Projektaufruf
- Veröffentlichungsdatum: 26.10.2026
- Abgabefrist: 01.02.2027
Der Bund unterstützt mit einer neuen Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Städte, Gemeinden und Landkreise erneut bei der Modernisierung ihrer Sportstätten. Die für den Projektaufruf 2026/2027 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 1. Februar 2027 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2026 erneut Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung umfassend zu sanieren und modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten, Gemeinden und Landkreisen abzubauen.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z.B. Fußball- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Bestandsgebäude und -freianlagen sind grundsätzlich zu erhalten; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 1. Februar 2027 ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland einreichen. Hinweise zur Nutzung der Förderzentrale Deutschland finden Sie unter „Weitere Informationen“. Das Formular wird ab dem 26. Oktober 2026 freigeschaltet sein. Weitere Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Weitere Informationen
- Projektaufruf 2026/2027 (SKS II) (PDF, 232 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) (PDF, 484 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Hinweise zur Nutzung der Förderzentrale Deutschland (FZD) (PDF, 106 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Die Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf ist ab dem 26. Oktober 2026 montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr unter +49 30/257679-450 freigeschaltet.
Schriftliche Anfragen zum Projektaufruf können unter Angabe des Betreffs „Projektaufruf 2026“ jederzeit an sks2026@pd-g.de gestellt werden.
Zudem ist beabsichtigt, eine digitale Informationsveranstaltung zur Einreichung von Projektskizzen durchzuführen. Weitere Informationen hierzu werden zeitnah bekanntgegeben.
Quelle: BBSR