Billigkeitsrichtlinie: Neue Sprechstunden zum Schwerpunkt“kommunale Bürgerförderung“

Die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie werden von vielen Kommunen genutzt, um erstmalig ein kommunales Bürgerförderungsprogramm im Klimaschutz aufzusetzen oder eine bestehende Richtlinie aufzustocken.

Die geförderten Gegenstände und Programme sind genauso vielfältig wie die entsprechenden Rückfragen, was es dabei zu beachten gilt. Egal ob eine Kommune z.B. Lastenfahrräder, PV-Anlagen, Balkon-Steckersolaranlagen oder gezielt Energieberatungen bezuschussen möchte, in der Sprechstunde besteht die Möglichkeit für einen thematischen Austausch und für Fragen.

Die PlattformKlima.NRW hat die fünf kommunalen Bürgerförderrichtlinien für Privatpersonen mit Unterstützung des Regionalverbandes Ruhr als Download zur Verfügung gestellt. mehr…

Mit der 2. Phase der Billigkeitsrichtlinie sind die kommunalen Bürgerförderungen im überarbeiteten Antrag direkt als Pos 3.7. auswählbar. mehr…

Eine Vielzahl von Rückfragen, was den Aufwand, die Abwicklung und Umsetzung angeht, haben uns erreicht.

Wir laden Sie ein zu einem Austausch in einer digitalen Sprechstunde am 17. November 2022. Barbara Rauch vom Regionalverband Ruhr wird in einem kurzen Impuls die Richtlinien erläutern, die dort den verbandsangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt werden und welche Erfahrungen bisher vorliegen.

Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen

am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
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Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.