Anträge über progres.NRW für PV auf kommunalen Gebäuden in Verbindung mit der Billigkeitsrichtlinie ab sofort möglich

Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie kann der kommunale Eigenanteil für eine Förderung über progres.nrw dargestellt werden. Eine Kommune kann die Mittel der Billigkeitsrichtlinie abrufen und nach Bewilligung einen Antrag über die progres.nrw-Förderprogramme Klimaschutztechnik oder Emissionsarme Mobilität stellen. Sobald der progres.nrw-Antrag beschieden ist, gilt das über die Billigkeits-Richtlinie adressierte Projekt als abgeschlossen.

In Verbindung mit der Nutzung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie stehen ab sofort Mittel in Höhe von 5 Mio. € für den Förderbaustein „PV auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher“ der Richtlinie progres.NRW Klimaschutztechnik, der bis dato übergangsweise geschlossen war, zur Verfügung.

Die Nutzung gestaltet sich wie folgt:

  • Förderquote für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden über progres.nrw – Klimaschutztechnik von 40 %
  • Darstellung des Eigenanteils von 60 % über die Billigkeitsrichtlinie
  • Zuerst muss der Antrag über die Billigkeitsrichtlinie gestellt werden, Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
  • Wenn dieser Antrag von der Bezirksregierung bewilligt wurde, kann der Antrag über progres.NRW gestellt werden: nrw – Programmbereich Markteinführung – NRW.BANK (nrwbank.de). Dies hat sehr zeitnah zu erfolgen, da die Förderanträge für den Förderbaustein PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in progres.nrw – Klimaschutztechnik noch in diesem Kalenderjahr bewilligt werden müssen.
  • Anträge sind möglich, solange Mittel verfügbar sind.

Sprechstunde: Umsetzung kommunaler Bürgerförderungen

am 17. November 2022, 10.00 Uhr via Zoom
– Impulsvortrag: Barbara Rauch (RVR)
– anschließend: offene Fragerunde
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