umwelt und Gesellschaft gGmbH) und das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) noch nicht abschließend geklärt, ob bei Inkrafttreten des LWPG NRW die Förderungen mit einer Teilerstattung nur abgebrochen, oder die Bescheide sogar vollständig widerrufen werden.

Als Partner des Kompetenzzentrum Wärmewende der Energy4Climate unterstützen wir Sie über verschiedene individuelle Beratungsangebote:

Onlinesprechstunde – Optionen zum Umgang mit Fördermitteln der Kommunalrichtlinie
Am 28.08.2024 infomieren wir Sie zum aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW. Wir zeigen mögliche Optionen, wie Sie mit Ihren Bescheiden umgehen können bzw. welche geeigneten Schritte es gibt, um die Wärmeplanung in Ihrer Kommune auf den Weg zu bringen.
zur Anmeldung

Unsere digitale Einzelberatung 
ist speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Kommune zugeschnitten. Wir besprechen die Ausgangslage, stehen für Detailfragen zur Verfügung und planen die weitere Vorgehensweise in Ihrer Kommune. Buchen Sie Ihre Beratungstermine bequem über diesen Link.

In einem Workshop zum Aufbau der kommunalen Wärmeplanung 
besprechen wir mit Ihnen vor Ort Ihre angepasste Vorgehensweise, passend zur Kommunengröße. Wir erarbeiten mit Ihnen die zu erwarteten Anforderungen durch das LWPG NRW, damit Sie später einen geeigneten Dienstleister beauftragen können. Insbesondere kleinere Kommunen, die einen KRL-Antrag gestellt haben und nun vor der Frage stehen, wie sie damit umgehen sollen, sollen durch den Workshop unterstützt werden.

Unterstützungstermine vor Ort in Ihrer Kommune
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Sie bei Terminen vor Ort zu unterstützen. Wir besuchen Sie in der Verwaltung und/oder unterstützen Sie in den politischen Gremien. Dabei übernehmen wir gerne die Funktion der Moderation oder referieren zu Fachthemen.

Begleitende regelmäßige Austauschformate
für alle Kommunen, die schon eine kommunale Wärmeplanung aufstellen oder in Kürze damit beginnen wollen, gibt es regelmäßig digitale Vernetzungsangebote von NRW.Energy4Climate

Wir freuen uns, Sie mit unseren Angeboten bei der kommunalen Wärmeplanung individuell zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von PlattformKlima.NRW

 

EFRE – Weitere Sprechstunden im August!

Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

Über die PlattformKlima.NRW wir auch im Sommer noch folgende Onlinesprechstunden an:

Eine Anmeldung ist erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW

Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG – Schnellbrief des StGB NRW erschienen

Der  Schnellbrief Nr. 211 des Städte und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern auf den jetzt erschienenen Referentenentwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW (LWPG) hingewiesen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, eine systematische und strategische Wärmeplanung auf Landesebene zu etablieren, um die Wärmewende voranzutreiben und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Kommunen mit KRL-Förderanträgen können Sich gerne an unsere Ansprechpartner der PlattformKlima.NRW wenden. Stephan Baur, Christian Scheffs und Simon Knur stehen für eine strategische individuelle Beratung und Begleitung zur Verfügung. Insbesondere die zeitliche Planung, der Umgang mit den Unsicherheiten oder Fragen zur geplanten Konnexitätszahlung beschäftigen aktuell viele Kommunen, da die Ausgangslage in den Kommunen sehr individuell ist.

 

An dieser Stelle verweisen wir auch auf die fortlaufenden Sprechstunden unseres Partner Energy4climate des Kompetenzzentrum Wärmewende hin.

 

EU und Land Nordrhein-Westfalen fördern Hallenbadsanierung in Altenbeken

Ministerin Neubaur: Wir unterstützen Kommunen dabei, klimafreundliche Räume für ihre Gemeinschaft zu schaffen.

Die Kommune Altenbeken macht ihr Hallenbad energetisch fit für die Zukunft. Unter anderem wird die Gemeinde Keller- und Außenwände dämmen, Fenster und Türen erneuern und die Lüftungsanlage austauschen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sorgt in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage künftig für die Beheizung des Bades. Außerdem soll Strom aus einer Photovoltaikanlage des angrenzenden Schulgebäudes genutzt werden. EU und Land unterstützen das Projekt mit insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro aus dem Förderangebot „Energieeffiziente Öffentliche Gebäude“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Es ist das erste Projekt der im Jahr 2023 gestarteten Förderung.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir brauchen öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder für eine lebendige Gemeinschaft in unseren Städten und Gemeinden. Wir sollten daher alles dafür tun, diese Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den aktuellen energetischen Stand zu bringen und klimagerecht umzubauen. Ich freue mich daher sehr, dass in Altenbeken nun das erste Projekt unseres Förderangebots startet – und im städtischen Hallenbad auch in Zukunft Kinder Schwimmen lernen können.“

Das Eggebad mit drei 25-Meter-Bahnen wurde 1972 erbaut und seitdem kaum erneuert. Es befindet sich direkt am Schulzentrum und wird von den Schülerinnen und Schülern, verschiedenen Vereinen sowie von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Für die 9200 Einwohner der Gemeinde ist das Hallenbad ein zentraler Ort des öffentlichen Lebens.

Zum Hintergrund

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Förderangebot „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ Schwimmbäder, Sporthallen, Kulturzentren, Bibliotheken, Jugendherbergen und Museen. Mit den Sanierungsmaßnahmen muss eine Primärenergieeinsparung von mindestens 50 Prozent erreicht werden und die einzelnen Bauteile müssen aktuellen Effizienzkriterien entsprechen. Die Förderung zielt auf Gebäude, die noch vor den ersten energetischen Anforderungen errichtet wurden und somit ein hohes Energie- und CO2-Einsparpotenzial haben.

Weitere Informationen zum Förderangebot und der Antragstellung finden Sie unter https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude/

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Im Rahmen vielfältiger Förderaufrufe werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen unterstützt.

Mehr Informationen unter www.efre.nrw.

Quelle: Pressemitteilung Land NRW

Einzelne Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie laufen zum 1. Mai 2024 aus

Die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden zum 1. Mai 2024 angepasst.

Es hat sich gezeigt, dass bestimmte Förderschwerpunkte nur wenig nachgefragt werden oder in anderen Förderrichtlinien (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) adressiert werden. Aus diesem Grund ist eine Novellierung der Kommunalrichtlinie geplant, mit dem Ziel, die Effizienz in der administrativen Abwicklung der Kommunalrichtlinie insgesamt zu verbessern. Im Vorgriff auf diese geplante Novellierung der Kommunalrichtlinie ist ab dem 1. Mai 2024 eine Antragstellung für die folgenden Förderschwerpunkte nicht mehr möglich:

  • 4.1.3 Umweltmanagementsysteme
  • 4.1.5 a) Kommunale Netzwerke (Gewinnungsphase)
  • 4.2.4 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen und Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.2 Sanierung von Lichtsignalanlagen
  • 4.2.9 Rechenzentren
  • 4.2.10 a) Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitung
  • 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
  • 4.2.10 d) Austausch ineffizienter Elektrogeräte

Bereits gestellte Anträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Bei Fragen zu den auslaufenden und allen anderen Fördermöglichkeiten der NKI können sich Interessierte vom Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (030 72618-0880 und nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org) und der Agentur für kommunalen Klimaschutz (030 39001-170 und agentur@klimaschutz.de) persönlich beraten lassen.

 

Quelle: Klimaschutz.de

Gelsenkirchen: Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers (w/m/d) für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile – ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Hochbau und Liegenschaften der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Planung die Stelle

einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers (w/m/d)
für den Bereich Sanierungsfahrplan und energetische Standards

Kennziffer: E 2024 – 034 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Hochbau.
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

Erste Erfahrungen im Bereich Klimaschutz sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet sind wünschenswert.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Wir bieten Ihnen:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der stellvertretende Leiter der Abteilung Planung, Herr Böckler (Tel. 0209 169-4193), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist – je nach Art der Behinderung – auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.03.2024 direkt hier durch Klick auf den Button „Online-Bewerbung“.

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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KRL Förderung – Anträge wieder möglich!

Update 23.01.2024: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

Damit können auch wieder Anträge in den Förderprogrammen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.

Im Einzelnen:

Kommunalrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist in Kürze wieder möglich.

Die Förderung kommunaler Wärmepläne ist mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ausgelaufen, weshalb für diesen Förderschwerpunkt (4.1.11 kommunale Wärmeplanung) keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden. Für den Förderschwerpunkt Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept gemäß 4.1.8 c) werden ebenfalls keine Anträge mehr angenommen.

Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte

Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

E-Lastenradrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Kälte-Klima-Richtlinie

Die Einreichung von Anträgen ist derzeit nicht möglich, da die Gültigkeit der Richtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und eine neue Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen oder bereits einen Antrag eingereicht haben, bitten wir um Geduld und Verständnis, da es unter anderem aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: Klimaschutz.de

EFRE Energetische Gebäudesanierung – Es sind noch Fördermittel verfügbar!  

Die EFRE-Förderrichtlinie „Energetische Gebäudesanierung“ ist auch im neuen Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragbar. Für den Förderaufruf  stehen noch mehr als 30/40/50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.

Das Land bietet im Rahmen der Richtlinien Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80% an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäude, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW noch folgende Onlinesprechstunden an:

Anmeldung erforderlich unter: Veranstaltungen – Kommunal Agentur NRW

Gerne steht das Team der PlattformKlima.NRW für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

NKI – Vorläufige Haushaltsführung 2024

Update: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Mit der politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 sowie für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde beschlossen, dass die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, auf hohem Niveau erhalten werden. Der finale Haushaltsentwurf sowie der Wirtschaftsplan für den KTF befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und müssen durch das Parlament bestätigt werden. Diese Entscheidung steht noch aus.

Derzeit können noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Entsprechend kann aktuell keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist derzeit weiterhin nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: klimaschutz.de

Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie: Fristende für die Verlängerungsanträge am 15. Juli 2023!

Die Fristen der Billigkeitsrichtlinie können nur noch bis Freitag 15. Juli 2023 verlängert werden!

Bitte senden Sie der Bezirksregierung Arnsberg unaufgefordert keine Dokumente auf dem Postweg zu.

 

Alle Unterlagen und Hinweise finden Sie auch auf Onlineauftritt Bezirksregierung Arnsberg zur Billigkeitsrichtlinie!