Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie kann der kommunale Eigenanteil für eine Förderung über progres.nrw dargestellt werden. Eine Kommune kann die Mittel der Billigkeitsrichtlinie abrufen und nach Bewilligung einen Antrag über die progres.nrw-Förderprogramme Klimaschutztechnik oder Emissionsarme Mobilität stellen. Sobald der progres.nrw-Antrag beschieden ist, gilt das über die Billigkeits-Richtlinie adressierte Projekt als abgeschlossen.
In Verbindung mit der Nutzung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie stehen ab sofort Mittel in Höhe von 5 Mio. € für den Förderbaustein „PV auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher“ der Richtlinie progres.NRW Klimaschutztechnik, der bis dato übergangsweise geschlossen war, zur Verfügung.
Die Nutzung gestaltet sich wie folgt:
- Förderquote für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden über progres.nrw – Klimaschutztechnik von 40 %
- Darstellung des Eigenanteils von 60 % über die Billigkeitsrichtlinie
- Zuerst muss der Antrag über die Billigkeitsrichtlinie gestellt werden, Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
- Wenn dieser Antrag von der Bezirksregierung bewilligt wurde, kann der Antrag über progres.NRW gestellt werden: nrw – Programmbereich Markteinführung – NRW.BANK (nrwbank.de). Dies hat sehr zeitnah zu erfolgen, da die Förderanträge für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in progres.nrw – Klimaschutztechnik noch in diesem Kalenderjahr bewilligt werden müssen.
- Anträge sind möglich, solange Mittel verfügbar sind.
Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen
am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
mehr…