Die Billigkeitsrichtlinie wurde von den Städten, Gemeinden und Kreise mit hohen Interesse aufgenommen. Die bisherigen Sprechstunden im Dezember haben eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen und auch schon beantwortet. Seit dieser Woche ist eine sehr wichtige Antwort zum Haushalt durch die Bezirksregierung Arnsberg näher definiert worden.
Auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg ist folgende Erläuterung veröffentlicht worden:
„Aufgrund der erheblichen Unwägbarkeiten, die mit Blick auf die Corona-Pandemie aktuell bestehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass jede Etatisierung im kommunalen Haushalt planmäßig umgesetzt wird. Insofern führt die Einstellung einer Maßnahme in den kommunalen Haushalt nicht automatisch dazu, dass diese Maßnahme über die Billigkeits-Richtlinie nicht adressiert werden kann. Dies gilt umso mehr, da Einstellungen in den kommunalen Haushalt oftmals die Maßnahme eher grundsätzlich und nicht konkret abstecken. Die Adressierung einer Maßnahme über die Billigkeits-Richtlinie ist erst dann nicht mehr möglich, wenn es zu dieser Maßnahme einen konkretisierenden Freigabebeschluss des Rates oder eines Ratsausschusses gibt oder hinsichtlich der Maßnahme ein Vergabeverfahren eingeleitet wurde.“
Da weiterhin viele Fragen bei der Suche nach Investitionsprojekte bestehen bietet die PlattformKlima.NRW im Januar 2022 weitere Termine für Sprechstunden (»Anmeldung) per Zoom an.
- 06.01.2022 / 10:00 bis 12:00 Uhr
- 13.01.2022 / 10:00 bis 12:00 Uhr
- 20.01.2022 / 10:00 bis 12:00 Uhr
- 27.01.2022 / 10:00 bis 12:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anmeldung. Weiter ist für Anfang 2022 eine erste Version einer FAQ in Vorbereitung.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen schöne Feiertage!