Billigkeitsrichtlinie: Fristverlängerung bis 30.11.2023 beantragen!

Für bereits eingereichte Anträge nach der Billigkeitsrichtlinie wurde eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes festgelegt.

Verlängerungsanträge müssen bis zum 31.05.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen. Der Durchführungszeitraum kann per Antrag bis zum 30.11.2023 verlängert werden.
Verwendungsnachweise für abgeschlossene Maßnahmen können bereits jetzt schon eingereicht werden.

Wir bitten Sie, dazu den Verlängerungsantrag auszufüllen und bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen

–> Download des Antragsformular (pdf)

Die „Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten“ als Schlussverwendung der Phase 1 und der Phase 2 sollte unmittelbar im Anschluss nach Abrechnung der Maßnahmen über das Formular auf  Seite der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.